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Welche Reifengröße darf ich fahren?
Ich möchte gerne Winter Kompletträder für meinen i30 N-Line Premium (EU Fahrzeug) kaufen. Im Fahrzeugschein und der Übereinstimmungsbescheinigung ist nur die Größe der Sommerreifen 225/40ZR18 92Y eingetragen. Einige Reifenhändler sagen ich darf auch nur diese als Winterreifen fahren, andere sagen wenn die ABE der Alufelgen die Prüfziffer (Spalte K im Schein) erhält dann darf ich z.B. auch 17 Zoll fahren. Gilt das dann nur für die Felge (ABE) oder darf ich dann tatsächlich 17 Zoll Reifen in der zugelassenen Größe der Alufelge fahren ohne das sie im Kfz-Schein oder der Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind? HSN: 1349 TSN: AGI003642
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41 Antworten
Tatsächlich ist für dieses Auto zunächst nur eine Reifengröße im COC genehmigt.
Wenn du Zubehörfelgen mit ABE kaufst, die für dein Auto zugelassen sind, kann es sein, daß eine Anbauabnahme beim TÜV erforderlich ist oder auch nicht. Das steht in der ABE
(P.S: Lob an dich, daß du HSN und TSN gleich angegeben hast. Aber die letzte Ziffer (die 2) gehört nicht nur TSN, sondern ist nur eine Prüfziffer)
Habe die ABE der gewünschten Felge angeschaut. Es ist keine A01 für Eintragungen aufgeführt. Aber gilt die ABE denn nur für die Felgen oder auch in Kombination mit den 17 Zoll Reifen. Sodass ich auf dem Fahrzeug 225/45 R17 ohne jegliche Eintragung fahren darf? Ich lese immer nur die Reifengröße MUSS im Fahrzeugschein oder der Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt bzw. eingetragen sein.
Die dazugehörige Reifengröße steht ebenfalls in der ABE.
Ich bin noch nicht davon überzeugt, dass Du für Dein Fahrzeug zulässige 17-Zoll-Räder gefunden hast.
Magst Du die ABE mal hier einstellen?
Kann keinen PDF Anhang hochladen?
Danke
Die Auflagen hast Du ALLE gelesen und verstanden?
Ja! Und was willst Du mir mit der Plug In Markierung sagen?
Bis hier glaubte ich, dass es sich um ein Hybrid- und nicht um ein reines Verbrenner-Fahrzeug handelt.
Unter der angegebenen Schlüssel-Nr. erschien bei mir „Benzin/Elektro“. ;-)
Ja, er hat einen 4,7kw?! Elektromotor zur Anfahrunterstützung. Aber weder ein Stecker noch rein elektrisches Fahren. Also alle Auflagen können eingehalten werden und die Felge besitzt eine ABE für mein Fahrzeug. Nur die Frage ist was ist mit der Reifengröße wenn sie nirgends im Fahrzeugschein oder Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt ist. Diese Frage ob ich die REIFEN mit der ABE fahren darf oder nicht kann mir keiner so richtig beantworten.
Diese Frage habe ich oben beantwortet. Du darfst es JETZT glauben.
Bedeutet ich dürfte diese Felge mit 225/45 R17 Reifen ohne jegliche Eintragungen fahren?
Ok! Dann hätte ich noch eine Frage. Woher entnehme ich die ET die ich benötige bzw. welche passen? Es gibt Felgen mit verschiedenen ET Varianten zur Auswahl.