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Wer hat bei diesen Unfall Schuld ?

Themenstarteram 20. September 2013 um 20:05

Guten Abend,

ich hatte leidergottes einen Unfall. Alles nicht so schlimm. Es ist nur ein Sachschaden. Beide Autos Totalschaden.

Nur stellt sich mir jetzt die Schuldfrage. Die Polizei sagt 100% meine Schuld als Linksabbieger aber ich bin da anderer Meinung.

Ich habe mal zum Unfallhergang eine Grafik angehängt die das besser darstellt.

Die Legende:

Schwarzes Viereck: mein Fahrzeug (ich wollte links abbiegen wie der Pfeil zeigt)

Rotes Auto: Zweites Auto das in den Unfall verwickelt war (wollte geradeaus fahren)

Gelben Autos: Stau im Berufsverkehr wegen bescheuerter Ampelschaltung

Gelbes Auto mit braunem Punkt: Freundlicher Verkehrsteilnehmer der mir eine Lücke im Stau zum durchfahren lies.

Also es lief so ab:

Ich wollte links abbiegen auf die R14 wie auf der Grafik zu sehen. Die Gelben Autos bildeten einen Stau weil dies Linksabbieger auf die Autobahn sind und die Ampelschaltung recht kurz ist. Das gelbe Auto mit dem braunen Punkt stand halb auf der schraffierten Fläche die man ja offiziell nicht befahren darf. Das gelbbraune Auto stand deswegen soweit in der Mitte der Fahrbahn das die Geradeausfahrer an dem Stau noch vorbeifahren können und somit nicht behindert werden (offiziel ist das keine zweispurige Straße!) Ist dies erlaubt?

Das gelbbraune Auto hielt an und ließ mir eine Lücke zum linksabbiegen und winkte mir zu das ich fahren kann. Darauf fuhr ich los und keine 2 Sekunden später krachte es. Das rote Auto war für mich hinter der Staubildung quasi unsichtbar.

Über dem gelbbraunen Auto standen noch weitere Autos die mir die Sicht ebenfalls versperrten.

Meine Frage ist nun wer trägt hier Schuld und lohnt es sich bei einem 100%igem Schuldfall meinerseits aus einen Anwalt einzuschalten?

Ich sage schonmal für jede Antwort Danke!!

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 22. September 2013 um 9:15

Das hier ist ein ziemlich eindeutiger Fall. Das der TE nach moeglichkeiten sucht da irgendwie entlastet zu werden ist natuerlicher Art fuer Leute die eigene Fehler nur sehr sehr ungern zugeben. Fuer den Unfallgegner oder den Winker ist es mehr oder weniger unverstaendlich das der TE nun nach so einer moeglichkeit sucht.

Waere ich derjenige gewesen der Platz gelassen haette und ein Zeichen gibt ,,von mir aus kannst`` und es kommt paar Tage/Wochen ein schreiben vom Anwalt, wuerde ich mich fragen ob der Typ noch alle Ziegel auf dem Dach hat.

Als verursacher waere ich nie auf die Idee gekommen dem Winker die Schuld zu geben. Aber so unterschiedlich sind Menschen nun mal. Einem Anwalt ist ziemlich Wurst ob er in so einem Fall gewinnt oder verliehrt. Er verdient sein Geld so oder so ;)

Das sich im laufe der Jahre die Rechtsschutz so veraendert hat das sie nach einem Fall schon kuendigen, das sie so teuer geworden sind und das sie schon lange nicht mehr alles bezahlen, liegt zum groessten Teil an solchen Mitgliedern wie der TE.

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Wem ausser dir würdest du denn die Schuld geben wollen ?

Dem roten dem du die Vorfaht genommen hast oder dem gelbbraunen vom dem du gedacht hast das er sich um den kompletten rückwärtigen Verkehr kümmert um dich durchzulassen ?

Sehe ich das richtig, Dein Unfallgegner (rotes Viereck) wollte geradeaus fahren?

Du bist, weil Dich das Dir entgegenkommende Auto vorbei gelassen hat, links abgebogen und bist dabei mit dem Unfallgegner zusammen gestoßen?

Wer soll denn Deiner Meinung nach Schuld haben?

Der Unfallgegner weil er auf einer Vorfahrtstraße rechts an der vermeintlichen und belegten Linksabbiegerspur vorbei fährt?

Der freundliche andere Autofahrer, der Dich reinlassen wollte?

Du bist links abgebogen und in den Gegenverkehr gerauscht, das ist und bleibt die Tatsache.

Zitat:

Original geschrieben von Texxn

Das rote Auto war für mich hinter der Staubildung quasi unsichtbar.

Über dem gelbbraunen Auto standen noch weitere Autos die mir die Sicht ebenfalls versperrten.

Mit den beiden Sätzen braucht man nicht mal das Bild anschauen...in einer unklaren Situation trotzdem gefahren, Vorfahrt missachtet und damit ist die Schuldfrage glasklar...

Themenstarteram 20. September 2013 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Sehe ich das richtig, Dein Unfallgegner (rotes Viereck) wollte geradeaus fahren?

Du bist, weil Dich das Dir entgegenkommende Auto vorbei gelassen hat, links abgebogen und bist dabei mit dem Unfallgegner zusammen gestoßen?

Wer soll denn Deiner Meinung nach Schuld haben?

Der Unfallgegner weil er auf einer Vorfahrtstraße rechts an der vermeintlichen und belegten Linksabbiegerspur vorbei fährt?

Der freundliche andere Autofahrer, der Dich reinlassen wollte?

Du bist links abgebogen und in den Gegenverkehr gerauscht, das ist und bleibt die Tatsache.

Genau so ist es. Für mich trägt der Herr der mich hineingelassen hat und die Autos dahinter die Schuld da sie auf der Sperrfläche standen und somit die Sicht versperrten und eine zweite unoffizielle Fahrspur eröffneten. Habe gerade nachgesehen StVO §41 Zeichen 298:

Zitat:

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.

Wären die Linksabbieger (gelben Autos) schön in ihrer Spur geblieben und nicht auf die verbotene Sperrfläche gefahren hätte das rote Auto nicht vorbeifahren können.

Eine Teilschuld zu bekommen ist mir klar und dazu stehe ich auch. Aber ich war nicht der einzigste der was verbotenes getan hat...

Auch wenn sicher noch seitenweise Diskussionen dazu kommen werden - vergiss es, die Fehler der anderen hebeln deinen nicht aus.

Man kann nicht mit dem Fehlverhalten anderer sein eigenes Fehlverhalten rechtfertigen. Man darf nicht abbiegen, wenn Gegenverkehr kommt. Wie der da hinkommt, ist dabei vollkommen unerheblich. DU hast den Fehler gemacht, also bist DU auch schuld.

Das gibt dir aber nicht das Recht einfach abzubiegen wenn du die Kreuzung nicht einsehen kannst. Vorfahrtsverstösse wiegen sehr schwer.

Es ist menschlich verständlich, dass du nach Strohhalmen suchst. Dennoch warst du es, der in den Sack gehauen hat.

Themenstarteram 20. September 2013 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Das gibt dir aber nicht das Recht einfach abzubiegen wenn du die Kreuzung nicht einsehen kannst. Vorfahrtsverstösse wiegen sehr schwer.

Es ist menschlich verständlich, dass du nach Strohhalmen suchst. Dennoch warst du es, der in den Sack gehauen hat.

Hmm dann muss ich es wohl akzeptieren. Ich werde trotzdem nochmals mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Eventuell lässt sich ja doch noch was machen.

Der wird da nichts machen können. Unnütze Geldausgabe.

Das ist so ähnlich wie der Zusammenstoß mit einem parkenden Auto, welches im Parkverbot steht.

Das dürfte es offiziell auch nicht und trotzdem bekommt der Falschparker keine Teilschuld.

Themenstarteram 20. September 2013 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Der wird da nichts machen können. Unnütze Geldausgabe.

Das ist so ähnlich wie der Zusammenstoß mit einem parkenden Auto, welches im Parkverbot steht.

Das dürfte es offiziell auch nicht und trotzdem bekommt der Falschparker keine Teilschuld.

Hm ok. Danke für die Antworten. Ein Beratungsgespräch ist kostenlos und das will ich zumindest in Anspruch nehmen. Man zahlt ja nicht umsonst Versicherungen.

Zitat:

Original geschrieben von Texxn

Man zahlt ja nicht umsonst Versicherungen.

Da hast du recht. Dann viel Erfolg und lass demnächst mal hören, was der Anwalt davon hält.

Vielleicht schaffst du ja ne Teilschuld fuer den anderen, dann werdet ihr wenigstens beide hochgestuft und die Strasse ist beim naechsten mal komplett blockiert... :p

Zitat:

Original geschrieben von Texxn

Eine Teilschuld zu bekommen ist mir klar und dazu stehe ich auch. Aber ich war nicht der einzigste der was verbotenes getan hat...

...aber nur Du hast einen Unfall verursacht, Du kannst doch nicht auf gut Glück und in der Hoffnung "da kommt schon keiner" in die Gegenfahrbahn fahren wenn Du nichts siehst :eek:

Sei mal froh das nur Blechschäden entstanden sind.

Für mich eine ganz klare Geschichte.

Wenn wer auch immer auf seinen Vorrang verzichtet tut das nur für sich .

Der Linksabbieger hat dem Gegenverkehr (anderen VT) den Vorrang zu belassen.

 

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