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Was sagt unsere Ordnungshüter dazu ?

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:43

Ich habe ein Text gefunden, die ich, ehrlich gesagt, recht amusant fand. Moralisch nicht machbar, aber rechtlicht ?

Ist das ein fall von "dreistigkeit siegt?" Wird das tatsächlich so geahndet ? Mich interessieren jetzt die Meinungen unser Ordnungshüter und die die davon gebraucht gemacht haben (ich meine den Taxt) und erwischt worden sind.

Eins vorweg, es soll mit ein lächeln gelessen werden, bitte kein Streitigkeiten über was ist falsch und richtig, das wissen wir alle.

Also:

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der inken Fahrspur...

Drängeln? Lichthupe? Aber HALT: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 € + 4 Punkte +3 Monate Fahrverbot.

Fazit: lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment 50€ +3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen. Also 200€, 1 Punkt und 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur! Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50€ +2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!

Und hier der Tipp für

"Schnäppchenjäger"

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht

werden soll! Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20€. Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Blaulicht und Horn werden dann aber leider beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im ersandhandel (Conrad, Westfalia, etc. ) kaufen. Also 230€ gespart und KEINE Punkte bekommen ! ! !

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. August 2011 um 14:43

Ich habe ein Text gefunden, die ich, ehrlich gesagt, recht amusant fand. Moralisch nicht machbar, aber rechtlicht ?

Ist das ein fall von "dreistigkeit siegt?" Wird das tatsächlich so geahndet ? Mich interessieren jetzt die Meinungen unser Ordnungshüter und die die davon gebraucht gemacht haben (ich meine den Taxt) und erwischt worden sind.

Eins vorweg, es soll mit ein lächeln gelessen werden, bitte kein Streitigkeiten über was ist falsch und richtig, das wissen wir alle.

Also:

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der inken Fahrspur...

Drängeln? Lichthupe? Aber HALT: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 € + 4 Punkte +3 Monate Fahrverbot.

Fazit: lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment 50€ +3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen. Also 200€, 1 Punkt und 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur! Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50€ +2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!

Und hier der Tipp für

"Schnäppchenjäger"

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht

werden soll! Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20€. Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Blaulicht und Horn werden dann aber leider beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im ersandhandel (Conrad, Westfalia, etc. ) kaufen. Also 230€ gespart und KEINE Punkte bekommen ! ! !

67 weitere Antworten
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:D

Das mit dem Blaulicht hab ich auch schonmal gelesen, aber ich glaube da kann man dich noch wegen Amtsanmaßung verklagen.

Amtsanmaßung: „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Darfst dich halt nich erwischen lassen! Oder du sagst du bist ein Geheimagent, dann lassn se dich bestimmt weiter fahren!! ;)

www.youtube.com/watch?v=23Dzy75n8JA 

 

Aber..

 

Wenn du "unseren Ordnungshüter" ärgern willst, frag ihn was er davon hält:

http://www.youtube.com/watch?v=ID3rxjYyLBg

 

*wechduck

Dieser NDR-Beitrag, lieber Jason, verzeih mir, ist nicht neu und wurde schon ein paarmal verlinkt. Kenn ich auswändig. Ist aber zutreffend und lässt mich vollkommen kalt. Über den anderen spot dessie haben wir uns auch schon vor Monaten beeumelt.

Ich persönlich finde den am besten:

http://www.youtube.com/watch?v=1gEwVA-YbYQ

@basti311: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein" (Prof. Dr. Hagen Gülzow, Fachhochschule für Polizei Baden-Württemberg 1983.) Wir sind in der StVO nicht im StGB. Die Blaulichtnummer fällt nicht unter den von Dir zitierten Straftatbestand des § 132 StGB sondern ist eine mißbräuchliche Verwendung von Sondersignalen. Das sind zwei Paar Stiefel, aber ich habe mir vorgenommen, keine rechtlichen Würdigungen mehr hier vorzunehmen. Habe ich einem hier ebenfalls schreibenden Anwalt versprochen.

Aber eine lustige Geschichte: Mein "Sofazügle 1.0" war eine alte K 100 RT in dunkelgrün. Mit der bin ich einmal auf einen Stau auf der BAB aufgelaufen. Um den nachfolgenden verkehr zu warnen habe ich die an diesem Motorrad montierte Warnblinkanlage aktiviert, eigentlich um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, wie sich das gehört. Plötzlich sind alle Autos vor mir auf die Seite gefahren und haben eine Gasse gebildet. Erst habe ich es nicht geblickt... aber eine grüne bMW K 100 RT mit Warnblinklicht im Rückspiegel... :rolleyes::p

Was ich dann gemacht habe, verrate ich nicht...:D:D

Zitat:

Wir sind in der StVO nicht im StGB. Die Blaulichtnummer fällt nicht unter den von Dir zitierten Straftatbestand

Ah okay! Na dann haben wa wieder was gelernt! :)

Hm, dann hätt ich wohl damals doch die grüne Honda nehmen solln, statt der blauen Suzuki... :D

Hallo Forum!

 

Zitat:

Original geschrieben von Basti311

Das mit dem Blaulicht hab ich auch schonmal gelesen, aber ich glaube da kann man dich noch wegen Amtsanmaßung verklagen.

Was für ein Amt möchtest Du mit einem Blaulicht auf dem Dach bekleiden? :)

Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht unterwegs ist, hat auch kein Amt damit etwas zu tun.

Ich kenne mindestens einen Fall, wo Nichtpolizisten Blaulicht in einem zivilen Pkw dabei hatten. Das aber ganz legal. Auch durften sie das Blaulicht in einem für sie spezifischen Fall verwenden.

 

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Basti311

Zitat:

Wir sind in der StVO nicht im StGB. Die Blaulichtnummer fällt nicht unter den von Dir zitierten Straftatbestand

Ah okay! Na dann haben wa wieder was gelernt! :)

Hm, dann hätt ich wohl damals doch die grüne Honda nehmen solln, statt der blauen Suzuki... :D

Honda ? Die Polizei fährt nur BMW. Zudem jetzt blau/silber.

Aber, wenn ich Deinen Konstanzer Seehasenfred richtig gelesen habe, wäre das die Gelegenheit, Deine Suzuki gleich umzulacken.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Ich kenne mindestens einen Fall, wo Nichtpolizisten Blaulicht in einem zivilen Pkw dabei hatten. Das aber ganz legal. Auch durften sie das Blaulicht in einem für sie spezifischen Fall verwenden.

Der Fall würde mich aber interessieren. :rolleyes:

Klar trifft das nicht nur auf die Polizei zu. Rettungsdienste, THW, Feuerwehr... usw. Aber es ist schon streng geregelt. Dennoch, Ramses, sollten die postings hier nicht den Anschein erwecken, dass jetzt jeder trullo ein Blaulicht montieren kann. Der NDR - Beitrag hat schon einen ironischen Touch.

Die Folgen der mißbräuchlichen Verwendung von Sondersignalen können nämlich gravierend sein. Und dann heißt es blechen...

Zwar ist das keine tatbestandsmäßige Amtsanmaßung, das hatte ich aber bereits er und geklärt. Pipifax aber auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Also das da kaufen...

http://cgi.ebay.de/.../320737604360?...

 

Jepp. Wer schmerzfrei ist...

Die Aufschrift muss aber ab, bevor man damit auf die Straße geht. Das wäre illegal. Hier wirds nämlich kritisch und hier könnte 132 greifen, denn nun wird "Polizei" vorgegaukelt. Und das sind Amtsträger. Wenn dadurch ein bestimmtes Verhalten anderer Vekehrsteilnehmer erreicht werden soll, ist man fällig.

 

"Polente" draufschreiben...

oder POZILEI....:D

Ich kann immer nur staunen, für welche Gelder die alten Hobel weggehen. Die sind nun wirklich fertig, aus amen. Eine K 75 für 1600 Eier.... weia. Das können nur Leute kaufen, die ein wenig wichtig machen wollen. Oder Filmrequisiteure.

Für die hätte ich auch noch was. Ich bin seit heute "blau". Einen ganzen Kofferraum voller Klamotten in grün/beige habe ich heimgeschleppt und die Holde schnipselt gerade so rum 50 Polizeiabzeichen ab. Falls also noch jemand einen warmen Winterpulli in beige als milde Gabe braucht...:rolleyes:

Zitat:

Honda ? Die Polizei fährt nur BMW. Zudem jetzt blau/silber.

Aber, wenn ich Deinen Konstanzer Seehasenfred richtig gelesen habe, wäre das die Gelegenheit, Deine Suzuki gleich umzulacken.

Nix da!! Die bleibt blau! Schließlich haben mir am Anfang alle dazu geraten die Blaue zu nehmen!! Dabei bleibts auch!! :D

Mein Tipp dazu ist immer: Überholen ganz Links auf dem gruenen Mittelstreifen. "Befahren öffentlichen Grüns" 20Euro.

;)

am 4. August 2011 um 18:54

Na unser eins muss da ja idR gar nicht bis auf's Grün. Die weiße Linie und der Asphalt links davon reichen doch.

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