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Wem steht der Schadensersatz zu?

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 7:04

In meiner Familie gibts gerade folgende Situation.

Das Auto von der Tochter meiner Schwester wurde beschädigt.

Halter von dem Auto ist meine Schwester.

Eigentümer vom Auto ist meine Nichte.

Wem steht jetzt der Schadensersatz für das Auto zu?

Dem Eigentümer, oder?

Der Halter hat keine Ansprüche?

Beste Antwort im Thema

Hier wird ja wieder lustig herumgeraten. :):rolleyes:

Schadensersatz steht immer dem Geschädigten zu und ist an diesen zu zahlen!

Im Falle des Sachschadens z. B. dem Eigentümer der beschädigten Sache, ob der nun auch Halter oder Versicherungsnehmer ist, spielt absolut keine Geige!

Halter oder Versicherungsnehmer haben aus dieser ihrer Eigenschaft keine Schadensersatzansprüche...

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Deiner Nichte da es ihr Eigentum ist und der Halter ist die Schwester da bestimmt die Versicherung auf sie läuft. Richtig?

Dem Eigentümer steht der Schadenersatz zu.

Wie das im Einzelnen abgewickelt wird, wenn der Eigentümer weder Halter noch Versicherungsnehmer ist, sollte intern geklärt werden.

Dumm gefragt: wer hat denn den Schaden?

 

Schadenersatz für Nutzungsausfall bzw. Mietwagen: deine Schwester (wenn sie die Nutzerin des Autos ist).

 

Schadenersatz für Wertverlust, Reparaturkosten etc.: Eigentümer.

Eigentümerin ist ja die Nichte und ihre Mutter Halterin und wahrscheinlich Versicherungsnehmerin. Jetzt ist die Frage wer von beiden bezahlt die Vs-Prämien?

Es ist egal, wer Halter oder Versicherungsnehmer ist, dem Eigentümer steht der Schadenersatz zu.

Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug ist das meistens auch so, dass die Bank, als Eigentümer, den Schadenersatz beansprucht.

Die gegnerische Versicherung wird mit dem Versicherungsnehmer des beschädigten Fahrzeugs abrechnen.

Dem Eigentümer steht der Schadensersatz zu. Allerdings wird die Versicherung an den eingetragenen Halter bezahlen. Das "Innenverhältnis" klären dann die beiden Frauen untereinander. Alternativ wird die Bankverbindung von der Person angegeben, die den Schadenersatz bekommen soll.

Die Versicherung (außer die HUK24 :D) wird nicht an den eingetragenen Halter zahlen sondern an den/die Versicherungsnehmer/in.

am 20. Juli 2020 um 10:09

Muss man hier nicht zwischen Kasko und Haftpflicht unterscheiden?

Bei Kasko würde dem Versicherungsnehmer das Geld zustehen, bei Haftpflicht dem Eigentümer?

Der "Vertragspartner" der Versicherung ist der Versicherungsnehmer, nicht der Eigentümer, auch im Haftpflichtfall.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juli 2020 um 12:17:51 Uhr:

Der "Vertragspartner" der Versicherung ist der Versicherungsnehmer, nicht der Eigentümer, auch im Haftpflichtfall.

So so, welchen Vertrag hat denn der Geschädigte mit der Versicherung des Unfallverursachers abgeschlossen?

Meine Güte!!

 

Gruß Lastpfad

am 20. Juli 2020 um 10:32

Wer ist denn dann der Ansprechpartner, wenn das beschädigte Auto abgemeldet war?

Gibts dann keinen Schadensersatz, weil es keinen Versicherungsnehmer gibt ;)

Langsam wird's mal wieder kurios hier.

 

@Lastpfad die "" hast Du aber schon gesehen oder?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juli 2020 um 12:35:24 Uhr:

Langsam wird's mal wieder kurios hier.

@Lastpfad die "" hast Du aber schon gesehen oder?

.

Und?

Macht eine falsche Aussage auch nicht richtig.

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