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Welche ET haben die Avantgarde-Felgen?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 7. Mai 2003 um 21:22

Kann mir jemand sagen welche ET die Avantgarde-Felgen haben? Ich meine die 7 1/2 J x 16 mit 215 55 R 16 Reifen....

Danke im Vorraus!

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15 Antworten
am 7. Mai 2003 um 23:03

Re: Welche ET haben die Avantgarde-Felgen?

 

Hallo C55

Laut meinem Fahrzeugschein vom 210er haben sie ET41mm!!

Weiss aber nicht ob es noch andere gibt!!

Gruss

Andi

Avantgarde Felgen

 

Hi,

die Felgen meines E 270 Avantgarde EZ 2001 heißen "Sador", haben die Größe 8 x 17 und ET 37.

Gruß

andreasstudent

am 8. Mai 2003 um 5:36

Also die Avangarde die ich im Winter drauf habe haben auch eine ET von 41 (5Loch Felge)

am 8. Mai 2003 um 5:37

Also die Avangarde Felge die ich im Winter drauf habe haben auch eine ET von 41 (5Loch Felge)

Hallo C55

Die Original Avantgarde-Felgen vom E 210 (so, wie sie im Prospekt zu sehen sind) haben die ET 41. Ich habe diese Felgen drauf. Sind auch mit dieser Größe im Fahrzeugschein eingetragen.

Es gibt übrigens einen Reifenkatalog über Unmengen von Felgen für DB.

Gruß

Harald

Themenstarteram 8. Mai 2003 um 8:08

et

 

danke an alle!

die mit et 41 ist es dann wohl...

@tester58

Hast du vielleicht einen Link für den Felgenkatalog von DC?

Bin gerade am Suchen ob die original Felge vom E 210 auf einen C 180 passt. Die einen sagen ja (Reifenhändler) die anderen nein (ADAC). DC sagt vielleicht????

Danke und Gruß

TerminatorHome

@TerminatorHome

guckst Du hier:

http://www.mbatc.de/felgenkatalog/

Nimm aber den "Online-Katalog Leichtmetallfelgen". Da sind nämlich auch die Teilenummern und Größen der Felgen mit zu sehen.

Es gibt diese Kataloge auch bei'm DC-Händeler (Werkstatt). Da sind dann noch mehr Informationan für jede einzelne Felge und noch mehr Felgen vorhanden.

Übrigens steht doch in der Bedienungsanleitung und im Fahrzeugschein, welche Felgen (Größe, ET, ...) man montieren darf. Im Fahrzeugschein ist auch vermerkt, wenn ein bestimmter Felgentyp nur mit einer ganz bestimmten Reifenmarke zugelassen ist. Ist das bei Dir nicht so ?????

Ich selber verlasse mich niemals auf Aussagen von Reifenhändlern und anderen "Insidern". Für mich gilt immer nur das, was offiziell genehmigt ist (und wenn ich es nachlesen kann). Dazu gehört natürlich auch, wenn es eine ABE oder Gleichwertiges gibt.

Meines Wissens nach verliert man nämlich den Versicherungsschutz, wenn man mit nicht zugelassenen Teilen herumfährt. Und das ist mir einfach zu riskant. Sollte ich da falsch liegen lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren

Hoffe, Dir geholfen zu haben

Gruß

Harald

Markenbindung

 

Hi,

die Markenbindung gibt´s nicht mehr.

Gruß

andreasstudent

@andreasstudent

Wo kann ich das nachlesen?

In meinem Fahrzeugschein steht das noch drinnen. Der ist am 13.02.2003 ausgestellt worden.

Gruß

Harald

Markenbindung

 

Dein Fahrzeugschein ist ja auch nur eine "Art Kopie" des Fahrzeugbriefs.

Kopie eines Artikels aus www.adac.de:

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....

Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:

 

der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.

der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.

der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.

Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.

Gruß

andreasstudent

@andreasstudent

"Dein Fahrzeugschein ist ja auch nur eine "Art Kopie" des Fahrzeugbriefs."

Da hast Du natürlich Recht. Und danke für Deine schnelle Antwort. Hab ich wieder was dazu gelernt.

In diesem Sinne

Gruß

Harald

@tester58

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Mir geht es hauptsächlich um die unterschiedlichen Aussagen von 3 verschiedenen Stellen und um die Unfähigkeit von DC über ihre eigenen Produkte Auskunft zu geben.

Das Thema Fabrikatsbindung war mir bekannt (hat Andreas ja schon beantwortet bzw. erläutert).

Was stimmt jetzt eigentlich? Habe heute wieder einige Felgenanbieter im Inet gefunden, welche die Grösse 7 1/2 J 16 für meinen C 180 anbieten. Probleme gibt es nur mit der ET von 41. Die wird nicht für den C 180 angeboten.

Bin übermorgen in der DC Niederlassung bei mir zu Hause und geh nicht wieder weg bevor ich eine Antwort habe:D:D:D

Gruß

TerminatorHome

Hallo TerminatorHome

Habe hier noch etwas für Dich gefunden.

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Dort schreibt @c220-casio:

"Aber diene Story kann ich voll nachvoll ziehen .

Hatte das selbe Problem mit den Avangart Felgen der E-KLasse :"

In diesem Thread geht es um Felgen auf C-Klasse. Wenn ich das richtig interpretier, hat (wollte) er E-Klasse Felgen auf der C-Klasse.

Setz Dich doch einfach mal mit @C220-casio in Verbindung.

Hoffe, daß er Dir weiterhelfen kann.

Gruß

Harald

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