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Wer darf ein Leasingfahrzeug abholen?

Themenstarteram 6. Juli 2024 um 22:01

Hi zusammen,

ich habe mir einen Golf GTI im Leasing bestellt, der im Oktober oder November fertig sein wird.

Die Abholung erfolgt direkt in Wolfsburg.

Nun zu meiner Frage. Der Leasingvertrag läuft auf meine Mutter. Der Verkäufer weiß, dass das mein Auto ist und ich das auch zahle. Aber das wissen die Mitarbeiter in WOB ja nicht.

Kann ich das Auto abholen, ggf mit einer Vollmacht oder muss meine Mutter als Leasingnehmerin (dementsprechend auch Halterin) zwangsläufig dabei sein?

Danke für eure Hilfe.

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24 Antworten

Den Wagen kann jeder Abholen. Ich meine auf dem Abholschein kann man den Abholer eintragen.

Vollmacht reicht. Wie sollten sonst die ganzen Dienstwagen abgeholt abgeholt werden :)

Zitat:

@Ante44 schrieb am 7. Juli 2024 um 00:08:48 Uhr:

Den Wagen kann jeder Abholen. Ich meine auf dem Abholschein kann man den Abholer eintragen.

Abholen vielleicht,aber fahren beim Privatleasing nicht

Das Leasingfahrzeug darf bei Privatleasing im besten Fall nur eine im gleichen Haushalt wohnende Person fahren

Alles andere muss mit der Leasing vorher abgesprochen sein

Bei welchem Leasinggeber soll das der Fall sein?

Da würde ich mal in den Leasingvertrag schauen

VW, Audi, Skoda, BMW, MB usw

Wenn dort nichts weiter erwähnt wird darf im Privatleasing nur der Leasingnehmer damit fahren

Bei BMW ist eine im gleichen Haushalt lebende Person erlaubt. Bei den anderen habe ich nicht gefragt.

Ich kann dir aber sagen das bei Cupra, VW und Skoda weiter nichts dazu im Leasingvertrag steht.

Da muss es damit mit dem Leasinggeber abgesprochen und im Vertrag festgehalten werden.

Bei gewerblichen Leasing ist das natürlich anders

Ich schaue immer in meine Leasingverträge und solch eine Klausel ist mit in den letzten 12 Jahren nicht untergekommen… und dabei handelte es sich um BMW und VAG Verträge. Wie kommst du da drauf das ohne explizite Erwähnung niemand anderes damit fahren dürfe???

Die Klausel ist eigentlich in fast jedem Leasing Vertrag:

Der LG ist Eigentümer des Fahrzeuges. Er ist berechtigt, in Abstimmung mit dem LN das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen. Der LN darf das Fahrzeug weder verkaufen, verpfänden, verschenken, zur Sicherung übereignen, noch ohne vorherige schriftliche Zustimmung des LG einem Dritten überlassen, ausgenommen Haushalts-/Betriebsangehörigen mit gültiger Fahrerlaubnis zur kurzfristigen Nutzung, soweit die Nutzung durch diese Personen im Rahmen des abzuschließenden Versicherungsschutzes umfasst ist. Eine Verwendung zu Fahrschul- zwecken, als Taxi oder zu sportlichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den LG.

 

Das Thema ist hier aber eher der Versicherungsschutz. Weil der Eigentümer im Falle eines Unfalls, der durch einen Fahrer verursacht wird, der nicht durch die Versichetung abgedeckt ist, das finanzielle Risiko trägt und das sichert er sich mit diesem Ausschluss ab, dass er wieder an sein Geld kommt.

 

Aber die Themen sind ja für den TE nicht relevant.

Wenn es nicht erwähnt wird darf nur der Leasingnehmer damit fahren. Das gilt vermutlich für alle Privatleasingverträge. Hatte ich doch geschrieben

Ich habe bei BMW Leasing nachgefragt .Nur im selben Haushalt lebende Personen dürfen das Fahrzeug nutzen

Alles andere muss abgesprochen und im Vertrag aufgenommen werden, wenn möglich

Da würde ich mich mal beim Leasinggeber erkundigen

( und bitte nicht beim Verkäufer )

Ich durchsuche jetzt nicht alle meine Verträge, aber der von mir letzten Monat mit BMW abgeschlossene enthält keine Einschränkung. Und solange das nicht der Fall ist, gibt es auch keine Einschränkung. Die Versicherung lässt sich gerne einem uneingeschränkten Fahrerkreis extra bezahlen, das is aber nen anderes Thema.

Es steht bei BMW auch nicht im Vertrag das andere damit nicht fahren dürfen

Deswegen gilt auch das nur der Leasingnehmer fahren darf

Es ist nicht einfach alles zugelassen nur weil es im Vertrag nicht enthalten ist...

Einfach bei BMW Leasing anrufen, da werden Sie geholfen...

Zeige mir die rechtliche Grundlage… dann beschäftige ich mich weiter mit dem Thema.

In meinen BMW-Privatleasing-Vertrag von 2021 ist nur die längerfristige Nutzung auf Haushaltsangehörige beschränkt. Demnach wäre die Abholung durch Sohn statt Mutter kein Problem, weil kurzfristig. Auf Dauer müsste man wissen, ob die beiden in einem Haushalt leben.

Bmw-leasing-nutzerkreis

Gilt auch für VAG

Asset.JPG

Die Ursprungsfrage ist beantwortet, zu der anderen Diskussion kamen Hinweise, aber das eigentliche Thema ist beendet.

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