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Wer hat Schuld? Kreuzung mit Privatausfahrt abgesenkter Bordstein.

Themenstarteram 18. November 2023 um 19:38

Abend,

Ende Oktober hatte ich leider einen Unfall an einer Kreuzung in Heidelberg.

Die gegnerische Versicherung hat meine Ansprüche vollumfänglich zurückgewiesen, da laut Polizeiakte ich Schuld bin. Ich finde es von der Polizei auch wirklich nicht nachvollziehbar wieso diese meiner Meinung nach nicht faktenbasiert einen Bericht schreibt. Es wird im Bericht nicht erwähnt dass die Gegenseite aus einer Privatausfahrt mit abgesenkten Bordstein gefahren ist. Auch stimmt es nicht dass ich mich vor Ort nicht geäußert habe. Ich habe ganz klar der Polizei mitgeteilt dass die Gegenseite nicht auf der rechten Fahrspur war. Ich habe der Polizei mitgeteilt dass ich mehrmals links und rechts auf die Vorfahrtsstraße geschaut habe und den Verkehr beobachtete. Der Unfallhergang wie die Polizei ihn schildert, kann so nicht statt gefunden haben.

Heißt, ich bin mit dem "Urteil" und auch der Entscheidung der Versicherung absolut nicht einverstanden.

Im Anhang mal die Unfallskizze und Polizeiakte. Ich bin das rote dargestelle Fahrzeug gefahren.

Wie seht ihr die ganze Sache?

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130 Antworten

Such Dir einen Anwalt.

Ohne Anwalt geht da gar nix, wobei die Lage sicher nicht so eindeutig ist wie du das vielleicht siehst.

Dein Unfallgegner kam wohl aus dem Firmengelände. Da du ihn aber laut Protokoll hinten Rechts erwischt hast muss er schon mehr oder weniger vollständig auf der Vorfahrtsstraße gewesen sein.

Ist jetzt die frage wie man das ganze auslegt.

Also ich sehe da nichts rot Dargestelltes. Ich nehme an, du bist ON1.

Der Unfallgegner kam also in der Straße, auf die du fahren wolltest, aus einer Einfahrt mit abgesenktem Bordstein und wollte nach links auf die besagte Straße abbiegen?

Du wolltest aus der anderen Straße ebenfalls in diese Straße abbiegen? Dabei kam es zum Zusammenstoß. Soweit richtig?

So wie ich das auf Google Maps erkennen kann, ist die Ausfahrt mit abgesenktem Bordstein ziemlich genau gegenüber der Einmündung, aus der du kamst.

Grundsätzlich ist man bei abgesenktem Bordstein wartepflichtig. Du bist aber auch wartepflichtig, da du Vorfahrt gewähren mußt.

Wärst du jetzt Rechtsabbieger, würd eich sagen, der andere hat Schuld. Er kommt vom abgesenkten Bordstein und biegt links ab, du biegst rechts ab, somit hast du Vorfahrt.

Es sieht aber eher so aus, als wenn du links abbiegen wolltest und ihr euch dann in der Mitte getroffen habt.

Daher haben hier beide nicht sonderlich gut aufgepasst und jeder hat eine Teilschuld.

Warum die Polizei daas anders sieht, kann ich nicht sagen. Kommt natürlich auch darauf an, wie weit der andere schon war, als es geknallt hat.

Mußtest du den Bericht nicht unterschreiben? Die Polizei entscheidet ja nicht über Schuld. Das macht am Ende ein Gericht, wenn man sich nicht einigt.

Man muß jetzt überlegen, was man macht. Ist es ein Bagatellschaden, kann man sich evtl. mit dem Unfallgegner einigen, dass jeder seinen eigenen Schaden trägt. Dann wird keiner hochgestuft.

Wenn es mehr ist und/oder du eine Rechtschutzversicherung hast, lass dich anwaltlich beraten.

Aber es ist eben gut möglich, dass ihre am Ende doch beide eine Teilschuld habt. Wirklich gewonnen wäre dann auch nichts.

Egal, ob Privatstraße oder öffentliche Straße - wer über den abgesenkten Bordstein fährt, hat keine Vorfahrt. Wird nun von Bedeutung sein, wie es genau gescheppert hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2023 um 21:01:46 Uhr:

Egal, ob Privatstraße oder öffentliche Straße - wer über den abgesenkten Bordstein fährt, hat keine Vorfahrt. Wird nun von Bedeutung sein, wie es genau gescheppert hat.

Das wird die allesentscheidende Frage sein: Kam er noch aus der Einfahrt oder war er schon auf der Vorfahrtstraße? Wenn er dabei (laut Polizeibericht) schon auf der rechten Spur war, könnte man durchaus argumentieren, er befuhr in dem Moment des Unfalls schon die Vorfahrtstraße und kam nicht mehr aus der Einfahrt.

Also entweder geht es mit anteiliger Schuld für beide aus oder du bist Alleinschuldiger. Dass der Unfallgegner als alleiniger Verursacher dasteht, sehe ich als ziemlich unwahgrscheinlich an.

Hast du wenigstens Fotos gemacht, damit man belegen kann, wo es genau geknallt hat und wie die Fahrzeuge da standen?

In Hamburg wäre es z.B. entscheidend, wie weit der Typ schon gekommen wäre, eventuell abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit. Bringt ja nicht viel, wenn der Typ gerade mal in Geradestellung ist, aber noch cm von der Ausfahrt entfernt. Wer dann mit 50 auf der Vorfahrtstraße unterwegs ist, brettert ihm unweigerlich ins Heck.

Wie genau dieser Unfall sich ereignet hat, lässt sich aus dem Ursprungsbeitrag wie auch aus dem Protokoll nicht entnehmen. Aber da der TE die Owi nicht zugegeben hat, kann er gegen einen Bußgeldbescheid ggfls. vorgehen und hätte dann auch für die Zivilsache eventuell eine bessere Grundlage.

Themenstarteram 18. November 2023 um 20:23

Hier noch mal die anderen Bilder. Hatte es vorhin nicht hochgeladen.

Ich bin das rot dargestellte Fahrzeug.

Ansonsten: Direkt nach dem Unfall hatte ich auch gedacht, dass ich zu 100% Schuld bin, ich habe auch generell kein Problem mir das einzugestehen wenn es eindeutig ist. Doch ich muss ehrlich als ich im Nachhinein noch mal drüber nachgedacht habe und mit meinem Schwiegervater gesprochen habe ist mir erst aufgefallen dass die Unfallgegnerin aus einer privaten Ausfahrt kommt. Ich bin nur schockiert dass die Polizei das vor Ort und im Bericht nicht erwähnt. Im Bericht auf der Skizze biegt die Gegnerin nach link, in der Beschreibung steht nur dass sie nach link auf den Kurpfalz-Ring gebogen ist, aber nicht von wo. Ist dochn Witz.

Ich habe keine Rechtsschutz, leider.

Das ganze war mein erster Unfall, Fotos habe ich leider nicht direkt gemacht als es geknallt hat. Die Gegnerin auch nicht. Wir sind beide direkt an den Rand gefahren, es war halt Nachmittag 16Uhr und ein haufen Berufsverkehr. War halt dumm.

Die Gegnerin ist definitiv noch nicht auf der Vorfahrtsstraße gewesen, da ich mehrmals in diese geschaut habe, link und rechts.

Bildschirmfoto-2023-11-18-um-20-29
Bildschirmfoto-2023-11-18-um-20-35

Schwierig, schwierig.

Sie kam zwar aus einer Einfahrt, aber laut der Skizze war sie im Abbiegevorgang schon weiter als du.

Oder anders gesagt: Du bist ihr reingefahren. Sie hatte, im Gegensatz zu dir, keine Möglichkeit, den Unfall zu verhindern zu dem Zeitpunkt.

Aber zweifellos, ist blöd gelaufen und hätte jedem so passieren können. Vielleicht geht es pari-pari aus, wenn man den Rechtsweg geht, vielleicht auch nicht.

Ob damit was gewonnen wäre, hängt wohl am ehsten von der Schadenhöhe ab.

Das wird ein Auswürfeln zwischen den Versicherungen und ein Rechtsstreit. Von daher kann man hier zwar seine Meinung dazu äußern, raten oder gar beraten fällt hier aber aus und würde auch nix bringen.

Alles ärgerlich, aber gib Deine Bedenken, Erkentnisse etc. an den Anwalt und /oder Versicherungen weiter. Ausgang ungewiß...Schadenssumme ist ja nicht immens...

Themenstarteram 18. November 2023 um 20:52

Danke für eure Antworten. Ich sehe sehr wohl ein dass ich eine Teilschuld habe, aber so wie die Polizei das darstellt, ärgert mich schon etwas, sehr einseitig. Mein Schaden liegt bei 4000€, laut Gutachten. Mein Schaden ist auch schon repariert, hat mich jetzt 1600€ gekostet, habe halt alles selbst gekauft und Stoßstange nicht lackieren lassen, ist mir egal. Es kommen noch Anwaltkosten dazu, diesen hatte ich schon eingeschaltet, der sieht das ähnlich, will aber abwarten was meine meine Versicherung sagt. Mit Kosten von Gutachten, Anwalt und Reperatur werde ich wohl auf 3000€ sitzen bleiben, echt scheiße, isn Monatsgehalt, hab zwei kleine Kinder und ein drittes im Kommen, is für mich halt schon viel Geld. Aber, so ist das Leben wohl machmal.

Also für mich ist laut den Bildern 5050.

Ich wünsche dir aufjedenfall das es so schnell wie möglich erledigt wird.

Nur ein kleiner tipp für das nächste mal, schließe deine Autoversicherung mit Rabattschutz ab. 1x unfall frei im Jahr

Autovermietung=Autoversicherung ?

Ich halte eine Verkehrsrechtschutzversicherung für sinnvoller als einen Rabattretter.

Man sieht ja, wie schnell man in eine rechtlich nicht glasklare Situation kommt oder rechtlichen Beistand benötigt. Ein Anwalt könnte hier vielleicht noch was retten, aber wenn man ihn selber zahlen muss, ist das Risiko eben ziemlich hoch bei ungewissem Ausgang.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 18. November 2023 um 22:35:53 Uhr:

Autovermietung=Autoversicherung ?

Ja, habe es auch gerade gesehen ::D

Schon korrigiert.

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