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wenn Händler und Werkstatt sich stur stellen
hallo, ich habe auch mal wieder ein Problem mit meinem Wohnmobil. Nachdem ich 2008 mir ein neues teilintegriertes Wohnmobil gekauft und mit SAT-Anlage und einigem Zubehör ausgestattet hatte, merkte ich schnell, dass der Fahrersitz und meine Körpergröße nicht unter einen Hut zu bringen waren. Also suchte und fand ich im Juli 2009 ein vollintegriertes Wohnmobil, einen Rapido 972 M, bei der Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld. Nach einigem hin und her und einer neuen digitalen SAT-Anlage einigten wir uns auf eine Zuzahlung von 2000 €.
Bei einer Tour durch Portugal störte mich dann doch im direkten Sichtfeld ein Steinschlag und meldete mich deshalb nach Rückkehr im April 2010 bei der Firma Carglas in Oldenburg, gab dort meine Versicherung an und man versicherte mir, den Schaden durch auswechsel der Frotscheibe beheben zu können. Bei genauerem Hinsehen beim zweiten Besuch dort stellte der Mitarbeiter von Carglass fest, dass es sich um einen alten Steinschlag handeln mußte, weil Reste von Kunstharz von außen zu sehen waren. Daraufhin meldete ich meine Gewährleistungsansprüche beim Verkaufer an, der dann auch den Auftrag an die Firma Carglass vergab. Das hätte es eigentlich sein sollen. Schon bald stellte sich heraus, daß durch die Scheibendichtung bei Regen Wasser eindrang. Also wurde wieder die Firma Spann-an informiert und Carglass spendierte eine zweite Scheibe am 4. August 2010 kostenlos. Nachdem auch diese nicht dicht war, wurde am 30.8.2010 der dritte Versuch gestartet und, weil wieder Wasser eindrang, nochmals mit viel Silicon versucht, abzudichten. Vergeblich. Kurz und gut, es wurde am 20.10.2010 auch die vierte Frontscheibe eingebaut, zu spät allerdings, um die geplante Tour nach Portugal anzutreten. Dank guten Wetters war ich guter Dinge, diesmal eine perfekte Reparatur erhalten zu haben, bis dann in Portugal am 15.3.2011 ein heftiger Schauer mich eines besseren belehrte. Ich konnte dort aber nur ein Foto vom Wassereintritt machen und setzte mich April 2011 dann wieder mit Carglass in Verbindung, die sich das ganze angesehen haben und nicht sehr optimistisch waren, das noch in den Griff zu bekommen. Im Mai wurde mir dann versichert, bis zum 31.5.2011 würde eine neue Dichtung bestellt und eingebaut, wobei ich dann allerdings dies als letzte Frist angemahnt habe. Am 31.5.2011 dann der Anruf, die Dichtung ist leider nicht eingetroffen.
Als Gewährleistungserfüllung bleibt mir also nur die Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages. Anstatt aber sich mit mir gütlich einigen zu wollen, schalten die Firma Caravonpark Spann-an in Osterrönfeld und auch die Firma Carglass auf stur. Es bleibt also nur eine langwierige Klage vor dem Landgericht in Oldenburg. Hier muß zunächst mal der Kaufpreis für den Rapido ermittelt werden, weil im Kaufvertrag weder der Ankaufpreis für mein teilintegriertes Wohnmobil, noch der Kaufpreis des Rapido verzeichnet sind, ausser der Auszahlungssumme von 2000 €, die ich damals erhalten habe.
Wenn also fachkundige Leute bei MOTOR-TALK mir noch ein paar Ratschläge geben können, bin ich für jeden Tipp dankbar, zumal ich das WoMO nicht als Freizeit- und oder Urlaubsmöglichkeit sehe, sondern als einziges Fahrzeug zur Verfügung habe und eigentlich 2/3 des Jahres hierin wohnen will und den Rest des Jahres alle Fahrten und Transporte damit erledige, wie z.B. die regelmäßigen Transport meiner schwerbehinderten Pflegetochter aus dem Wohnheim zum Wochenende, Besuche bei den erwachsenen Kindern in Berlin und Ostwestfalen, Einkäufe usw.
euer Bernd Krabbe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet.
Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen,
1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind
2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf,
3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte.
Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.
Hey,
ich habe mir mal deine Beiträge durchgelesen. Du bist ja wirklich stark in allen Foren aktiv.
Aber aus meiner Sicht hat der Händler und auch Carglass versucht dir zu helfen, oder nicht? Oder gefällt dir dein jetziges Womo nicht und versuchst ein Neues zu bekommen ;-)
nee mal ganz im Ernst , lass doch Carglass erneut versuchen die Scheibe einzudichten, dass haben Sie dir doch bestimmt angeboten.
Naja ist aber ja dein Ding, was ich dir aber als kleinen Tipp mit auf´m Weg geben möchte ( ich arbeite in einer Abteilung in einem großen Unternehmen( werde den Namen hier nicht nennen). Wir sind in solchen Rechtstreitsachen im Internet aktiv und durchsuchen was genau über unser Unternehmen geschrieben wird, wie du in diesem Fall über die Fa Carglass und dem Händler.
Wenn man deine Aktivitäten in allen Foren sieht und wie du genau immer wieder auf diese beiden Firmen hinweist, bzw. auch noch einen Inhaber und somit eine persönliche Person nennst, kann es angehen dass du bald Post bekommst und dich mit Begriffen wie Unterstellung, Rufmord, etc. beschäftigen musst.
Nur ein kleiner Tipp am Rande
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62 Antworten
warum machst du denn jetzt einen neuen thread auf
war der alte schlecht oder abgelaufen - diese entwicklung passt doch nahtlos in den alten - ist doch sozusagen die fortsetzung der geschichte:
http://www.motor-talk.de/forum/carglass-ohne-ende-t3468009.html
Rechtsanwalt einschalten und beide Firmen verklagen.
Wer zu C****s geht ists eh selbst schuld, ich hatte mit denen auch 3 mal ärger wegen nicht fachgerecht ausgeführter Reparaturen und beschädigtem Lack, dabei handelte es sich um ein 0815 Fahrzeug (Golf IV), gng danach auch fast vor Gericht, am Tag der Verhandlung wurde mir vor der Verhandlung ein Bar-Scheck über die geforderte Summe in die Hand gedrückt. Ging insgesamt über 1,5 Jahre, das Auto war da schon längst in der Presse....
ja tomold, hast wohl Recht. Aber irgendwie hab ich ihn selbst nicht mehr gefunden. Weist du, wie man das ganze wieder zusammenfügt ?
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
ja tomold, hast wohl Recht. Aber irgendwie hab ich ihn selbst nicht mehr gefunden. Weist du, wie man das ganze wieder zusammenfügt ?
Ich habe ihn gefunden und durch eine neue Antwort "nach oben geschoben".
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
ja tomold, hast wohl Recht. Aber irgendwie hab ich ihn selbst nicht mehr gefunden. Weist du, wie man das ganze wieder zusammenfügt ?
da musst du einen mod drum bitten - am besten nutzt du den alarmknopf in einem posting und erklärst kurz, was du möchtest.
Zitat:
Original geschrieben von bebahunter
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
ja tomold, hast wohl Recht. Aber irgendwie hab ich ihn selbst nicht mehr gefunden. Weist du, wie man das ganze wieder zusammenfügt ?
Ich habe ihn gefunden und durch eine neue Antwort "nach oben geschoben".
zur Zeit läuft in dieser Angelegenheit ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Oldenburg. Leider zieht sich das ganze hin und es werden wohl auch nach einem "Gütetermin" am 29.3.2012 Gutachten und Zeugenaussagen erforderlich sein. Von der beklagten Firma Caravanpark Spann-an bzw. seinem Inhaber kamen bisher keinerlei Anzeichen für ein Einlenken.
Da ich normalerweise ca. 7-8 Monate im Jahr mit dem Wohnmobil unterwegs sein will, derzeit aber keine Möglichkeit habe, es zu nutzen oder zu veräußern, sitze ich zwischen den Stühlen.
Das kann dauern... was mich jedoch interessieren würde, um auf deinen Eingangspost zurückzukommen: Beim Teilintegrierten- warum schaut man nicht vorher, ob man im Fzg. gut sitzen kann?
Mit dem Steinschlag- warum bemerkt man diesen nicht vor dem Kauf? Gerade bei einem integrierten ist der Tausch der Windschutzscheibe aufwändig...
Der Steinschlag soll alt sein- du schreibst der Carglass-Mitarbeiter habe Reste von Harz gefunden- jedoch ist das reparieren von Steinschlägen im direkten Sichtbereich (Fahrerseite) unzulässig- wie kommt dann dort Harz rein?
Warum schaut man nicht selbst, dass der Kaufpreis im Vertrag steht- ist doch mit das wichtigste! Hast du das Geld überwiesen- so könntest Du ggf. den Kaufpreis noch nachweisen!
Wie dem auch sei- ich wünsche Dir viel Erfolg bei der ganzen Geschichte! Ich persönlich würde Dir jedoch empfehlen- im Hinblick auf die Notwendigkeit, das Fzg. nutzen zu können- den Schaden reparieren zu lassen (am besten bei einem Rapido-Händler (oder einem Händler, der dieses Fabrikat reparieren kann). Denn selbst wenn du vor Gericht gewinnst, die Nutzungskosten des Fahrzeuges wird man Dir definitiv abziehen und dann hast Du wieder 2000,- oder mehr an Verlust...
Und sollte es ein neues Wohnmobil erden danach- leih' es dir am besten mal aus und probier' Alles aus, bevor Du dich für dieses Modell entscheidest und schau' dann beim Kauf ganz genau hin!
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Das kann dauern... was mich jedoch interessieren würde, um auf deinen Eingangspost zurückzukommen: Beim Teilintegrierten- warum schaut man nicht vorher, ob man im Fzg. gut sitzen kann?
Mit dem Steinschlag- warum bemerkt man diesen nicht vor dem Kauf? Gerade bei einem integrierten ist der Tausch der Windschutzscheibe aufwändig...
Der Steinschlag soll alt sein- du schreibst der Carglass-Mitarbeiter habe Reste von Harz gefunden- jedoch ist das reparieren von Steinschlägen im direkten Sichtbereich (Fahrerseite) unzulässig- wie kommt dann dort Harz rein?
Warum schaut man nicht selbst, dass der Kaufpreis im Vertrag steht- ist doch mit das wichtigste! Hast du das Geld überwiesen- so könntest Du ggf. den Kaufpreis noch nachweisen!
Wie dem auch sei- ich wünsche Dir viel Erfolg bei der ganzen Geschichte! Ich persönlich würde Dir jedoch empfehlen- im Hinblick auf die Notwendigkeit, das Fzg. nutzen zu können- den Schaden reparieren zu lassen (am besten bei einem Rapido-Händler (oder einem Händler, der dieses Fabrikat reparieren kann). Denn selbst wenn du vor Gericht gewinnst, die Nutzungskosten des Fahrzeuges wird man Dir definitiv abziehen und dann hast Du wieder 2000,- oder mehr an Verlust...
Und sollte es ein neues Wohnmobil erden danach- leih' es dir am besten mal aus und probier' Alles aus, bevor Du dich für dieses Modell entscheidest und schau' dann beim Kauf ganz genau hin!
viele Fragen, die ich mir selbst gestellt habe. Überweisen mußte ich nichts, weil ich Geld ausbezahlt bekam. Die Steinschlagstelle war durch die Reparatur kaum sichtbar, sonst hätte der TÜV sie bei zwei HU`s auch sehen müssen. War aber nicht. Vermutlich hat sich das Kunstharz Mitte März 2010 durch starke Sonneneinstrahlung in Portugal so verändert, dass die Stelle sichtbar wurde. Als ich zur Carglass-Werkstatt fuhr, war mir auch noch nicht klar, dass es sich um eine alte Beschädigung handelt, sondern erst an dem Tag des Reparaturtermins fiel dem Carglass-Mitarbeiter auf, dass dort Kunstharz austrat (Daran kann er sich komischerweise jetzt aber garnicht mehr erinnern), während bei der ersten Vorstellung nur gesagt wurde, dort im Sichtbereich des Fahrers dürfe garnicht repariert werden (auch das haben die Carglass-Mitarbeiter inzwischen vergessen). Allerdings fiel dem Vorbesitzer ein, dass er die Frontscheibe mal hat reparieren lassen, und zwar schon 2004. Seitdem ist niemandem etwas an der Scheibe aufgefallen, auch nicht dem TÜV.
Du siehst also, du hast Recht, wenn du davon ausgehst, dass das eine langwierige Angelegenheit wird.
Am besten ist es, wenn man sich die Firma, bei der man ein solches Fahrzeug kauft, genauer ansieht! Denn Vertrauen ist ein wichtiger Faktor hierbei.
Ich wünsche Dir auf jedenfall viel Glück bei der Sache und starke Nerven!!
ja, so schnell kanns gehen. Da ja die Firma Carglass direkt beteiligt ist, kam das, was zu erwarten war. Die Mitarbeiter der Firma Carglass können sich angeblich nicht erinnern, wo der Steinschlag sichauf der Frontscheibe befand. Um aber eine Wandlung des Kaufvertrages erreichen zu können, muß ich nicht nur nachweisen, dass der Steinschlag bereits vorhanden war, sondern auch, dass er sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befand, wo er nicht repariert werden darf.
Ersteres war durch den Kontakt zum Vorbesitzer des Fahrzeuges kein Problem, die genaue Lage hätte aber nur durch Aussagen der Mitarbeiter der Firma Carglass oder durch Dokumentation nachgewiesen werden können. Da es angeblich keine Dokumentation bei Carglass gibt, die mir persönlich bekannten Mitarbeiter der Firma Carglass sich nicht mehr erinnern (dürfen?), ist die Sache wohl aussichtslos.
Hinzu kommt noch, dass die zuständige Richterin sich nicht vorstellen konnte, dass ein Steinschlag, der vor 6 Jahren mit Kunstharz repariert wurde, jahrelang unsichtbar ist, bis durch den Alterungsprozeß und durch Sonneneinwirkung dieser versteckte Mangel wieder sichtbar und reparaturbedürftig wird.
Hallo,
m.M. sind es zwei unterschiedliche Sachverhalte. Einmal der Steinschlag: Du hast ein gebrauchtes WOMO gekauft, da kann man von Steinschlag am Fenster schonmal ausgehen. Dann kommt es auf die Vertragsmodalitäten an. Ist das Womo etwa nur "im Kundenauftrag" verkauft, dann gibts beim Händler keine Garantie. Eine arglistige Täuschung liegt wohl nicht vor, da das Ausbessern von allen nicht bemerkt wurde. Den Kauf nach zwei Jahren rückgängig machen und das bei den vielen gefahrenen Kilometern, die angerechnet werden...
Ich glaube, dass das für dich recht teuer geworden wäre.
Der Wassereinbruch - und damit dein eigentliches Problen - ist eine andere Sache. Da hast du ein Recht darauf, dass die Firma eine dichte Scheibe abliefert. Ich würde mir das Geld erstatten lassen und, wie schon geschrieben, zu einer anderen Firma gehen, die auf dein Womo spezialisiert ist.
Man fährt auch mit einem Steinschlagschaden NICHT zu Carglass !!!
Außer dummen Werbesprüchen haben die es TOTAL nicht drauf !
Hatte ähnliche Probleme mit denen.
Bei meinem Ami waren 2 Steinschlagschäden auf der Beifahrerseite gaaanz unten....selbst da hieß es:
Nö, können wir nicht, wg. der "Garantie".
Ich war dann bei einem kleinen Autoglaser-Krauter, der es super hinbekommen hat.
Und sogar meine Versicherung hat das gezahlt obwohl sie einen "Exklusiv"-vertrag mit den Drömmeln von Carglass haben......aber die Rechnung war ganz einfach:
Bis zu 4000,- Euro für eine neue Scheibe hätten sie zahlen müssen (TK).....oder eben die 170,- Euro vom Autoglaser !
;-))
Bin zufrieden, man sieht nichts und der Tüv sagt auch ok !