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Welche Rad-/Reifen-Kombi ohne zusätzliche Eintragung ?

Themenstarteram 19. August 2006 um 10:48

Servus zusammen,

vielleicht 'darf' ich mir doch zu meinen neuen Sommerreifen gleich ein paar schicke Alus leisten.

Welche Rad-/Reifenkombis sind denn eigentlich auf dem Signum Z20NET zugelassen, ohne daß ich zum TÜV muß ?

Lt. Umrüstkatalog sind z.B. 7,5x18 möglich, aber 8x18 wären bei den Händlern deutlich günstiger (zumindest meine Wunschfelge).

Reicht es, wenn eine ABE des Felgenherstellers für das Fahrzeug beigefügt ist, oder muß ich auf jeden Fall zumTÜV, wenn das Rad nicht im Fz-Schein aufgeführt ist ?

Danke schonmal.

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196 Antworten
am 19. August 2006 um 10:51

Felge mit ABE und alles ist gut.

Wenn jetzt aber in der ABE 225/40 R18 steht und im Schein nur 225/45 R18 steht, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob das so ohne weiteres geht.

Aber vermutlich schon, is ja ne ABE.

Wenn in der ABE 225/45 R18 steht, müsstest du auf der sicheren Seite sein, da diese ja von Werk aus freigegeben sind.

MfG Felix

Felge mit ABE und nicht eingetragener Reifen = eintragen

Felge mit Tuev-Gutachten = eintragen ;)

Felge mit ABE und eingetragener Reifen = drauf machen Spaß haben :D

btw. WICHTIG! die ABE genau lesen, sind vorher schon Fahrwerksspezifische Umbauten (Federn, anderes Lenkrad,...) gemacht worden ist die ABE für den Popo ;) giblt z.B. auch für Distanzscheiben von Powertech, mit Fahrwerk müssen sie eingetragen werden da die ABE nur mit Serienfahrwerk gilt.

am 19. August 2006 um 11:51

Vorsicht - Denkfehler!

In der BE des Fahrzeuges sind diverse Felgen genau spezifiziert. Die am Fahrzeug montierten Felgen müssen in ihrer KBA-Nummer (E-Prüfzeichen) genau mit diesen Felgen übereinstimmen.

Beispiel: Du darst 7x17 laut Serienreifenkatalog fahren. Dann bedeutet das nur, dass Du ausschließlich Felgen die explizit für den Vectra von Opel produziert wurden fahren darfst. Eine z.B. BBS 7x17 dürfest Du nicht fahren, da diese nicht in der BE inkludiert ist.

Fazit: Für JEDE Nachrüstfelge brauchst Du entweder ein TüV-Gutachten, ABE oder Festigkeitsgutachten, auch wenn sie in den Dimensionen den Originalfelgen entspricht.

Themenstarteram 19. August 2006 um 13:31

gut, das habe ich soweit verstanden, mir ging es aber primär um die Eintragungspflicht in den Papieren durch den TÜV

Bedeutet aber im Umkehrschluß, daß ich eine 18" - Bereifung immer eintragen muß, weil diese bei mir nicht in den Fahrzeugpapieren aufgelistet ist, unabhängig davon ob ABE, TÜV-Gutachten oder sonstwas vorliegt ?

Der Umrüstkatalog des TÜV Hessen bringt mich hier dann also auch nicht weiter ? Wozu ist der da ?

Wieso stehen die 18" im Serienreifenkatalog bei meiner Motorisierung dabei, wenn ich sie trotzdem eintragen muß ?

Und noch eine Frage: Was kostet eine Eintragung, wenn die Rad-/Reifenkombi von Opel im Serienreifenkatalog vorgesehen ist und ich das beim Reifenfuzzi gleich mitmachen lasse ?

Fragen über Fragen... :(

Themenstarteram 19. August 2006 um 14:12

Ach noch was:

Wenn die Reifen nicht im Schein eingetragen sind, aber vom TÜV abgenommen, muß ich dann einen neuen FZ-Schein ausstellen lassen oder reicht es, die Abnahmebescheinigung mitzunehmen ?

Danke für die Geduld, aber ich blicks irgendwie da nicht mehr... :(

am 19. August 2006 um 14:20

Abnahmebescheinigung reicht, wenn die Felgen ein Teilegutachten haben.

Wenn sie keins haben, wird es ne (teuere) Einzelabnahme, da kommt es dann drauf an, ist verschieden ob man gleich zur Zulassung gehen muss. Aber ohne Teilegutachten (oder ABE) willst du denk ich eh nicht.

Ich würd mir einfach Felgen mit Teilegutachten kaufen und die Eintragen lassen (bzw. diese Bescheinigung vom TÜV geben lassen). Das dauert max. 20 min beim TÜV.

Da hat man später keine Probleme mit irgendeiner ABE und die Auswahl ist auch größer.

Seien wir doch mal ehrlich, wenn man Felgen kauft, kommt es auf die knapp 40 Euro beim TÜV doch auch nicht mehr an.

Außerdem besteht dann die Möglichkeit auf 225/40 R18 statt auf 225/45 R18 umzurüsten. Die 40er dürften billiger als die 45er sein, in so fern kommen die 40 Euro wieder rein.

MfG Felix

Themenstarteram 19. August 2006 um 14:29

Gut, das wollte ich wissen. Du hast Recht, eine Felge ohne Papiere und Anbausatz kommt sowieso nicht in Frage.

Die Felgen, die ich mir ausgesucht habe, gibt es in 7.5x18 und auch 8x18, jeweils komplett mit Teilegutachten. Welche sollte man jetzt verwenden ?

Die 7.5x18 sind im Serienreifenkatalog von Opel vorgesehen, die 8x18 nicht.

Zitat:

Original geschrieben von FelixSYTD

Felge mit ABE und alles ist gut.

Wenn jetzt aber in der ABE 225/40 R18 steht und im Schein nur 225/45 R18 steht, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob das so ohne weiteres geht.

Einspruch, euer Ehren :D

 

diese Reifen-Kombi (225/40 R18) ist von Opel IMHO NICHT freigegeben. Also ist fällig

1. Eine Begutachtung durch nen TÜV/DEKRA oder GTÜ - Prüfer (ca. 30 - 40€)

und

2. Ein Eintrag in den Fz-Schein bei der Zulassungsstelle (ca. 11 -12 €).

Der Anlaß ist zwar nichtig, aber im (Bürokraten)Deutschland nun mal Pflicht. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fz.

Gruß

BBD

am 19. August 2006 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD

2. Ein Eintrag in den Fz-Schein bei der Zulassungsstelle (ca. 11 -12 €).

Der Anlaß ist zwar nichtig, aber im (Bürokraten)Deutschland nun mal Pflicht. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fz.

Das stimmt so nicht ganz, man bekommt vom TÜV einen Zettel, den man mitführen muss. Bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren, kann man das ganze Eintragen lassen. Der Zettel reicht aber erstmal.

@kerberos

Also ich würde schon ne 8x18 nehmen, statt der 7,5. Ich finde sogar meine 8,5x18 hinten zu mickrig (deswegen kommen jetzt auch Spurplatten dazu ;) ). Die Geschmäcker sind aber wohl verschieden.

Bei 8x18 mit 225/40 schleift auch garantiert nix.

Wenn du es eher Seriennah, statt Tuninglastig haben willst, dann eher die 7,5x18 mit 225/45, das wäre Opel-Maß (von der ET mal abgesehen)

MfG Felix

am 19. August 2006 um 14:59

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

gut, das habe ich soweit verstanden, mir ging es aber primär um die Eintragungspflicht in den Papieren durch den TÜV

Mit den neuen Fahrzeugpapieren hat sich da einiges geändert. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde entfällt.

Es ist völlig ausreichend, wenn Du eines der folgenden Schriftstücke (neben Fahrzeugschein und AU-Bescheinigung) mitführst:

  • Die ABE der Räder, d.h. für die Felge in Kombination mit der Bereifung (so vorhanden) oder
  • Ein Gutachten gemäß §21 bzw. §19.2 StVZO. Dieses wird vom zuständigen Sachverständigen (TüV / Dekra / GTÜ) auf Basis eines Festigkeitsgutachtens (erhöhter Prüfaufwand!) oder besser aufgrund eines bestehenden Gutachtens (hier wird nur die ordnungsgemäße Montage unter Beachtung aller Auflagen geprüft) erstellt.oder
  • Dem Serienreifenkatalog (falls Du Dich für Serienräder, d.h. original Signum-Rad/Reifen entscheiden solltest)

Zitat:

Bedeutet aber im Umkehrschluß, daß ich eine 18" - Bereifung immer eintragen muß, weil diese bei mir nicht in den Fahrzeugpapieren aufgelistet ist, unabhängig davon ob ABE, TÜV-Gutachten oder sonstwas vorliegt ?

Nein, diese ist in der BE des Vectra C enthalten (siehe Serienreifenkatalog bei Opel.de). Dies gilt jedoch nur für die werkseitig angebotenen Serienfelgen (d.h. die dort eingestanzte Typennummer (nicht Größe!) muss in der BE des Vectra enthalten sein)!

Zitat:

Der Umrüstkatalog des TÜV Hessen bringt mich hier dann also auch nicht weiter ? Wozu ist der da ?

Umrüstkataloge sind dafür da, dass Prüfern die Arbeit erleichtert wird. Sie zeigen an, welche Auflagen für bestimmte Umbauten erfüllt sein müssen (z.B. beim Umbau auf V6 die große Bremse) - die Prüfung wird so erheblich vereinfacht.

Zitat:

Wieso stehen die 18" im Serienreifenkatalog bei meiner Motorisierung dabei, wenn ich sie trotzdem eintragen muß ?

Mußt Du nicht. Mußt Du nur dann, wenn Du Dich für Nicht-Opel-Felgen entscheidest (da hier neben der Freigängigkeit auch die Traglast, Form usw. ausreichend sein muss). Gleiches gilt z.B. auch für eine andere 17" Alu-Felge.

Zitat:

Und noch eine Frage: Was kostet eine Eintragung, wenn die Rad-/Reifenkombi von Opel im Serienreifenkatalog vorgesehen ist und ich das beim Reifenfuzzi gleich mitmachen lasse ?

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist weiterhin bei der Straßenverkehrsbehörde möglich (bei uns macht das das Ordnungsamt). Kostet hier 15€ und bringt keine Vorteile, außer, dass man weniger Papier mit schleppen muss. Aber wozu gibt es ein Handschuhfach!

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Die 7.5x18 sind im Serienreifenkatalog von Opel vorgesehen, die 8x18 nicht.

Die Angaben im Serienreifenkatalog beziehen sich aber nur auf Opel-Felgen. Ob du Zubehör-Felgen in 7,5 oder 8 kaufst, ist egal, hier musst du dich immer nach dem Gutachten bzw. der ABE des Felgenherstellers richten.

Themenstarteram 19. August 2006 um 15:40

Danke an Euch.

Wenn ich noch den alten Fz-Schein habe, muß ich die 18" Felgen dem TÜV zeigen, richtig ?

Und dann dessen Zulassung ins Handschuhfach packen, auch richtig ?

Ich hoffe, ich habe die ausführlichen Ausführungen von JMG richtig verstanden.

Dann würde ich jetzt klarer sehen. Die Felgen, die ich mir ausgesucht habe (AEZ) haben alle notwendigen Papiere dabei bzw. als PDF-Download.

Ich darf auf beiden Größen (7,5x18 und 8x18) die gleiche Reifengröße fahren, wo liegt der Vorteil der breiteren Felge, wenn die Reifengröße identisch ist ?

am 19. August 2006 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Danke an Euch.

Wenn ich noch den alten Fz-Schein habe, muß ich die 18" Felgen dem TÜV zeigen, richtig ?

Und dann dessen Zulassung ins Handschuhfach packen, auch richtig ?

Ich hoffe, ich habe die ausführlichen Ausführungen von JMG richtig verstanden.

Dann würde ich jetzt klarer sehen. Die Felgen, die ich mir ausgesucht habe (AEZ) haben alle notwendigen Papiere dabei bzw. als PDF-Download.

Ich darf auf beiden Größen (7,5x18 und 8x18) die gleiche Reifengröße fahren, wo liegt der Vorteil der breiteren Felge, wenn die Reifengröße identisch ist ?

Du musst die Felgen auch dem TÜV zeigen, wenn du den neuen Schein hättest (ich gehe vom üblichen Teilegutachten aus, so dürfte es bei AEZ sein). Den Zettel dann ins Handschuhfach oder sonst wo hin ;)

Die breitere Felge hat eben einen optischen Vorteil, sonst eigentlich keinen. 8x18 ist so der Standart bei 18 Zoll Nachrüstfelgen. Opelfelgen sind eigentlich immer etwas schmaler.

Wenn du 225/40 nimmst, dann darfst du allerdings nicht überrascht sein, dass du relativ viel Luft im Radhaus hast, die sind ja niedriger als die 225/45. Aber ob sich Gummi optisch besser als Luft macht, ist eben individuell Geschmackssache ;)

MfG Felix

Themenstarteram 19. August 2006 um 15:53

Wie gesagt, ich könnte die Felge (nicht von Opel) in beiden Größen bekommen, Preis ist praktisch identisch.

Bei den Reifen würde ich die Größe nehmen, wo die Reifen am günstigsten sind, also wahrscheinlich 225/40 oder 45. Bei allen anderen Größen sind die Reifenpreise schon wieder knackig (bei gleichem Hersteller)

Das mit dem freien Radhaus ist mir schon klar. Aber es sind ja 'nur' 5% weniger. Die Felgen sind dann eben der Hingucker, da interessiert sich keiner mehr für die Luft ;)

Achso: Muß ich eigentlich den Tacho dann neu programmieren lassen und muß das jedesmal gemacht werden, wenn ich zwischen Winter und Sommer wechsle ?

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