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  7. Was wird aus meinen eingelagerten Sommerreifen/Felgen bei Insolvenz der Werkstatt ??

Was wird aus meinen eingelagerten Sommerreifen/Felgen bei Insolvenz der Werkstatt ??

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 8:48

Hallo,

habe mal eine etwas andere Frage und die Suche hat mir leider keine Ergebnisse gebracht.

Was passiert eigentlich mit meinen eingelagerten Sommerreifen mit sehr teuren Felgen, wenn die Werkstatt Pleite geht. Sind die weg??

Kann jemand was Verbindliches dazu sagen??

Es gehen da nämlich ein paar Gerüchte und ich möchte nicht der Dumme sein, der hinterher seine eigen Räder wieder ersteigern muss.

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist überhaupt nicht kompliziert. Die Felgen gehören nach wie vor Dir, niemand, auch der Insolvenzverwalter nicht, kann sie Dir wegnehmen.

Wenn sich die Werkstatt allerdings nicht korrekt verhält- wie es bei mir vor einem Jahr der Fall war - dann muss man halt schnell sein. Ich hatte meine Winterreifen eingelagert und hörte, dass die Werkstatt pleite sein soll. Da ich ein komisches Gefühlt hatte, bin ich gleich am Abend dort hin gefahren. Und...siehe da: Es stand ein Container auf dem Hof, der von der gesamten Verwandschaft des Inhabers mit eingelagerten Felgen wahllos gefüllt wurde. Ich hab denen meinen Einlagerungsschein gezeigt und gesagt, dass ich auf der Stelle die Polizei rufe und Anzeige wegen Unterschlagung stellen werde, sollte ich die Felgen nicht auf der Stelle ausgehändigt bekommen.

Die haben ganz schön geflucht, als sie meine Reifen unter den dort mittlerweile draußen liegenden Felgenstapeln heraussuchen mussten.

Von anderen Kunden hab ich gehört, dass sie vor Gericht zwar Recht bekommen haben, aber nicht ihre Felgen incl. Reifen zurück. Klar, sie haben einen vollstreckbaren Titel, aber pack mal 'nem nackten Mann in die Tasche. Weg ist weg.... (Das Strafverfahren läuft noch)

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Was sollte da passieren ?

Du hast mit der Werkstatt einen Vertrag dass sie für dich die Reifen einlagert.

Die Teile gehören ja dir, sprich wenn eine Insolvenz droht gehören sie immer noch dir und du kannst sie abholen.

Problematisch wird es allerdings wenn die Reifen aus irgend einem Grund verschwinden sollten und nicht mehr auffindbar sind ...

Gruß

Karle

Dann geh hin bevor das gerücht sich bewahrheitet und hol die Reifen hab und lager sie bei dir daheim ein....

Ist dein Auto weg wenn das Parkaus insolvent wird?

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 8:59

Tja, da gibt´s aber noch einen Fall, der überall im Fernsehen zu sehen war. Ein Ehepaar kauft ein Auto, bezahlt, aber bevor das Auto geliefert wird, geht das Autohaus pleite. Was glaubt ihr ? Richtig, kein Auto, aber auch kein Geld mehr.

Das eingezahlte Geld ist in die Konkursmasse gegangen.

Hallo Konstantin,

leider richtig. Jedoch gibt es einen großen Unterschied ggü. Deinem Fall, das Ehepaar hat eine Forderung ggü. dem insolventen Autohaus zur Lieferung eines Autos. Das Auto ist noch nicht in deren Besitz übergegangen.

Die Reifen sind Dein Eigentum und Du hast eine Leistung bei dem Autohaus erworben. U.U. kann das Autohaus diese Leistung (Lagerung über den vereinbarten Zeitraum, nicht Deine Reifen ;)) nicht mehr erfüllen, dann hättest Du ebenfalls eine Forderung ggü. dem Autohaus die in die Insolvenzmasse einfließt.

MfG

Lars

P.s.: Den Rest sollen Dir mal die Rechtsverdreher im Forum ;) genauer erklären :p.

bei nem freund von mir hat das autohaus angerufen das er seine räder wg. insolvenz abholen sollte.

Dürfte glaub ich aber ned die Regel sein.

2. Möglichkeit WENN du es schriftlich hast welche Reifen und Felgen eingelagert sind kannst du warten.

3. ich würd sie abholen, genau aus diesen Gründen lagere ich auch meine Felgen nicht mehr ein.

Am Schluß hast DU immer die rennerei.

Zitat:

Original geschrieben von torjan

genau aus diesen Gründen lagere ich auch meine Felgen nicht mehr ein.

Am Schluß hast DU immer die rennerei.

du tust ja grad so - als machen 5.000.000 Werkstätten täglich zu :-)

mu bleibt doch mal alle locker. Du hast deinen Einlagerungszettel, der beweist, dass es deine sind und fertig. Hol sie ab und gut ist.

Antwort auf falschen Beitrag ... sorry :D

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 14:26

Hi,

vermutlich werde ich sie abholen. Das Risiko ist mir doch zu gross. Natürlich habe ich einen Einlagerungsschein, aber .....

 

Genaues weiss wohl nur der, dem es schon mal passiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von fizzzrs

Zitat:

Original geschrieben von torjan

genau aus diesen Gründen lagere ich auch meine Felgen nicht mehr ein.

Am Schluß hast DU immer die rennerei.

du tust ja grad so - als machen 5.000.000 Werkstätten täglich zu :-)

mu bleibt doch mal alle locker. Du hast deinen Einlagerungszettel, der beweist, dass es deine sind und fertig. Hol sie ab und gut ist.

tja aber recht haben und recht bekommen kann sich trotz beweise ziemlich hinziehen.

da habe ich lieber mein Eigentum bei mir rumliegen

evtl. hätte ich noch erwähnen sollen das ich die reifen dann auch lieber selber montiere

um nicht mit 300NM angezogene Radschrauben lößen zu müssen (aber das ist ein anderes Thema ;) )

am 13. Dezember 2008 um 16:42

Genau genommen gehören die Räder dann dem Insolvenzverwalter, der sie Dir geben kann, aber nicht muß. Nur, wenn dann an die Presse gelangt, dass der Insolvenzverwalter Kundeneigentum nicht dem Eigentümer zurück gibt, dürfte die beabsichtigte Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht mehr möglich sein. Denn dann könnte der Insolvenzverwalter auch Dein Auto anläßlich einer Instandsetzung einbehalten. Das Recht dazu, hätte er.

am 13. Dezember 2008 um 21:14

Das was Charles da sagt wäre Unterschlagung. Selbst wenn die Reperatur des Autos nicht bezahlt ist, könnte der Insovenzverwalter das Auto nicht behalten, weil er ja keine Garantie auf der Reperatur leisten kann.

am 14. Dezember 2008 um 1:11

Zitat:

Original geschrieben von brainstuff

Das was Charles da sagt wäre Unterschlagung. Selbst wenn die Reperatur des Autos nicht bezahlt ist, könnte der Insovenzverwalter das Auto nicht behalten, weil er ja keine Garantie auf der Reperatur leisten kann.

Ich irre mich gerne, aber ich habe das, was ich geschrieben habe, so gehört, aber nicht erlebt.

Themenstarteram 14. Dezember 2008 um 5:27

Hallo,

Danke für die vielen Antworten. Scheint wohl doch etwas komplizierter zu sein.

Ich glaube, nur ein Insolvenzverwalter könnte das abschliessend beantworten.

 

MfG

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