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Wegen Kratzer lackieren vom Händler als Unfallwagen deklariert ?!
Hallo,
also ich werde mir einen Gebrauchten 335 Cabrio in einer BMW Niederlassung zu legen.
Das Auto ist jetzt knapp 1 1/2 jahre alt und hat 17.000km runter.
Der Händler sagt zu mir es sei kein Unfall Wagen er müsse aber weil der Vorbesitzer sehr unachtsam
war 3 Teile neu lackieren und BMW habe festgehalten, das alles was bei lackierarbeiten den wert von 700 Euro übersteigt, als Unfallwagen deklariert werden muss... ist das so richtig oder will der mich für dumm verkaufen und mir ein Unfallauto andrehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von uhren_alex
Kurze Anmerkung zum ursprünglichen Thema (ich wurde als Audi-Fahrer schon gewarnt, dass es im 3er-Forum schon mal etwas "anders" zugeht als bei Audi oder Mercedes - hüstel - ):
Die sogenannte "Bagatellgrenze" bei PKW-Unfällen, die hier irgendwer mit 50,- falsch zitiert hat, wurde vom BGH auf über 700,- Euro (genau 715,81 Euro) festgelegt.
Zitat:
Original geschrieben von uhren_alex
Zitat:
... weil der Schaden im Streitfall mehr als 1.400 DM (715,81 €) betragen habe und es sich deshalb nicht um einen Bagatellschaden gehandelt habe,
Quelle: BGH, VI ZR 365-03, 30.11.2004
PDF vom Urteil häng ich mal an; Hinweis auf Bagatellgrenze findet sich auf Seite 12 von 13.
Gruß vom 50. Breitengrad,
Alexander
Hallo,
Ich bin sprachlos über soviel Unbelehrbarkeit und Beratungsresistenz.
ES GIBT KEINE BAGATELLGRENZE MEHR - da hilft es auch nicht, ein Urteil von 2004 zu zitieren, dass noch auf DM Zeiten basiert. Damals gab es so etwas, aber diese Zeiten sind vorbei.
Desweiteren ist es ein Unterschied, ob ich von unfallfrei oder Unfallwagen spreche. Eine Nachlackierung bedeutet NICHT, dass es es sich um einen Unfallwagen handelt, dennoch ist der Wagen NICHT unfallfrei.
Also unfallfrei ungleich Unfallwagen (oder juristisch korrekt: ein nicht unfallfreier Wagen muss nicht unbedingt ein Unfallwagen sein...).
Jeder, der im Jahre 2012 an das Märchen vom Bagatellschden glaubt, zaht vor Gericht Lehrgeld.
Es gibt nur eine korrekte Vorgehensweise, die hier schon mehrmals zitiert wurde:
Den Schaden ganz genau beschreiben (zum Beispiel "Nachlackierung Stossstange, keine sonstigen Schäden, optimal mit Belegen).
Gruss,
Frank
PS: Eigentlich wollte ich nichts mehr zu dem Thema schreiben, aber mir würde es Leid um jeden tun, der in dies Falle tappt und dann Lehrgeld vor Gericht zahlt.
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63 Antworten
Als Nachtrag genauer Wortlaut aus dem Kaufvertrag (welchen ich noch nicht unterschrieben habe):
Vorschäden: keine
Behobene Schäden: Frontklappe, Dachschallen vorne und hinten links, Stoßfänger vorn und hinten lackiert.
ABER weiter vorn bei Unfallfrei steht NEIN...
Falls da wirklich irgendwas dran sein sollte hast du vor Gericht gute Chancen als Privatperson gegen einen BMW Händler.
Bei mir stand aber auch, dass der Wagen unfallfrei ist aber einzelne Stellen nachlackiert werden können bis zur Übergabe.
Ja, aber das Ding ist ja, das im Vertrag steht das es ein Unfallwagen ist, der Verkäufer der Niederlassung
aber sagt, es sei keiner, er müsse das nur rein schreiben weil für über 700 Euro lackiert wegen Kratzern ...
Das würde ich so nicht dulden. Wenn Du das Auto mal weiter verkaufen willst wirst Du evtl. in arge Erklärungsnöte kommen.
Also laut
http://unfallauto-ankauf.com/definition-unfallauto-und-unfallschaden/
ist ein Unfallschaden - ich zitiere -
Zitat:
Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass nur Unfälle die die Karosserie betreffen (also z.B. verformt haben) als "Unfallwagen" gelten. Bin auch gerade ratlos.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Also laut
http://unfallauto-ankauf.com/definition-unfallauto-und-unfallschaden/
ist ein Unfallschaden - ich zitiere -
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Zitat:
Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass nur Unfälle die die Karosserie betreffen (also z.B. verformt haben) als "Unfallwagen" gelten. Bin auch gerade ratlos.
Dann muß aber in den kaufvertrag mit aufgenommen werden, daß sich der Unfallschaden lediglich auf Kratzer bezieht, die neu lackiert werden müssen. Dürfte ja kein problem sein.
Aber theoretisch müsste dann doch jedes Auto auf der Straße ein "Unfallauto" sein oder nicht?
Ich meine, jedes Auto hat doch irgendwo einen kleinen Kratzer oder Steinschlag dessen Beseitigung mehr als 50 EUR kostet.
Hallo zusammen, (ist mein erster Post)
Hab mir letzten Freitag auch nen "neuen" Gebrauchten E92 325i gekauft.
Auch bei mit war zunächst im Kaufvertrag vermerkt das der Wagen nicht unfallfrei ist.
Aussage Verkäufer: es wurden diverse Teile neu lackiert
Ich hab dann darauf bestanden das im Kaufvertrag bei "Unfallfrei" JA eingetragen wird. Der Verkäufer willigte dann auch ein und ich kann evtl. uangenehme Fragen beim Widerverkauf vermeiden
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Also laut
http://unfallauto-ankauf.com/definition-unfallauto-und-unfallschaden/
ist ein Unfallschaden - ich zitiere -
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Zitat:
Ein Unfallschaden an einem Auto ist dann gegeben, wenn (lt. aktueller Rechtssprechung) eine Bagatellgrenze von ca. 50 € überschritten ist.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass nur Unfälle die die Karosserie betreffen (also z.B. verformt haben) als "Unfallwagen" gelten. Bin auch gerade ratlos.
laut dieser definition wäre jeder behobene steinschlag in der frontscheibe nen unfallschaden
kann ich nicht glauben....
Ich würde mir kein nachlackiertes Auto in dieser Preisklasse kaufen! Das gibt nur Ärger, wenn manchmal auch erst nach Jahren bzw. wenn ein Farbunterschied sichtbar ist!
Für mich ein no go!
@ Chris,
warum ein 335i nach einem M3?! Du wirst echt traurig sein...
Zitat:
Original geschrieben von heltino
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Also laut
http://unfallauto-ankauf.com/definition-unfallauto-und-unfallschaden/
ist ein Unfallschaden - ich zitiere -
Zitat:
Original geschrieben von heltino
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass nur Unfälle die die Karosserie betreffen (also z.B. verformt haben) als "Unfallwagen" gelten. Bin auch gerade ratlos.
laut dieser definition wäre jeder behobene steinschlag in der frontscheibe nen unfallschaden
kann ich nicht glauben....
das ist auch nicht so!!!
Es mag ja stimmen, daß man in diversen Dokumenten obligatorisch das Kreuzchen bei Unfallschaden machen muß, aber entscheidend ist doch die zugehörige Definition des Schadens. Damit relativieren sich die vermeindlichen Unfallschäden automatisch wieder zu Kratzern und kleinen Dellen oder Steinschlägen.Ist alles nur eine bürokratische Haarspalterei, mehr nicht.
Also die Bagatellgrenze von 50 Euro halte ich mal für ein Gerücht...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Also die Bagatellgrenze von 50 Euro halte ich mal für ein Gerücht...
ich auch!
Man stelle sich mal vor, man beschädigt seine eigene Stoßstange beim Einladen einer Getränkekist, und läßt sie daher für 350€ neu Lackieren.
Nach Reiners Definition wäre das Auto dann ein Unfallwagen, obwol nur der Stoßtangenlack kosmetisch behandelt wurde. Das ist doch völliger Nonsens!!!
Beseitigt man solch Kampfspuren des Alltags nicht, ist es schlecht, macht man es, ist es auch schlecht...
Keine Ahnung was sich manch Käufer vorstellen, wasch mich aber mach micht nicht nass, denkt mal drauf rum...
Solch kleine kosmetische Schönheitsreperaturen als Unfall zu bezeichnen ist für mich völlig Weltfremd, wir reden doch nicht von einer Seitenwandistandsetzung o.ä. ...
...so etwas wird ein "normaler Händler" eben nicht als Unfallwagen deklarieren (warum auch), weil es eben kein Unfall ist und auch keine Wertminderung durch das nachlackieren einer z.b. Motorhaube wegen Steinschläge gibt...