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Wechsel Turbolader Audi A6 2,5 TDI (muß der Ölnebelabschneider zwingend mitgewechselt werden ?)

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 14. September 2007 um 11:49

Hallo zusammen,

könnt ihr mir die Frage beantworten ?

Hintergrund ist der, dass ich gerade verklagt werde, weil der nicht gewechselte Ölnebelabschneider angeblich nach fast einem Jahr seit Fahrzeugverkauf zu einem Folgeschaden geführt hat.

Der Käufer wußte zwar, dass der Wagen qualmt, aber der Anwalt möchte mich nun wegen mangelhafter Reparaturausführung festnageln.

Der Ölnebelabschneider wurde zu damaligem Zeitpunkt geprüft und was nicht verstopft oder sonstiges, die Reparatur wurde privat von einem Meister durchgeführt.

Für Rückmeldungen bin ich dankbar.

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16 Antworten
am 14. September 2007 um 13:39

Hast Du den Wagen Privat verkauft?

Wenn nicht brauchste dir keine Sorgen zu machen. Du hast drauf hingewiesen das er Qualmt und hast den Wagen ja Privat repariert. Ich würde mir da absolut keine Sorgen machen. Zur Not Anwalt einschalten und denn das Regeln lassen.

Themenstarteram 14. September 2007 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von eXc|SNIPERG22

Hast Du den Wagen Privat verkauft?

Wenn nicht brauchste dir keine Sorgen zu machen. Du hast drauf hingewiesen das er Qualmt und hast den Wagen ja Privat repariert. Ich würde mir da absolut keine Sorgen machen. Zur Not Anwalt einschalten und denn das Regeln lassen.

Hi Gordon,

wir haben den Wagen privat verkauft, da ich aber den Haftungsausschluß nicht schriftlich belegen kann, fordert die Gegenseite nun die Übernahme der Gesamtkosten.

Muß dieses Teil denn zwingend mit gewechselt werden ?

am 14. September 2007 um 16:13

Also wenn ich richtig in der ELSE gelesen habe muss der bei Tausch nicht gewechselt werden nur die Selbsichernden Muttern und Kleinteile.

Es wäre mir neu das ich als Privatperson den Haftungsausschluss schriftlich geben muss.

Wenn ich als Privatperson ein Fahrzeug verkaufe kann mich da keiner zur Haftung heran ziehen. Wie gesagt ich würde mir da keine Sorgen machen. Nimm dir einen Anwalt und gut ist oder drohe dennen erst mit deinem Anwalt wonach beim einschalten deines Anwalt da weitere Kosten auf die Gegenseite zu kommen. Sag dennen das so ganz deutlich.

Wenn du im ADAC bist wende dich bei dennen an die Rechtsabteilung-->kostet nichts.

 

Themenstarteram 14. September 2007 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von eXc|SNIPERG22

Also wenn ich richtig in der ELSE gelesen habe muss der bei Tausch nicht gewechselt werden nur die Selbsichernden Muttern und Kleinteile.

Es wäre mir neu das ich als Privatperson den Haftungsausschluss schriftlich geben muss.

Wenn ich als Privatperson ein Fahrzeug verkaufe kann mich da keiner zur Haftung heran ziehen. Wie gesagt ich würde mir da keine Sorgen machen. Nimm dir einen Anwalt und gut ist oder drohe dennen erst mit deinem Anwalt wonach beim einschalten deines Anwalt da weitere Kosten auf die Gegenseite zu kommen. Sag dennen das so ganz deutlich.

Wenn du im ADAC bist wende dich bei dennen an die Rechtsabteilung-->kostet nichts.

Hallo Gordon,

ich bin im ADAC und rechtschutzversichert.

Eine Frage: Was ist den die ELSE ?

Wer (welche Personen) waren denn bei Vertragsabschluß anwesend?

Kann der Käufer beweisen das ein Haftungsausschluss nicht ausgesprochen wurde?

Wenn schriftlich nicht ausgeschlossen wurde das mündliche Nebenabsprachen bestehen brauchts du nur drauf zu bestehen das erwähnt zu haben.:cool:;)

Zitat:

Original geschrieben von Magdalenagr

 

Hintergrund ist der, dass ich gerade verklagt werde, weil der nicht gewechselte Ölnebelabschneider angeblich nach fast einem Jahr seit Fahrzeugverkauf zu einem Folgeschaden geführt hat.

Was für ein Folgeschaden??

Themenstarteram 15. September 2007 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von binothek

Zitat:

Original geschrieben von Magdalenagr

 

Hintergrund ist der, dass ich gerade verklagt werde, weil der nicht gewechselte Ölnebelabschneider angeblich nach fast einem Jahr seit Fahrzeugverkauf zu einem Folgeschaden geführt hat.

Was für ein Folgeschaden??

Hi,

der Wagen hat als ich ihn verkauft habe sporadisch weiß gequalmt, das habe ich dem Käufer auch mitgeteilt. Er ist dem aber wohl nicht auf den Grund gegangen und nun ist bei einer Autobahnfahrt nach fast einem Jahr ein erhöhter weißer Qualm aufgetreten und das Motoröl fast gänzlich verbrannt worden. Welch Schaden entstanden ist, wurde mir bis jetzt noch nicht mitgeteilt, zumindest besteht man auf Mängelbeseitigung.

Ich denke mal das er nache einem Jahr keine Chance hat. Was weißt du was er mit dem auto gemacht hat?? Schlechtes Öl eingefüllt, den kalten Motor geschunden, dauernd Vollgas gefahren etc etc etc.

Vergiß den Typen, der möchte dich nur abzocken.

Themenstarteram 15. September 2007 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von binothek

Ich denke mal das er nache einem Jahr keine Chance hat. Was weißt du was er mit dem auto gemacht hat?? Schlechtes Öl eingefüllt, den kalten Motor geschunden, dauernd Vollgas gefahren etc etc etc.

Vergiß den Typen, der möchte dich nur abzocken.

leichter gesagt als getan .. der Anwalt hängt mir im Nacken und die Frist läuft ab .. nach Beendigung der Frist, wenn ich nicht entgegne will der gegenerische Anwalt mir die Reparaturkosten in Rechnung stellen ...

ich meine, was für eine Welt ist das denn .. du hast schon recht .. wer weiß, was der Typ mit dem auto gemacht hat .. mir lasten sie an, dass beim Turbowechsel der Ölnebelabschneider nicht gewechselt wurde und der Schaden deshalb entstanden ist ...

ich kontakte erst einmal Audi und erfrage ob das zum Standardproceder gehört .. außerdem ist das Teil geprüft worden und war nicht verstopft ...

ich hasse diese Abzocker .. nach fast einem Jahr einem den Anwalt auf den Hals hetzen ..

am 15. September 2007 um 14:46

Mach dir keinen Stress und nimm dir einen Anwalt. Sollte es vor Gericht gehen und die gegenpartei verlieren zahlen die ja deine Kosten.

Hol dir erstmal die Gratis Rechtsberatung vom ADAC

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/default.asp?id=1630&location=2

Themenstarteram 15. September 2007 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von eXc|SNIPERG22

Mach dir keinen Stress und nimm dir einen Anwalt. Sollte es vor Gericht gehen und die gegenpartei verlieren zahlen die ja deine Kosten.

Hol dir erstmal die Gratis Rechtsberatung vom ADAC

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/default.asp?id=1630&location=2

Danke Gordon,

ich werde berichten.

falls jemand defintiv weiß ob dieses Teil gewechselt oder aber auch nicht gewechselt werden muß, gebt mir doch mal eine kurze Rückinfo.

Viele Grüße

am 15. September 2007 um 14:54

Einbauen

Der Einbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, beachten Sie dabei Folgendes:

Hinweist Selbstsichernde Muttern ersetzen.

Dichtringe und O-Ringe ersetzen.

Schlauchstutzen und Schläuche für Ladeluftsystem müssen vor dem Montieren öl- und fettfrei sein.

Sichern Sie alle Schlauchverbindungen mit Schlauchschellen, die dem Serienstand entsprechen ?

Beim Einbauen des Abgasturboladers ist darauf zu achten, dass der O-Ring für Ölrücklauf nicht beschädigt wird.

Abgasturbolader am Anschlussstutzen der Ölvorlaufleitung mit Motoröl befüllen.

Motor nach dem Einbau des Abgasturboladers ca. 1 Minute im Leerlauf laufen lassen und nicht gleich hochdrehen, damit die Ölversorgung des Abgasturboladers sichergestellt ist.

Bauen Sie bei Fahrzeugen mit Motorkennbuchstaben AFB, AKN den Abgasstutzen ein

Bauen Sie bei Fahrzeugen mit Motorkennbuchstaben AKE, AYM, BAU, BCZ, BDG, BDH, BFC den Vorkatalysator

Prüfen Sie den Ölstand

Themenstarteram 15. September 2007 um 14:59

Zitat:

Original geschrieben von eXc|SNIPERG22

Einbauen

Der Einbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, beachten Sie dabei Folgendes:

Hinweist Selbstsichernde Muttern ersetzen.

Dichtringe und O-Ringe ersetzen.

Schlauchstutzen und Schläuche für Ladeluftsystem müssen vor dem Montieren öl- und fettfrei sein.

Sichern Sie alle Schlauchverbindungen mit Schlauchschellen, die dem Serienstand entsprechen ?

Beim Einbauen des Abgasturboladers ist darauf zu achten, dass der O-Ring für Ölrücklauf nicht beschädigt wird.

Abgasturbolader am Anschlussstutzen der Ölvorlaufleitung mit Motoröl befüllen.

Motor nach dem Einbau des Abgasturboladers ca. 1 Minute im Leerlauf laufen lassen und nicht gleich hochdrehen, damit die Ölversorgung des Abgasturboladers sichergestellt ist.

Bauen Sie bei Fahrzeugen mit Motorkennbuchstaben AFB, AKN den Abgasstutzen ein

Bauen Sie bei Fahrzeugen mit Motorkennbuchstaben AKE, AYM, BAU, BCZ, BDG, BDH, BFC den Vorkatalysator

Prüfen Sie den Ölstand

Na da lese ich jetzt nichts von dem Ölnebelabschneider .... mir wurde zugetragen, dass es einen expliziten Verweis gibt, das Teil mit auszuwechseln. Dem ist wohl nicht so ...

hmmm .. es bleibt spannend .. ,-)

am 15. September 2007 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Magdalenagr

 

Eine Frage: Was ist den die ELSE ?

http://cgi.ebay.de/...egoryZ18439QQrdZ1QQssPageNameZWD2VQQcmdZViewItem

hab ich gerade beim Googeln gefunden

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