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Welche Reifengrösse kann ich fahren Ohne eintragungen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 8. Februar 2008 um 22:21

Hallo....

Habe heute einen Audi A4 Cabrio gesehen, den etwas neueren mit schönen alufelgen.

Sah nach 17Zoll aus.

Habe auch mal ein Bild hinzugefügt von den Felgen.

Jetzt meine Frage, möchte die felgen gerne in Winter fahren.

Aber da ich den Neuen Fahrzeugschein habe, hab ich nur 215-55-16 eingetragen.

Welche grösse darf ich noch fahren ohne einzutragen? Der alte schein hatte ja 2 reifengrössen eingetragen!

Es ist ein 2.5TDI 132KW kein Quattro aber ein AVANT :) und Bj. November 2001.

Danke für eure HILFEEEEEEE :)

Beste Antwort im Thema

Das stimmt nicht ganz. Was ihr schreibt gilt für die alten Zulassungspapiere.

Bei den neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nur noch eine mögliche Reifengröße drin, obwohl du verschiedene Fahren darfst.

folgendes dazu bei Goolge gefunden

Zitat:

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der

Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten

wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis

bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese

Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs

als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen

gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung

Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen

zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei

Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen

werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet

werden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.

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Nur die eingetragene Größe. Alles andere muss eingetragen werden. Auch wenn es original Räder mit der passenden Reifengröße ist.

am 9. Februar 2008 um 11:10

mach mal die tankdeckelklappe auf...alles was da auf dem aufkleber steht darfst du auch fahren,egal ob es in deinem schein eingetragen ist.

das sind die avus-felgen vom S6, gibts in 17 zoll ( dann S6 ) oder 18 zoll ( dann alter S8 )..

habe die auch drauf als winterreifen mit 235/45/17, mussten aber eingetragen werden...

hoffe ich konnte dir helfen.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von A6_TDI

Hallo....

Habe heute einen Audi A4 Cabrio gesehen, den etwas neueren mit schönen alufelgen.

Sah nach 17Zoll aus.

Habe auch mal ein Bild hinzugefügt von den Felgen.

Jetzt meine Frage, möchte die felgen gerne in Winter fahren.

Aber da ich den Neuen Fahrzeugschein habe, hab ich nur 215-55-16 eingetragen.

Welche grösse darf ich noch fahren ohne einzutragen? Der alte schein hatte ja 2 reifengrössen eingetragen!

Es ist ein 2.5TDI 132KW kein Quattro aber ein AVANT :) und Bj. November 2001.

Danke für eure HILFEEEEEEE :)

@A6_TDI,

wie Angus 2202 schon erwähnt, darfst Du nur die Rad-Reifenkombination fahren, die in den Papieren eingetragen ist.

Ralle180 irrt sich gewaltig, denn sonst könnte sich wohl jedermann den Tankaufkleber vom RS6 organisieren, und dann mit 9 X 19 und 255ern rumfahren.

gruss

quattrotommy

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180

mach mal die tankdeckelklappe auf...alles was da auf dem aufkleber steht darfst du auch fahren,egal ob es in deinem schein eingetragen ist.

Seit wann ist der Infoaufkleber im Tankdeckel höherwertiger als ein kraftfahrrechtliches Dokument?

 

Du darfst definitv nur soche Rad-/Reifenkombinationen fahren, die auch im Fahrzeugschein eingetragen sind bzw solche, die eine gültige ABE für dein Fahrzeug aufweisen (gilt ausschließlich für D, in Ö ist zwingend eine Eintragung notwendig).

Das stimmt nicht ganz. Was ihr schreibt gilt für die alten Zulassungspapiere.

Bei den neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nur noch eine mögliche Reifengröße drin, obwohl du verschiedene Fahren darfst.

folgendes dazu bei Goolge gefunden

Zitat:

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der

Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten

wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis

bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese

Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs

als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen

gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung

Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen

zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei

Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen

werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet

werden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.

@frapu,

auch das ist nicht ganz korrekt.

Es soll damit lediglich gesagt werden, dass Du die Abnahmen, die weiterhin zwingend sind! nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung verewigen musst sondern ledilich im Auto mitführen musst.

D.h. das der Wisch vom TüV im Handschhuhfach liegen muss.

Dies befreit Dich aber nicht eine Abnahme der biseweilen noch nicht dem TüV vorgestellten Rad Reifen kombi durchzuführen.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

@frapu,

auch das ist nicht ganz korrekt.

Es soll damit lediglich gesagt werden, dass Du die Abnahmen, die weiterhin zwingend sind! nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung verewigen musst sondern ledilich im Auto mitführen musst.

D.h. das der Wisch vom TüV im Handschhuhfach liegen muss.

Dies befreit Dich aber nicht eine Abnahme der biseweilen noch nicht dem TüV vorgestellten Rad Reifen kombi durchzuführen.

gruß

Ok hätte ich dazu schreiben sollen, meine Ausführung bezog sich auf eine Rad/Reifen Größe die vom Hersteller freigegeben ist. Diese müssen nicht mehr alle im neuen Zulassungsschein stehen.

Allerdings was du schreibst ist auch falsch. Neue Rad/Reifen Größen, die nciht vom Hersteller freigegeben sind müssen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 weiterhin eingetragen werden. Musste ich bei meinen Winterrädern auch machen lassen.

bei mir stehen im schein nur noch die 235/50 16 drin,hab aber jetzt im winter 215/55 16 und im sommer 255/40 17 drauf.alles orginal räder--und alle im brief eingetragen.

da kräht kein hahn danach ob die im schein stehen;)

ausserdem stehen diese kombis auch auf dem aufkleber in der tankklappe---womit wir wieder beim thema wären....

genau; Eintragung im Schein ist nicht wirklich relevant solange D-u den Prüfungsbericht und die Abnahme hast - ich fahre doch nicht wegen jeder Kombination zur Zulassung.

gruß

Hallo,

habe einen A6 B4 Avant 2,5 TDI 132kw Bj. 2000,

auf dem die gleichen Alufelgen wie in diesem Thread beim Kauf darauf waren mit 235/45-17-Bereifung.

Habe jetzt gemerkt, dass diese nicht eingetragen sind ( neue EU-Papiere sagen leider nicht mehr alles aus) , und habe von Audi eine Tragfähigkeitsbestätigung erhalten, leider sind darin keine Reifengrößen genannt.

Da ich am 23.4 zum Tüv-Termin muss nun meine Frage, ob jemand diese Reifengröße

auf seinem A6 eingetragen hat und mir eine Kopie seines Scheins mailen kann?

Anscheinend soll sogar diese Größe beim Facelift-Modell ab Werk eingetragen sein.

Das wäre toll, vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

Gruß

Harry

am 20. April 2008 um 9:03

Nonsens!

In den neuen Zulassungen ist nur eine "Grundreifengröße" eingetragen. Bei mir: 205/55/R16.

Ich habe aber 235/45/R17 drauf. Bei der letzten HU bei der Dekra habe ich den Prüfer direkt drauf angesprochen, da ich mir auch unsicher war. Es gibt eine "Liste" in der für den Fahrzeug alle zugelassenen Größen stehen. Darunter ist eben auch 235/45/R17. Auf meine Frage, was bei einer Kontrolle durch die deutsche Volkspolizei passiert, antwortete er dass die aus dem Einsatzwagen genau auf die Daten zugreifen können. Daher wirst Du keine Probleme haben. Der Prüfer hat mir auch in der Zulassung nix geädert oder eine Sonderabnahme gemacht.

Leider kann ich aber auch keine Angaben machen was genau für Dimensionen zugelassen sind.

Mal davon abgesehen, daß du die Felgen eh eintragen lassen musst, da nie nur eine Freigabe für die 8Zylinder haben.

Das sind dann beim 4b 8x17 ET35. Passen mit 235/40 super auf die non 8er.

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

...

Das sind dann beim 4b 8x17 ET35. Passen mit 235/40 super auf die non 8er.

Passen die Felgen auch mit 235/45 auf die non 8er, oder muss es 235/40 sein?

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