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Was Rechtliches: Magnet-Gelblicht im stehenden Verkehr erlaubt?

Themenstarteram 16. Februar 2014 um 2:33

Moin,

ich habe seit Jahren ein Magnet-Gelblicht (BOSCH RKLE 110 mit E-Nummer im Kofferraum, welches ich benutze, wenn ich zu einem Unfall oder einem Pannenfahrzeug dazu komme und die Gefahrenstelle nicht ausreichend abgesichert ist (z. B. in der Kurve oder in blöden Einmündungen oder so), also im stehenden Verkehr. Ich mache das nicht gewerblich, sondern im Rahmen der ersten Hilfe im Straßenverkehr und als Privatperson.

Vor etwa 10 Jahren habe ich mich mal beim ADAC und bei der ortsansässigen Rennleitung erkundigt und von beiden die Auskunft bekommen, daß rechtlich nichts dagegen spricht, wenn der Wagen, auf dem das Ding sitzt, steht und nicht fährt.

Also habe ich das Gelblicht, wenn nötig benutzt und von Autofahrern und auch von den diversen Polizisten immer wieder das Lob bekommen "tolle Idee, das sieht man wenigstens".

Nun meinte kürzlich der Fahrlehrer meiner Süßen, das Ding sei auch im stehenden Verkehr nicht erlaubt und würde zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen:eek:. Na ja, vielleicht hat sich rechtlich da was geändert, kann sein. Aber zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs kann es, so denke ich, nicht führen, da das Gelblicht ja nicht fest an´s Auto dran gebaut ist.

Wie seht Ihr das? Hat der Fahrlehrer Recht? Ist das Teil nicht zulässig? Würde ansonsten die ABE erlöschen? Den ADAC kann ich nicht mehr fragen, weil ich schon seit zwei Jahren das Geld spare und die Sheriffs hier gibt´s nicht mehr. Das nächste Polizeirevier habe ich schon zwei mal gefragt, warte aber immer noch auf Feedback von denen:mad:.

Gruß, Erik.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Projekt X 1/4

 

Nun meinte kürzlich der Fahrlehrer meiner Süßen, das Ding sei auch im stehenden Verkehr nicht erlaubt und würde zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen:eek:. Na ja, vielleicht hat sich rechtlich da was geändert, kann sein. Aber zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs kann es, so denke ich, nicht führen, da das Gelblicht ja nicht fest an´s Auto dran gebaut ist.

Dann soll halt während der Pannenhilfe die BE erlöschen. Was solls? Hauptsache, die Unfallstelle ist gesichert.

Wenn das Ding wieder ausgeschaltet und eingepackt ist, ist die BE wieder da.

Zuviel Theoretisiererei!

Und zum Fahrlehrer, der soll den Schülern lieber mal das Blinken beibringen. Bin gestern wieder hinter einer Fahrschule gefahren. Blinken=Null.

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Rechtsberatung gibbet hier nicht... ;)

Ein Blick in die Wikipedia hätte es auch getan. Da ist es genaustens beschrieben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte#Gelbe_Rundumkennleuchte

@TE

Fuer Dich ist da sicher nur folgendes relevant:

Zitat:

Gemäß StVO für jeden erlaubt ist dagegen der Einsatz von zugelassenen Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Warnung vor Gefahrenstellen (Unfall, Panne, evtl. auch Stauende).

§ 53a StVZO (Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage)

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:

ein Warndreieck;

2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:

ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte.

Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Vor allem der fett markierte letzte Absatz davon :)

am 16. Februar 2014 um 3:36

Ich habe DIESE Leuchte.

Die ist nicht permanent auf dem Wagen und würde nur im Falle eines Unfalls oder einer Panne zum Einsatz kommen. Muß man dann auch nicht aufs Auto legen, kann man auch auf die Straße oder auf die Leitplanke legen...

am 16. Februar 2014 um 9:26

Ganz ehrlich? Es gibt schlimmeres und wichtigeres als die Frage, ob so eine Leuchte erlaubt ist. Warum? MIR wäre es total egal ob es dafür irgendeine Vorschrift gibt, weil ich eine solche Leuchte im/bei Pannenfall/Unfall einsetze um andere Verkehrteilnehmer zu warnen ohne mich selbst in Gefahr zu bringen.

Die Eigensicherung ist mir in dem Moment wichtiger als irgendeine Vorschrift.

Was mich in dem Moment viel mehr interessiert ist, ob die Leuchte und die damit verbundenene Warnung überhaupt ankommt? Denn, wenn schon eine Warnblinkanlage ignoriert wird, wird eine Rundumleuchte erst recht ignoriert. Trotzdem überlege ich auch mir so was anzuschaffen. Zum Glück bin ich bisher ohne ausgekommen. Das heißt aber nicht das Morgen ... lieber nicht darüber nachdenken.

Allerdings: Missbrauch gibt es immer, egal ob es dagegen irgendeine Vorschrift gibt. :p

@ Birger DANKE für den Tipp. Vielleicht bestelle ich mir auch eine.

Nachtrag: Die Rundumleuchte gibt es auch in der nächsten Woche bei LIDL, allerdings nur in BATTERIE Ausführung.

Zitat:

Original geschrieben von Projekt X 1/4

 

Nun meinte kürzlich der Fahrlehrer meiner Süßen, das Ding sei auch im stehenden Verkehr nicht erlaubt und würde zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen:eek:. Na ja, vielleicht hat sich rechtlich da was geändert, kann sein. Aber zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs kann es, so denke ich, nicht führen, da das Gelblicht ja nicht fest an´s Auto dran gebaut ist.

Dann soll halt während der Pannenhilfe die BE erlöschen. Was solls? Hauptsache, die Unfallstelle ist gesichert.

Wenn das Ding wieder ausgeschaltet und eingepackt ist, ist die BE wieder da.

Zuviel Theoretisiererei!

Und zum Fahrlehrer, der soll den Schülern lieber mal das Blinken beibringen. Bin gestern wieder hinter einer Fahrschule gefahren. Blinken=Null.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Nachtrag: Die Rundumleuchte gibt es auch in der nächsten Woche bei LIDL, allerdings nur in BATTERIE Ausführung.

Die mit Batterie ist doch viel besser, weil man sie auch woanders hinstellen kann. Das Auto hat bereits eine Warnblinkanlage. Das Warndreieck nicht. Wenn nach einem Unfall schwere Gegenstände auf der Fahrbahn liegen sind sie ebenfalls unbeleuchtet.

Außerdem, warum sollte die Betriebserlaubnis erlschen, wenn man sich eine Taschenlampe aufs Auto legt? ;)

Warum interessiert dich was irgendein Fahrlehrer sagt wenn du sogar von den Cops Lob bekommst dafür?

Wenn du das Ding hast setz es ein und gut, egal was der Fuzzi von sich gibt.

Naja, die AKKUS kannst du am Stromnetz oder im Auto aufladen. Das kannst du mit Batterien nicht und wenn sie im Falle einer Pannen gerade entleert sind ... PECH. Da finde ICH die AKKU Version schon besser, auch wenn sie rund 5 Euro teurer ist.

Und, ob es eine Vorschrift oder wie auch immer gibt, interessiert mich in dem Moment, in dem ich mich absichern will, herzlich wenig.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Naja, die AKKUS kannst du am Stromnetz oder im Auto aufladen. Das kannst du mit Batterien nicht und wenn sie im Falle einer Pannen gerade entleert sind ... PECH. Da finde ICH die AKKU Version schon besser, auch wenn sie rund 5 Euro teurer ist.

Und, ob es eine Vorschrift oder wie auch immer gibt, interessiert mich in dem Moment, in dem ich mich absichern will, herzlich wenig.

Auch AKKUS entladen sich - du steckst aber die 10fache Energie hinein, die sie hinterher wieder abgeben. Dadurch eigentlich unwirtschaftlich und durch den hohen Preis schon zweimal. Der Knackpunkt ist doch das Überwachen des Ladezustands, egal ob Batterie oder Akku!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Naja, die AKKUS kannst du am Stromnetz oder im Auto aufladen. Das kannst du mit Batterien nicht und wenn sie im Falle einer Pannen gerade entleert sind ... PECH. Da finde ICH die AKKU Version schon besser, auch wenn sie rund 5 Euro teurer ist.

Wenn im Pannenfall der Akku leer ist, musst du ihn erst mal laden. Ist die Panne behoben, dann ist der Akku noch nicht mal voll. Dauernd das Gerät rauszukramen, und zu laden, das man es in 20 Jahren vielleicht ein ma braucht, ist zu aufwendig. Batterien lagert man außerhalb des Gerätes, damit sie sich nit entleeren. Dank des Haltbarkeitsdatums weiß man, bis wann man sich auf sie verlassen kann. Meine Taschenlampe brauche ich öfters, und intigriert ist auch ein blinkendes Gelblicht.

Ich geb's auf ... :D Noch ein Tipp, vielleicht habt ihr übersehen, dass bei der entsprechenden Warnlampe ein Autokabel dabei ist, was sowohl zum laden der Akkus als auch zur Stromzufuhr bei entladenen Akkus dienen könnte. Und Batterien aus einer Warnlampe zu nehmen, wo es im Notfall auf jede Sekunde ankommt ... kann ich bei dem Akkubetrieben Exemplar das Autokabel einstecken und die nötige Energie über die Autobatterie abrufen. Nur wäre das ja zu einfach, näää?

Aber, jeder wie er mag. :D

Nachtrag: Ich hatte "nur" 35 Jahre beruflich mit Batterien zu tun. Und, wer glaubt, dass Batterien sich NIE entladen, nur weil sie aus dem Gerät genommen werden ... Ok, lassen wir das mal so stehen ... :p :cool:

Der Fahrlehrer ist aber ein lustiger Bube. Betriebserlaubnis erlischt nicht einfach so, weil ein gelbes Magnetlicht auf dem Dach klemmt. Da will er sich wohl wichtig machen...

Ausserdem kostet es maximal 20€ Strafe, so ein Ding fahrend zu bewegen - wenn es denn überhaupt im Falle einer Absicherung einer Gefahrenstelle einen Kläger geben sollte. Wie Einige hier bisher immer nur Lob bekommen, wenn das Ding mal auf dem Dach war ...

Habe das Gelbe auch hinten am Motorrad, wenn ich Radrennen begleite oder bei nationalen Triathlons einzelne Radfahrer (als Marshall) checke oder absichere. Selbst hier in der strengen CH immer Daumen hoch von den Blaulichtern :p

Wer sich nur auf das (hoffentlich) zur Absicherung aufgestellte Warndreieck verlässt, sollte ab und an mal nachschauen ob es überhaupt noch existiert, oder ob es in alle Einzelteile zerlegt oder geklaut wurde. Da ist mir eine Rundumleuchte alle mal lieber zur Absicherung.

am 16. Februar 2014 um 16:47

Die Magnet-RKLE hat, gegenüber dem Warnblinker, den Vorteil, daß sie, wenn sie auf dem Dach steht, früher gesehen wird. Gerade auf der BAB können diese paar Zentimeter schon sehr viel ausmachen.

Was meint ihr wohl, warum der ADAC, als einer der Ersten, seine Pannenwagen mit "Hasenohren" auf den Dachseiten ausgerüstet hatte.

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