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Wegekosten Fahrt Gebrachtwagen zur Werkstatt/ Händler

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 13:32

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage. Wir mussten mit unserem neuen Gebrauchten wegen einer Reparatur zur Werkstatt beim Gebrauchtwagenhändler fahren. Nun geht es um die Abrechnung hinsichtlich der Kosten (Fahrt hin uns zur Werkstatt, 300 km Entfernung). Wie berechne ich diese denn? Gibt es da eine Kilometerpauschale oder wo kann ich mich erkundigen. ADAC hat mich an meine Versicherung verwiesen, die meinten, sie hätten damit nix zu tun. Im Netz kann ich leider auch nicht richtig dazu etwas finden. Könnte mir jemand von hier vielleicht helfen?

10000 Dank schon einmal :-)

Beste Antwort im Thema

Falls keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, dürfte der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers oder der Ort des Vertragsabschlusses sein. Also würde ich dem Vorredner zustimmen und sagen, dass der Käufer selbst für die Verbringung zu sorgen hat.

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IMHO steht Dir keine Entschädigung der Fahrtkosten zu.

Die Sachmängelhaftung deckt keine Fartkosten ab.

Falls keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, dürfte der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers oder der Ort des Vertragsabschlusses sein. Also würde ich dem Vorredner zustimmen und sagen, dass der Käufer selbst für die Verbringung zu sorgen hat.

am 17. Juni 2015 um 14:48

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 17. Juni 2015 um 15:44:30 Uhr:

IMHO steht Dir keine Entschädigung der Fahrtkosten zu.

Die Sachmängelhaftung deckt keine Fartkosten ab.

Doch, nach § 439 Nacherfüllung schon:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Der BGH legt das aber so aus, dass der jeweilige Einzelfall betrachtet werden muss, das kann dann auch den Sitz des Verkäufers als Erfüllungsort bedeuten.

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 5:13

Also,die Fahrtkosten usw.werden vom.Gebrauchtwagenhändler übernommen.da haben wir schon die Zusicherung bekommen.Es geht nun um die Höhe der Kosten.Da haben wir leider keine Ahnung,wieviel Cent/km da berechnet wird. :-(

Dann würde ich die vom Finanzamt üblichen 30cent pro KM ansetzen.

am 18. Juni 2015 um 16:59

Zitat:

@Zebra2015 schrieb am 18. Juni 2015 um 07:13:02 Uhr:

Es geht nun um die Höhe der Kosten.Da haben wir leider keine Ahnung,wieviel Cent/km da berechnet wird. :-(

Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung.

Wenn ihr das vereinbart habt ... gut und schön, dann solltet ihr aber auch vereinbaren was es gibt.

Also rein von meinem Gefühl her, scheint es ja ein sehr entgegenkommender Händler zu sein.

Ich würde in dem Fall nur die tatsächlichen Benzinkosten abrechnen. Also 600km und dann passend zum Verbrauch des Fahrzeuges. Bei 8 Liter Benzin zu 1,45 Euro auf 100km also ca. 70 Euro.

Ich habe vor 6,5 Jahren meine Spritkosten für die 2 x 400 km (großzügig aufgerundet), eine Hotelübernachtung inkl. Frühstück und Mittagessen erstattet bekommen (die Reparatur hat länger gedauert als gedacht). Ich denke, es reicht wenn die tatsächlichen Kosten ersetzt werden, in deinem Fall die Spritkosten.

am 19. Juni 2015 um 18:26

Es werden N x 0,3€ angesetzt (siehe Aufwendungen 437 Nr. 1, 439 Abs. 2 BGB). Das gilt aber nur, wenn vorher abgesprochen wurde, daß der Käufer (du) das Auto hinbringt. Der Verkäufer hätte nämlich auch die Möglichkeit gehabt, den PKW selbst abzuholen (es existiert keine Selbstvornahme im Kaufrecht).

Was die anderen am bis zu meinem Post geschrieben haben, ist vollkommener Unsinn. Anders kann man es nicht bezeichnen.

am 19. Juni 2015 um 21:43

Nein, das was du schreibst ist Unsinn!

Die Sachmängelhaftung deckt keine Fahrtkosten ab, auch keine Ersatzwagen oder ähnliches.

Darum gibt es auch keinen entsprechenden Satz nach BGB.

am 19. Juni 2015 um 22:03

Interessant, daß ich genau das geschrieben habe oder? Deshalb steht auch nirgends was von Sachmängelhaftung. Aber gerne noch mal für dich:

"es existiert keine Selbstvornahme im Kaufrecht"

am 19. Juni 2015 um 22:12

OK, und was wolltest du nun eigentlich Substanzielles zum Problem des TE beitragen?

am 19. Juni 2015 um 22:41

Er kann das Geld nur vom Händler verlangen, wenn er vorher mit ihm abgesprochen hat, daß ER den Wagen bringt.

am 19. Juni 2015 um 22:54

Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Juni 2015 um 00:41:15 Uhr:

Er kann das Geld nur vom Händler verlangen, wenn er vorher mit ihm abgesprochen hat, daß ER den Wagen bringt.

Ja, und genau an der Stelle sollte er auch besprechen, was es dafür für ihn gibt.

Da es keine automatische Leistung des Händlers ist, diese Fahrt zu bezahlen zu müssen, ist nachgelagert auch die Höhe der Bezahlung nicht geregelt, sprich das zitierte BGB von dir zieht an der Stelle nicht.

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