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Welches Tempo gilt?
Bin heute mit nem Freund unterwegs gewesen und bei einer Auffahrt waren wir bezüglich der erlaubten Geschwindigkeit unterschiedlicher Meinung, da diese aufgrund von einer Baustelle reglementiert war. Es kam zuerst ein 60 km/h Schild, dann ein 40 km/h Schild, soweit alles klar, die standen auch beide auf der jeweils linken und rechten Seite der Fahrbahn. Als dann allerdings ein 100 km/h Schild kam, welches jedoch nur auf der linken Seite stand waren wir uns uneinig darüber, ob hier nun weiter Tempo 40 gilt (zumal eigentlich nichts dieses Tempo wirklich rechtfertigen würde, da die Baustelle bereits passiert war) oder doch Tempo 100, könnte ja sein, dass das 100er Schild nur für die Autobahn gilt. Wie dem auch sei, scheint das Schild so wie es da steht auch bei anderen für Verwirrung zu sorgen, da die gefahrenen Geschwindigkeiten nach dem Schild relativ unterschiedlich waren.
Würde mich allgemein interessieren, ob sich da eventuell jemand genauer auskennt!
Danke schonmal im Voraus!
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22 Antworten
Tempo 40 könnte durchaus durch die Baustellenausfahrt begründet sein. Allerdings ist es durch die Beschilderung nicht auf deren Bereich begrenzt, sondern gilt bis zum Streckenende.
Das 100er Schild würde ich klar der Hauptfahrbahn zuordnen. Immerhin steht dort auf gleicher Höhe auch eins am linken Fahrbahnrand (in deinem dritten Bild durch den LKW verdeckt).
Aus meiner Sicht gilt also die 40er Beschränkung bis zum Ende der Parallelspur. Allerdings kann ich mir auch nur schwer vorstellen, dass die Behörde das so haben will. Wenn du dort öfter herkommst solltest du vielleicht mal nachfragen.
Für mich sehen alle fünf Schilder bzw. deren Mastfüße so aus, als ob sie nur temporär dort stünden. Damit würden sie nur für die Auffahrt gelten.
60, 40 und dann 100 wäre meine Interpretation. Die mobilen 100 sind deutlich lesbar auf die Ein-/Ausfädelungsspur ausgerichtet. Sinn macht es auch, weil weiter in Fahrtrichtung auf die BAB eingespurt wird.
Eigentlich ein Klassiker der unklaren Beschilderung. Das erste Limit auf 60 km/h ist noch korrekterweise mit einem Gefahrzeichen "Baustelle" kombiniert, daher gilt es auch nach Ende der Baustelle nicht mehr. Beim Limit auf 40 km/h fehlt allerdings ein Gefahrzeichen, also gilt es bis zum nächsten Zeichen oder bis man die Strecke verlassen hat.
Das nächste Zeichen könnte das 100er sein, wenn es für den Teil rechts der Leitplanke gelten soll. Dagegen spricht, dass Verkehrszeichen entweder beidseitig oder nur rechts stehen können, aber nie einseitig links (einzige Ausnahme: das Ende der geschlossenen Ortschaft, dann steht nämlich der Anfang rechts). Die mobile Ausführung und die leichte Drehung des Zeichens nach rechts sprechen aber doch dafür, dass es rechts gelten soll. Ich würde ab dort 100 fahren.
Edit: Bei Google Streetview (Aufnahmen von September 2023) war die Beschilderung schon identisch. Und tatsächlich stehen die 100 beidseits der Hauptfahrbahn. Es gelten also streng nach Beschilderung auf der Nebenfahrbahn weiterhin die 40 km/h.
Bild 1: 60 bis zum Ende der Baustelle
Bild 2: 40 bis zu einer Aufhebung
Bild 3: nur für die Hauptfahrbahn relevant
Eigentlich eindeutig.
Bei parallel verlaufenden Fahrspuren kommt bei mir regelmässig die Verkehrszeichenerkennung in Stress.
Zitat:
@manvo schrieb am 14. April 2024 um 13:09:09 Uhr:
Eigentlich eindeutig.
Naja, ganz so eindeutig is es in dem Fall nicht, da alle Schilder für die Fahrbahn links stehen und manche 100 fahren, während andere nur 40-60 fahren. Hab auch nochmal paar Freunden geschrieben, da ist sich auch niemand so wirklich zu 100% sicher.
Das 100er Schild kommt von der Gegenfahrbahn.
Zum Feierabend drehen die Arbeiter die Schilder einfach rum ohne nach zu denken.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 14. April 2024 um 16:59:45 Uhr:
Das 100er Schild kommt von der Gegenfahrbahn.
Schau noch mal genau hin! Die Fahrbahn links vom fotografierenden Fahrzeug hat die gleiche Fahrrichtung. Die Gegenfahrbahn ist noch weiter links, von LKWs verdeckt.
Na wenn man sich mal Streetview anschaut, würde man sehen, dass die 100 für die Hauptfahrbahn gelten.
https://www.google.de/.../...1ZAfxSZFaIJSdeUQkA!2e0!7i16384!8i8192?...
Sieht ja aktuell genau so aus.
Interessant ist daran, dass die letzte Zufahrt von rechts aus Richtung Unterföhring Richtung Salzburg nur das Autobahn Schild sehen ohne irgendeine Begrenzung. Natürlich auf der BAB dann gleich das 80er Schild.
Es gelten im Grunde die 40 bis zum Auffahrtsende.
Das Ganze ist ja schon seit mind. ein Jahr so.
Gruß
Zitat:
@hlmd schrieb am 14. April 2024 um 19:08:15 Uhr:
Na wenn man sich mal Streetview anschaut, würde man sehen, dass die 100 für die Hauptfahrbahn gelten.
https://www.google.de/.../...1ZAfxSZFaIJSdeUQkA!2e0!7i16384!8i8192?...
Sieht ja aktuell genau so aus.
Interessant ist daran, dass die letzte Zufahrt von rechts aus Richtung Unterföhring Richtung Salzburg nur das Autobahn Schild sehen ohne irgendeine Begrenzung. Natürlich auf der BAB dann gleich das 80er Schild.
Es gelten im Grunde die 40 bis zum Auffahrtsende.
Würde man da jetzt geblitzt werden, könnte man dann trotzdem argumentieren, dass die Beschilderung irreführend ist, da die vor uns dann zum Beispiel wirklich auch 100 gefahren sind? Würde mich mal interessieren, da man ja ab und an hört, dass solche Fälle vor Gericht landen.
Entweder hat man das bei der "Bauplanung" nicht bedacht oder es dient deren Finanzierung. Das ist dort wenigstens irritierend, weil man das zweite 100er Schild der Hauptfahrbahn über 4 Spuren nicht vom Ein-Ausfädelungsbereich aus wahrnimmt. Ein Verstoß wäre mMn nicht schuldhaft, da die Beschilderung nicht eindeutig rüberkommt. Wenn dort 40 gelten sollen, wäre eine Wiederholung der Schilder an dieser Stelle klärend, eindeutig und absolut sinnvoll. Sich mit max. 40 auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Hauptfahrbahn einfädeln zu sollen, wo selbst Lkw im Schnitt 90 fahren, auf solche Gedanken käme wohl nur ein Bestattungsunternehmer. ...
Das ist doch völlig normal diese Beschilderung. Warum kommt sie nicht eindeutig rüber ?
Du siehst doch auch, dass es sich hier 50:50 verteilt was die Tempofrage angeht. D.h. letztendlich wird es von viel zuvielen als situativ uneindeutig oder es wird falsch eingeschätzt. Und das darf nicht das Ziel der Beschilderungsplanung sein.