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wegen alten Schlappen Fahrverbot und weiterfahrt untersagt

Themenstarteram 20. Februar 2017 um 18:47

hi,

heute nachmittag als ich von der arbeit nach hause gefahren bin, wurde ich in einer verkehrskontrolle kontrolliert. da ich mich immer in der firma umziehe und ich mit sicherheitsschuhen nicht so gut fahren kann, fahre ich halt immer mit schlappen. ist auch praktischer und schneller zum anziehen.

als dann in der kontrolle der blick auf meine füße fiel, sagte die polizei das ich mit solchen kaputten latschen am steuer keinen meter weiter fahren darf. mir wurde gesagt ich müsse mit einem fahrverbot rechnen, und mein auto musste ich an ort und stelle stehen lassen. den rest der strecke musste ich dann tatsächlich laufen. ich wurde noch gefragt warum ich mich mit solchen latschen ans steuer gesetzt habe, die wären doch reif für die mülltonne. solche dinger trägt doch in dem zustand kein mensch mehr.

irgendwie versteh ich die welt jetzt nicht mehr. ist das überhaupt rechtens? was haben die gegen mein schuhwerk? was kann ich jetzt dagegen machen?

jonas

Beste Antwort im Thema

Entweder der Polizist ist ein Geschichtenerzähler oder Du.

Die Weiterfahrt untersagt glaube ich, das Fahrverbot halte ich für die Geschichte.

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Entweder der Polizist ist ein Geschichtenerzähler oder Du.

Die Weiterfahrt untersagt glaube ich, das Fahrverbot halte ich für die Geschichte.

...würde ich auch so einschätzen, obwohl ichs jetzt konkret beim PKW nicht weiß.

Bei einem LKW können se dem Fahrer z.B. garnix... da bemängeln se das zwar und nörgeln rum, können aber nix machen. Deshalb kommen se da den Fahrern dann maximal noch mit irgendwelchen wild zusamenkonstruierten Vorschriften der BG.

Wobei man wissen muß, dass bei einer Luftdruckbremse der Bremsdruck nicht mit dem Pedal erzeugt sondern vom Fahrer nur das Fußbremsventil geöffnet wird, damit die Druckluft ausm Vorrat auf die Bremszylinder geleitet wird... daher kommt auch das im Vergleich zu einem PKW erheblich schnellere Ansprechen / die erheblich stärkere Bremswirkung eines LKWs.

Man darf auch barfuß PKW und LKW fahren, die Geschichte ist also frei erfunden.

Hier eine gute Zusammenfasung:

http://www.lto.de/.../

Ich hätte die Schuhe ausgezogen, und hätte angeboten dann eben Barfuß weiter zu fahren.

 

Ausgelatschte Schuhe ist ganz sicher kein Problem. Im Gegenteil je weicher die Sohle desto mehr Gefühl hat man an den Pedalen.

*Mod., kann gelöscht werden*

Du hättest den Anweisungen nicht Folge leisten müssen. Das waren zwei Spinner.

Wahlweise fährst Du barfuß weiter (absolut erlaubt - und außer im Winter sehr angenehm - aber vorher auf unkritsichen Strecken üben, auch den Bremsschlag!).

Gegen die Polizisten kann man (sinnloser weise) eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, wahlweise auf Schadenersatz verklagen, falls Du einen Schaden nachweisen kannst....

Das idiotische BlaBla um Vollkasko, Bußgeld usw. - der Nachweis, dass Du barfuß schlechter fährst, als mit Schuhen, müsste doch erst erbracht werden!

Falls Dir ein Gericht bei einem Unfall eine Teilschuld zuspricht, und dabei die Schlappen oder Barfüßigkeit anmerkt, ist dies nur dem Umstand zu verdanken, dass die immer irgend etwas suchen. Wenn es nicht die Schlappen waren, dann allein die Tatsache, dass es Dich gibt, was Dir eine Teilschuld beim Unfall zwingend zuschreibt. Insofern: sch... drauf.

Wenn die "alten Schlappen" Deine Reifen waren, und kein Profil hatten, dann war jegliches aus dem Verkehr ziehen geboten :D

Themenstarteram 20. Februar 2017 um 19:45

also erfunden hab ich das ganze nicht. ich hatte garkeine möglichkeit irgendwas zu machen so schnell wie ich aus dem verkehr gezogen wurde. ich hab meine latschen mal schnell fotografiert damit man weis um was es geht

Die hat vor Dir sicher schon Dein Vater getragen :D

Zitat:

@jonas_93 schrieb am 20. Februar 2017 um 20:45:55 Uhr:

also erfunden hab ich das ganze nicht. ich hatte garkeine möglichkeit irgendwas zu machen so schnell wie ich aus dem verkehr gezogen wurde. ich hab meine latschen mal schnell fotografiert damit man weis um was es geht

ROTFL!

Sachma... Du hast keine Frau, die Dir so etwas verbietet????

Bei diesen Latschen ist nicht das Fahren mit dem KFZ verboten, sondern die Latschen AN sich sind verboten, ey! :D

Fahr das nächste mal wirklich lieber barfuß - oder hol Dir gute Latschen. Wenn für so etwas Dein Gehalt/Lohn nicht reicht, wär's an der Zeit, um ein Gehaltsgespräch zu führen :-)

Beim Fahren würde ich aus einem persönlichem Sicherheitsgefühl heraus auf einen festen Halt des Schuhwerks am Fuß achten - deswegen Sandalen nur mit Fersenband tragen.

Zitat:

@jonas_93 schrieb am 20. Februar 2017 um 20:45:55 Uhr:

also erfunden hab ich das ganze nicht. ich hatte garkeine möglichkeit irgendwas zu machen so schnell wie ich aus dem verkehr gezogen wurde. ich hab meine latschen mal schnell fotografiert damit man weis um was es geht

Solche Latschen sind zum Fahren ungeeignet und fahrlässig -genau wie barfuß fahren.

Aber verboten wohl nur für Berufskraftfahrer.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 20. Februar 2017 um 21:15:13 Uhr:

Zitat:

@jonas_93 schrieb am 20. Februar 2017 um 20:45:55 Uhr:

also erfunden hab ich das ganze nicht. ich hatte garkeine möglichkeit irgendwas zu machen so schnell wie ich aus dem verkehr gezogen wurde. ich hab meine latschen mal schnell fotografiert damit man weis um was es geht

Solche Latschen sind zum Fahren ungeeignet und fahrlässig -genau wie barfuß fahren.

Aber verboten wohl nur für Berufskraftfahrer.

Wie viele LKW Fahrer haben solche Schlappen an? Verbotenes reizt halt immer. :D

Naksch Audo faahn wär mir zwar nüscht. S schbräääsche abba och nüscht dajehchen. :D

Falls es wahr sein sollte, zeig die Polizeibeamten wegen Nötigung an.

Zitat:

Solche Latschen sind zum Fahren ungeeignet und fahrlässig -genau wie barfuß fahren.

Aber verboten wohl nur für Berufskraftfahrer.

Warum den das, die Sicherheitsschuhe wären ungeeignet, aber auch die sind nicht verboten. Mehr Gefühl für die Pedale kann man gar nicht haben als mit so nen Dreckslatschen.

 

Ungeeignet sind sie allerdings um jemanden damit im Winter nach Hause laufen zu lassen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. Februar 2017 um 22:10:04 Uhr:

Zitat:

Solche Latschen sind zum Fahren ungeeignet und fahrlässig -genau wie barfuß fahren.

Aber verboten wohl nur für Berufskraftfahrer.

Warum den das

Es ist ratsam, bei der Bedienung der Pedale festes Schuhwerk zu tragen. Die Schuhe sollten fest am Fuß anliegen. Verrutschen oder Verkanten muss auszuschliessen sein.

Barfuss wiederum kann man wohl kaum richtig voll aufs Bremspedal treten und schnelle Wechsel sind ungeschützt vermutlich auch öfters mal schmerzhaft (nein, ich habe und werde das aber nicht ausprobieren).

Zitat:

@Tand0r schrieb am 20. Februar 2017 um 22:10:04 Uhr:

die Sicherheitsschuhe wären ungeeignet, aber auch die sind nicht verboten. Mehr Gefühl für die Pedale kann man gar nicht haben als mit so nen Dreckslatschen.

Auch High Heels sind nicht verboten. Dennoch ist auf die Vernunft zu hoffen.

Die Frage ist, wieviel vom nötigen "Gefühl" man mit Sicherheitsschuhen o.ä. wirklich einbüßt, zumal im Verhältnis zum Risiko mit verrutschenden oder sich verhakenden Schuhen/Sohlen.

Ich fahre z.Zt. immer mit massiven Wanderstiefeln. Von Gefühl/Pedalen her wirklich kein Problem.

Vermutlich ist hier Vieles auch Gewöhnungssache.

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