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Wegen Garantiefall in der Werkstatt/ Unfall durch Kundendienstmitarbeiter
Hallo zusammen!
Hab gerade ein Anruf von meiner Vertragswerkstatt erhalten!!
Situation:
Ich habe mein Wagen gestern zur VW Vertragswerkstatt wegen einem Garantiefall abgegen. Da noch Teile bestellt und eingebaut werden musste, habe wir die Abholung auf Donnerstag gelegt.
Vor ca. einer Stunde rief mich der zuständige Werkstattmeister an! Er schilderte mir, daß es Probleme mit meinem Fahrzeug gibt. Ich fragte natürlich nach, was es für Probleme seien. Er erzählte dann, daß es zu einem Unfall mit meinem Wagen kam. Bei der Rausfahrt aus der Werkstatt, ist das Fahrzeug mit dem Rolltor kollediert. Das Dach sei ziemlich verschrammt mit Kratzern. Das Auto befindet sich jetzt beim Lackierer und muss nachlackiert werden!!!!!!
Jetzt kann ich das Fahrzeug, ggf. morgen abholen oder ich bekomme ein Leihfahrzeug mit!! Toll......
Das ist ziemlich ärgerlich!!
Jetzt meine Frage:
1. Habe ich jetzt einen Anspruch auf Wertminderung?
2. Hat vielleicht jemand so etwas ähnliches erlebt?
3. Was gibt es für Vorgehensweisen?
Wäre für jede Anwort sehr dankbar!!!
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21 Antworten
Kommt auf dein Auto an.(Bj,Km...)
Zitat:
Original geschrieben von BenzC280
Kommt auf dein Auto an.(Bj,Km...)
Mein Wagen ist vom Baujahr 6/2006 und hat 11300km gelaufen!
Wenn sich der Wagen jetzt bereits in der Lakiererei befindet dann hast Du keine Möglichkeit Beweise zu sichern!
Ob Dir eine Wertminderung zusteht oder nicht dürfte wohl davon abhängen ob nur der Lack beschädigt wurde oder ob auch Blechschäden vorliegen.
Grundsätzlich zählt ein neuer Lack eher als Verbesserung.
also, dass ist schon ein Offenbarungspflichtiger Schaden.
Und bei einem so jungen Fahrzeug hast du schon Anspruch auf einen merkantilen Minderwert.
Es ist schon mal nicht schön, dass man dir das Auto nicht im beschädigten Zustand gezeigt hat und das Auto gleich zum Lackierer gebracht hat.
Anders herum wäre es besser gewesen.
Aber nun lässt sich das ja nicht mehr ändern.
Wenn du das Auto jetzt abholst, siehe es dir sehr genau an, am besten nimmst du einen Zeugen mit, der Ahnung von so etwas hat (wenn du nicht selbst über genug verfügt)
Aber auch dann, ein Zeuge ist immer gut.
Seht es euch genau an und sprich dann mit dem Geschäftsführer vom Autohaus (nicht mit irgendeinem Angestellten) den Fall durch.
Lass dir ein Angebot bezüglich der Wertminderung machen und gib hier Info. Dann sehen wir mal weiter...
Hast du denn überhaupt die Freigabe zur Nachlackierung gegeben?
Meines Wissens braucht die Werkstatt dein (schriftliches) Einverständnis - macht allerdings im Endeffekt auch keinen Unterschied, da die Werkstatt sowieso zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (oder besser ) verpflichtet ist. Aber es wäre ggf. ein Argument gegenüber eines evtl. uneinsichtigen Geschäftsführers.
An Wertminderung glaube ich auch eher nur dann, wenn ein Blechschaden vorliegt.
~
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
also, dass ist schon ein Offenbarungspflichtiger Schaden.
Und bei einem so jungen Fahrzeug hast du schon Anspruch auf einen merkantilen Minderwert.
Es ist schon mal nicht schön, dass man dir das Auto nicht im beschädigten Zustand gezeigt hat und das Auto gleich zum Lackierer gebracht hat.
Anders herum wäre es besser gewesen.
Aber nun lässt sich das ja nicht mehr ändern.
Wenn du das Auto jetzt abholst, siehe es dir sehr genau an, am besten nimmst du einen Zeugen mit, der Ahnung von so etwas hat (wenn du nicht selbst über genug verfügt)
Aber auch dann, ein Zeuge ist immer gut.
Seht es euch genau an und sprich dann mit dem Geschäftsführer vom Autohaus (nicht mit irgendeinem Angestellten) den Fall durch.
Lass dir ein Angebot bezüglich der Wertminderung machen und gib hier Info. Dann sehen wir mal weiter...
Ich hätte mir das Fahrzeug auf jedenfall vorher noch angesehen. Doch leider haben Sie es, ohne mich zu fragen, eigenständig zum Lackierer gebracht!
Ich weiß noch nicht einmal ob Beulen oder Dellen vorhanden sind! Er sprach nur von Kratzern!
Ich werde morgen früh gleich hinfahren und mir das ganze ausführlich erklären lassen! Vielleicht war ja auch ein Sachverständiger dort, der dieses aus versicherungstechnischen Gründen dokumentiert hat?
Morgen weiß ich mehr...
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Hast du denn überhaupt die Freigabe zur Nachlackierung gegeben?
Meines Wissens braucht die Werkstatt dein (schriftliches) Einverständnis - macht allerdings im Endeffekt auch keinen Unterschied, da die Werkstatt sowieso zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (oder besser ) verpflichtet ist. Aber es wäre ggf. ein Argument gegenüber eines evtl. uneinsichtigen Geschäftsführers.
An Wertminderung glaube ich auch eher nur dann, wenn ein Blechschaden vorliegt.
~
Nein, von mir haben Sie keine Freigabe zum Nachlackieren erhalten!
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Hast du denn überhaupt die Freigabe zur Nachlackierung gegeben?
Meines Wissens braucht die Werkstatt dein (schriftliches) Einverständnis - macht allerdings im Endeffekt auch keinen Unterschied, da die Werkstatt sowieso zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (oder besser ) verpflichtet ist. Aber es wäre ggf. ein Argument gegenüber eines evtl. uneinsichtigen Geschäftsführers.
An Wertminderung glaube ich auch eher nur dann, wenn ein Blechschaden vorliegt.
~
Das ist ein relativ neues Auto. Die Nachlackierung erfolgt von Hand, also nicht im Werk.
Wenn ich dir zwei Identische Autos anbiete. Der eine verfügt über eine Werkslackierung, der andere ist partiell nachlackiert.
Bezahlst du für beide Autos den selben Preis?
Das Auto ist mehr als ein halbes Jahr alt und gilt daher nicht mehr als Neuwagen. Damit relativiert sich der Wert einer Original-Lackierung.
Leider! Ist mir auch passiert vor sechs Jahren bei meinem Passi.
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Das Auto ist mehr als ein halbes Jahr alt und gilt daher nicht mehr als Neuwagen. Damit relativiert sich der Wert einer Original-Lackierung.
Leider! Ist mir auch passiert vor sechs Jahren bei meinem Passi.
~
Hier wird aber nicht nur lackiert. Hier wird mit Sicherheit auch Instand gesetzt und gespachtelt.
Wie gesagt, es ist ein offenbahrungspflichtiger Schaden und somit Wertmindernd für das Fahrzeug.
Ein Auto wird nicht mehr Wert, wenn es nachlackiert wird. Da kompensiert sich auch nichts.
Das Gegenteil ist der Fall.
Und wenn dir einer vor sechs Jahren das Gegenteil erzählt hat, wollte der nur eins.
Geld sparen.
Einzig und allein Entscheidend, ist wie das der Markt respektive der potenzielle Käufer eines Gebrauchtwagens sieht.
Wie Dellenzaehler schon geschrieben hat, die Werkstatt hätte ihren Kunden über den Schaden informieren und sich die Zustimmung für die Wiederherstellung besorgen müssen. Für die Arbeiten der Rolltor-Schadenbeseitigung hatte sie schließlich keinen Auftrag und ihren Kunden somit in seiner Dispositionsfreiheit widerrechtlich eingeschränkt. Die Interessen des Fzg.-Halters wurden auch deshalb nicht berücksichtigt, weil dieser den Schaden nicht in Augenschein nehmen und beweistauglich durch einen SV sichern konnte.
Das Fahrzeug befand sich lediglich zur Erledigung von auftragsmäßigen Garantiearbeiten in der Obhut des Vertragshändlers.
Weil jede Werkstatt das Beschädigungsrisiko an Obhutsfahrzeugen i. d. R. nicht selbst tragen kann oder möchte, sind sie ab Übergang der Gefahrträgerschaft für ein Fahrzeug auch dagegen in der Police "Kfz. Handel und Handwerk" versichert.
Wie es mit meinem Fahrzeug jetzt genau aussieht und wie es weitergeht werde ich hier morgen berichten!
Vielen Dank für Eure bisherigen Beiträge!
Beukeod
Mag ja sein - dem TE nützt das aber kaum was.
~
@Neckarwelle,
das können wir beide zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Abwarten. Alles Tun oder Unterlassen hat Folgen!