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Wassereinbruch bei VW Garantieverlängerung mit drin?

VW Golf
Themenstarteram 7. November 2013 um 6:42

Hallo,

mein Golf VI aus 2011 hat Wasser im Kofferraum, dadurch läuft auch Wasser unter die Rücksitzbank. Diese ist nun auch schon feucht.

Mein Golf hat Schiebedach, könnte wohl das Problem sein wegen der Abläufe.

Geht mal gar nicht.

Ich hab die Garantie bei VW um 2 Jahre verlängert.

Mein VW-Händler meinte eben am Telefon, dass es sich nicht sicher sei, ob Wassereinbruch da rein fällt.

Ich dachte es ist mittlerweile eine 1:1 Verlängerung der Werksgarantie.

Kann das jemand sagen?

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von j.slr

Zitat:

Original geschrieben von klimaxx

meines erachtens handelt es sich dabei um eine anschlussgarantie die einige sachen aussschließt

Das ist der Unterschied zwischen Glauben und Wissen ;)

Es handelt sich, wenn man die Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre verlängert, nicht um eine Anschlussgarantie sondern um eine Garantieverlängerung. Diese entspricht in vollem Umfang der Werksgarantie! Ohne Wenn und Aber.

Nicht ganz richtig, denn diese hatte ich auch und da werden Gummiteile- Schläuche pp. und Undichtigkeiten ausgeschlossen :(

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Das bedeutet, du hast in diesem Jahr verlängert? Ich auch, es ist daher eine 1:1 Werksgarantie.

am 7. November 2013 um 8:08

meines erachtens handelt es sich dabei um eine anschlussgarantie die einige sachen aussschließt

guck doch einfach mal in die garantie bedingungen rein da steht drin was abgedeckt ist oder nicht ;-)

Zitat:

Original geschrieben von klimaxx

meines erachtens handelt es sich dabei um eine anschlussgarantie die einige sachen aussschließt

Das ist der Unterschied zwischen Glauben und Wissen ;)

 

Es handelt sich, wenn man die Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre verlängert, nicht um eine Anschlussgarantie sondern um eine Garantieverlängerung. Diese entspricht in vollem Umfang der Werksgarantie! Ohne Wenn und Aber.

Zitat:

Original geschrieben von j.slr

Zitat:

Original geschrieben von klimaxx

meines erachtens handelt es sich dabei um eine anschlussgarantie die einige sachen aussschließt

Das ist der Unterschied zwischen Glauben und Wissen ;)

Es handelt sich, wenn man die Garantie innerhalb der ersten 2 Jahre verlängert, nicht um eine Anschlussgarantie sondern um eine Garantieverlängerung. Diese entspricht in vollem Umfang der Werksgarantie! Ohne Wenn und Aber.

Nicht ganz richtig, denn diese hatte ich auch und da werden Gummiteile- Schläuche pp. und Undichtigkeiten ausgeschlossen :(

am 7. November 2013 um 9:24

selbst in der garantieverlängerung werden teile ausgeschlossen ;-)

ich hole sie gleich mal aus dem auto...

nichts desto trotz könnte der te auch in seine "Garantie" reinsschauen

Natürlich ist es eine Verlängerung der Werksgarantie. Wenn in der Werksgarantie Teile ausgeschlossen werden, so gilt dies auch für die Garantieverlängerung. Das wurde hier schon sooooooo oft angesprochen, auch die Hotline der VW Versicherung fährt diese Linie. Es gibt dazu Leistungseinschränkungen bzw. Selbstbeteiligungen, die aber mit der eigentlichen Garantieleistung nix zu tun haben.

Trotzdem wissen wir aber nicht, ob es sich bei dem Defekt um eine Garantieleistung handelt oder der TE dies selbst bezahlen muss, weil wir nicht wissen, welcher Defekt tatsächlich vorliegt.

In der ersten Verlängerung für 2 Jahre nach der Werksgarantie sind Dichtungen enthalten. Erst wenn man nochmals die Garantieverlängerung um ein oder zwei Jahren verlängert fallen Dichtungen und ähnliches raus. Die Garantiebedingungen sind da sehr schwammig definiert.

Zitat:

Original geschrieben von klimaxx

selbst in der garantieverlängerung werden teile ausgeschlossen ;-)

ich hole sie gleich mal aus dem auto...

 

nichts desto trotz könnte der te auch in seine "Garantie" reinsschauen

Hab sie mal angehangen, ganz aktuell, letzten Monat abgeschlossen.

 

Kann da keine Ausschlüsse erkennen, der Wortlaut ist analog der Werksgarantiebedingungen.

Immer bedenken, daß auch die Werksgarantie eine freiwillige Leistung unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung ist. Auch bei der Werksgarantie gibt es Ausschlüsse wie Betriebsstoffe, Verschleiss etc.

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

In der ersten Verlängerung für 2 Jahre nach der Werksgarantie sind Dichtungen enthalten. Erst wenn man nochmals die Garantieverlängerung um ein oder zwei Jahren verlängert fallen Dichtungen und ähnliches raus. Die Garantiebedingungen sind da sehr schwammig definiert.

Das liegt in der Natur der Sache. Eine Garantieverlängerung analog zur Werksgarantie ist nur längestens 3 Jahre nach Ende der Werksgarantie möglich. Kurz: Wenn ich die Garantieverlängerung innerhalb der Werksgarantie bspw. auf insgesamt 5 Jahre verlängere, ist ab dem 6. Jahr mit Einschränkungen zu rechnen. Verlängere ich aber auf insgesamt 3 oder 4 Jahre (also Werksgarantie 2 + Garantieverlängerung 1 oder 2 Jahre) gelten die Einschränkungen ab dem 4. bzw. 5 Jahr, wenn ich das Abo weiterführen möchte. Kein Hersteller bietet eine Garantieversicherung wie eine Werksgarantie bis zum Tag des jüngsten Gerichts....:)

Mal eine blöde Frage nebenbei: Im Anhang von j.slr ist zu lesen, dass sich der Versicherungsschutz automatisch um 12 Monate verlängert, wenn man nicht 1nen Monat vor Ablauf kündigt (Absatz: Dauer des Versicherungsschutzes).

Mir wurde beim Autokauf gesagt, dass man sich bei der Verlängerung einmalig entscheiden muss, wie lange man sie haben will. Wenn ich nur um 1 zusätzliches Jahr verlängere, kann ich später nicht noch mal auf 2 zusätzliche Jahre erhöhen. Bin der Meinung, dass ich das auch schon öfter so auf MT gelesen habe.

Hier hört es sich aber so an, also ob der Schutz sich automatisch verlängern würde?!? Oder ist der Absatz so zu verstehen, dass ich bei Abschluss zwar um 3 zusätzliche Jahre verlängern kann, mir aber dennoch jährlich ein Kündigungsrecht zusteht?

Ich bin verwirrt -.-

Zitat:

Original geschrieben von Alf3366

Mal eine blöde Frage nebenbei: Im Anhang von j.slr ist zu lesen, dass sich der Versicherungsschutz automatisch um 12 Monate verlängert, wenn man nicht 1nen Monat vor Ablauf kündigt (Absatz: Dauer des Versicherungsschutzes).

Mir wurde beim Autokauf gesagt, dass man sich bei der Verlängerung einmalig entscheiden muss, wie lange man sie haben will. Wenn ich nur um 1 zusätzliches Jahr verlängere, kann ich später nicht noch mal auf 2 zusätzliche Jahre erhöhen. Bin der Meinung, dass ich das auch schon öfter so auf MT gelesen habe.

Hier hört es sich aber so an, also ob der Schutz sich automatisch verlängern würde?!? Oder ist der Absatz so zu verstehen, dass ich bei Abschluss zwar um 3 zusätzliche Jahre verlängern kann, mir aber dennoch jährlich ein Kündigungsrecht zusteht?

Ich bin verwirrt -.-

So wie ich es verstanden habe gilt die Lifetime Versicherung (ab 1.2011) einmalig, zwischen einem bis 3 weiteren Jahren. Danach wird nur noch die "normale Gebrauchtwagenversicherung" angeboten.

Wenn du daher nur das 3. und 4. Jahr mit der Lifetime verlängert hast, gilt ab dem 5. Jahr die "Normale".

Wenn du das 3.,4. und 5. Jahr mit Lifetime versichert hast, dann gilt ab dem 6. Jahr die "Normale".

am 7. November 2013 um 14:20

so da steht inhaltlich dass sich die garantie auf mechanische und elektrische bauteile bezieht

dazu gehören dichtungen nicht ;-) dritter absatz...

genauso wenig sind zb lautsprecher oder das radio integriert

normalerweise müsste da noch ein anhang zu existieren in dem expliziet aufgeführt ist was versichert ist und was nicht!

edit

hier sind die bedingungen die ich meine

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=694059

Zitat:

Original geschrieben von klimaxx

so da steht inhaltlich dass sich die garantie auf mechanische und elektrische bauteile bezieht

dazu gehören dichtungen nicht ;-) dritter absatz...

genauso wenig sind zb lautsprecher oder das radio integriert

normalerweise müsste da noch ein anhang zu existieren in dem expliziet aufgeführt ist was versichert ist und was nicht!

Das gilt aber nicht bei der Lifetimeversicherung, da ist es mit drin.

V. Bis zu welcher Höhe leisten wir?

(1) Wir leisten Entschädigung, wenn eines der versicherten Teile innerhalb der verein -

barten Versicherungsdauer seine Funktionsfähigkeit unmittelbar verliert und dadurch eine

Reparatur erforderlich wird.

(2) Im Schadenfall ersetzen wir die garantiebedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerten

des Herstellers. Basis für die Erstattung der Kosten für die Ersatzteile ist die

unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag. Ersatzteilaufschläge auf

die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ersetzen wir nicht.

(3) Tritt ein versicherter Schaden ein, umfasst die Leistung aus der Garantieversicherung

auch:

a) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,

Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen, wenn ihr Ersatz technisch erforderlich ist und die

Teile in einem kausalen Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden stehen

sowie im Zuge einer unter diese Versicherung fallenden Reparatur anfallende Hilfsmittel

wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel;

am 7. November 2013 um 14:28

hier der link zu den sachen was versichert ist und was nicht

oben steht ja lifetime garantie bzw neuwagenanschlussgarantie

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=694059

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