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Welche Mindestgeschwindigkeit auf der BAB?

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 16:39

Hallo Leute,

ich hab mich heut mit jemanden darüber diskutiert welche mindestgeschwindigkeit auf der BAB erforderlich ist. ich bin der Meinun dass es 60km/h sind, der andere aber dass es 80km/h sind.

wer hat recht?

mfg

SKY

Beste Antwort im Thema

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

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am 9. Juni 2006 um 16:50

Es sind exakt 60 km/h.

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

am 9. Juni 2006 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

@Drahkke

Setzen, eins!!!:D

Man sollte aber schon die Richtgeschwindigkeit einhalten, wenn's geht.

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 17:40

danke für die schelle antwort!!!

am 9. Juni 2006 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es gibt auf der BAB keine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit.

Dies würde ja z.B. im Falle von starkem Schneetreiben jedem Sicherheitsgedanken zuwiderlaufen.

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

Absolut korrekt.

Das mit der "Richtgeschwindigkeit" ist wirklich nichts, an dem man sich entlanghangeln sollte.

Nicht nur die Strassenverhältnisse machen das unmöglich, oft auch der Strassenverlauf.

Was z.B. macht der Lkw? 130 Richtgeschwindigkeit?

Einzig und allein Richtig ist die Aussage von Drahkke.

Und der ist auch nichts hinzuzufügen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es gibt lediglich die Bestimmung, daß die BAB nur von solchen Fahrzeugen benutzt werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.

Ich mach mal einen auf Korinthenkacker:

Es muss heißen "mehr als 60km/h", also mind. 61km/h.

am 9. Juni 2006 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Ich mach mal einen auf Korinthenkacker:

Es muss heißen "mehr als 60km/h", also mind. 61km/h.

Darum haben ja auch Autokrane und Schwertransporter die 61kmh Schilder dran ;)

CU Markus

am 9. Juni 2006 um 22:01

Es gab allerdings auch schon Urteile, die das etwas aufgeweicht haben.

So bekamen langsame Fahrer (bei guten Bedingungen selbstverständlich) die Teilschuld, weil die Geschwindigkeit 80 oder weniger war.

am 9. Juni 2006 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Ich mach mal einen auf Korinthenkacker:

Es muss heißen "mehr als 60km/h", also mind. 61km/h.

Gut gekackt. Dabei wollte ich doch... ;)

Und es gibt ein Urteil, nach dem bei normalen Bedingungen niemand damit rechnen muss, dass ein PKW auf der Autobahn langsamer als 80km/h fährt (hoffenltich einigermaßen sinngemäß zusammengefasst)

Ging soweit ich weiß um die Schuldfrage bei einem Unfall - der oder die langsam Fahrende ({80km/h) hat dabei mindestens einen Teil der Schuld am Unfall bekommen.

Die Richtgeschwindigkeit ist dagegen keine Empfehlung, wie schnell zu fahren ist, sondern eine Empfehlung, wie schnell höchstens zu fahren ist.

Sätze wie "man sollte mindestens Richtgeschwindigkeit fahren" haben juristisch keinerlei Grundlage.

MfG, HeRo

...wenn Verkehrslage und Tempolimit es erlauben (auch "Lärmschutz - 100km/h" und "Baustelle - 80km/h" sind Tempolimits) meist so mit ca. 130 Tacho unterwegs - mal sehen, was der Verbrauch so sagt, mit jetzt wieder funktionierender Lamdaregelung...

am 10. Juni 2006 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Absolut korrekt.

Das mit der "Richtgeschwindigkeit" ist wirklich nichts, an dem man sich entlanghangeln sollte.

Nicht nur die Strassenverhältnisse machen das unmöglich, oft auch der Strassenverlauf.

Was z.B. macht der Lkw? 130 Richtgeschwindigkeit?

Einzig und allein Richtig ist die Aussage von Drahkke.

Und der ist auch nichts hinzuzufügen.

Grüße

Ich habe doch geschrieben: Wenn es geht!!!

am 10. Juni 2006 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Ich mach mal einen auf Korinthenkacker:

Es muss heißen "mehr als 60km/h", also mind. 61km/h.

Ich setz noch einen drauf: 60,0000000001km/h sind auch mehr als 60 km/h :P

Allerdings sollte man nicht langsamer als ein LKW fahren, wenn es vermeidbar ist. Das endet sonst in sehr zäh fließendem Verkehr und sicher ist es auch nicht gerade unbedingt, wenn plötzlich wegen dir LKW herausziehen und andere Fahrer dann Schwierigkeiten haben zu bremsen.

am 10. Juni 2006 um 19:39

LKW-Geschwindigkeit... wäre manchmal wünschenswert.Zur Erklärung: bin Motorrad-, Auto-, und Lkw-Fahrer international unterwegs. Jetzt kommt bald wieder die Zeit: die Bummscontainer sind wieder unterwegs. In Österreich schon unzählbar erlebt: vor dem Tunnel wird überholt, scheissegal ob Km/h-Limit oder Überholverbot, aber der muss unbedingt noch den Lkw überholen und dann im Tunnel kommt die große Angst -- bremsen auf 50..

Oder was in letzter Zeit immer häufiger vorkommt: da wird auf die Autobahn aufgefahren, die Vorfahrt missachtet und noch vor den Lkw reingeschnippelt und dann mit 70 erstmal dahingekleckert. Ich hab nix dagegen wenn einer vor mir reinfährt, solange er aufs Gas drückt..

Ich muss allerdings dazusagen, daß ich auf deutschen Autobahnen nicht mehr auf die linke Spur wechsel um ein Fahrzeug freundlicherweise das Einfädeln auf die Autobahn zu erleichtern, Begründung: da es immer mehr Lkw-Überholverbote gibt und die Polizei neuerdings auch das Einfädelspurwechseln als Überholen im Überholverbot wertet, ist mir das zu teuer für die Freundlichkeit, außerdem schlagen dann jedesmal 3 Punkte zu Buche, ob berechtigt oder nicht. Bisher hat sich noch kein PKW-Fahrer als Zeuge zur Entlastung zur Verfügung gestellt.

am 10. Juni 2006 um 20:26

Hallihallo!

Es gibt sehr wohl eine Mindestgeschwindigkeit auf BABs. Man muß mehr als 60 km/h fahren können (frisierte Mofas und 50er zählen nicht!) und mindestens 50 auch wirklich fahren, wenn die Umstände dies zulassen. Also nicht bei Schnee, Eis, dichtem Nebel oder auch Stau.

Übrigens: Auf den Kränen steht "62", sicher ist sicher.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose

Ich setz noch einen drauf: 60,0000000001km/h sind auch mehr als 60 km/h :P

Den FZ-Schein will ich sehen, wo das drin steht!

Über die Zulassung auf die AB entscheidet die Eintragung im FZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung.

Da die Vmax dort auf ganze km/h gerundet ist, muss dort mind. 61 drin stehen, weil eins weniger (60) nicht reicht.

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