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Wer hat schon einen V70II auf Xenon umgerüstet? WIe ist der Erfolg? Was braucht man dafür?

13 Antworten
Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 19:16

Bei meinem Elch wurde leider die Schnautze einwenig plastisch verändert, so dass ich eine neue brauche. Meine Überlegung ist dabei, eine gebrauchte mit Xenonscheinwerfer zu kaufen. Lohnt es sich, diesen Schritt zu tun, oder ist es eher spielerei? Was muss alles dabei sein?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pseudo R

[...]

Ob es legal ist, steht auf einem anderen Blatt. Dazu sage ich nix...

Und genau das ist der Punkt. Entweder richtig und mit TÜV Eintragung oder gar nicht.

Hat sich schonmal einer ausgerechnet, was das kostet, wenn es mal zufälligerweise dumm läuft?

Nur ein kurzer Anriss von jemandem hier aus der näheren Umgebung:

Auspuff ohne ABE verbaut - Unfall mit Rechtsanwalt gehabt - irgendwer kam auf die glorreiche Idee zu sagen, der Auspuff ist aber nicht original, oder? - Versicherung hat Schaden am gegnerischen Fahrzeug nicht übernommen - Ende mit Traum vom Haus - Schuldenstand momentan ca 170.000.-€, steigend, da Zinsen und Gebühren weiter laufend - Privatinsolvenz scheidet aus, da Schulden durch Straftat...

Aus einem anderen Forum gibt es eine etwas weniger heftige Geschichte:

Renter bremst, Typ fährt hinten auf - Rentner sagt, er sei geblendet worden durch die Scheinwerfer des Typen - Xenon ohne Eintragung - ab hier geht die Geschichte ähnlich weiter wie oben - Schuldenstand nicht näher bekannt, fährt seitdem einen Opel und lebt in einer Sozialwohnung.

In diesem Sinne viel Spass mit Euren Xenon Brennern ohne Eintragung. Mal ehrlich, auch wenn ich mich damit unbeliebt mache, aber wenn ich aus einem möglicherweise selbstverschuldeten Unfall mittels Dämlichkeit anderer raus komme, würde auch ich diee Chance nutzen.... ;)

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 7. Dezember 2009 um 19:40

Auf alle Faelle muss der TU - Mann beim naechsten CheckIn damit zufrieden sein !

Ansonsten zieht dich die Rennleltung aus dem Verkehr.

Du brauchst:

- Scheinwerfer incl. Steuergeraete incl. Software

- Xenon - Brenner mit Kelvinwert groesser/gleich 5200 (blau-weiss)

- Stossstange

- Reinigungsanlage incl. Einbindung in die Boardelektrik

- automatische Scheinwerferhoehenverstellung incl. Software

- Neigungssensor incl. Software

- diverse Verkabelungen

- geaenderte CEM - Software

Steuergeraete musst du neue kaufen.

Gebrauchte sind immer an die VIN des Exfahrzeugs gebunden,

im CEM mit ihrer ID hinterlegt, die ID des CEM ist wiederum in den Steuergeraeten hinterlegt ... tolle Einnahmequelle fuer VCC.

Du siehst, das ist ein extrem herausforderndes Projekt.,

auf keinen Fall eine Spielerei.

Belohnt wirst du mit einer gleissend hellen Nachtsicht.

Ein Gefuehl, so aehnlich, als wenn man zum ersten Mal HDTV live sieht.

Davon will man auch nie wieder abkommen.

 

Gruss,

Esker

Zitat:

Original geschrieben von esker

[...]

Belohnt wirst du mit einer gleissend hellen Nachtsicht.

Ein Gefuehl, so aehnlich, als wenn man zum ersten Mal HDTV live sieht.

Davon will man auch nie wieder abkommen.

 

Gruss,

Esker

Das stimmt, für diese Sicht könnte man nach gewisser Zeit töten.... :D :D :D

Aber eine Umrüstung wäre mir zu aufwendig. Alleine die automatische Leuchtweitenregulierung ist schon ein richtiges Stück Arbeit. Vom ganzen anderen Gedöhns mal abgesehen. Mein Rat:

Zeit, Nerven und Geld sparen, und lieber beim nächsten Auto investieren, dann mit Xenon ab Werk.

am 7. Dezember 2009 um 20:49

Na Moment mal...

erstmal ist zu klären, welches Baujahr nachgerüstet werden soll. Das ist wichtig denn es ist entscheidend, ob das Fahrzeug schon das CAN-BUS System hat.

Ich hatte einen V70 Bj. 2000 (MY2001), dem ich einfach die Xenonscheinwerfer samt Steuergerät und Wischwaschanlage eingebaut habe. Das CEM kann man mechanisch umpolen, so das die Fehlermeldung wegen der geänderten Betriebsspannung wieder aus geht.

Die Wischwaschanlage wird einfach angeschraubt und mit dem dazugehörigen Kabelbaum einfach angesteckt. Diese wischt automatisch mit, wenn Licht an ist und man die Scheibenspritze aktiviert. Das war sogar bei meinem 2000er V70 so programmiert, obwohl das erste Xenon erst 2003 erschien.

Höhenregulierung für Xenon hatte ich nicht, dafür aber Niveauregulierung. Ich bin dreimal durch den TÜV ohne Mängel.

Bei den Fahrzeugen ab 2003, sprich mit CAN BUS, ist es etwas komplizierter. Da kommt man denke ich nicht ums Umprogrammieren herum. Weiß ich aber nicht. Mir hatte man mal gesagt, das kann nicht mal der Dealer machen, das müssen die Ingenieure in Göteborg machen.

Eine andere Stoßstange braucht man nur, wenn man die Wischwaschanlage nachrüsten muss. Manche haben die ja schon.

Ab 2004 gabs ja die Facelift-Xenon SW mit Spritzanlage. Das ist verdammt kompliziert und bedarf vieler Teile, die bei Volvo mehr als n gebrauchter V70R oder so kosten. :D

Da würde ichs lassen... Alle vor 2003 kann man mit relativ geringem Aufwand und den richtigen Teilen schnell umrüsten. Ob es legal ist, steht auf einem anderen Blatt. Dazu sage ich nix...

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 21:02

Mein Elch ist ein 2002er. Neue Frond brauch ich eh kompl. Z.Z. habe ich ein Angebot mit einer kompl. Schnauze von einem 2004er. Dieser hat Xenon und der Preis ist auch i.O. Daher ist es für mich interessant.

am 8. Dezember 2009 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von Vamos-ES

Mein Elch ist ein 2002er. Neue Frond brauch ich eh kompl. Z.Z. habe ich ein Angebot mit einer kompl. Schnauze von einem 2004er. Dieser hat Xenon und der Preis ist auch i.O. Daher ist es für mich interessant.

was sollst du denn zahlen für die front ... und was ist alles dabei??

hab mir nen satz xenon scheinwerfer bei ebay geschossen für 360 inkl der kabeladapter ( die kosten mittlerweile 70e und keine 30e wie überall beschrieben :O )... hab dann noch 2 xenonscheinwerfer über :)

wenn meine kommen bis zum we bau ich diese ein ... eine reinigungsanlage hab ich bereits verbaut :)

Zitat:

Original geschrieben von pseudo R

[...]

Ob es legal ist, steht auf einem anderen Blatt. Dazu sage ich nix...

Und genau das ist der Punkt. Entweder richtig und mit TÜV Eintragung oder gar nicht.

Hat sich schonmal einer ausgerechnet, was das kostet, wenn es mal zufälligerweise dumm läuft?

Nur ein kurzer Anriss von jemandem hier aus der näheren Umgebung:

Auspuff ohne ABE verbaut - Unfall mit Rechtsanwalt gehabt - irgendwer kam auf die glorreiche Idee zu sagen, der Auspuff ist aber nicht original, oder? - Versicherung hat Schaden am gegnerischen Fahrzeug nicht übernommen - Ende mit Traum vom Haus - Schuldenstand momentan ca 170.000.-€, steigend, da Zinsen und Gebühren weiter laufend - Privatinsolvenz scheidet aus, da Schulden durch Straftat...

Aus einem anderen Forum gibt es eine etwas weniger heftige Geschichte:

Renter bremst, Typ fährt hinten auf - Rentner sagt, er sei geblendet worden durch die Scheinwerfer des Typen - Xenon ohne Eintragung - ab hier geht die Geschichte ähnlich weiter wie oben - Schuldenstand nicht näher bekannt, fährt seitdem einen Opel und lebt in einer Sozialwohnung.

In diesem Sinne viel Spass mit Euren Xenon Brennern ohne Eintragung. Mal ehrlich, auch wenn ich mich damit unbeliebt mache, aber wenn ich aus einem möglicherweise selbstverschuldeten Unfall mittels Dämlichkeit anderer raus komme, würde auch ich diee Chance nutzen.... ;)

am 9. Dezember 2009 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von Paddy74

 

Nur ein kurzer Anriss von jemandem hier aus der näheren Umgebung:

Auspuff ohne ABE verbaut - Unfall mit Rechtsanwalt gehabt - irgendwer kam auf die glorreiche Idee zu sagen, der Auspuff ist aber nicht original, oder? - Versicherung hat Schaden am gegnerischen Fahrzeug nicht übernommen - Ende mit Traum vom Haus - Schuldenstand momentan ca 170.000.-€, steigend, da Zinsen und Gebühren weiter laufend - Privatinsolvenz scheidet aus, da Schulden durch Straftat...

Schönes Schauermärchen, aber weit entfernt von der Realität nehme ich an.

1. Muss das "nicht zugelassene" Teil ursächlich sein für den Unfall, um überhaupt Beachtung zu finden. Das wird bei einem Auspuff wohl ziemlich schwer werden.

2. Kann die Versicherung sich nicht weigern, den Schaden zu tragen. Sie kann höchstens begrenzt Regress fordern.

3. Handelt es sich beim Anbau einer nicht zugelassenen Auspuffanlage nicht um eine Straftat...

Nicht falsch verstehen, ich mag auch keine Leute, die meinen sie können jeden China-Schrott an ihr Auto basteln damit es cool aussieht. Und natürlich sollte eine Fahrzeug jederzeit der StVZO entsprechen. Aber genauso wenig mag ich diese an den Haaren herbeigezogen Schauermärchen. die in den Foren und sonstwo ihre Runden drehen, von irgendwelchen bösen Erlebnissen von "Bekannten" oder "Leuten aus dem Dorf"

am 9. Dezember 2009 um 8:23

Tja, diese Märchen erinnern an sehr an die urban legends von vor 30 Jahren ala Spinne in Yucca Palme

Aber Märchen haben ja auch immer einen realen Inhalt oder Hintergrund. Also Vorsicht mit abenteuerlichen Umbauten.

Themenstarteram 9. Dezember 2009 um 8:54

Deshalb will ich es ja kompl. machen und keine Bastellösung.

am 9. Dezember 2009 um 9:09

Dann wäre ich persönlich entspannt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von S80-Cruiser

Schönes Schauermärchen, aber weit entfernt von der Realität nehme ich an.

1. Muss das "nicht zugelassene" Teil ursächlich sein für den Unfall, um überhaupt Beachtung zu finden. Das wird bei einem Auspuff wohl ziemlich schwer werden.

2. Kann die Versicherung sich nicht weigern, den Schaden zu tragen. Sie kann höchstens begrenzt Regress fordern.

3. Handelt es sich beim Anbau einer nicht zugelassenen Auspuffanlage nicht um eine Straftat...

Mag sein, dass es diese Märchen in Foren immer wieder gibt. In meinem Fall ist das leider, leider anders.

Wie oben gesagt war das die Kurzform, da spielten auch noch einige andere Sachen mit, die möglicherweise auch ohne den Auspuff hoch gekommen wären. In diesem Fall war aber nach Gerichtsmeinung der Auspuff der Aufhänger. Das er einen Aston Martin gecrasht hat, der Typ Rechtsanwalt ist und die Versicherung natürlich Regress nimmt, und nicht nicht zahlt, spielt insgesamt eine untergeordnete Rolle. Schulden sind Schulden, ob nun beim Anwalt oder der Versicherung macht wenig Unterschied.

Aber egal, ich will da auch nicht weiter drauf rumeiern, wir wissen alle, es ist nicht erlaubt, es kann sehr dumm laufen und deshalb sollte man es ohne Eintragung lassen. :)

Und nur für den Fall dass es Dich interessiert kann ich Dir gerne mal die genaueren Daten per PN senden. Einen Leitz Ordner an Gerichtsunterlagen einscannen ist mir allerdings too much. ;)

Und wie Du ja selbst schon sagst, im Grunde sind wir ja derselben Meinung, also eigentlich auch egal.

Herzlichen Gruss :)

 

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