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Welche Reifengröße auf 18 Zoll Alufelgen von AEZ Cyber ?
Hey Leute..
Habe ja nen Golf IV und nun will ich andere Alufelgen haben, gleich vernünftige 18 Zoll....
Das sind die Daten von den Felgen : 7,0x18 ET38 5/100
Muss ich da auf irgendwas achten oder kann ich die Reifengröße allein wählen?
Brauche ich Spurplatten? Oder sind die nur fürs Optische da?
Sry, aber ich hab da echt keine Ahnung von.... nicht das ich gleich angegriffen werde :-D
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20 Antworten
Zitat:
Muss ich da auf irgendwas achten
Ja.
Zitat:
oder kann ich die Reifengröße allein wählen?
Nein.
Zulässige Reifengrößen stehen im Radgutachten.
Zitat:
Brauche ich Spurplatten?
Normalerweise nicht.
Zitat:
Oder sind die nur fürs Optische da?
Wenn die laut Gutachten nicht benötigt werden: Ja.
Ganz wichtig: Keine gebrauchten Räder ohne Gutachten kaufen!
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Muss ich da auf irgendwas achten
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
oder kann ich die Reifengröße allein wählen?
Nein.
Zulässige Reifengrößen stehen im Radgutachten.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Brauche ich Spurplatten?
Normalerweise nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Oder sind die nur fürs Optische da?
Wenn die laut Gutachten nicht benötigt werden: Ja.
Ganz wichtig: Keine gebrauchten Räder ohne Gutachten kaufen!
Auf was muss ich denn achten?
Ähmm hab nun die Reifengröße vom Händler erhalten...
225/40/R18....
Ich muss ja sicherlich zum Tüv und die felgen abnehmen lassen oder wie läuft das? Sry nochmals für diese Fragen, was für einige sehr verständlich ist...
Zitat:
Ich muss ja sicherlich zum Tüv und die felgen abnehmen lassen oder wie läuft das?
Wenn im Gutachten steht, dass die Räder von einem Sachverständigen abgenommen werden müssen, dann musst du sofort, ohne Umweg, zum TÜV.
Wenn laut Gutachten keine Abnahme erforderlich ist, reicht es, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.
da in der Regel ein Teilegutachten oder wie in diesem Fall eine ABE vorliegt, kann er auch zu Dekra, KÜS, GTÜ und Co. fahren er muss nicht nur zum TÜV, wobei dies natürlich das beste wäre!
Schaue einfach mal in das Gutachten dort steht eine Auflage A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf ei nem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
wenn du serie den gewählten Reifen fahren darfst, was wohl bei deinem 1.6er nicht der Fall sein wird, muss nur die Felge eingetragen werden, was etwas günstiger ist.
die Auflage A02 bezieht sich darauf:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtig ung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
hier noch einige wichtige Auflagen bezüglich der Felgen:
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 255 mm an Achse 2, wird bei dir auch eher nicht der Fall sein!
laut der ABE kannst du auch einen 215/40 R18er Reifen fahren!
Okay danke euch
Ähmm kurze Frage noch... Hab mir nun die AEZ Cyber in 18 Zoll bestellt...
Nun werde ich folgende Reifengröße draufmachen lassen, 225/40 R18 92 Y
Die Zahl 92 und das Y , dürfen diese "Zeichen" höher sein als die Anforderung oder muss man genau die Reifen haben die im Gutachten stehen ?
92 ist der Traglast index und Y ist der Index für die zulässige Geschwindigkeit.
Ich ab 225/40 R 18 ZR 88 drauf.
siehe auch hier:
Jepp.. und diese Bedeutungen dürfen doch ruhig höher sein als die Anforderung oder ?
Klar dürfen sie .
Aber was bringt dir ein Reifen mit Index Y der bis 300 Km/h zugelassen ist, ausser das er mehr kostet?
Der 1.6 16 V ist nur mit 192 Km/h eingetragen da reicht ein Reifen mit Index H.
Hast du ein Gewindefahrwerk drin? Wenn ja, könnte es schon sein, dass bei einer Einpresstiefe ab 7 schon die Reifen an den Federtellern schleifen. Von daher würde ich nicht ganz ausschließen, daß du Spurplatten brauchst. Aus Sicherheitsgründen würde ich einfach mal den Wagengeber dabeinehmen und eine Felge probeweise montieren.
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Klar dürfen sie .
Aber was bringt dir ein Reifen mit Index Y der bis 300 Km/h zugelassen ist, ausser das er mehr kostet?
Der 1.6 16 V ist nur mit 192 Km/h eingetragen da reicht ein Reifen mit Index H.
Da haste recht das stimmt natürlich...
Kannste mir vielleicht günstige gute Reifen empfehlen?
Vielleicht 80 € pro Reifen ?
Achja, und ändert sich die Geschwindigkeit auch wenn ich größere Alufelgen drauf mache? Vielleicht nun ne doofe Frage aber ich meine das mal gehört zu haben...
@Ameisenteller
Nein hab ich nicht drin.. aber werde wohl bald ein komplett neues Fahrwerk 40/40 verbauen...
Was für Spurplatten nötig wären wenns denn so ist, das kann man so nicht sagen oder ?
Naja man merkt es schon, aber es ist nicht so schlimm.
Du merkst halt die Reifenbreite, was hast du jetzt für eine Grösse drauf ?
@ Ameisenteller
Das was du als Einpresstiefe 7 bezeichnest ist die Felgenbreite, die Felgen die der TE meint haben ET 38.
Das sollte schon passen.
Ich hab 8X18 ET 35 drauf und hinten 10mm Spurplatten pro Seite drauf, aber nur wegen optische Gründen.
Meiner ist 50/50 tiefer.
Nun habe ich 205/55 R16 drauf.... da ist der unterschied ja nicht sooo groß oder?
Also von der KMH Anzeige meine ich ob das dann noch stimmt... *schäm* 16 Zoll stehen ja maximal im Fahrzeugschein drin... nicht wenn ich 50 laut tacho fahre, das ich schon 60 fahre....
Welche Reifen von der Größe 225/40 R18 kannste mir da empfehlen? Am besten günstig und gut....