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Welchen Hänger darf ich ziehen
Moin zusammen,
ich muss mal hier um Rat fragen, weil mir nicht einmal Fahrschulen eine konkrete Antwort geben.
Ich fahre einen Opel Zafira B, Leergewicht ca 1600 kg. Zulässige Gesamtmasse ca 2270 kg.
Habe den B Führerschein, also bis 3,5 Tonnen.
Was zählt jetzt beim Anhänger? Eigentlich max 750 kg, AUßER das Gewicht der Kombination übersteigt keine 3,5 Tonnen. Geht es da jetzt um die addierte technisch zulässige Gesamtmasse? Also um das was der Hänger (über 750 kg) KÖNNTE/ DÜRFTE + die MÖGLICHEN 2270 kg meines Autos oder um das was es tatsächlich auf die Waage bringt? Also zb Auto mit 1600 kg plus Zuladung + den Hänger mit tatsächlicher Ladung?
Über fundierte Auskunft würde ich mich sehr freuen. :-D
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Stef22 schrieb am 8. November 2020 um 16:41:14 Uhr:
Die max Anhängelast liegt bei 1300 kg. Aber mein Führerschein gibt halt max 3.5 Tonnen her.
...damit darfst du, wie du oben auch selbst schon richtig ausgerechnet hast einen Anhänger mit maximal 3.500kg - 2.270kg = 1.230kg zul. Gesamtgewicht ziehen.
Also entweder einen 1,2 Tonnen-Anhänger kaufen oder wenns einer mit einem höheren zul. GG. ist entweder den E-Schein machen oder mit dem Anhänger zum TÜV und diesen auf 1.229kg ablasten.
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24 Antworten
Zul. Gesamtgewicht (PKW) + zul. Gesamtgewicht (Anhänger) </= 3,5 Tonnen
und wenn du ein Auto mit zul. GG = 3,5 Tonnen hättest, dann dürftest du einen Anhänger mit zul.GG von 750kg dranhängen.
In Führerscheinfragen geht es immer nur um zulässige Gesamtgewichte und nie um tatsächliche Gewichte.
Das tatsächliche Gewicht eines Anhängers ist dann relevant, wenn es um die mögliche Anhängelast von einem Zugfahrzeug geht... so darf ich (Klasse 3 und CE-Besitzer) z.B. mit meinem PKW (lt. Papieren 1.500kg Anhängelast gebremst) einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000kg ziehen... allerdings darf er dabei nur 1.500kg wiegen (=tatsächliches Gewicht)... ich darf also nicht die mögliche volle Zuladung des Anhängers ausnutzen.
Ok danke. Also tatsächlich nur was theoretisch mit der Kombination möglich wäre. 3500 - ca 2270 meines Zafiras = max einen Anhänger der zulässig bis 1230 kg ist.
Hatte die Hoffnung ich darf auch größere Hänger dran packen wenn eben die tatsächliche Ladung nicht über 3500 kg kommt. Da habe ich aber von 2 Fahrschulen falsche Auskünfte bekommen.
Zitat:
@Stef22 schrieb am 8. November 2020 um 16:21:09 Uhr:
Moin zusammen,
ich muss mal hier um Rat fragen, weil mir nicht einmal Fahrschulen eine konkrete Antwort geben.
Ich fahre einen Opel Zafira B, Leergewicht ca 1600 kg. Zulässige Gesamtmasse ca 2270 kg.
Habe den B Führerschein, also bis 3,5 Tonnen.
Was zählt jetzt beim Anhänger? Eigentlich max 750 kg, AUßER das Gewicht der Kombination übersteigt keine 3,5 Tonnen. Geht es da jetzt um die addierte technisch zulässige Gesamtmasse? Also um das was der Hänger (über 750 kg) KÖNNTE/ DÜRFTE + die MÖGLICHEN 2270 kg meines Autos oder um das was es tatsächlich auf die Waage bringt? Also zb Auto mit 1600 kg plus Zuladung + den Hänger mit tatsächlicher Ladung?
Über fundierte Auskunft würde ich mich sehr freuen. :-D
Danke euch
Die Anhängelast gebremst und ungebremst sollte im Zulassungsschein angeführt sein. Bei diesen Zahlen handelt es sich immer um GG (Gesamtgewicht)
Die max Anhängelast liegt bei 1300 kg. Aber mein Führerschein gibt halt max 3.5 Tonnen her.
Hierbei geht es ums Fahrzeug
Die Anhängelast gebremst und ungebremst sollte im Zulassungsschein angeführt sein. Bei diesen Zahlen handelt es sich immer um GG (Gesamtgewicht)
Dem TE geht es um den Führerschein- das sind 2 Paar Schuhe
Zitat:
@Stef22 schrieb am 8. November 2020 um 16:41:14 Uhr:
Die max Anhängelast liegt bei 1300 kg. Aber mein Führerschein gibt halt max 3.5 Tonnen her.
...damit darfst du, wie du oben auch selbst schon richtig ausgerechnet hast einen Anhänger mit maximal 3.500kg - 2.270kg = 1.230kg zul. Gesamtgewicht ziehen.
Also entweder einen 1,2 Tonnen-Anhänger kaufen oder wenns einer mit einem höheren zul. GG. ist entweder den E-Schein machen oder mit dem Anhänger zum TÜV und diesen auf 1.229kg ablasten.
Evtl hilft auch die Kennziffer B96. Damit kann ein Gespann mit einem zulässigen Gesamt Gewicht bis zu 4250kg gefahren werden. Der B96 erfordert nur eine Ausbildung, aber keine Prüfung.
Beim TE könnte dann ein Anhänger mit 1980kg zGG am sein Zafira ran
Grüße
Steini
Oder man gibt die 400-600 € für den BE aus und darf dann Anhänger bis 3500kg ziehen .
Und kann frei nach dem Zuggesammtgewicht Fahren.
Aber da waren ja dann wieder Zeit und Fahrprüfung, mal ehrlich ich sehe das aktuell bei meinen Söhnen der eine hat den BE gleich mit gemacht waren + 400€ und er darf alle meine Anhänger ziehen und ist voll flexibel, der Andere hat nur den B schein und muss jedes mal rum rechnen was er Fahren darf und was nicht.
WIe gut das ich einen kleinen Astra habe der 1500kg ziehen darf der ist dann meist bei ihm im gebrauch denn mit seinem eigenen 5 er BMW dürfte er zwar 2500kg dran Anhängen aber er darf es mit dem Führerschein nicht Fahren.
Manchmal sehne ich mich schon nach den alten Führerscheinregelungen alles fahren bis 7,5 to und gut .
Ist eine Ablastung grundsätzlich für jeden Anhänger möglich oder ist das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft?
Moin Moin !
Zitat:
Die Anhängelast gebremst und ungebremst sollte im Zulassungsschein angeführt sein. Bei diesen Zahlen handelt es sich immer um GG (Gesamtgewicht)
Hier ist nun wirklich alles falsch! Zum einen geht es um Führerscheinrecht, dazu steht nichts im Fzg-Schein.
Zum anderen sind die zulässigen Anhängelasten die tatsächlichen Gewichte und eben nicht die zulässigen Gesamtgewichte , das ist ein Unterschied zum Führerscheinrecht.
Zitat:
Ist eine Ablastung grundsätzlich für jeden Anhänger möglich oder ist das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft?
Das verbleibende zGG muss schon grösser sein als das Leergewicht............
MfG Volker
Das war ja mal ganz Schlau. Einen Anhänger in der 1300-1500kg Klasse hat selten oder kaum möglich ein Leergwicht von 1230kg
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 9. November 2020 um 08:54:41 Uhr:
Ist eine Ablastung grundsätzlich für jeden Anhänger möglich oder ist das an bestimmte Voraussetzungen geknüpft?
Grundsätzlich kann man einen Anhänger ablasten, ob es Sinn macht, muß jeder für sich entscheiden, dazu kann TÜV oder DEKRA einem besser beraten, wie das Forum hier, denn, meines Wissens nach muß eine Mindestmenge an Ladegewicht eingehalten werden und die Umlastung muß sowohl in den Papieren, wie auch im Typenschild des Anhängers eingetragen werden.
Ich stehe eher dazu, wie schon wer vorher geschrieben hatte, die Anhänger Erweiterung zu machen, sonst ist beim nächsten Fahrzeugwechsel das Problem wieder da.
Schon klar, ging mir eher darum, dass ich in Kombination mit meinem Auto nur bis knapp unter 1,5t ziehen darf. Ein 1,5t Hänger müßte in dem Fall also um ein paar Kilo abgelastet werden. Deshalb wollte ich wissen, ob das mit jedem Anhänger problemlos möglich ist.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 9. November 2020 um 09:01:50 Uhr:
Das verbleibende zGG muss schon grösser sein als das Leergewicht
Es muss insbesondere mindestens 125% des Leergewichtes betragen.
Außerdem muss man innerhalb der Fahrzeugklasse bleiben. In diesem Fall in Klasse O2 Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bis zu 3,5 Tonnen. Würde man unter die 750kg gehen ist eine neue Abnahme fällig.