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Welcher Wert ist bei Versicherungsabschluss maßgeblich? ?
Ich bekam einen recht jungen Werksdienstwagen (Alter knappes halbes Jahr, ca.10.000km) über Markenhändler zum Privatleasing angeboten. Der Neupreis ist etwa (incl. aller Ausstattung) 75.000€, wenn er mit Listenpreis im Händlerverkaufsraum stehen würde. Ich will den Wagen nur zwei Jahre und etwa 22.000km fahren. Die Leasinggesellschaft hat als Grundlage der zu zahlenden Zielrate einen Übergabepreis von 45.000€ kalkuliert. Der Rückgabepreis (ich habe eine Kaufoption am Ende der Laufzeit) liegt fest bei 32.000€.
Welchen Versicherungswert muss ich annehmen, wenn ich jetzt im Privatleasing den Wagen mit einer Haftpflicht und einer Vollkaskoversicherung absichern will/muss. Zählt der fiktive Neupreis (ca. 75.000) oder zählt der kalkulierte und festgelegte Übergabepreis (ca.45.000), um bei zufälligen Verlust (Diebstahl oder Totalschaden) oder bei einem Teilschaden (Beule reingefahren), dem Leasinggeber Ersatz leisten muss.
Ich möchte nicht unterversichert sein und im Falle eines Falles auf Teile des Schadensregulierung sitzen zu bleiben.
Mit meinen privat erfahrenen Schadenfreiheitsrabatten sind die Spannen der zu zahlenden Beiträge nicht unerheblich und ich bekam unterschiedliche Antworten von mehreren Partnern und Freunden und...sonstigen Experten
Ich bitte um kompetente Hilfe und Rat
DANKE
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14 Antworten
Das kommt darauf an, nach was gefragt wird.
Marktüblich ist bei PKW der Neuwert des Fahrzeuges.
Tarifiert wird danach nicht.
Danke, das hörte ich auch schon. Andere bezeichnen mich dann als „Überversichert“.
Sicherlich hoffen wir alle auf eine unfallfreie Fahrt, aber, wenn die Versicherung gebraucht wird, ist das Missverständnis vorprogrammiert. Ich hatte über viele Zehntausende KM und insgesamt 17 verschiedene PKW „nur“ zwei Unfälle.
Ein Wildunfall als Teilkasko und vielen Zeugen sowie einen angesoffenen Jungen Mann, der der Polizei in Mama‘s Porsche enteilen wollte und damit meinen damaligen BMW M3 auf dem Autobahnparkplatz zerschrottete.
In beiden Fällen hatte ich sehr viel Glück. Nur mal raten, welcher Unfall sich bis zur endgültigen Regulierung am längsten hinzog.
Der Leasinggeber verweist auf das von mir akzeptierte Leasingangebot ... und das ist nun nicht der Neupreis ??
Naja Du kannst ein Teilkaskoschaden nicht mit einem Haftpflichtschadenvergleichen.
- Bei dem einen hast Du ein 0815-Standard-Schaden und bist Kunde, also König (Teilkasko)
- Bei dem anderen Schaden bist Du Anspruchsteller. Das ist eine ganz andere Beziehung zum Versicherer. Stelle Dir vor ich komme um die Ecke und will plötzlich 1.000€ von Dir und weißt im Zweifel von nichts. Und ein Standard-Haftpflichtschaden war es jetzt auch nicht gerade.
Die Kraftfahrt-Kaskoversicherung kennt keine Versicherung nach einer Versicherungssumme, wie man es aus den klassischen Sachversicherung wie Hausratversicherung und Gebäudeversicherung kennt. Zumindest nicht im Breiten / Massengeschäft der Privatkunden.
In der Kfz-Kaskoversicherung ist immer der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges versichert.
Eine Über- oder Unterversicherung im Sinne des § 75 VVG gibt es nicht.
Der Neupreis wird in der Kfz-Versicherung zur Risikoselektion und zur Tarifierung benutzt. Letzteres allerdings nicht bei PKWs. Die Versicherer richten sich versicherungstechnisch nach dem Neuwert, weil der STandardschaden ein Reparaturschaden ist, wo zum "Neuwert" repariert wird. Das mag wie gesagt bei PKW keine Rolle spielen, da es keinen Einfluss auf die Versicherungsprämie hat, aber dies zum besseren Verstädnis.
Wenn das Fahrzeug geleast ist, vergiss die Gap-Deckung nicht. Auch Differenzdeckung genannt.
Der im Leasingvertrag (Vertrag zwischen Dir und dem Leasinggeber) "zugrunde" gelegte Preis/Wert/Zahl hat doch ggü. der Versicherung (Vertrag zwischen Dir und der Versicherung) rein gar keine Bindung o.Ä.!
Du musst dort das angeben, was die Versicherung an Daten verlangt...
In der Regel wird das zumindest der Neupreis sein.
Baust Du einen Tag nach Leasingbeginn einen selbst verschuldeten Unfall (Totalschaden); was schuldest Du dann dem Leasinggeber?
GAP ist mir klar - Danke! Alles korrekt und für mich plausibel
Sicher habe ich „wenig“ Erfahrung ... aber! „Überversichert“ war von mir zur Verdeutlichung kreiert ??
Für mich steht aber auch die Frage, was wird der Wiederbeschaffungswert für den Leasinggeber sein, wenn der Wagen nach wenigen Wochen plötzlich nachts nach Osten entschwindet. Er will dann von mir die 45K€ oder den Neupreis . Da bin ich verunsichert und will keinen Fehler machen, der mir später auf die Beine fällt ??
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 25. Januar 2021 um 23:07:10 Uhr:
Der im Leasingvertrag (Vertrag zwischen Dir und dem Leasinggeber) "zugrunde" gelegte Preis/Wert/Zahl hat doch ggü. der Versicherung (Vertrag zwischen Dir und der Versicherung) rein gar keine Bindung o.Ä.!
Du musst dort das angeben, was die Versicherung an Daten verlangt...
In der Regel wird das zumindest der Neupreis sein.
Baust Du einen Tag nach Leasingbeginn einen selbst verschuldeten Unfall (Totalschaden); was schuldest Du dann dem Leasinggeber?
Dies Frage stelle ich mir auch... 45T€... mutmaßt der Laie, wie ich??
Den Wiederbeschaffungswert legt ein Sachverständiger/Gutachter fest..., nicht die Versicherung!
Nein, nicht zwingend...!
Und bitte neben der GAP auch daran denken, keine Anzahlung zu leisten....
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 25. Januar 2021 um 23:18:07 Uhr:
Nein, nicht zwingend...!
Und bitte neben der GAP auch daran denken, keine Anzahlung zu leisten....
Keine Anzahlung? Warum, senkt doch ggf. die Monatsrate ... bitte um Erhellung
Zitat:
@Rudineu schrieb am 25. Januar 2021 um 23:12:38 Uhr:
Für mich steht aber auch die Frage, was wird der Wiederbeschaffungswert für den Leasinggeber sein, wenn der Wagen nach wenigen Wochen plötzlich nachts nach Osten entschwindet. Er will dann von mir die 45K€ oder den Neupreis . Da bin ich verunsichert und will keinen Fehler machen, der mir später auf die Beine fällt ??
Jetzt wird es ein wenig schwieriger, weil es auf den Leasingvertrag ankommt.
In aller Regel wird bei vorzeitiger Vertragsbeendigung der kalkulatorische Leasing-Restwert (hier: 32.000€) und die noch offen Leasingraten fällig. Und das ganze noch abgezinst (diskoniert) aber lassen wir das kurz weg. Das ist i.d.R. Deine Schuld, wenn vorher was passiert. Näheres / Sicherheit ergibt sich nur aus dem Leasingvertrag.
Und nun kommt die GAP-Deckung ins Spiel. Gap heißt Lücke und hier halt Differenz.
Der Kaufpreis beträgt 45.000€.
Der Restwert 32.000€ und
die Rate wird sich um die 550€ bewegen ohne Anzahlung.
Deine Restschuld, Deine Restverpflichtung, auch Leasing-Restbetrag genannt, läuft also Linear
Bei Kauf: 45.000
Nach 1 Monat: 44.450
Nach 2 Monaten: 43.900
usw...
Der Wiederbeschaffungs bzw. Zeitwert es Fahrzeuges nimmt aber progressiv ab.
Dadurch entsteht im Zeitverlauf eine Lücke was versichert ist (Wiederbeschaffungswert) und dem was Deine Restschuld aus dem Vertrag ist. Anbei veranschaulicht.
Diese Lücke deckt die GAP-Deckung. Böse Zungen reden auch von einer Versicherung mit dem Charakter einer Restschuldversicherung, also eigentlich Kreditgeschäft, die eine Versicherung so ohne weiteres eigentlich garnicht machen darf. Aber auch das lassen wir mal kurz weg :-).
Ich hoffe das hilft weiter.
Zitat:
@Rudineu schrieb am 25. Januar 2021 um 23:20:20 Uhr:
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 25. Januar 2021 um 23:18:07 Uhr:
Nein, nicht zwingend...!
Und bitte neben der GAP auch daran denken, keine Anzahlung zu leisten....
Keine Anzahlung? Warum, senkt doch ggf. die Monatsrate ... bitte um Erhellung
Naja, die Gap-Deckung zahlt nur die Differenz, die noch offen ist, nach dem aus der Kasko der Wiederbeschaffungswert bezahlt wurde. Also das, was der Leasinggeber dann noch von Dir fordert.
Wenn Du mit einer Anzahlung die Restschuld von Beginn an nach unten drückst, entsteht im Zweifel keine Differenz.
Das heißt wenn Du 5.000€ anzahlst und nach 8 Monaten der Wagen weg ist, bekommst Du den Wiederbeschaffugnswert und die Differenz, die der Leasinggeber dann noch fordert.
Wenn Du aber eine hohe Anzahlung bereits getätigt hast, kann es passieren, dass die Schuld getiligt ist, keine Differenz vorliegt und aus der Gap-Deckung nichts bezahlen werden muss.
Aus einem anderen Blickwinkel gesprochen: Du bleibst auf der Anzahlung sitzen.
Jep, in aller Regel (soweit ich einige Urteile dazu noch im Kopf habe) ist die Anzahlung weg...; Sie wird auch fast nie "angerechnet" und wenn, dann ist es extrem mühselig, diese ggfs. einzuklagen (ohne Gewähr, dass dann auch klappen wird)...
Ausserdem senkt fast immer die Anzahlung lediglich "exakt" die anteilige monatliche Rate ohne einen "Effekt"; Effekt= geringere Gesamtschuld.
Was habe ich davon, wenn ich z.B. 4800€ anzahle, mein Vertrag 48 Monate planmäßig läuft und dadurch die Rate um 100€/Monat sinkt? Wenn die Rate dadurch (das der LG ein geringeres Risiko hat {Ausfallrisiko etc.}) zumindest um 130€ oder so ähnlich sinken würde, könnte(!!) man darüber nachdenken...
Es kommt auf den Vertrag an.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 25. Januar 2021 um 23:07:10 Uhr:
Der im Leasingvertrag (Vertrag zwischen Dir und dem Leasinggeber) "zugrunde" gelegte Preis/Wert/Zahl hat doch ggü. der Versicherung (Vertrag zwischen Dir und der Versicherung) rein gar keine Bindung o.Ä.!
Du musst dort das angeben, was die Versicherung an Daten verlangt...
In der Regel wird das zumindest der Neupreis sein.
Baust Du einen Tag nach Leasingbeginn einen selbst verschuldeten Unfall (Totalschaden); was schuldest Du dann dem Leasinggeber?
Stimme hier dem Vorredner zu.
Du versicherst das Fahrzeug, im Falle eines "Totalschadens" gegenüber dem Leasinggeber bzw. der Bank ab.