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Wenden bei durchgezogener Linie - Unfall

Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 21:19

Diese Frage geht an die Leute, die sich mit dem Verkehrsrecht sehr gut auskennen oder eine ähnliche Situation erlebt haben.

Vor einigen Tagen gab es einen Unfall auf einer Hauptstraße, wo es 2 Fahrspuren für jede Seite gibt.

01 ist das Fzg welches wenden wollte und 02 welches von hinten kam.

01 befuhr erst die linken der beiden Spuren und fuhr dann bis zur Fzg-Hälfte auf die rechte Fahrspur (um wie sich herausstellen sollte zum Ausholen). Während 01 zur Hälfte auf der rechten Fahrspur war, bremste dieser abrupt ab und setzte zum Wenden an.

02 konnte trotz Sicherheitsabstand (25 Meter, da ca. 50km/h gefahren) nicht mehr abbremsen bzw ausweichen und fuhr 01 hinten rechts ins Fzg.

Dieser Unfall geschah wie auf den Bildern zu sehen unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg mit Ampel.

02 stellte das Fzg sofort hinter dem Fußgängerüberweg ab und 02 auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn (beides mit einem X markiert).

Die Polizei wurde herbeigerufen. 01 gab vor Ort gegenüber der Polizei an, am Unfall Schuld zu sein. Dieser wurde dann von der Polizei bezüglich dieser Owi belehrt und auch nach der Belehrung gab 01 den Verstoß zu.

Meine Frage ist nun, wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht ?

02 hatte definitiv genügend Abstand zu 01 gelassen (es waren mind. 25 Meter).

Danke und bitte keine dummen Kommentare!

Bild-1
Bild-2
Beste Antwort im Thema

An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich

jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .

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am 21. Dezember 2014 um 21:24

Zitat:

01 gab vor Ort gegenüber der Polizei an, am Unfall Schuld zu sein.

Somit ist der Fall geklärt.

Zitat:

Meine Frage ist nun, wird 02 eine Mitschuld tragen oder eher nicht ?

Nein siehe oben.;)

Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 21:26

Kann die Versicherung bzw. 01 im Nachhinein noch was anderes angeben ?

Erster "dummer" Kommentar:

Deine Skizze ist reichlich ungenau, denn da befindet sich 01 komplett auf seiner, der linken Spur und nicht ansatzweise auf der rechten. Die Skizze gibt also nicht deine Schilderung wieder und an Stelle der Versicherung würde ich mich schon fragen, was denn nun Sache war (wenn du eine solche Skizze einreichst).

Zweiter "dummer" Kommentar:

50 km/h und 25 m halte ich für unwahrscheinlich (aber ist ja auch nur ein dummer Kommentar).

Jetzt zu den "Fakten": Selbst ist der Mann/die Frau.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Wenden.php

PS:

Was die Polizei sagt und was der "Schuldige" sagt, das interessiert die Versicherungen herzlich wenig. Da gibt es gewisse Anscheinsbeweise (einer wendet und wechselt die Spur, einer fährt auf).

Zeugen wären hier wichtig, denn sobald der Vordermann erkennt, dass es hier um mehrere hundert € gehen dürfte und auch seine Versicherung nochmal nachfragt, war der Spurwechsel nach rechts plötzlich nicht mehr da und wenn ich deine Skizze so ansehe... kann gut sein, dass man dir da was anhängt... Größenordnung ungewiss...

Wirst du jetzt aber auch schnell merken, wenn du dir die weiteren Antworten zu Gemüte führst.

am 21. Dezember 2014 um 21:32

Wenn es sich der Fahrer nicht anders überlegt nein.

Er hat vor den Blauen ein Schuldeingeständniss gemacht (schriftlich?), aus die Maus.

Ich rede aus Erfahrung.

2004 meiner Lebensgefährtin fährt auf dem Parkplatz

Transporter rein, Fahrerin gibt Unfallschuld zu.

Paar Tage später meint ihr Freund (Besitzer) sie wäre nicht schuld,

bei der Versicherung.

Pech für die beiden, Schuldeingeständniss und sie durften blechen.

Darum immer genau abwägen mit solchen Sachen, da kommt man

nicht bzw. kaum raus, wenn die Sachlage eindeutig ist dan sowiso.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 21. Dezember 2014 um 22:32:23 Uhr:

Er hat vor den Blauen ein Schuleingeständniss gemacht (schriftlich?), aus die Maus.

Völlig unerheblich. Und wenn er es dem Papst persönlich beim Frühstück erzählt.

Aussagen und Schuldeingeständnisse vor Ort sind das Papier nicht wert auf dem sie notiert wurden.

Wäre nicht der erste Fall, wo gegenüber der Versicherung behauptet wird, das alles völlig anders war.

Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 21:36

@einsdreivier

01 fuhr erst auf der linken Spur und ist dann, um für das Wendemanöver auszuholen, mit der Hälfte der Fahrzeugbreite auf die rechte Spur rüber und hat dann komplett nach links gezogen um zu wenden. Der Aufprall geschah dann auf der linken der 2 Spuren.

Hoffe das ist verständlicher.

am 21. Dezember 2014 um 21:37

Es ist dir überlassen was du denkst.

Andere dachten ähnlich und wurden eines besseren belehrt.

Wenn der Unfallhergang dazu noch zweifelsfrei klar ist, war es das.

Heute hat doch jeder Smartphone oder Handy mit Camera .

Bevor die Autos nach dem Crash weggefahren werden macht man

doch ein paar Bilder . Dann braucht man hier auch nicht über

maßstabgerechte Unfallskizzen diskutieren .

Themenstarteram 21. Dezember 2014 um 21:41

Zitat:

@redactros schrieb am 21. Dezember 2014 um 22:39:50 Uhr:

Heute hat doch jeder Smartphone oder Handy mit Camera .

Bevor die Autos nach dem Crash weggefahren werden macht man

doch ein paar Bilder . Dann braucht man hier auch nicht über

maßstabgerechte Unfallskizzen diskutieren .

Die Fahrzeuge sind unmittelbar nach dem Aufprall an die angezeigten Punkte angehalten. Daher hätten diese Bilder wohl nicht viel gebracht.

Angeblich - zumindest behaupten das die "Experten" hier immer - sei ein Schuldeingeständnis in einer solchen Ausnahmesituation recht wertlos und die Angaben der Polizei sowieso, denn die waren nicht dabei und sind keine Zeugen.

Dass jemand seine Meinung ändert, wenn ihm seine Versicherung dazu rät (ist schließlich nicht nur zum Vorteil der Versicherung), soll vorkommen.

Dem TE hier zu sagen, dass er da völlig ohne Probleme und ohne Schuld rauskommt, halte ich nicht für richtig.

Eine ordentliche Skizze ist das mindeste und dann sieht man doch recht schnell (so in ein paar Wochen), was die gegnerische Versicherung dazu sagt, was 01 denen genau mitgeteilt hat und kann dann entsprechend reagieren.

Bis dahin muss man sich natürlich nicht verrückt machen (lassen).

Zitat:

@Kingpin1985 schrieb am 21. Dezember 2014 um 22:36:36 Uhr:

@einsdreivier

01 fuhr erst auf der linken Spur und ist dann, um für das Wendemanöver auszuholen, mit der Hälfte der Fahrzeugbreite auf die rechte Spur rüber und hat dann komplett nach links gezogen um zu wenden. Der Aufprall geschah dann auf der linken der 2 Spuren.

Hoffe das ist verständlicher.

Liest sich ein wenig wie das hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2283.php

Da kam dann nämlich ein schlauer Gutachter und meinte der "Auffahrende" hätte da noch leicht bremsen können => 50 % Mitschuld

Wie beschrieben, kommt auf die gegnerische Versicherung an, ob die da was rausholen will. Zumindest meine laienhafte Meinung.

Jede weitere Diskussion ist eigentlich sinnlos.

Abwarten, fertig.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Dezember 2014 um 22:42:55 Uhr:

Angeblich - zumindest behaupten das die "Experten" hier immer - sei ein Schuldeingeständnis in einer solchen Ausnahmesituation recht wertlos ...

Das behaupten nicht nur einige Experten hier, sondern auch schon das BGH (10.01.1984 - VI ZR 64/82). Bei einer abgegebene Erklärung, alleinschuldig zu sein, handelt es sich nicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern ausschließlich um ein sog. "Zeugnis gegen sich selbst" und bildet damit nicht mehr als ein reines Indiz innerhalb aller Indizien- und Beweisketten.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass gerade direkt vor einem Fußgängerüberweg (wo üblicherweise gebremst wird) eine Teilschuld entstehen wird, wenn ich jemandem hinten drauf fahre.

An einem Fußgängerüberweg , wo die Ampel grün leuchtet , wüßte ich

jetzt unter normalen Voraussetzung keinen Grund warum man bremsen sollte .

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