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Welche Geschwindigkeit wurde an der Schilderbrücke gemessen?

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 9:58

Hallo zusammen,

folgende Situation hatte ich gestern Abend auf der Autobahn. Wegen einer Wanderbaustelle war das Tempo auf 60 km/h beschränkt. Von drei Spuren wurde auf eine Spur reduziert. Nach circa 1 km war die Baustelle zu Ende und alle drei Spuren konnten wieder befahren werden.

Als selbst 500 m nach Baustellenende kein Limit aufgehoben wurde, beschleunigte ich auf circa 120 km/h. Nach einem weiteren Kilometer tauchte dann eine Schilderbrücke auf, welche 100 km/h anzeigte. Ich bremste den Wagen nicht ab, sondern ließ ihn Rollen und wurde von der Schilderbrücke geblitzt. Pech gehabt.

Jetzt meine Frage. Wurde an der Brücke, die ja schon ein ganzes Stück vorher meine Geschwindigkeit gemessen hatte, 60 oder 100 km/h geblitzt?

 

Gruß Tim

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. August 2015 um 11:11

Hier noch die Auflösung meines Falles:

Gemessen wurde das an der Schilderbrücke angezeigte Tempolimit von 100 km/h. Dies hatte ich leider um 26 km/h überschritten. Pech gehabt bzw. Glück, dass nicht die 60 km/h als Limit galten, wovor ich ja zuerst Angst hatte.

Wie erwähnt hatte ich vor der Schilderbrücke kein weiteres Tempolimit wahrgenommen, auch wenn es laut Google Maps eine Schilderbrücke davor gibt und in der Baustelle galt 60 km/h, die aber geschätzte 1,5 km hinter mit lag.

Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt, mit der Bitte man solle überprüfen, ob die erste Schilderbrücke aufgrund der Bauarbeiten davor überhaupt eingeschaltet war. Im Antwortschreiben stand dann, dass die Schilderbrücke ebenso 100 km/h angezeigt hätte.

Somit kam einige Tage später der Bußgeldbescheid und ich habe das Geld überweisen.

Gestern plötzlich eine Rücküberweisung des gesamten Betrages auf mein Konto und ein Einschreiben, dass das Verfahren eingestellt sei. Scheinbar hatte die erste Schilderbrücke doch nichts angezeigt.

Das freut mich am meisten, weil ich echt schon am zweifeln war, wie ich eine Schilderbrücke, die ein Limit von 100 km/h anzeigt und ja leuchtet, übersehen konnte.

Komisch nur, dass erst mal bestätigt wird, dass ein Limit vorhanden war bzw. die Schilderbrücke korrekt funktionierte.

Gruß Tim

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Ich würde mal davon ausgehen, dass für den Blitzer die auf der Schilderbrücke (bzw. auf der Schilderbrücke davor) angezeigte Geschwindigkeit gilt. Zum einen dürfte das temporäre Tempolimit der Wanderbaustelle nicht mit dem Schilderbrückenblitzer verknüpft sein, zum anderen sind solche anlassbezogenen Tempolimits automatisch aufgehoben (bzw. es gilt dann das davor gültige TL), wenn der Anlass erkennbar vorbei ist. Daher braucht es bei solch einer Wanderbaustelle keine Aufhebung des TL. Kann man immer schön an den zur Zeit aktiven Mähtrupps erkennen, die den Mittelstreifen mähen.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 10:22

Würde ich eigentlich auch so sehen. Da es aber die erste Schilderbrücke nach der Baustelle war, kann diese doch nicht schon vor dem Schild blitzen, was sie aber getan hat.

Gruß Tim

Zitat:

@Tim_1,6 schrieb am 17. Juni 2015 um 12:22:52 Uhr:

Würde ich eigentlich auch so sehen. Da es aber die erste Schilderbrücke nach der Baustelle war, kann diese doch nicht schon vor dem Schild blitzen, was sie aber getan hat.

Gruß Tim

Lass die Baustelle mal außen vor.

Vor der blitzenden Schilderbrücke war doch schon eine Schilderbrücke. Und das dort angezeigte Tempo gilt (von der Baustelle abgesehen) bis etwas anderes angezeigt wird, also auch vor der folgenden Schilderbrücke, die Dich dann geblitzt hat. Selbst wenn die blitzende Schilderbrücke die Aufhebung des TL anzeigt, gilt dieses ja noch bis zur Schilderbrücke und daher auch im Messbereich des Blitzers.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 11:19

Nein, eben nicht. Die blitzende Schilderbrücke war die erste auf diesem Abschnitt. Und vor dem Schild kann doch noch nicht geblitzt werden, da dass Limit doch erst am Schild gültig ist.

Gruß Tim

am 17. Juni 2015 um 11:23

Die Länge einer durch Zeichen 274 angeordneten Verbotsstrecke wird ausschließlich durch § 41 Nr. 7 StVO bestimmt (vgl. Jagusch/ Hentschel, StraßenverkehrsR, 34. Aufl., § 41 StVO Rdnr. 246 zu Z 274, 276); danach endet die Verbotsstrecke in der Regel erst mit einem Aufhebungszeichen (Zeichen 278 bis 282 zu § 41 StVO).

Ist ein Aufhebungszeichen nicht vorhanden und ist auch die Länge der Verbotsstrecke nicht auf einem Zusatzschild angegeben, so gilt nach § 41 Nr. 7 StVO: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht".

Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens

nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.

am 17. Juni 2015 um 11:25

[Doppelpost]

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 11:37

Hmm, die Frage ist, ob 1,5 km nach Baustellenende angemessen sind? Dann bleibt aber immer noch die Frage warum vor dem Schild geblitzt wird, wenn es angemessen gewesen wäre.

Im Umkehrschluss habe ich also nicht angemessen lange mit dem Beschleunigen gewartet?

am 17. Juni 2015 um 11:40

Warte doch erst einmal ab was dir zur Last gelegt wird, ggf kannste dann ja widerspruch gegen ein Bußgeld einlegen.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 11:56

Wenn man nur immer die Geduld hätte.... :-)

am 17. Juni 2015 um 12:22

Vor der Baustelle war bestimmt auch schon mal eine TL gewesen (nicht das TL für die Baustelle), da stand bestimmt auch 100 drauf, denn irgendwie macht das sonst keinen Sinn

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 13:23:31 Uhr:

Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens

nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.

Mal wieder schwammig. Wie lang ist die "angemessene Wegstrecke" und könnte man dort überhaupt messen?

Hast Du schon jemals bei einer dieser beweglichen Wanderbaustellen, Mähzüge etc. ein Aufhebungszeichen gesehen? Ich nicht. Da kommt das "Ankündigungsfahrzeug" auf dem rechten Seitenstreifen mit TL-Schild, dann kommt das Absicherungsfahrzeug mit weiterem TL-Schild und Richtungspfeil, dann kommt das Arbeitsfahrzeug bzw. der Arbeitstrupp und dann kommt nix mehr...

Zitat:

@Tim_1,6 schrieb am 17. Juni 2015 um 13:19:29 Uhr:

Nein, eben nicht. Die blitzende Schilderbrücke war die erste auf diesem Abschnitt. Und vor dem Schild kann doch noch nicht geblitzt werden, da dass Limit doch erst am Schild gültig ist.

Irgendein Tempolimit muss ja vor der Schilderbrücke vorhanden sein. Nur für den Fall einer Wanderbaustelle in diesem Bereich installiert man ja keinen festen Blitzer...

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 19:41

Jetzt noch eine andere Frage. Sieht man den Blitz von diesen Schilderbrücken überhaupt noch? War auf der A8 Richtung München etwa bei Holzkirchen.

Gruß Tim

Zitat:

@Tim_1,6 schrieb am 17. Juni 2015 um 21:41:20 Uhr:

Jetzt noch eine andere Frage. Sieht man den Blitz von diesen Schilderbrücken überhaupt noch?

Natürlich. Sonst hättest du ja wohl kaum bemerken können, daß du geblitzt worden bist.

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