- Startseite
- Forum
- Auto
- Peugeot
- Crossover, SUV & Van
- Welche Reifengröße ist eingetragen?
Welche Reifengröße ist eingetragen?
Hallo,
ich hab einen neuen 3008er GT 2.0l BlueHDi 180 , bestellt mit 19 Zoll Felgen. Die kamen mit einer 205er Bereifung und auch nur diese ist in der Betriebserlaubnis eingetragen. Die Original Peugeot Winterräder in 18 Zoll sind aber mit 225er Bereifung ausgeliefert worden, stehen aber nicht in der Betriebserlaubnis. Komisch....
Jetzt würde mich interessieren welche Reifengröße eingetragen ist, wenn das Auto mit 18 Zoll Bereifung bestellt und ausgeliefert wurde. Lt. Prospekt müssten es auch die 225er sein.
16 Antworten
Generell gilt: In der Übereinstimmungsbescheinigung sind alle eintragungsfrei fahrbaren Rad-Reifen-Kombinationen für dieses Fahrzeug aufgeführt. Das sagt nichts über die Montierbarkeit von anderen Größen aus. Es bedeutet schlicht, dass alle Rad-Reifen-Kombinationen, die dort nicht aufgeführt sind separat über ein Gutachten oder eine ABE abgedeckt sein müssen.
Peugeot hat beim 3008 bei den 19er die Reifenbreite geändert. Wenn beim Zeitpunkt der Bestellung eine andere Reifengröße angeboten wurde als zum Zeitpunkt der Herstellung, dann hast du Pech. In den Tiefen des Kaufvertrags wird irgendwo aufgeführt sein, dass Änderungen der Serienausstattung zwischen Bestellung und Herstellung vorkommen können.
Wenn in der Übereinstimmungsbescheinigung tatsächlich nur eine Rad-Reifen-Kombination aufgeführt ist, dann müssten die Winterreifen nachgetragen werden.
Das ist mir bewusst, ich hatte nur gedacht das die 19 Zöller sowie die 18 Zöller in der Übereinstimmungsbescheinigung eingetragen sind. Sind ja bei der Bestellung beide Varianten möglich.
Wichtig ist was in dem COC steht, lass die dir von deinem Händler aushändigen. Bei meinem von 2017 stehen mehrere zulässige Radreifenkombinationen für 17, 18 und 19 Zoll Räder.
Zitat:
@Bernd-V40 schrieb am 27. Januar 2020 um 12:27:43 Uhr:
Wichtig ist was in dem COC steht, lass die dir von deinem Händler aushändigen. Bei meinem von 2017 stehen mehrere zulässige Radreifenkombinationen für 17, 18 und 19 Zoll Räder.
da stehen nur die 19 Zöller mit 205er Bereifung drin.
wenn bei dir nur 19 Zöller in der COC stehen, ( nicht im Fahrzeugbrief, da steht nur eine Grösse drin) darfst du nur eine Grösse fahren, alle anderen Reifengrössen müssten dan eine ABE haben und/ oder eingetragen werden.
Zitat:
@Bernd-V40 schrieb am 27. Januar 2020 um 12:39:48 Uhr:
wenn bei dir nur 19 Zöller in der COC stehen, ( nicht im Fahrzeugbrief, da steht nur eine Grösse drin) darfst du nur eine Grösse fahren, alle anderen Reifengrössen müssten dan eine ABE haben und/ oder eingetragen werden.
Deshalb wundert es mich, dass er mit 18 Zoll 225er WR ausgeliefert wurde. Diese müsste ja auch in der EG Bescheinigung stehen.
Der Wechsel auf Winterreifen wird beim örtlichen Händler passiert sein und ich würde vermuten, dass denen diese Änderung nicht bewusst war.
Zitat:
@206driver schrieb am 27. Januar 2020 um 12:47:22 Uhr:
Der Wechsel auf Winterreifen wird beim örtlichen Händler passiert sein und ich würde vermuten, dass denen diese Änderung nicht bewusst war.
Die WR wurde direkt von Peugeot aus dem Winterprospekt bestellt und wurden angeliefert.
Dann ganz schnell zu deinem Händler, entweder gibt er dir die passende Bescheinigung oder er bereift das Fahrzeug ruck-zuck um, da du dann ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis fährst.
Also ich war grad beim Händler, im KFZ-Schein und im COC steht nur noch die Felgen- und Reifengröße mit der das Auto ausgeliefert wurde. Über die Fahrgestellnummer sind dann in einer Datenbank alle zugelassen Größen abrufbar, hier stehen dann auch die 225er drin.
Was zählt ist das COC, alles andere ist nicht rechtlich verbindlich. Alle anderen Grössen müssten eine ABE mitbringen.
Das soltte aber auch dein Händler wissen.
Bei diesem Datenbankausdruckvon Peugeot wird auch immer auf die EG Betriebserlaubnis verwiesen.
Alles andere ist vollkommen unverbindlich.
Fährst also z.Z. eine Auto ohne Betriebsgenehmigung.
Zitat:
@Bernd-V40 schrieb am 31. Januar 2020 um 18:45:05 Uhr:
Was zählt ist das COC, alles andere ist nicht rechtlich verbindlich. Alle anderen Grössen müssten eine ABE mitbringen.
Das soltte aber auch dein Händler wissen.
Bei diesem Datenbankausdruckvon Peugeot wird auch immer auf die EG Betriebserlaubnis verwiesen.
Alles andere ist vollkommen unverbindlich.
Fährst also z.Z. eine Auto ohne Betriebsgenehmigung.
hab heute einen TÜV Prüfer in der Verwandtschaft mal gefragt. Der hat die Aussage von Peugeot bestätigt. Es wird in einer Datenbank anhand der VIN die möglichen Kombinationen abgerufen, wenn diese nicht eingetragen sind. Also alles OK. Bin mal gespannt, wenn mein neuer BMW kommt, was da alles eingetragen ist.
Das ist gut zu wissen. Ich empfinde es jedoch trotzdem als sehr merkwürdig, dass diese Rad-Reifen-Kombinationen dann nicht auch in der Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind.