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wer bekommt den KFZ brief, bzw. ist eingetragener eigentümer bei leasing?
betrifft natürlich kfz-leasing....
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23 Antworten
Den Brief bekommt die Leasinggesellschaft.
Eingetragen ist der Leasingnehmer, der übrigens Besitzer und nicht Eigentümer ist.
stimmt ...
Zitat:
Original geschrieben von baastscho
Den Brief bekommt die Leasinggesellschaft.
Eingetragen ist der Leasingnehmer, der übrigens Besitzer und nicht Eigentümer ist.
Voila! "Besitz" ist tatsächliche Sachherrschaft und "Eigentum" absolutes Recht
Ähnlich wie die Sachlage beim (Wohnungs-)Mieter/Vermieter.
stimmt nicht...bei uns ist der Leasinggeber eingetragen (Firmenwagen Leasing) und bekommt auch das Kennzeichen von dem Sitz der Gesellschaft...bei uns in Kiel fahren wir dann mit NE-xxx-xxx als Kennzeichen rum. Die Zulassungsbestimmungen haben sich geändert, ich glaube das war 2008 oder sogar 2007. Mein derzeitiger Wagen hat noch Kieler Kennzeichen und kommt aus 2006, die neuen wie gesagt haben NE Kennzeichen...
Grüße
Stephan B.
Der Leasinggeber ist die Leasinggesellschaft, welche das Fahrzeug in ihrem Eigentum (Anlagevermögen) hat. Der Brief bleibt deshalb beim Leasinggeber, dem Eigentümer. Der Leasingnehmer bzw. der Fahrer des Leasingfahrzeuges ist dann jeweils der Besitzer ("tatsächliche Sachherrschaft").
Kleiner Ausflug in die Juristerei...
autohaus (= eigentümer?) gibt gebrauchtes fahrzeug weiter an eine leasinggesellschaft mit dem auftrag dieses zu verleasen. wo ist dann der brief?
Zitat:
Original geschrieben von willi7
autohaus (= eigentümer?) gibt gebrauchtes fahrzeug weiter an eine leasinggesellschaft mit dem auftrag dieses zu verleasen. wo ist dann der brief?
Gibt weiter = verkauft
Also bei der Leasing.
dass das autohaus trotzdem weiter im besitz des briefes und damit eigentümer bleibt funktioniert nicht?
Nein, das funktioniert nicht.
Der Händler bekommt den Brief für An- und Abmeldung, Ummeldung, Änderungen etc.
Übrigens ist es nicht richtig, dass das Fahrzeug auf die Leasinggesellschaft zugelassen werden muss. Das hat sich auch nicht 2006 oder 7 oder 8 geändert.
Allerdings gibt es Flottenverträge, bei denen das Fahrzeug auf den Leasinggeber zugelassen wird. Das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel.
Zitat:
Original geschrieben von willi7
dass das autohaus trotzdem weiter im besitz des briefes und damit eigentümer bleibt funktioniert nicht?
Theoretisch ginge das, wenn das Autohaus das Fzg. an die Leasing vermietet/verleast.
Aber dann könnte das Haus das Leasing auch direkt mit dem Endkunden machen.
Das Autohaus will ja DIREKT das Geld für das Fahrzeug, sonst wäre es eine Bank und kein Autohaus.
wenn also das autohaus den brief nur zum absschluß des leasingvertrages an den subunternehmer/leasinghändler weitergibt und nach 4 monaten erst merkt, dass etwas nicht stimmt (der wagen wurde vom händler verkauft, statt verleast), ist dann der endkunde der depp oder das autohaus?
der händler ist über alle berge mit dem geld und dessen gmbh insolvent.....
Zitat:
Original geschrieben von willi7
wenn also das autohaus den brief nur zum absschluß des leasingvertrages an den subunternehmer/leasinghändler weitergibt und nach 4 monaten erst merkt, dass etwas nicht stimmt (der wagen wurde vom händler verkauft, statt verleast), ist dann der endkunde der depp oder das autohaus?
der händler ist über alle berge mit dem geld und dessen gmbh insolvent.....
Jetzt wird's kompliziert.
Das Autohaus schickt den Brief ja nicht einfach so an die Leasinggesellschaft. Es verkauft den Wagen an die Leasing, die Leasing vermietet das Auto an den Kunden.
Verstehe nicht so ganz, wen du nun mit Händler, Leasinghändler, Subunternehmer und GmbH meinst.
Autohaus, Leasing, Kunde. Die drei sind daran beteiligt.
Autohaus verkauft an Leasing. Leasing vermietet an Kunde.
Oder:
Autohaus verkauft an Kunde.
Warum sollte jetzt der Kunde der Depp sein? Er wird doch entweder leasen oder kaufen. Die Leasing kann dem Händler das Auto natürlich auch verkaufen...
Oder meinst du jetzt den Fall, dass die Leasing das Auto beim Händler nicht bezahlt hat und es trotzdem vermietet?
Und die "alte Faustregel" gilt nach wie vor:
wer den Brief hat, dem gehört das Auto!
Beim Leasing hat die Leasinggesellschft den Brief, demzufolge gehört ihr auch das Auto.
Wir das Auto veräußert geht der Brief mit.
Daher werden die meisten Gebrauchtwagengeschäfte nach wie vor mit Bargeld geregelt (wieder eine Fastregel; nur bares ist wahres!)
D.h. Bares gegen Brief, wer das anders handhabt, der ist selber schuld.
Argumente wie der Brief ist noch bei der Leasing zählen nicht, wer ein Fahrzeug veräussern will, braucht den Brief, sonst gibt es nichts zu verkaufen.
So kenne ich das....
vermutet wird:
das autohaus (als eigentümer) hat das fahrzeug, mit dem auftrag es zu verleasen, an den händler (=gmbh) weitergegeben. diese hat das fahrzeug jedoch statt dessen verkauft. der brief wurde eine woche später von diesem händler an den käufer nachgesendet (so auch im kaufvertrag vermerkt und aus sicht des käufers ein ganz normaler kommissionsverkauf).
die frage ist nun, wie kam der händler zu dem brief? bei kommissionsverkauf ist klar, dass der brief vom eigentümer (autohaus) über den händler (gmbh) nachgesendet wurde.
nun verlangt das autohaus jedoch vom endkunden das fahrzeug zurück. die gmbh ist insolvent, der gf verschwunden...