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Was passiert wenn ich mit einem mofaführerschein auf einem mofa eine 2 Person transportiere

Themenstarteram 2. März 2009 um 14:16

Servus alle zusammen,

mhm ich habe eine Frage die mich schon echt lange beschäftigt. Ich selber habe einen Mofaführerschein udn jetzt wollte ich fragen was den passiert wenn ich eine 2 person auf meinem Mofa das ungefähr 30 km/h fährt mitnehme. Ich habe dieses zwar schon öfters gemacht war mir aber bis jetzt über die Konsequenzen dieses Vorgehens nicht im Klaren. Es währe nett wenn mit in früher Zukunft ein Polizist oder jemand anders diese für mich wichtige Frage beatworten könnte.

Danke im Voraus

und viele Grüße

fabian-1993

Beste Antwort im Thema

...tjo...was passiert?...die kiste wird unerträglich langsam...wenn nicht, gibts ne anzeige wegen frisieren...;)

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Kommt drauf an,ist die Kiste ein Einsitzer und auch nur als solcher zu gebrauchen ist es gefährlicher Unsinn.

Ist das Mofa aber wieder auf Zweisitzer umgerüstet,was bei einigen sehr leicht geht, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis und somit nicht billig.

Ist deine Mühle ein reiner Einsitzer oder wurde der zweite Sitzplatz nur durch eine Tasche oder ähnlichem unbrauchbar gemacht?

am 2. März 2009 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Kommt drauf an,ist die Kiste ein Einsitzer und auch nur als solcher zu gebrauchen ist es gefährlicher Unsinn.

Ist das Mofa aber wieder auf Zweisitzer umgerüstet,was bei einigen sehr leicht geht, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis und somit nicht billig.

Ist deine Mühle ein reiner Einsitzer oder wurde der zweite Sitzplatz nur durch eine Tasche oder ähnlichem unbrauchbar gemacht?

Ach Sir Donald, fast total am Thema vorbei:

Es ist für IMMER einen Fahren ohen Fahrerlaubnis wenn du auf einem Mofa eine zweite Person mit nimmst und du nur die Prüfbescheinigung hast!

@Fabian-1993:

Deine Karre fährt zu schnell für eine Mofaprüfbescheinigung. Schau mal rein in das gute Stück, da steht glaub ich eine bbH drinn!!!

...tjo...was passiert?...die kiste wird unerträglich langsam...wenn nicht, gibts ne anzeige wegen frisieren...;)

Evtl. Verlust des Versicherungsschutz. Und das könnte dann den Rest des Lebens versauen wenn es knallt.

@ Sir Donald:

Mofas kenne ich nur als Einsitzer ...

Dem Rest stimme ich zu, vor allem Joschi67.

Die meisten heutigen Mofas sind einfach Möhren die von 45km/h auf 25 runtergedrosselt werden und der zweite Sitzplatz durch eine Abdeckung oder eine Tasche unbenutzbar gemacht wird.Dann sind sie als Einsitzer Mofas und wenn man den Soziussitz benutzbar macht braucht man auf einmal das Kärtchen wo mindestens die Klasse M bestätigt wird.

 

Laut Bußgeldkatalog kostet die Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahre auf einem Mofa 10€, dieser preiswerte Traif spricht dagegen das man automatisch wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis dran ist wenn man zu zweit auf dem Mofa unterwegs ist.

 

Den Versicherungsschutz verliert man auch nicht,nur wird die Versicherung Regress nehmen.

So lange eine gültige Versicherung besteht lässt der Gesetzgeber die Geschädigten nicht im Regen stehen.

am 2. März 2009 um 20:52

Ich hatte inder wilden Zeit das gleiche.

2 Mann auf einer Mofa (Einsitzer)

Ich keine Fahrerlaubnis

Der Besitzer mit Fahrerlaubnis hinten drauf.

Versicherungsschutz 3 Tage abgelaufen, also fahren ohne Versicherung.

Mofa hatte eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h.

Gab eine Anzeige.

Dann gab es Post von der Staatsanwaltschaft 16 Stunden Verkehrsunterricht.

Uns sagte denn der Verkehrspolizist, das der Staatsanwalt beide Augen zu gedrückt hat.

Wenn ich die schreiben noch in den Ordnern finde, kann ich Sie mal scannen.

Denke, es liegt auch an jedem Beamten und an dem Staatsanwalt.

Da war das fahren ohne Versicherungsschutz eindeutig das schwerste Delikt.

Lief das Mofa echte 45 oder nur nach Tacho?

Übrigens kostet das fehlen einer Prüfbescheinigung nur 20€ wenn ich den Bußgeldkatalog richtig gelesen habe.

 

Ansonsten sind sie bei Ersttätern meistens noch recht sozial eingestellt,kann aber beim zweiten mal schon erheblich übler enden.

am 2. März 2009 um 21:03

Mit 2 Personen 45 Km/h auf dem mobilem Prüfstand.

Denke auch, auf dem Dorf sehen die es bissel anders, als wenn man die Stadt Sheriffs trifft :D

am 2. März 2009 um 21:20

Habe es gefunden.

In der Bescheinigung steht.

polizeilicher Verkehrsunterricht wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis, verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verkehrsstraftat, Strassenverkehr - Zulassungsordnung

Und auch das fahren beim TE wäre ja fahren ohne Fahrerlaubnis, da das fahren mit 2 Personen ja die 50 ccm wäre.

Mal im Anhang die Ladung (Anschriften entfernt)

am 3. März 2009 um 11:43

Bist du da mit der Mofa hingefahren? :D

am 3. März 2009 um 12:49

:D

 

am 3. März 2009 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

...

Denke, es liegt auch an jedem Beamten und an dem Staatsanwalt.

So ein Blödsinn:

die Polizei kann / darf bei Straftaten NICHT wegsehen. Die sind zur Aufnahme verpflichtet!

am 3. März 2009 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

...

Denke, es liegt auch an jedem Beamten und an dem Staatsanwalt.

So ein Blödsinn:

die Polizei kann / darf bei Straftaten NICHT wegsehen. Die sind zur Aufnahme verpflichtet!

Das ist kein blödsinn.

Was die machen müssen und was die machen, sehe ich selber.

Auf dem Lande ist es bissel anders.

Und wenn ein Beamter meint, es liegt in seinem Ermessen, denn ist es so.

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