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Welche winterräder passen auf meinen Golf 7 1.6 Tdi?
Hallo zusammen,
Vermutlich ne doofe Frage, aber ich will wirklich sicher sein. Hab einen Golf 7 1.6 tdi 110ps (2013) und brauche winterräder. Auf ebay gibt's dazu ne Menge Angebote, allerdings sind das fast immer 195 65R Reifen. Hab auf aktuell 225 45R auf meinen 17 Zoll Madrid Felgen.
Ich weiss das es da vor allem auf die Felge ankommt, nur weiss ich nicht welche stahlfelgen passen. Google half mir auch nicht weiter und der Blick in den Fahrzeugschein auch nicht.
Möchte auch keine neuen Räder, da mir diese zu teuer sind.
Würden folgende Felgen denn passen? (mehrere Angebote auf ebay)
1.
- original Volkswagen Stahlfelgen
- Größe: 6 × 16 ET 48.
- Lochkreis: 5 × 112 mm.
2.
- Stahlfelgen
- Größe: 6J x 15 ET
- Lochkreis 43 5x112
Ich entschuldige mich falls das ne dumme Frage ist, aber ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
1.
- original Volkswagen Stahlfelgen
- Größe: 6 × 16 ET 48.
- Lochkreis: 5 × 112 mm.
P A S S T !!
Gruß
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15 Antworten
Hallo,
schau mal hier nach da sind allle Felgen vom Golf 7 aufgelistet.
https://www.original-felgen.com/vw/golf/7/
Und wennst lustig bist kannst sogar bis zu 20 Zöller drunter packen.
1.
- original Volkswagen Stahlfelgen
- Größe: 6 × 16 ET 48.
- Lochkreis: 5 × 112 mm.
P A S S T !!
Gruß
Man kann auch in der, zu den Fahrzeugpapieren gehörenden, COC unter 35 und 52 nachlesen
Ich fahre auf dem 1.6 TDI auch 195er Reifen mit 15" Stahlfelge, genaue Daten habe ich nicht im Kopf aber entsprechen der kleinsten zugelassenen Radgröße gemäß Fahrzeugpapieren. Fährt sich wunderbar, sehr komfortabel und für mich keine feststellbaren Einbußen beim Fahrverhalten gegenüber den 16" Alus.
Zu empfehlen wäre auch noch der Komplettradkonfigurator auf z.B. reifendirekt.de
der "Stevie"
Am sichersten bist du mit den Angaben im COC
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:14:58 Uhr:
Am sichersten bist du mit den Angaben im COC
Richtig.
Mal anders gesagt: Ausschließlich sind die Angaben im COC maßgebend, nichts anderes. Gerade die Konfiguratoren der Online Reifenanbieter sind nicht immer 100% korrekt.
Zitat:
@blechbanane0170 schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:23:17 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:14:58 Uhr:
Am sichersten bist du mit den Angaben im COC
Richtig.
Mal anders gesagt: Ausschließlich sind die Angaben im COC maßgebend, nichts anderes. Gerade die Konfiguratoren der Online Reifenanbieter sind nicht immer 100% korrekt.
Das ist so nicht richtig! Das CoC bezieht sich ausschließlich auf Werkskombis, bei Zubehörfelgen regelt das entsprechende Gutachten alles.
Zitat:
@chrisdash schrieb am 3. Dezember 2019 um 18:55:00 Uhr:
Ich fahre auf dem 1.6 TDI auch 195er Reifen mit 15" Stahlfelge, genaue Daten habe ich nicht im Kopf aber entsprechen der kleinsten zugelassenen Radgröße gemäß Fahrzeugpapieren. Fährt sich wunderbar, sehr komfortabel und für mich keine feststellbaren Einbußen beim Fahrverhalten gegenüber den 16" Alus.
Da habe ich andere Erfahrung. Seitenführung schlecht. 16er waren in der Hinsicht deutlich besser und haben auch trotzdem keine negativen Effekte im Vergleich. Verbrauch gleich, Verschleiß somit auch bzw trotzdem besser.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:34:39 Uhr:
Zitat:
@blechbanane0170 schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:23:17 Uhr:
Richtig.
Mal anders gesagt: Ausschließlich sind die Angaben im COC maßgebend, nichts anderes. Gerade die Konfiguratoren der Online Reifenanbieter sind nicht immer 100% korrekt.
Das ist so nicht richtig! Das CoC bezieht sich ausschließlich auf Werkskombis, bei Zubehörfelgen regelt das entsprechende Gutachten alles.
Natürlich, da hast du Recht.
Wenn allerdings die Rad-Reifenkombination nicht im COC steht ist immer eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation notwendig. Hier gibt es aber auch wieder Besonderheiten, es gibt beispielsweise Zubehörfelgen welche von ihrer Dimension nicht im COC stehen, aber trotzdem eine Freigabe des jeweiligen Fahrzeugherstellers haben. Nur die ABE des Felgenherstellers bei nichteingetragener Felgengröße ist nicht ausreichend.
Zitat:
Nur die ABE des Felgenherstellers bei nichteingetragener Felgengröße ist nicht ausreichend.
Stimmt, da in einer ABE weder was von Fahrzeugen noch von Reifen steht.
Aber die ABE für das Rad als Rad verweist auf die fahrzeugspezifischen »Gutachten zur ABE«
In diesen Gutachten steht, unter welchen Auflagen du die Räder verwenden darfst.
Wenn es keine Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen gibt, reicht es, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.
Mit obengenannten Auflagen ist eine sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme fällig. Aber keine 'Eintragung'.
Räder mit Teilegutachten sind immer abnahme- und eintragungspflichtig.
Ich fahre Dezent Felgen 7.5 17 zoll ET 35 Reifen 225 /45. Passen sehr gut und sind winterfest. Eingetragen bei der Dekra ohne Probleme.
Ich glaube der Themenstarter hat uns ein Stöckchen hingehalten und wir springen gerade drüber
Glaub ich auch.