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Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?

Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

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Das hst zwar hier im Forum.meiner Meinung nach nichts verloren aber es ist schon amüsant wie hier vorgegangen wird. Das AH scheint wohl öfters schlechte Bewertungen zu bekommen. Wie wäre es denn an deren Stelle wenn man sich die fundierte Kritik mal zu Herzen nimmt. Soll doch Google deine Bewertung löschen, besser wird das AH dadurch nicht.

Natürlich muß do eine Bewertung schon fundiert sein. Einfach zu schreiben alkes Käse ist nicht zielführend.

Zitat:

@Silverboom schrieb am 9. November 2020 um 20:58:23 Uhr:

....

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

Stimmt schon.

Die Bewertung von vor x Jahren ist nicht mehr so relevant wie eine von letzter Woche.

Das könnte Google auch automatisiert machen.

Nicht nur als löschen, sondern auch ältere Bewertungen nicht mehr so hoch gewichten.

Der Beschwerdeführer behauptet, in seinen Rechten verletzt worden zu sein und Google erwartet jetzt von Dir, nachzuweisen, dass diese Verletzung nicht vorliegt?

 

Ich bin kein Jurist, aber das ist schon abenteuerlich. M.E. müsste doch der Beschwerdeführer nachweisen, dass seine Rechte verletzt wurden.

 

Hat Google Dir nähere Infos dazu gegeben, welche Rechte das Autohaus verletzt sieht?

 

Wenn nicht, würde ich antworten, dass es am Autohaus ist, die Verletzung von Rechten zu spezifizieren und nachzuweisen.

 

Wenn Du Dir die Arbeit machen willst ... Ich wäre neugierig, was passiert.

So einfach würde ich das auch nicht hinnehmen wollen und einfach akzeptieren das die das löschen.

am 9. November 2020 um 22:06

Zitat:

@Silverboom schrieb am 9. November 2020 um 20:58:23 Uhr:

 

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Hat Du ein Android-Telefon? Schreib denen, die sollen selbst Checken, ob Du am xx.xx.xxxx dort warst. Schick denen einen Screenshot mit. Auch iPhone trackt Deine Aufenthaltsorte, wenn Du das erlaubt hast (ich habe erlaubt).

Das ist kein Wissen - ich würde meine Antwort damit untermauern. Bisher hat Google meine Bewertungen noch nie gelöscht. Google unterstützt NOCH keine Fake-Widersprüche.

Du kannst doch eine formlose, eidesstaatliche Erklärung abgeben, daß du am x.y dort warst und bzgl. bla bla schlecht behandelt oder beraten wurdest. Und kannst bestätigen, daß deine Bewertung der Wahrheit entspricht. Wenn das Google nicht reicht, dann selber Schuld.

Moment mal: Du hast deine Meinung geäußert und sollst noch irgendwas beweisen?

Obelix würde sagen, die spinnen, die Googler.

Was Olli_ E60 schreibt stimmt. In Deutschland liegt die Beweislast in der Regel beim Kläger. Er muß beweisen das seine Rechte verletzt wurden. In USA ist das meist anders rum. Deswegen denkt das AH über Google etwas machen zu können.

Vielleicht solltest du noch eine Bewertung schreiben wo du diesen Sachverhalt schilderst.

Themenstarteram 10. November 2020 um 6:33

Na ja ich finde in einem Forum für Autos / Kraftfahrzeuge und Fortbewegungsmittel aller Art, Ihre Nutzung und teilweise rechtliche Folgen, wie etwa Geschwindigkeitsverstöße, Unfälle oder Schadenregulierungspraktiken, kann meiner Meinung nach so ein Beitrag ja auch mal geteilt und diskutiert werden.

Ich habe zum Beispiel Tracking von Google komplett abgeschaltet. Da wird seit Jahren nichts mehr in meinem Feed angezeigt. Insofern kann ich es nicht beweisen.

Auch bitte beachten: Ich habe aus Datenschutzgründen jetzt nicht die gesamte Mail hier rein kopiert. Die Äußerungen des Anwaltes kann ich aber noch komplett nachreichen, da dort kein Name genannt wird. Ist wirklich abenteuerlich. Da ich aber kein Jurist bin, kann ich unter anderem die zitierten Urteile nicht nachvollziehen im Sinne lesen und verstehen. Ob das dann alles so korrekt ist, wie es der Anwalt schreibt, kann man ja anzweifeln.

Denn ja: Eigentlich habe ich es immer so verstanden: Der Kläger muss beweisen. Ob das aber auch für eine Meinungsäußerung / Bewertung bei Google gilt, kann ich eben nicht erfassen.

Mir ging es ja auch darum, ob in einem Forum mit der Akzeptanz von Motor-Talk möglicherweise Mitglieder auch schon Mal Erfahrungen damit gemacht haben :) Offenbar bin ich wohl eher ein seltener Fall, wo ein im schlechten Ruf stehendes AH versucht seine Weste sprichwörtlich reinzuwaschen :)

Themenstarteram 10. November 2020 um 6:52

Also hier noch die weiterführenden Hinweise der Google-Nachricht. Sorry, hatte ich vergessen mit zu kopieren. Daraus ergibt sich letztendlich ein "Löschungsrecht" wenn ich KEIN Kunde geworden bin. Für mich liest es sich so: Bin ich lediglich dorthin gefahren, um ein Autokauf anzubahnen, darf ich wohl nicht negativ bewerten. Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Weiterführende Hinweise:

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.

Sofern Sie eine Stellungnahme nicht abgeben möchten, können Sie den von Ihnen verfassten Inhalt auch entsprechend editieren oder entfernen.

Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

Es ist ein Unterschied zw. nicht bekannt und kein Vertrag zustande gekommen.

Was steht denn jetzt genau in der Google Bewertung?

Nur ein Stern ohne Kommentar oder ein Kommentar wie hingefahren und ein unmögliches Beratungsgespräch mit...

Themenstarteram 10. November 2020 um 7:18

Hingefahren und vor Ort festgestellt, dass das Fahrzeug einen massiven aber reparierten Unfallschaden hatte und eben nur an Gewerbetreibende verkauft wird. Glaube es war ein MB CLS, für den ich mich interessierte. Zwecks späteren Umrüstung auf Gas ein älteres Modell. Bin aber nicht mehr ganz sicher. Bin in den Laden hinein, habe Gespräche mit zwei Mitarbeitern geführt und bin wieder gegangen. Die Aussagen zum "Verschweigen" des Unfallschadens in der Anzeige von Mobile/Autoscout und Verkauf nur an Gewerbetreibende war so abenteuerlich, dass ich mich für die neg. Bewertung entschieden hatte.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 10. November 2020 um 05:50:56 Uhr:

 

Was Olli_ E60 schreibt stimmt. In Deutschland liegt die Beweislast in der Regel beim Kläger. Er muß beweisen das seine Rechte verletzt wurden. In USA ist das meist anders rum. Deswegen denkt das AH über Google etwas machen zu können.

Hör doch bitte auf dein Unwissen zu verbreiten.

Jeden Tag wirfst du hier wieder mit falschen juristischen Weisheiten um dich, jeden Tag.

am 10. November 2020 um 9:22

Google kann auf seiner Seite machen was es will. Es gibt kein "Recht" auf eine Bewertung auf der Seite. Hier gibt es keinen "Kläger" und keinen "Beklagten". Das ist doch kein Vorgang im Strafrecht hier... .

Die Netzwerke gehen halt immer mehr gegen ungerechtfertigte (oft vom Konkurrenten geschrieben) Bewertungen vor. Die wollen einfach nur wissen, ob hier eine "echte" Substanz vorliegt.

Der TE kann an Google schreiben, dass er am X.X.XXXX in dem Laden war und der oben genannten Vorgang abgelaufen ist. Dann entscheidet Google - aufgrund der Reaktion des AH - wohl ob sie löschen oder nicht. Fair enough, es ist deren Site. Und die können inzwischen rangenommen werden, wenn da Fake steht (m.W. zumindest).

Ein Zeitstempel wäre sicher ganz sinnvoll. Einfach nach 4 Jahren weg. Faktisch macht das doch jeder klar denkende Mensch - wenn alte schlechte Bewertungen irgendwann durch gute abgelöst werden, dann vergesse ich das alte Zeug. Und umgekehrt. Aber man kann auch einen Gewerbetreibenden verstehen, der vielleicht mal ein paar Deppen als Angestellte hatte und dann nie wieder von der Nummer wegkommt.

Oder einfach gar nichts machen. Da fällt kein Sack Reis um, so eine alte Bewertung ist i.d.R. eben eh wertlos. Vor allem, da gar kein geschäftlicher Vorgang über eine simple Frage hinaus bei dem AH stattgefunden hat.

Ach ja: Es liegt auch bei weitem keine Abmahnung vor, wie im Titel suggeriert wird.

Noch mal zur Klarheit, wurdest du über Google angeschrieben oder wenn wo über einen Abmahnanwalt?

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