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Was tun bei zu hoher Rechnung in Werkstatt?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 9. Juni 2005 um 8:39

hallo zusammen,

hatte letzte woche einen marderschaden und bin in die werkstatt. dort wurde mir gesagt, dass sich der "sichtbare"-schaden auf etwa 100 - 200 euro belaufen würde. genaueres kann man erst sagen wenn das auto gesichtet ist und ich würde angerufen. heute bekam ich einen anruf, dass mein auto fertig sei und ich erkundigte mich nach der rechnung. knapp 1400 euro !!!! was soll ich tun? muß ich diesen betrag zahlen? bitte dringend um hilfe/infos/rat ... danke euch

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15 Antworten
am 9. Juni 2005 um 8:44

Nein, mußt du nicht. Das sie dir eine Art Kostenvoranschlag gemacht haben, hätten sie dich anrufen müssen, wenn der Rechnungsbetrag höher ausfällt (vor allem bei der Höhe).

Einfach "fertig machen" ist nicht, vor allem wenn sie gesagt haben, das sie sich noch melden.

Hast du Rechtsschutz`?

am 9. Juni 2005 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

Nein, mußt du nicht. Das sie dir eine Art Kostenvoranschlag gemacht haben, hätten sie dich anrufen müssen, wenn der Rechnungsbetrag höher ausfällt (vor allem bei der Höhe).

Einfach "fertig machen" ist nicht, vor allem wenn sie gesagt haben, das sie sich noch melden.

Hast du Rechtsschutz`?

Sehe ich genauso, würde ich auch nicht zahlen. Wollten dich ja auch vorher anrufen, find ich unseriös sowas. War das eine VW Werkstatt?

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 9:01

ja, es war eine vw-werkstatt!

rechtschutz habe ich, aber was bringt mir das bzw. was kann es mir bringen?

am 9. Juni 2005 um 9:03

zahl nur den teilbetrag von ca. 200€ den man dir gesagt hast, über den rest würde ich mich mit einem anwalt in verbindung setzen

am 9. Juni 2005 um 9:05

So würd ich das auch machen! Kann ja wohl echt nicht sein!

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 9:19

daran habe ich auch schon gedacht, nur wenn ich keine großen chancen habe, dann zahle ich 150 euro selbstbeteiligung für den rechtschutz. wenn ich also keine großen chancen habe, lege ich noch mehr drauf :-(

Hallo,

was war den da alles defekt das es eine Rechnung von ca. 1400 € geworden ist?

Gruß

am 9. Juni 2005 um 9:30

Normal ist das so, das wenn der Betrag, auch wenn er nur telefonisch war, verbindlich ist.

Sollte der Betrag höher ausfallen, sind die Verpflichtet sich das Ok vom Kunden zu holen.

Bei meinem Golf IV war das damals so, das bei mir der Träger angeknackst war und das zuvor nicht ersichtlich war. Da haben die mcih gleich angerufen und gemeint, das dieser geschweißt werden muss und zusätzlich noch ca. 300 Euro auf mich zukommen würden.

So ist das normal richtig! Den Kunden anrufen und fragen ob die es reparieren dürfen, aber nicht einfach so.

Zusammen gefasst: VW Werkstatt hat ein Angebot gemacht (telefonisch), das die Reparatur ca. 100-200 kostet. Angebot ist verbindlich auch wenn telefonisch! Kunde (in dem Fall du) hat eingewilligt. So ist dann ein Vertrag zustande gekommen (beiderseitigem Einvernehmen). Das was du dann bekommen hast von der Werkstatt, war kein Bestandteil des Vertrages.

Ich würde das mit dem Anwalt klären.

Wenn die Werkstatt das nicht will (das du denen nur 200 zahlst), dann sollen die den Urzustand wieder herstellen, so wie es vor der Reparatur war.

Viel Erfolg auf jedenfall!

Hallo,

ich würde mal sagen wenn es nur eine "Schönheitsreparatur" war würde ich mich mit der Werkstatt ernsthaft unterhalten (nicht immer sofort mit der Brechstange sprich Rechtsanwalt und Rechtsschutz drohen).

Wenn es aber eine Rep. zur Verkehrssicherheit war, hättest es ja so oder so bei VW (außer Du hast einen günstigeren Schrauber) machen lassen müssen.

Gruß

am 9. Juni 2005 um 10:08

Die Werkstatt muss sich an die Höhe des Kostenvoranschlags plus max. 20% drüber halten. Wenn höhere Kosten entstehen MÜSSEN sie dich informieren.

Würde in dem Fall aber auch erst die vereinbarten 200Eur bezahlen und den Rest ausdiskutieren. Keinesfalls sofort einwilligen und zahlen. Diese Erhöhung ist nicht gerechtfertigt.

gruss

Simon

Prinzipienreiterei ist ja ganz nett, bringt Dir aber erstmal nicht wirklich was.

Interessant wäre tatsächlich, was jetzt der Grund für diese sehr überhöhte Rechnung war und ob Du Alternativen gehabt hättest.

Die ganze Aufregung bringt ja nichts, wenn Du auch bei einem vorherigen Anruf der Reparatur zugestimmt hättest...

Daß eine Werkstatt mit so einem Verhalten sich nicht gerade ihre Kunden sichert, kann man den Leutchen natürlich schon mal klar machen.

Ansonsten hatte ich schon mal bei einem Marderschaden die Möglichkeit, über meinen Automobilclub einen Zuschuß zu erhalten - evtl. gibts da bei Dir ja auch noch so eine Möglichkeit ?

cyberdude

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 12:21

so, jetzt habe ich einiermaßen licht im dunkel. habe mit dem autohaus telefoniert und versucht denen klar zu machen, dass ich das nicht zahlen kann und werde und wollte wissen warum das ganze so teuer ist, also was getan wurde. problem ist, dass eine inspektion durchgeführt wurde. ich hatte, als ich samstag beim notdienst wegen dem marderschaden war, besprochen, dass der marderschafen behoben wird und mein zahnriemen gewechselt wird, weil ich 90tkm überschritten habe. der nette "notdienst-man" schaute ins service-heft und sah, dass ja auch noch eine inspektion fällig ist. daraufhin meinte ich, dass diese bereits im februar in einem anderen autohaus durchgeführt wurde, wohl nur vergessen wurde im heft einzutragen. dann habe ich den auftrag unterschrieben, auf welchem auch stand "inspektion". ich habe mir, gutgläubig, den auftrag nicht nochmals durchgelesen, weil einige sekunden vorher alles besprochen wurde. tja, sieht schlecht aus für mich, oder? jetzt haben die jedenfalls auch eine komplette inspektion durchgeführt, obwohl diese bereits im februar gemacht wurde. das schlimme daran ist, dass ich das ja so dem netten "man" gesagt habe! allerdings habe ich den schei.... auch unterschrieben :-( was meint ihr?

also da du unterschireben hast, sehe ich wenig chancen...

Haben die den Zahnriemen nochmals gewechselt? Lass dir die Rechnung geben und stell die mal bitte online...wenn du keinen Platz hast, mail sie mir...

Teilkasko?

 

Meines Wissens übernimmt die TK unmittelbar durch den Marder verursachte Schäden. D.h., wenn Manschetten angefressen wurden, wird deren Ersatz gezahlt, die dadurch zerstörte ANtzriebswelle o.ä. nicht.

Hast Du eine TK und weiss Dein Händler davon? Oder ist er stillschweigend davon ausgegangen, dass Du eine hast?

Bei einer SB von 150 EUR würdest Du ja sogar im Limit liegen....

Falls es sich aussschliesslich um von der TK abgedeckte Primärschäden handelt, wärst Du finanziell ggf. aus dem Schneider. Generell ist dieses Vorgehen jedoch unseriös. Vielleicht solltest Du Deiner Versicheurng die Sache mal vor diesem Hintergrund schildern. Evtl. spielt Deine RS dann überhaupt keine Rolle, weil dann nicht Du, sondern die Vers. ANspruch"gegner" des Händlers ist.

 

aha, also Korrektur:

1. Wie hoch war der Marderschaden (grösser SB von der TK, falls Du eine hast?)

2. Da Du unterschrieben hast, schaut die Sache schlecht aus. Mit Anwalt argumentieren usw. bringt hier m.E. nichts. Du soltest eher versuchen, das persönlich mit denen zu regeln. Weisst Du den Namen von dem Notdienstmann? Ist der in "Deinem" Autohaus beschäftigt?

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