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Welche Reifen und Felgen sind möglich?

Themenstarteram 8. Oktober 2009 um 22:05

Hallo, ich habe wieder mal eine Frage :D

und zwar brauche ich bald Winterreifen, und natürlich neue Felgen dazu... da ich aber zur Zeit knapp bei Kasse bin wollte ich mir evtl. was gebrauchtes bei Ebay holen, es gibt ja genug Angebote in meiner Nähe...

nur, welche Alu-Felgen passen zu meinem C180 Bj.98 ?

hier ein Paar Daten zu auktuellen Alu-Felgen:

Lochkreis: 5/112

Grösse: 6,5X15

195/65R15

Einpresstiefe: 38

KBA Nummer: 44910

ich kenne mich leider überhaupt nicht mit Felgen aus.... würden theoretisch auch welche von w210, w201, AMG....etc. auf einen w202 passen? Was muss man beim Kauf genau beachten? ABE?

Wenn die Felgen kein ABE haben, wie teuer ist es ungefähr die beim TÜV einzutragen?

Wäre für eure Antworten sehr Dankbar!

Beste Antwort im Thema

Spätestens seit Einführung der EU-Zulassungsbescheinigungen im Oktober 2005 ist das Chaos, was Reifen- und Radgrößen angeht, perfekt. Die grünen Scheine verraten nämlich, wenn's hoch kommt, nur die Mindestgröße der verwendbaren Räder. Dafür soll es schon vorgekommen sein, dass die (bereits seit längerer Zeit) nicht mehr bindenden Reifenherstellerangaben für Sondergrößen im Freitextfeld übernommen wurden.

Fakt ist: Die Angaben im Fahrzeugschein sind so kaum noch relevant, und wer in eine Polizeikontrolle gerät, muss die Polizei beweisen lassen, dass die aufgezogene Kombination ungültig ist... und nicht mehr andersherum.

Um nun zu erfahren, was man tatsächlich darf und was nicht, gibt es mehrere Möglichkeiten...

Original MB dürfen es alle auf der MB-Reifenwebseite im jeweiligen PDF genannten sein. Sämtliche genannten Felgen und Reifen sind unter Beachtung der Kommentare am W202 ohne weiteres verwendbar.

Erkennungsmerkmal: Teilenummer ist innen eingeprägt. Hier ist auch eine kleine Übersicht der Original Zubehör Felgen von 2005, mit Verwendungsempfehlung.

Für AMG-Felgen gibt es ebenfalls ein entsprechendes Gutachten, aber nur auf Anfrage bei AMG oder hier zum Download: 17 Zoll bzw. 18 Zoll.

Von Fremdherstellern (Erkennungsmerkmal: Innen kein Stern, keine mercedesartige Teilenummer, dafür eine 5stellige KBA-Nummer außen in Ventilnähe) sollte eine ABE/ABG dabeisein, oder zumindest ein Teilegutachten. Der Unterschied:

  • Eine ABE/ABG enthält normalerweise die Fahrzeuge, auf denen die Felge montiert werden darf, und ggf. die Auflagen dazu. Es muss keine Eintragung in die Papiere erfolgen. Die möglichen Reifengrößen sind aufgeführt.
  • Ein Teilegutachten garantiert (grob gesagt) nur die Festigkeit der Felge, aber nicht dass sie auch am Auto passt. Hier ist eine Prüfvorführung (TÜV, Dekra, GTÜ, ...) angesagt und anschließend eine Eintragung am Landratsamt. Man kann auch die TÜV-Bescheinigung solange mitführen, bis man ohnehin an den Papieren etwas ändern lässt, aber spätestens dann sollte man es nicht vergessen.

Wenn das Zeug in Papierform fehlt, kann man das anhand der KBA-Nummer ggf. über den örtlichen TÜV recherchieren ob die zugelassen / eintragungsfähig sind. Nachdrucke der Papiere gibt's auch über das Kraftfahrt-Bundesamt; sind aber nicht ganz umsonst. Ist nur empfehlenswert, wenn man vorher schon beim Hersteller und Verkäufer nachgehakt hat.

Ist gar nichts davon zu finden, wird die Prüforganisation vermutlich erst mal eine Festigkeitsprüfung einer Felge erstellen wollen, wobei aber mindestens eine kaputtgeht - nicht zu empfehlen...

 

Und weil es auch zum Thema gehört:

Übersicht der ab Werk verwendeten Radschrauben

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Spätestens seit Einführung der EU-Zulassungsbescheinigungen im Oktober 2005 ist das Chaos, was Reifen- und Radgrößen angeht, perfekt. Die grünen Scheine verraten nämlich, wenn's hoch kommt, nur die Mindestgröße der verwendbaren Räder. Dafür soll es schon vorgekommen sein, dass die (bereits seit längerer Zeit) nicht mehr bindenden Reifenherstellerangaben für Sondergrößen im Freitextfeld übernommen wurden.

Fakt ist: Die Angaben im Fahrzeugschein sind so kaum noch relevant, und wer in eine Polizeikontrolle gerät, muss die Polizei beweisen lassen, dass die aufgezogene Kombination ungültig ist... und nicht mehr andersherum.

Um nun zu erfahren, was man tatsächlich darf und was nicht, gibt es mehrere Möglichkeiten...

Original MB dürfen es alle auf der MB-Reifenwebseite im jeweiligen PDF genannten sein. Sämtliche genannten Felgen und Reifen sind unter Beachtung der Kommentare am W202 ohne weiteres verwendbar.

Erkennungsmerkmal: Teilenummer ist innen eingeprägt. Hier ist auch eine kleine Übersicht der Original Zubehör Felgen von 2005, mit Verwendungsempfehlung.

Für AMG-Felgen gibt es ebenfalls ein entsprechendes Gutachten, aber nur auf Anfrage bei AMG oder hier zum Download: 17 Zoll bzw. 18 Zoll.

Von Fremdherstellern (Erkennungsmerkmal: Innen kein Stern, keine mercedesartige Teilenummer, dafür eine 5stellige KBA-Nummer außen in Ventilnähe) sollte eine ABE/ABG dabeisein, oder zumindest ein Teilegutachten. Der Unterschied:

  • Eine ABE/ABG enthält normalerweise die Fahrzeuge, auf denen die Felge montiert werden darf, und ggf. die Auflagen dazu. Es muss keine Eintragung in die Papiere erfolgen. Die möglichen Reifengrößen sind aufgeführt.
  • Ein Teilegutachten garantiert (grob gesagt) nur die Festigkeit der Felge, aber nicht dass sie auch am Auto passt. Hier ist eine Prüfvorführung (TÜV, Dekra, GTÜ, ...) angesagt und anschließend eine Eintragung am Landratsamt. Man kann auch die TÜV-Bescheinigung solange mitführen, bis man ohnehin an den Papieren etwas ändern lässt, aber spätestens dann sollte man es nicht vergessen.

Wenn das Zeug in Papierform fehlt, kann man das anhand der KBA-Nummer ggf. über den örtlichen TÜV recherchieren ob die zugelassen / eintragungsfähig sind. Nachdrucke der Papiere gibt's auch über das Kraftfahrt-Bundesamt; sind aber nicht ganz umsonst. Ist nur empfehlenswert, wenn man vorher schon beim Hersteller und Verkäufer nachgehakt hat.

Ist gar nichts davon zu finden, wird die Prüforganisation vermutlich erst mal eine Festigkeitsprüfung einer Felge erstellen wollen, wobei aber mindestens eine kaputtgeht - nicht zu empfehlen...

 

Und weil es auch zum Thema gehört:

Übersicht der ab Werk verwendeten Radschrauben

Original MB dürfen es alle unter http://www.mercedes-benz.de/.../...ssige_rad-_reifenkombinationen.html im jeweiligen PDF genannten sein. Sämtliche genannten Felgen und Reifen sind unter Beachtung der Kommentare am W202 ohne weiteres verwendbar.

Möchtest du MB-Felgen fahren, die nicht aufgeführt sind, muss vorher ein klärendes TÜV-Gespräch stattfinden. Die meisten neueren Felgen sind, wenn deren Größe kein Hindernis darstellt, problemlos eintragbar, da u.a. für höhere Achslasten ausgelegt. Eine Ausnahme bilden z.B. die beliebten R170-SLK-Felgen, die eben nicht auf dem 202 fahrbar sind.

Von Fremdherstellern (so wie deine jetzigen) sollte eine ABE/ABG dabeisein, oder zumindest ein Teilegutachten. Der Unterschied:

  • Eine ABE enthält normalerweise die Fahrzeuge, auf denen die Felge montiert werden darf, und ggf. die Auflagen dazu. Es muss keine Eintragung in die Papiere erfolgen.
  • Ein Teilegutachten garantiert (grob gesagt) nur die Festigkeit der Felge, aber nicht dass sie auch am Auto passt. Hier ist eine Prüfvorführung (TÜV, Dekra, GTÜ, ...) angesagt und anschließend eine Eintragung am Landratsamt.

Wenn das Zeug in Papierform fehlt, aber wenigstens eine KBA-Nummer auf der Felge steht, kann man das ggf. über den örtlichen TÜV recherchieren ob die zugelassen / eintragungsfähig sind.

Ist gar nichts davon zu finden, wird die Prüforganisation vermutlich erst mal eine Festigkeitsprüfung einer Felge erstellen wollen, wobei aber mindestens eine kaputtgeht - nicht zu empfehlen...

Themenstarteram 8. Oktober 2009 um 23:06

Danke RGTech, wie immer eine top informative Antwort von dir !

So wie ich das verstanden habe, muss ich auf die A-Teilenummern achten. Bedeutet z.B. die Teilenummer A 210 401 0102 dass es eine Felge von w210 ist?

Wenn das so ist, sind also einige Felgen von w210. w208, w209, w170, w203 für den w202 freigegeben.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich für die von MB freigegebenen Felgen keine ABE oder sonstige Papiere brauche?

und noch eine kurze Frage: ändert sich viel am Fahrverhalten, Verbrauch etc. wenn ich von 15er auf 17 Zöller umsteige?

Soweit erstmal alles richtig, auf den ersten Abschnitt bekommt jeder Satz ein JA :)

 

Das Fahrverhalten, ja... das ändert sich mit größeren Rädern nicht.

 

Wohl aber mit breiteren, und das ist ja meist eins :D

Erhöhter Rollwiderstand und breitere Auflagefläche bedeuten mehr Geräusch, mehr Verbrauch, und schnelleres Spurrillensuchen. Die Höchstgeschwindigkeit könnte etwas abnehmen, Aquaplaning zu. Dafür bremst sich's schneller.

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 10:39

OK, Danke noch mal!

jetzt habe ich genug informationen um auf die Suche zu gehen :D

Bei neueren Modellen mußt du nur aufpassen was für Radschrauben verlangt werden

der W202 benötigt M12, für viele neuere Modelle werden aber M14 verlangt (die passen nicht!)

MfG Nico

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Nicod78

Bei neueren Modellen mußt du nur aufpassen was für Radschrauben verlangt werden

der W202 benötigt M12, für viele neuere Modelle werden aber M14 verlangt (die passen nicht!)

MfG Nico

Danke für den Hinweis, werde ich beachten!

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 0:46

So, ich habe ein Paar interessante Angebote gefunden. bei einem habe ich die ABE per e-mail zugeschickt bekommen, und da steht folgendes:

zugelassen für:

.....

C Klasse

HO G363

e1*92/53*0001

....

C Klasse Kombi

202

e1*93/81*0034

 

ich habe in meinem bereits vorhandenen ABE nachgeschaut, da steht eigentlich dasselbe. Bevor ich aber was falsches kaufe, frage ich nach:

da steht C Klasse Kombi. bedeutet es dass es nur für Kombis zugelassen ist? eigentlich eine blöde Frage, aber es ist eben ein wenig unverständlich.

Und was ist eigentlich

C Klasse

HO G363 ?????????? noch nie davon gehört

H0 ist (aus welchen Gründen auch immer) der offizielle Code für den W202, sprich Limousine. Siehst du auch in deinen Zulassungspapieren...

Also alles gut :)

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 10:11

ok, danke !

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