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Wem gehören die alten Felgen bei Neukauf nach Leasingrückgabe?

VW Polo
Themenstarteram 15. August 2023 um 10:33

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann :)

Letzte Woche habe ich mein Leasingfahrzeug (VW Polo) zurückgegeben. Beim Gutachten wurden die Felgen stark bemängelt, welche ich nun im Wert von knapp 2,2k € neukaufen soll. Da gehe ich an sich voll mit, da die Macken leider nach Schadenkatalog nicht akzeptabel sind. Smart Repair geht aufgrund der Beschichtung (etc.) nicht.

Aber jetzt meine Frage: Wenn ich die Neuanschaffung der Felgen bezahlen muss, kann ich mir dann die alten Felgen nicht zuschicken lassen? Vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler, aber sind die alten Felgen dann nicht mein Eigentum?

Wäre euch echt um Hilfe dankbar :)

Danke euch schon mal!

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35 Antworten

wenn Du den Austausch vor der Rückgabe vorgenommen hättest wäre es wohl so....

jetzt geht es möglicherweise nur noch um eine Wertminderung, die Dir evtl. in Rechnung gestellt, tatsächlich aber gar nicht behoben werden soll..... dann bleiben auch keine alten Felgen übrig...

was sagt denn der Händler ?!

Wenn im Gutachten explizit von Neuanschaffung der Felgen die Rede ist würde ich direkt fragen was die an Kosten für die Zusendung der alten haben wollen, damit Du abschätzen kannst ob doch eher die Abholung lohnt. Dann wird schon irgendeine Antwort kommen.

Themenstarteram 16. August 2023 um 6:58

Zitat:

@Yaeger schrieb am 15. August 2023 um 12:57:22 Uhr:

wenn Du den Austausch vor der Rückgabe vorgenommen hättest wäre es wohl so....

jetzt geht es möglicherweise nur noch um eine Wertminderung, die Dir evtl. in Rechnung gestellt, tatsächlich aber gar nicht behoben werden soll..... dann bleiben auch keine alten Felgen übrig...

was sagt denn der Händler ?!

Die Felgen sollen nicht repariert werden, bzw dürfen gar nicht. Also bleiben die alten Felgen übrig, wobei ich auch irgendwie vermute, dass der Händler diese dann trotzdem aufbereiten und weiterverkaufen wird.

Ich habe auch schon angefragt, was wäre wenn ich die Portokosten komplett übernehmen würde. Da kam dann nur die Antwort, dass die Felgen nicht zugeschickt werden können. Auf die Frage, weshalb das nicht möglich sei, habe ich bis jetzt noch keine Antwort bekommen.

Themenstarteram 16. August 2023 um 7:00

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. August 2023 um 13:08:43 Uhr:

Wenn im Gutachten explizit von Neuanschaffung der Felgen die Rede ist würde ich direkt fragen was die an Kosten für die Zusendung der alten haben wollen, damit Du abschätzen kannst ob doch eher die Abholung lohnt. Dann wird schon irgendeine Antwort kommen.

Genau das habe ich gemacht, dann kam nur die Antwort, dass die alten Felgen nicht zugeschickt werden können. Dass ich das Porto übernehme, habe ich direkt geschrieben.

Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich definitiv Anspruch auf die alten Felgen habe. Da meine Rechtsschutz erst seit 3 Monaten läuft, kann ich da leider auch nicht drauf zurückgreifen..

Du hast keinen Anspruch auf die Felgen. Das Fahrzeug, Felgen gehören dazu, gehört dem Leasinggeber.

 

Mit dem hast du eine Nutzungsvereinbarung getroffen, die auch besagt, dass du Schäden, die über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus gehen, bei Ende der Laufzeit zu begleichen hast.

Der Schaden, hier die Felgen, wird repariert und dir in Rechnung gestellt.

So ist nunmal die Vereinbarung.

 

Hättest du dir im Vorfeld Gedanken darüber gemacht, hättest du vor Rückgabe günstig neue Felgen kaufen und montieren lassen können. Korrekterweise hättest du sogar dazu das Einverständnis des Leasinggebers einholen müssen, aber bemerkt hätte es halt niemand, wenn du sie ohne dessen Einverständnis getauscht hättest.

 

Wie gesagt: dem Händler geht es nur um die Wertminderung; der will Deine Kohle (für die Wertminderung) und wird für das Auto eine andere Lösung finden wie Aufarbeitung, andere billigere Felgen, gebrauchte Felgen, irgendetwas aus dem Fundus etc. - und die alten Felgen gehen sicherlich auch nicht auf den Schrott....

Ich hab neulich auch von einem Händler nagelneue Audi 18" Winterräder für 1400,- Euro bekommen, die lt. Liste bei Audi 2500,- kosten; irgendwo gibt es immer etwas günstiges und der Händler bezahlt auch nicht die 2,2k für neue Räder, die Dir als Wertminderung abgezogen werden; so läuft das Leasinggeschäft halt ;

das Auto ist weg, die Räder auch, da kriegst Du nichts zurück und für die Wertminderung hast Du die Felgen auch nicht "gekauft" - dumm gelaufen; hättest vllt. vorher bessere Originalfelgen besorgen und montieren können, damit der Wertverlust nicht eintritt - aber jetzt ist das Ding durch...

edit: @Heizölheizer war schneller, schreibt das gleiche, stimme voll zu

Und da erzählen welche vom günstigen Leasing. Ja, wenn man das Auto in Watte packt und in die Garage einsperrt, bestimmt...

Zitat:

@Nina_93 schrieb am 16. August 2023 um 09:00:13 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. August 2023 um 13:08:43 Uhr:

Wenn im Gutachten explizit von Neuanschaffung der Felgen die Rede ist würde ich direkt fragen was die an Kosten für die Zusendung der alten haben wollen, damit Du abschätzen kannst ob doch eher die Abholung lohnt. Dann wird schon irgendeine Antwort kommen.

Genau das habe ich gemacht, dann kam nur die Antwort, dass die alten Felgen nicht zugeschickt werden können....

Aber sie ständen zur Abholung bereit? Ich würde da klar trennen zwischen Art und Weise der Verbringung und den Besitzansprüchen an den Felgen selber.

Lass dich nicht verrückt machen. Selbstverständlich hast du Anspruch auf die alten Felgen, wenn du denen 4 neue lieferst. Wie die zu dir kommen ist allerdings deine Sache. Selbst wenn der Händler nur den Betrag für die Felgen erstattet haben will, hast du entweder Anspruch auf finanziellen Ausgleich wenn er die alten Felgen drauf lässt, oder eben auf die Felgen direkt.

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Aug. 2023 um 17:21:13 Uhr:

Selbstverständlich hast du Anspruch auf die alten Felgen, wenn du denen 4 neue lieferst.

Das ist nicht richtig. Schau dir mal einen Leasingvertrag an. Nichts, aber auch gar nichts, gehört dem Leasingnehmer am Fahrzeug.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 16. August 2023 um 20:53:32 Uhr:

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Aug. 2023 um 17:21:13 Uhr:

Selbstverständlich hast du Anspruch auf die alten Felgen, wenn du denen 4 neue lieferst.

Das ist nicht richtig. Schau dir mal einen Leasingvertrag an. Nichts, aber auch gar nichts, gehört dem Leasingnehmer am Fahrzeug.

Vollkommen richtig. Nur dass eben die alten Felgen nicht mehr am Fahrzeug sind und weil der Leasingnehmer durch die Bereitstellung neuer Felgen das Fahrzeug in den Auslieferungsstand versetzt hat, hat nur er, und niemand anderes, Anspruch auf die ersetzten Teile. Egal ob Felgen oder Stoßstange oder sonst etwas.

Zitat:

@Nina_93 schrieb am 15. Aug. 2023 um 12:33:51 Uhr:

Aber jetzt meine Frage: Wenn ich die Neuanschaffung der Felgen bezahlen muss, kann ich mir dann die alten Felgen nicht zuschicken lassen? Vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler, aber sind die alten Felgen dann nicht mein Eigentum?

Ja, hier gibt es wahrscheinlich tatsächlich einen Denkfehler.

Der Leasinggeber ist doch überhaupt nicht verpflichtet, neue Felgen zu kaufen und zu montieren.

Du bezahlst ja quasi den Wertverlust, den das Fahrzeug jetzt hat.

Und ob der Händler das Fahrzeug so mit den Schäden weiterverkauft oder nicht, ist seine Sache. Im übrigen wird es ja dann auch weniger dafür bekommen.

 

Viele Schäden bleiben eben auch so am Fahrzeug, es sei denn der potentielle neu Kunde will das alles schick haben.

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