ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wasserschaden und ein Unfall.

Wasserschaden und ein Unfall.

Hallo zusammen.

Vor ca. 2 Monaten entstand ein Wasserschaden an meinem PKW. Der Gutachter meinte, dass es sich dabei um einen Totalschaden gehen würde. Das Auto ist Vollkasko versichert. Der Fall ist noch in der Bearbeitung durch die Versicherung, eine Entscheidung ist also noch nicht gefallen und eine Erstattung gab es noch nicht. Das Auto wird nicht bewegt und steht auf dem Hof. Vor 2 Wochen hat ein Mann beim Ausfahren vom Parkplatz einen Blechschaden an meinem Auto verursacht. Den Unfall hat er bei seiner Versicherung gemeldet. Meine Frage: Soll ich diesen Unfall auch bei meiner Versicherung melden? Was passiert, wenn ich eine Erstattung für den Blechschaden von der Versicherung des Unfallverursachers bekäme und später die Erstattung für den Wasserschaden (als Totalschaden) von meiner Versicherung?

Vielen Dank im Voraus.

Ähnliche Themen
26 Antworten

Wenn der Wasserschaden ein wirtschaflticher Totalschaden ist und du diesen abrechnest, dann mindert der zweite Schaden nur den Restwert aus dem ersten wTS. Der Blechschaden besteht finanziell nur in der Differenz der Restwerte davor und danach. Beide Versicherungen sind wahrheitsgemäß zu informieren!

Was du schilderst würde ich auf jeden Fall sein lassen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2021 um 03:14:31 Uhr:

Wenn der Wasserschaden ein wirtschaflticher Totalschaden ist und du diesen abrechnest, dann mindert der zweite Schaden nur den Restwert aus dem ersten wTS. Der Blechschaden besteht finanziell nur in der Differenz der Restwerte davor und danach. Beide Versicherungen sind wahrheitsgemäß zu informieren!

Was du schilderst würde ich auf jeden Fall sein lassen.

Danke! Bedeutet das, dass, wenn ich die Erstattung für den Blechschaden bekäme und später die für den Totalschaden von meiner Versicherung(wenn der Fall als Totalschaden entschieden wird), dann werde ich den Betrag für den Blechschaden an meine Versicherung entrichten müssen? Und, wenn ich den Fragebogen für den Blechschaden ausfülle, soll ich den Wasserschaden erwähnen?

Danke.

Beide Versicherungen wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. In dem Fall wird für den Blechschaden erst keine Erstattung ausgetütet.

OK. Wie gesagt, entstand der Wasserschaden früher als der Blechschaden. Der Fall ist noch nicht geklärt. Heißt das für mich, dass, wenn ich eine Erstattung für den Wasserschaden bekomme, dann wird der Betrag wegen Blechschaden kleiner?

Danke.

Ja der wird viel kleiner, denn dein Wagen hat zur Zeit nur noch einen gewissen Restwert. Krass ausgedrückt Schrottwert.

Zitat:

@LukasB. schrieb am 25. September 2021 um 15:54:14 Uhr:

Ja der wird viel kleiner, denn dein Wagen hat zur Zeit nur noch einen gewissen Restwert. Krass ausgedrückt Schrottwert.

Erstmal danke. Wie gesagt, ist der Fall mit dem Wasserschaden noch nicht geklärt, ist noch bei der Versicherung. Mir gehst um folgendes, z.B. würde meine Versicherung den Wasserschaden doch als Totalschaden einstufen und würde mir beispielsweise 10000 Euro erstatten wollen. Wie würde der dazwischen passierte Blechschaden diesen Betrag beeinflussen? Kann meine Versicherung sagen, dass ich statt 10000 Euro nur noch 8000 bekomme wegen Blechschaden? Wenn ja, erstattet die Versicherung des Unfallverursachers den fehlenden Betrag?

Danke.

Nein, die Versicherung für den Wasserschaden hat doch den Schaden, den Wert etc. des Autos VOR dem Blechschaden festgestellt..., die wird nach Gutachten oder was auch immer korrekt abrechnen....

Die andere Versicherung, die nachgeschaltete, muss den vorherigen Schaden etc. berücksichtigen...

Der, der den Blechschaden verursacht hat, ist einfach fein raus. ;)

Wieso sollte er raus sein? Er hat es seiner VS gemeldet und der Vorgang läuft.

Aber vermutlich kann er den Schaden günstig zurück kaufen

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 25. September 2021 um 22:59:15 Uhr:

Der, der den Blechschaden verursacht hat, ist einfach fein raus. ;)

Das verstehe ich auch nicht. Das Auto, wenn auch Totalschaden, ist mein Eigentum. Das kann ich auch nach der 130% Regelung reparieren lassen. Mit dem Blechschaden wird die Reparatur teurer. Außerdem hat die Reparatur des Innenraums(Wasserschaden) nichts mit der Reparatur des von ihm verursachten Blechschadens zu tun. Wieso muss er raus sein? Es ist doch eine Sachbeschädigung oder?

Auf jeden Fall habe ich mich entschieden einen Anwalt einzuschalten. Ich vermute mal, dass er definitiv wissen wird, wie er das Ganze mit den beiden Versicherungen regeln würde. Bin kein Jurist, deshalb ist es für mich zu kompliziert.

Sicher ist dir ein Schaden dadurch entstanden, aber wenn dein Auto ein Totalschaden sein sollte ist das blöd für dich.

Nehmen wir an dein Auto hat einen Restwert von 1000,- und der Blechschaden liegt bei 2000,- dann bekommst du keine 2000,- da dein Auto vor dem Blechschaden nur noch 1000,- wert war. Dann ist der Restwert mit dem Blechschaden vielleicht noch 600,- dann gibt es für den Blechschaden nur 400,-.

Zitat:

@LukasB. schrieb am 25. September 2021 um 23:53:22 Uhr:

Sicher ist dir ein Schaden dadurch entstanden, aber wenn dein Auto ein Totalschaden sein sollte ist das blöd für dich.

Nehmen wir an dein Auto hat einen Restwert von 1000,- und der Blechschaden liegt bei 2000,- dann bekommst du keine 2000,- da dein Auto vor dem Blechschaden nur noch 1000,- wert war. Dann ist der Restwert mit dem Blechschaden vielleicht noch 600,- dann gibt es für den Blechschaden nur 400,-.

Es geht hier um einen 6 Jährigen Nissan X Trail, 91 Tsd. Km auf dem Tacho, 1. Hand, GaWa, Scheckheft.

Ich wollte es dir nur an einem Beispiel mit fiktiven Werten klarmachen.

Zitat:

@LukasB. schrieb am 26. September 2021 um 00:00:22 Uhr:

Ich wollte es dir nur an einem Beispiel mit fiktiven Werten klarmachen.

Danke dir. Ich meinte nur, dass, wenn der Restwert des Autos nach der Abrechnung von Wasserschaden beispielsweise 10000 betragen würde, dann kann ich darauf bestehen, dass das Auto repariert wird, nach der 130% Regelung für höchstens 13000 Euro. Um den Blechschaden zu beseitigen braucht man aber beispielsweise noch 3000 Euro zusätzlich. Ich wollte fragen, wie sowas geregelt wird.

Danke.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wasserschaden und ein Unfall.