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Wer hat Schuld? Diskussionsrunde.

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 22:35

Hier mal ein mehr oder weniger interessanter Fall für die Fachleute.

Ein Kunde kommt zu mir. Sein Fahrzeug steht in der und der Werkstatt mit Frontschaden durch Unfall im Begegnungsverkehr. Ihm ist eine junge Frau frontal ins Auto gefahren weil diese jemanden ausgewichen ist der ihr beim Schneeräumen den Schnee vor´s Auto geworfen hat und sie im Schreck nach links in den Gegenverkehr ausgewichen ist.

Der Kunde hatte Bilder von der Unfallörtlichkeit gefertigt auf der deutlich Schnee auf der Frontscheibe des gegnerischen Fahrzeuges zu erkennen war.

Wetterbedingt waren die Fahrstreifen verengt und die gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig, sodass niemand verletzt wurde, die Schäden allerdings recht hoch.

Gutachten wird erstattet und zur Versicherung gesendet. Eine Woche später erhält mein Kunde ein Schreiben mit dem Inhalt das durch die Versicherung max. 50% des Schadens beglichen würden, die restlichen 50% müsse sich der Kunde vom Hauseigentümer, der den Schnee geworfen hat, holen. Dieser hätte den Unfall grob fahrlässig herbei geführt und sei diesbezüglich mit in der Haftung.

Was meint ihr?

Gruß Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Fängt schon mit der Frage an ob der Schaufler überhaupt eine Privathaftpflicht hat.

Ob der Schipper eine Privathaftpflicht hat, oder nicht, ist für die Frage seiner Haftung ohne jeglichen Belang!

Dessen Haftung richtet sich nach § 823 BGB - und nicht danach, ob er versichert ist, oder nicht.

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Ohne jetzt mal näher auf die Haftungsgrundlagen einzugehen - dafür ist es heute zu spät :D - haftet die junge Dame mit dem Auto und der Mann mit der Schaufel gegenüber deinem Kunden gesamtschuldnerisch.

Wie die beiden bzw. deren Versicherungen dass nachher im Innenverhältnis nach der Regulierung aufteilen, ist nicht das Problem deines Kunden.

Ich hätte der Versicheung gesagt , die sollen mir meinen Schaden zahlen, da der durch das versicherte KFZ herbei geführt wurde. Die könne ja dann den Schneeschaufler belangen der ihr verischertes KFZ aus der Bahn gebracht hat.

ohne skizze und genauere details nur schwer zu bewerten.

aus meiner sicht:

die junge dame (bzw. deren versicherung) zahlt 100%.

im zweifelsfall zählt nämlich auf welcher spur man sich getroffen hat!

wenn dir einer auf deiner spur in die karre fährt, weil ein dritter denjenigen dazu genötigt hat...kann man dir wohl kaum ne teilschuld anhängen.

die versicherung der jungen dame kann sich an den dritten (schneeschipper) halten. aber sicherlich dir keine 50% beteiligung aufbrumen.

Mal ne ganz blöde Zwischenfrage:

Wenn der Schaufler festgestellt wurde, haftet er nicht für die Schäden an beiden Autos? Somit müsste doch die Versicherung der Ramm(l)erin ;) gar nichts zahlen, sondern der Schaufler - der ist doch der Schädiger, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

 

Wenn der Schaufler festgestellt wurde, haftet er nicht für die Schäden an beiden Autos? Somit müsste doch die Versicherung der Ramm(l)erin ;) gar nichts zahlen, sondern der Schaufler - der ist doch der Schädiger, oder?

Wir haben hier zwei beschädigte Fahrzeuge.

Fahrzeug A, welches bei SV-P.S. zur Besichtigung war.

Der Fahrer dieses Fahrzeuges ist vollkommen unschuldig, ihm ist ein anderes Fahrzeug in die Kiste gefahren.

Also hält er sich an die Versicherung des Fahrzeuges B, welches ihn abgeschossen hat.

 

Dann ist da noch der Schneeschipper, der die Ursache gesetzt hat.

Er hat zwar die Ursache gesetzt, aber möglicherweise hat auch die Fahrerin des Fahrzeuges B eine Mitschuld, weil sie z.B überzogen reagiert hat.

 

Dies zu klären ist jedoch nicht Sache des Geschädigten (Fahrzeug A).

Er nimmt Versicherung des Fahrzeuges B aus gesamtschuldnerischer Haftung in Anspruch, diese MUSS 100% des Schadens an seinem Fahrzeug ersetzen.

 

In Internverhältnis zum Schneeschipper ist dann die Haftungsverteilung zwischen Fahrerin Fahrzeug B und dem Schipper zu klären.

 

Hat die Fahrerin B auch einen Fehler begangen (überzogene Reaktion beim Ausweichen), so erfolgt eine anteilige Beteiligung des Schippers an den Aufwendungen des Versicherers von Fahrzeug B.

 

Diese Haftungsquote muss der Schipper dann auch gegen sich für den Schaden am Fahrzeug B gelten lassen (z.B. 50%, wenn die Fahrerin mitschuld ist).

 

Fahrerin B würde dann also 50% Ihres Schadens vom Schipper ersetzt bekommen.

 

Klar?

Zitat:

Original geschrieben von heltino

aber sicherlich dir keine 50% beteiligung aufbrumen.

Wo hast du das denn jetzt herausgelesen?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Wenn der Schaufler festgestellt wurde, haftet er nicht für die Schäden an beiden Autos? Somit müsste doch die Versicherung der Ramm(l)erin ;) gar nichts zahlen, sondern der Schaufler - der ist doch der Schädiger, oder?

War auch mein erster Gedanke. Steht der "Schaufler" fest? Polizeilich aufgenommen? Ggf. Schuldfeststellung des "Schauflers"?

Der Kunde hat selber nach der Darstellung kein (mit)Verschulden am Unfall gehabt, sein Schaden muss also irgendwie ja beglichen werden. Schädiger gibt es ja zwei, die Autofahrerin und den Schaufler. Die Frage ist jetzt natürlich wie das zwischen den beiden geregelt wird. Fängt schon mit der Frage an ob der Schaufler überhaupt eine Privathaftpflicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Fängt schon mit der Frage an ob der Schaufler überhaupt eine Privathaftpflicht hat.

Ob der Schipper eine Privathaftpflicht hat, oder nicht, ist für die Frage seiner Haftung ohne jeglichen Belang!

Dessen Haftung richtet sich nach § 823 BGB - und nicht danach, ob er versichert ist, oder nicht.

@twelferider

Soweit alles klar, nur:

Was macht Eigentümer von Fzg. A, wenn HP von B partout nur 50% reguliert?

HP von B wg. restlicher 50% verklagen?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

Was macht Eigentümer von Fzg. A, wenn HP von B partout nur 50% reguliert?

HP von B wg. restlicher 50% verklagen?

Wenn diese Fehlentscheidung vom Versicherer Fahrzeug B nicht korrigiert wird, dann wird Halter des Fahrzeuges A wohl zu einem Anwaldt (ich kann das richtig schreiben:p:D) gehen müssen und den Klageweg einschreiten.

 

Angesichts der klaren Gesetzeslage denke ich aber nicht, dass es hier zu einem Prozess kommen wird, der Versicherer wird wohl seine Fehlentscheidung korrigieren (müssen).

Ist denn der Halter überhaupt aktivlegitimiert?

:D:)

edit

thx

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

..........wohl zu einem Anwaldt (ich kann das richtig schreiben:p:D) 

Nö.....kannst du nicht.

 

Anwald* heißt das.

 

Gruß

 

Delle :D

 

 

*copyright by Leuchtbirne

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ob der Schipper eine Privathaftpflicht hat, oder nicht, ist für die Frage seiner Haftung ohne jeglichen Belang!

Stimmt, aber viel Vergnügen damit das Geld von jemandem "privat" zu bekommen. ;)

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 21:36

Hallo zusammen,

so wie twelferider es beschrieben hat sehe ich es auch, nur die Versicherung von Fahrzeug B derzeit nicht was aber meinen Kunden (Fahrzeug A) wenig interessiert und er von der jungen Dame, bzw. deren Versicherung seinen ihm entstandenen Schaden ersetzt haben möchte. Wie dann die Versicherung mit dem Schneewerfer umgeht und wie die junge Dame sich an ihm Schadlos hält ist allein deren Sache.

Zur Ergänzung:

Unfall wurde polizeilich aufgenommen und der Schipper (nettes Wort für einen solchen Zeitgenossen) wurde auf 01 gesetzt. Weglaufen wäre für ihn wenig sinnvoll gewesen, wohnt ja da und seine Nachbarn haben ihn bei diesem *Attentat* deutlich erkannt.

Da dieser Herr unter 01 steht, argumentiert die Versicherung der jungen Frau verständlicher Weise damit das er schuldhaft diesen Unfall herbei geführt hat und eigentlich allein Verantwortlich wäre. Allerdings gesteht die Versicherung der Frau eine mögliche Überreaktion durch den Schreck ein und bietet diesbezüglich 50% Regulierungsbereitschaft an.

Gruß Peter

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