ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer hätte Schuld?

Wer hätte Schuld?

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 10:34

Folgende Situation gestern:

30er-Zone, ich fahre aus der Parklücke rückwärts heraus, ein Auto (blau) hält deswegen freundlicherweise an, als ich so weit war, um vorwärts loszufahren, ist plötzlich ein Auto (rot) direkt neben mir und hupt. Die Frau (im Mini, HAHA, was ein Vorurteil!) hat keine Anstalten unternommen, irgendwie diese gefährliche Verkehrssituation zu entschärfen und ist stumpf weiter gefahren. Hätte ich nicht gebremst, wäre es zum Unfall gekommen. Sie hat also ganz bewusst einen Unfall in Kauf genommen und hat ihren Überholvorgang ohne Anzeichen einer Bremsung durchgezogen. Dabei muss sie eigentlich gesehen haben, dass ein anderes Auto wartet, um mich aus der Parklücke fahren zu lassen. Trotzdem hat sie überholt.

Wäre es hier zum Unfall gekommen, wer hätte Schuld?

PS: SIe ist danach sofort links abgebogen in eine Sackgasse. Ich war ernshaft am Überlegen, ob ich sie folgen sollte und sie zur Rede hätte stellen müssen. Habe es dann aber doch nicht getan.

Unbenannt
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Zitat:

 

Selbst wenn Du als Linksabbieger blinkst darfst Du erst abbiegen wenn Du Dich vergewisserst hast das Du nicht überholt wirst, nur so zum Beispiel....

Seit wann das denn?

Schon immer.

Zitat:

Ich habe keine zwei Fahrspuren gebraucht (habe ich auch gar nicht geschrieben!). Ich war auf der eigenen Spur und wollte gerade losfahren!

Warum hat sie dann gehupt und vor allem wo ist jetzt Dein befürchteter Unfall zu erkennen ?

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten
am 16. Oktober 2013 um 10:49

Sofern die Straße 2 Spuren hatte: 100% du. Ein guter Anwalt könnte da max. 25% raushandeln weil die Frau nicht alle Maßnahmen getroffen hat einen Unfall zu vermeiden.

Du bist beim Herausfahren aus der Parklücke verpflichtet besondere Vorsicht walten zu lassen, hast eine erhöhte Sicherungspflicht (und dich ggf. einweisen zu lassen) und bist gegenüber allem auf der Straße im Nachrang. Die nachfolgenden Fahrer müssen nicht sehen, was vor dem stehenden Fahrzeug passiert sofern ihre Spur frei ist.

Schuld und Haftung sind nicht dasselbe, zunächst einmal das, aber da wissen andere besser Bescheid. Die Versicherungen hätten es vermutlich irgendwo mittig geteilt.

25:75 oder 50:50, wie auch immer.

Sie hat (in einer unklaren Verkehrslage?) überholt, du bist gerade angefahren. Ihr hättet also beide irgendwie gegen die StVO verstoßen, wenn es gekracht hätte. Jetzt wird zwar gleich einer kommen... JA ABER!

Wenn ich hier diese ganzen Anfragen mitverfolge, habe ich den Eindruck, dass die meisten Versicherer die Schuld einfach teilen und sich das Geld durch Hochstufung wiederholen.

Für die Zukunft:

So machen wie bisher, also immer schön bremsen und eben nicht drauf ankommen lassen!

PS:

Zu überholen war ihr gutes Recht, zumindest meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

...ob ich sie folgen sollte und sie zur Rede hätte stellen müssen.

wegen was? :confused:

zum einen hat die frau - da sie sich auf der vorfahrtberechtigten straße befindet - vorrang vor dir, zum anderen hast du als rückwärtsfahrer eine besondere sorgfaltspflicht...

...und nur weil einer da anhält um dich rauszulassen, darfst du der frau weder ihren vorrang nehmen noch einfach rückwärts rausfahren! :eek:

 

wäre es hier zu einem unfall gekommen, hättest du aufgrund der o.g. punkte vermutlich den großteil der schuld bzw. haftung bekommen - was/was/wer genau würde dann aber vor gericht bzw. unter den versicherungen geklärt worden!

Du TE hast beim ausparken den fließenden Verkehr nicht beachtet, was Du hättest tuen müssen.

Inwiefern die liebe Frau den Unfall hätte verhindern können wenn es gekracht hättes steht auf einem anderen Blatt Papier. Draufzuhalten ist auch nicht die feine Art.

Gut das Du ihr nicht nachgestellt bist um sie zur Rede zu stellen, wäre irgendwie albern gewesen.

Das dritte Auto spielt in der Betrachtung überhaupt keine Rolle, falls doch dann zu deinem Nachteil da es die Sicht auf Dich verdeckte und zum überholen freigegeben war.

Meine Meinung.

Leute! Lesen, verstehen, denken, schreiben!

Er ist rückwärts raus. DANN wollte er Vorwärts losfahren und bemerkt im Anfahren links neben sich ein überholendes KFZ. Er ist also nicht mehr rückwärts gefahren.

OK, an der Sachlage ändert es nix. Zum Anfahren/einfädeln in den fließenden Verkehr gehört: Blick in die Spiegel, Schulterblick, links blinken, erst dann losfahren. Es wird halt nach der Fahrschule gerne alles vergessen, insbesondere der Schulterblick und der Blinker (der ist ja eh nur zur Belustigung des TÜV-Prüfers da... benutzen macht ja eh keiner mehr)

Insofern bleibt halt nur die Frage, ob die Dame überholen durfte. Klares JA. Sie hat ein wartendes Auto überholt, weil sie die Lage falsch interpretiert hat. Mag zwar unhöflich erscheinen, aber wenn von vorne frei war, warum nicht? Der TE hat wohl beim Anfahren nicht geblinkt, also konnte Sie auf seiner Höhe auch nicht erkennen, ob er losfährt. Insofern hat sie zwei am Strassenrand stehende KFZ überholt, mehr nicht. Anders hätte es ausgesehen, wenn der wartende PKW den Blinker links angemacht hätte um zu signalisieren: "Da ist ein Hindernis, ich will da vorbei"

Dann hätte die Dame im Mini nicht überholen dürfen. (Ach ja, ich vergaß: Der Blinker is ja nur für den TÜV-Onkel...)

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Leute! Lesen, verstehen, denken, schreiben!

Er ist rückwärts raus. DANN wollte er Vorwärts losfahren und bemerkt im Anfahren links neben sich ein überholendes KFZ. Er ist also nicht mehr rückwärts gefahren.

..und beim Rückwärtsfahren ist er vermutlich schon mit dem Arsch auf die Fahrspur der überholenden gefahren, ansonsten sehe ich da kein Grund um zu hupen.

am 16. Oktober 2013 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Er ist rückwärts raus. DANN wollte er Vorwärts losfahren und bemerkt im Anfahren links neben sich ein überholendes KFZ. Er ist also nicht mehr rückwärts gefahren.

Bedeutet nicht, dass er komplett vom Parkplatz runter war. Anfahren kann ich auch wenn ich so stehe wie auf seinem Bild und somit noch am Parkplatz bin.

Des weiteren gilt für das Anfahren das selbe wie fürs Ausparken.

... andere Situation, also nicht ausparken sondern anhalten um Kinder von RECHTS über die Straße zu lassen in einer 30iger Zone. Ein ungeduldiger Autofahrer überholt ohne die Situation überblicken zu können. Zum Glück sind die Kinder nicht einfach losgerannt. Wie sieht es dann aus?

Zum Thema: Das einfach überholt wird, OHNE die Situation VOR dem haltenden Fahrzeug einsehen zu können ist ja schon normal. Dabei ist es auch egal ob da ein PKW oder ein Sattelzug steht ... Hauptsache mit Höchstgeschwindigkeit vorbei, könnte ja eine Sekunde im Leben kosten. Da bin ich der Meinung, dass der Überholer schon eine Mitschuld hat, zumindest, konnte er doch die Situation VOR dem haltenden Fahrzeug nicht einschätzen. Ok, das haltende Fahrzeuge möglichst den Blinker nutzen sollten, geschenkt!

Wenn jemand bei unklarer Verkehrsituation aber langsam vorbei fährt und bremsbereit ist ... würde ich sagen das der TE nicht aufgepasst hat. Wenn nun Kinder vor dem haltenden Wagen über die Straße laufen ... was dann? Ich kann selbst LINKS blinken und werde überholt ... und das oft genug.

MINI und Dame am Steuer ... dazu fällt mir eine Story ein ... die ich aber jetzt nicht erzähle. :D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

... andere Situation, also nicht ausparken sondern anhalten um Kinder von RECHTS über die Straße zu lassen in einer 30iger Zone. Ein ungeduldiger Autofahrer überholt ohne die Situation überblicken zu können. Zum Glück sind die Kinder nicht einfach losgerannt. Wie sieht es dann aus?

Zum Thema: Das einfach überholt wird, OHNE die Situation VOR dem haltenden Fahrzeug einsehen zu können ist ja schon normal. Dabei ist es auch egal ob da ein PKW oder ein Sattelzug steht ... Hauptsache mit Höchstgeschwindigkeit vorbei, könnte ja eine Sekunde im Leben kosten. Da bin ich der Meinung, dass der Überholer schon eine Mitschuld hat, zumindest, konnte er doch die Situation VOR dem haltenden Fahrzeug nicht einschätzen. Ok, das haltende Fahrzeuge möglichst den Blinker nutzen sollten, geschenkt!

Wenn jemand bei unklarer Verkehrsituation aber langsam vorbei fährt und bremsbereit ist ... würde ich sagen das der TE nicht aufgepasst hat. Wenn nun Kinder vor dem haltenden Wagen über die Straße laufen ... was dann? Ich kann selbst LINKS blinken und werde überholt ... und das oft genug.

Im Prinzip hast Du ja Recht, anderseits übertreibst Du.

Wenn ich mir so die Großstädte anschaue, wo alle 30 Meter jemand anhält, funktioniert solch übertriebene Vorsicht nicht, jedenfalls nicht wenn man den Verkehr am laufen halten will. Ich fahre täglich mind. 50 Km oft über 100 Km in der Großstadt, oft auch in verschiedenen Städten, da ist in der 2. Reihe parken eine Normalität.

Ich rede hier nicht von einer Situation in einer Großstadt wo in der 2. Reihe geparkt wird, sondern von einem Wohngebiet mit 30km Zonen. Da MUSS ich mit Kindern rechnen die einfach über die Straße rennen ohne auf den Verkehr zu achten. Zudem standen teilweise Autos so, dass man Slalom fahren musste oder muss. Steht dann ein Fahrzeug da und die Bremslichter(!) leuchten, brettere ich da nicht einfach daran vorbei. Passiert mir allerdings fast täglich, weil ich Leute transportiere die auch mal irgendwo aussteigen wollen. In der von mir beschriebenen Situation wollte aber niemand aussteigen sondern ich hielt quasi Verkehrsbedingt an, weil auch in der Nähe eine Schule war und die Kinder über die Straße zur Schule wollten. Autofahrenden Eltern ist aber ein anderes Thema und wahrscheinlich Abendfüllend, sprich 100 Seiten Diskussion.

Ok, dass Eingangsthema ist sicherlich ein anderes. Die Situation annähernd die Gleiche, vorbei fahren ohne zu wissen was VOR dem Auto ist. Ach ja, ich stand mit einem Kleinbus MITTEN auf der Straße mit Warnblinker, Fahrertüre auf in einer 30iger Zone, RECHTS geparkte Autos, vor mir ein Gegenstand den ich wegräumen wollte. Hätte auch ein Verletzter sein können ... WIR fahren trotzdem vorbei und wenn es durch den Vorgarten ist ...

Das Eingangsthema ist beliebig erweiterbar ... und immer die gleiche Frage: Wer hat Schuld bei einem Unfall?

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 12:19

Sie hat die Situation ja meiner Meinung nach voll erkannt, da sie gehupt hat, um mich zu warnen und hat ihr Recht (nach Meinungen einiger hier, da bin ich mir nicht so sicher!) durchgesetzt. Sie hat also gesehen, dass ein Auto vor ihr wartet, weil ein anderes Auto gerade vom Parkplatz runterfährt. Sie hat also dennoch überholt.

Ich glaube, ich habe gar nicht erwähnt, dass sie bei der vorigen Kreuzung das Recht-Links-Gebot nicht beachtet hat? Sie kam nämlich mit einem Tempo an, das waren keine 30, und da die Kreuzung unmittelbar vor dem wartenden Fahrzeug war, ist es unwahrscheinlich, dass sie ihr Tempo herab gesetzt hat, da die Stelle extrem unübersichtlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ich rede hier nicht von einer Situation in einer Großstadt wo in der 2. Reihe geparkt wird, sondern von einem Wohngebiet mit 30km Zonen.

Na wenn man da 30 fährt kommt man doch schon seiner Vorsichtspflicht nach. Deshalb ist doch dort 30 vorgeschrieben.

Egal, wer ausparkt hat den fließenden Verkehr zu beachten.

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ich rede hier nicht von einer Situation in einer Großstadt wo in der 2. Reihe geparkt wird, sondern von einem Wohngebiet mit 30km Zonen.

Na wenn man da 30 fährt kommt man doch schon seiner Vorsichtspflicht nach. Deshalb ist doch dort 30 vorgeschrieben.

Egal, wer ausparkt hat den fließenden Verkehr zu beachten.

Sorry, wie soll das gehen? Ein Auto hat schon gewartet, ernshaft: warum sollte man in der Situation erwartten, dass ein anderes Auto mit erhöhtem Tempo überholt?

Und achja: den Zebrastreifen mit der Fahrbahnverengung habe ich nicht umsonst dahin gezeichnet.

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Sofern die Straße 2 Spuren hatte: 100% du. Ein guter Anwalt könnte da max. 25% raushandeln weil die Frau nicht alle Maßnahmen getroffen hat einen Unfall zu vermeiden.

Du bist beim Herausfahren aus der Parklücke verpflichtet besondere Vorsicht walten zu lassen, hast eine erhöhte Sicherungspflicht (und dich ggf. einweisen zu lassen) und bist gegenüber allem auf der Straße im Nachrang. Die nachfolgenden Fahrer müssen nicht sehen, was vor dem stehenden Fahrzeug passiert sofern ihre Spur frei ist.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Du TE hast beim ausparken den fließenden Verkehr nicht beachtet, was Du hättest tuen müssen.

Inwiefern die liebe Frau den Unfall hätte verhindern können wenn es gekracht hättes steht auf einem anderen Blatt Papier. Draufzuhalten ist auch nicht die feine Art.

Gut das Du ihr nicht nachgestellt bist um sie zur Rede zu stellen, wäre irgendwie albern gewesen.

Das dritte Auto spielt in der Betrachtung überhaupt keine Rolle, falls doch dann zu deinem Nachteil da es die Sicht auf Dich verdeckte und zum überholen freigegeben war.

Meine Meinung.

Das sind gewagte Thesen. Sind sie auch zu belegen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen