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Welcher Xenonsatz in Hella Golf 4 Look SW??

Themenstarteram 8. Oktober 2003 um 18:36

Hallo Leute.

Habe in meinem Golf von Hella die Golf 4 Look SW aus Klarglas drin.

Möchte mir jetzt einen Xenonsatz in die SW bauen, also ein Nachbar von mir eher ;-)

Da gibt es jetzt: D2R Brenner für Reflecktorscheinwerfer oder mit D2S Brenner für Linsenscheinwerfer.

Welche Brennerart brauche ich für meine SW??

Kenne mich da nicht so aus?

Wenn ich 2 Vorschaltgeräte, 2 Brenner und 2 Birnen und jeweils ein Kabel habe, brauch ich dann nochwas?

Wo krieg ich so nen Satz günstig her?

Aber in guter Qualität also von Phillips, Osram oder Hella?

Danke für Eure Hilfe.

Simon

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15 Antworten

wenn Xenon dann nimm am besten das set von www.badcar.de

Re: Welcher Xenonsatz in Hella Golf 4 Look SW??

 

Zitat:

Original geschrieben von Brilli1980

Kenne mich da nicht so aus?

In Deiner Unwissenheit ist Dir aber hoffentlich nicht entgangen, dass das was Du vorhast höchst illegal ist, Dir bei einer Fahrzeugkontrolle der Wagen mit pech sofort stillgelegt wird und Dein Versicherungsschutz erlischt.

Sorry für die Moralpredigt, aber es muss leider immer wieder gesagt werden.

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 8:05

Danke für die Antworten.

Aber bei Badcar.de steht nichts genaues und auch kein Preis.

Muss wohl erst angefragt werden.

Ich weiß das es illegal ist aber wenn mir der Tüv das einträgt kann die Polizei nichts sagen.

Und ich sage nur soviel ich kümmer mich gerade darum.

Aber welche Brennerart brauche ich jetzt??

Sind doch Reflektorscheinwerfer oder?

Weil da gibt es D2R oder D2S Brenner glaub ich.

Kann mir das denn keiner sagen hier???

Simon

am 9. Oktober 2003 um 8:11

Moin,

wenn du genaueres herrausbekommen hast zwecks Eintragung kannst du ja das mal posten, ich habe ähnliches auch vor.

Gruß

das steht doch immer bei ebay welche für was sind...

linse is glaube ich so wie xenon aussieht heute... und linse sind doch die alten wie die normalen g3 scheinwerfer, oder irre ich mich :rolleyes:

am 9. Oktober 2003 um 8:19

Also die Golf 4 Look Scheinwerfer, die ganz normalen haben refelktoren, da sind doch keine Linsen, anders sieht das bei diesen neuen In.Pro Teilen aus, die haben ja so einen Xenon LOOK (!), das ist dann ne Linse! Ich würde also bei den normalen Hella oder Switch Golf 4 Look Scheinwerfern die D2R Brenner nehmen!

Wenn du das eingetragen bekommst, dann poste hier mal dazu.....

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 9:49

@ Calvin:

Ja stimmt, sind doch Reflektoren drin also D2R Brenner?

Da hast du denke ich recht.

Vielen Dank!

Hatte nur Angst das sie dann nicht passen nachher.

Die mit der Linse von In-Pro sind schon gut aber so übertrieben teuer, das ist nicht mehr normal finde ich.

Ok wenn ich die Eintragung habe, was hoffentlich klappt dann Antworte ich nochmal in dem Beitrag hier.

ABer falls mir jemadn noch Tipps zum Einbau oder so geben kann, wäre ich dankbar!!!

Simon

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 9:55

@ Tryxinos:

Habe dein Foto von deinem Golf Heck gesehen, mit den Rückleuchten und so.

Brauchst doch gar nicht mehr viel dran machen, sieht gut aus!!!!

Simon

am 9. Oktober 2003 um 9:57

Hallo Leute!

Wenn es um die Eintragung geht dann irrt ihr auch aber gewltig!

Wenn man etwas eingetragen bekommt heißt es immer noch nicht, daß euch die Bullen das Auto nicht stillegen können!

In StvZo steht klar un deutlich, daß die Polizei trotz Eintragen ein Auto stillegen kann und eine Vorführung beim Tüv verlangen kann.

Gruß Adam

danke für die blumen ;) in nächster zeit steht karosseriemäßig auch nichts aufm program... es gibt sahen die wichtiger sind :)

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 11:12

@ Tryxinos: Bitte. Würd ich auch so lassen.Die Rückleuchten sehen auf dem schwarz gut aus.

@ Edition-Man: Ok das werden sie vielleicht bei falschen Reifen, Bremsen oder nem Fahrwerk machen aber doch nicht bei Xenon-Licht ?

Wenn es richtig eingestellt ist stört es doch keinen.

Wenn der Tüv es eingetragen hat dann weiss die Polizei doch das der Tüv es gesehen hat.Verstehe ich nicht?

Hast du das schriftlich aus der Stvo???

Simon

sorry... aber mein auto ist blau :-) *g*

Zitat:

Original geschrieben von Brilli1980

@ Tryxinos: Bitte. Würd ich auch so lassen.Die Rückleuchten sehen auf dem schwarz gut aus.

@ Edition-Man: Ok das werden sie vielleicht bei falschen Reifen, Bremsen oder nem Fahrwerk machen aber doch nicht bei Xenon-Licht ?

Wenn es richtig eingestellt ist stört es doch keinen.

Wenn der Tüv es eingetragen hat dann weiss die Polizei doch das der Tüv es gesehen hat.Verstehe ich nicht?

Hast du das schriftlich aus der Stvo???

Simon

Es ist wirklich beeindruckend wie manche Leute den Gipfel der Intelligenzamnestie besteigen...

Xenon in Nicht-Xenon-Scheinwerfern, ungeachtet der fehlenden SRA und LWR, ist nicht eintragungsfähig.

Der Scheinwerfer ist für Gasentladungslampen nicht freigegeben. Punkt.

Egal was der TÜV Dir in die Anbaubestätigung schreibt, es ist keinen Pfifferling wert, jederzeit anfechtbar, und obendrein illegal und strafbewehrt.

Die Polizei hat jederzeit das Recht, Dein Auto temporär stillzulegen und eine Vorführung bei einem TÜV ihrer Wahl zu verlangen, nicht bei Deinem TÜVler um die Ecke, der Dir den Mist einträgt.

Danach kommt ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz auf Dich zu, was im geringsten Fall Deinen Deckel zunichte macht.

Ich nehme mal an, das Du auch sonst etwas am Auto gemacht hast (tiefer, Rückleuchten etc.).

Somit würde kein Richter die Ausrede anerkennen, Du hättest nicht gewusst, was Du da rumfährst.

Obendrein muss der Prüfingenieur die Nummern der zugrundeliegenden Gutachten in die Anbaubestätigung aufnehmen. Dann käme ggf. noch Urkundenfälschung dazu.

Es entzieht sich wirklich meiner Kenntnis, wie man horrende Kapitalschäden in Kauf nehmen kann (hoffentlich baust Du damit keinen Unfall - der erste der mir mit falschen Eintragungen reinrauscht, zahlt), nur um -die obendrein vollkommen untermotorisierte Kiste- optisch aufzuwerten.

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 12:46

@ Wobber 2.0:

Du kennst dich aber gut damit aus was?

Na gut wenn das so ist.

Wenn ich da bei der Polizei mal nachfrage halten die mich sicher direkt für bekloppt was?

Aber trotzdem kannst du sowas sagen ohne andere Leute zu beleidigen zb. 1. Satz.

Baer trotzdem danke.

Simon

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