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Wer haftet bei Probefahrt?

Ich will mein altes Auto verkaufen, wenn jetzt jemand vorbeikommt zur Probefahrt und derjenige bei der Probefahrt einen Unfall baut wer haftet da der Fahrer oder der Fahrzeuginhaber?
wie kann ich mich da am besten absichern?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@moe5k schrieb am 1. November 2017 um 07:19:14 Uhr:


würde in einem solchem Fall eigenlich eine private Haftpflichtversicherung des potentiellen Käufers greifen?
Sollte doch eigentlich, oder?

Nein. Dafür gibt es die sog. "Benzin-Klausel". Sonst würde sich jeder die Vollkasko sparen, das Auto auf Muttern zulassen und hinterher den selbst verursachten Schaden an die Verwandte auszahlen lassen.

Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug zahlt natürlich die Haftpflicht des Fahrzeugs. Die Höherstufung müsste man dann vom Verursacher-Fremdfahrer einfordern. Das geht, immerhin gibt es die Schadensersatz-Paragrafen im BGB.

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Im Grunde ist das Fahrzeug Haftpflicht versichert. In der Regel ist es da egal wer fährt. Ein Schaden bei anderen Verkehrsteilnehmern übernimmt die Haftpflicht. (Ausnahme: Es wurde im Vers. Vertrag explizit vereinbart daß nur bestimmte Personen od. man selbst das Fahrzeug lenkt ansonsten kann die Vers. Regress einfordern).
Für eigene Schäden am Fahrzeug ist man nur durch eine Kasko abgesichert. Ansonsten trägt der Halter das Risiko. Wenn der Fahrer dafür freiwillig gerade steht - ja auch solche Leute gibt es noch - dann ist alles gut. Wenn nicht muss man wohl oder übel den Rechtsweg bestreiten.

Warum trägt der Halter das Risiko beim eigenen Fahrzeug? Dass beim Fahrer kein Geld zu holen ist, sonst wäre dein letzter Satz überflüssig.

Klar haftet der Verursacher - Allerdings darf man in nicht wenigen Fällen davon ausgehen daß viele nicht od. zumindest nicht für den vollen Schaden aufkommen wollen/können und man es sich dann erstreiten muss.

Darum bieten viele nur Probefahrten auf Gelände oder dergleichen an.

OK aber gibt es eventuell ein Musterformular den derjenige vor der Probefahrt unterschreibt und dann er im Fall eines Unfalls voll haftet, ich will bei einer Probefahrt im Falls eines Unfalls keine Versicherungserhöhung riskieren und die kosten einer jeweiligen Reparatur an meinen Wagen tragen.
Wie machen es eigentlich die Händler wenn Kunden eine Probefahrt machen und dabei einen Unfall bauen?

So Formulare gibt es schon, aber ganz kurz zusammengefasst:
Der Versicherungsvertrag läuft zwischen deiner Versicherung und Dir, dass heisst, dass sich die Versicherung an Dich wendet und einfordert. Was du dann machen könntest - wenn du so einen rechtsgültigen unterschriebenen Probefahrtvertrag hast - dich an den Kunde wenden und deine Ansprüche durchzusetzen, wie auch immer (gut zureden, drohen, einklagen, betteln, lieb fragen usw.).
Die Versicherung ist da raus. Bei Autohäusern ist es in der Regel gleich. Du unterschreibst so ein Dokument, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von XY Euro anfällt bei Unfall und das Autohaus wird diese bei dir einfordern, nicht die Versicherung, da diese widerrum Vertragspartner vom Autohaus ist.
D.h im Falle eines Unfalls - und gehen wir mal davon aus dass Hinz und Kunz mit dem Auto fahren darf - kannst du eine Hochstufung nicht vermeiden (außer du kaufst den Schaden von der Versicherung zurück), du kannst nur im Anschluss dein Schadenersatz ggü. dem Dritten geltend machen.
VG

würde in einem solchem Fall eigenlich eine private Haftpflichtversicherung des potentiellen Käufers greifen?
Sollte doch eigentlich, oder?

Zitat:

@sailor701 schrieb am 1. November 2017 um 01:39:36 Uhr:


So Formulare gibt es schon, aber ganz kurz zusammengefasst:
Der Versicherungsvertrag läuft zwischen deiner Versicherung und Dir, dass heisst, dass sich die Versicherung an Dich wendet und einfordert. Was du dann machen könntest - wenn du so einen rechtsgültigen unterschriebenen Probefahrtvertrag hast - dich an den Kunde wenden und deine Ansprüche durchzusetzen, wie auch immer (gut zureden, drohen, einklagen, betteln, lieb fragen usw.).

Ganz richtig ist das nicht!

So Verträge mag es geben (damit erkauft man sich einen Bonus), aber allgemein gültig ist das nicht. In der Regel ist das KFZ Haftpflicht versichert (heißt ja auch KFZ Haftpflicht). Da darf dann Frau, Sohn, Freund,.... also jeder mit einer Fahrerlaubnis Fahren bei vollem Versicherungsschutz.

Auch ohne Probefahrtvertrag kann man sich an den Kunden wenden und betteln,... um Kostenübernahme des Schadens. Wenn der auf die mündl. Nachfrage nicht bereit ist zu zahlen hlft einem das Papier auch nichts!

Zitat:

@moe5k schrieb am 1. November 2017 um 07:19:14 Uhr:


würde in einem solchem Fall eigenlich eine private Haftpflichtversicherung des potentiellen Käufers greifen?
Sollte doch eigentlich, oder?

Nein. Dafür gibt es die sog. "Benzin-Klausel". Sonst würde sich jeder die Vollkasko sparen, das Auto auf Muttern zulassen und hinterher den selbst verursachten Schaden an die Verwandte auszahlen lassen.

Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug zahlt natürlich die Haftpflicht des Fahrzeugs. Die Höherstufung müsste man dann vom Verursacher-Fremdfahrer einfordern. Das geht, immerhin gibt es die Schadensersatz-Paragrafen im BGB.

Zitat:

Nein. Dafür gibt es die sog. "Benzin-Klausel". Sonst würde sich jeder die Vollkasko sparen, das Auto auf Muttern zulassen und hinterher den selbst verursachten Schaden an die Verwandte auszahlen lassen.

Interessant ... wusste ich nicht!

Obwohl ich nicht glaube, dass es jeder machen würde weil es ja ganz klar Versicherungsbetrug wäre.

Aber gut zu wissen!

Beim Adac gibt es übrigens einen entsprechenden Vertrag.

Ein Vertrag ist auch nur solange etwas Wert, solange er im Fall des Falles Eingehalten wird.

Wo bekomme ich so einen Mustervertrag für eine Probefahrt her?
wäre es nicht besser bei der Versicherung nachzufragen wie man sich da am besten absichern könnte?
bei einer Probefahrt sollte man da mit im Auto sein oder nicht?

Zitat:

@marcincla schrieb am 2. November 2017 um 00:57:42 Uhr:


Wo bekomme ich so einen Mustervertrag für eine Probefahrt her?
wäre es nicht besser bei der Versicherung nachzufragen wie man sich da am besten absichern könnte?
bei einer Probefahrt sollte man da mit im Auto sein oder nicht?

Guckst du hier

https://www.adac.de/.../

Gruß,

der_Nordmann

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