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Wer hat Schuld?

Themenstarteram 17. September 2012 um 20:43

Leute mal en Frage.

Hatte einen Unfall mit meinem damaligen Opel Astra.

Recht's vor Links. Ich hätte auf Vorfahrt achten müssen, nun kommt das aber:

Der Unfallgegener hatte kein Licht an, fuhr zu schnell (hat mir den schweller gebrochen und die B-Säule verzogen, dass schafft man nicht mit seinen angeben 20 + Vollbremsung) dazu hat er mich noch gedreht und mich gegen ein 2 Auto geschoben.

Desweiteren war ich über 3/4 der Kreuzung rüber. Also hätte er mich rechtzeitig bei seinen 20 km/h bremsen können und mich sehn können.

Mein Anwalt meinte nun das gewinnt er das Verfahren aus folgenden Dingen:

Kein Licht (habe 2 Zeugen & laut Gutachten gehen brennende Birnen kaputt bei einem Unfall, seine waren heile & wie gesagt hab es ja gesehn)

Kreuzung ''gehörte'' mir, Aufgrund dessen, dass ich schon sichtbar war und ich sogut wie vorbei war.

Er hat sich selbst ins Aus geschossen mit der Aussage ''Fuhr 20km/h & machte ein Vollbremsung''

 

Wie ist eure Meinung?

Wie gesagt kein Licht, hat meien komplette Seite zerschossen mit angeblichen 20km/h, war schon fast über die Kreuzung

Beste Antwort im Thema
am 18. September 2012 um 18:15

Warum hast dich nicht gleich hier von den Fachleuten beraten lassen anstatt von deinem Anwalt? :D Hier sitzen die besten Verkehrsrechtsexperten, die werden deinem Anwalt schon erklaeren wo und wie es langlaeuft. Am besten Druckst dir hier die Fachratschlaege aus und gibst sie ihm mit dem Hinweis das er sich danach richten soll :D

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Was hat das mit dem Licht zu tun?

War es nachts?

Eingentlich ist doch alles klar, rechts vor links. 

am 17. September 2012 um 21:03

Trotz Vorfahrt muss jeder Verkehrsteilnehmer alles dazu beitragen einen Unfall zu vermeiden!

Ein Vorfahrtsrecht darf keinesfalls erzwungen werden!

 

Alles andere ist ein Fall für ein Gericht und dessen vereidigte Sachverständige....

 

P.S. eine verständlichere Formulierung wäre ebenfalls hilfreich!

am 17. September 2012 um 21:20

Du hast rechts vor links missachtet, also hast du schuld. Bei Vorfahrtsverstössen ist nicht zu spassen.

Schuld ja, aber wieviel Teilschuld kann der Unfallgegner noch bekommen? Zu schnell und ohne Licht (wenns schon notwendig war(Wir kennen ja noch keine Uhrzeit)) kann durchaus zu einer großen Teilschuld führen, dessen genaue Einschätzung uns nicht zusteht! ;)

Das wird das Gericht klären müssen...

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VorfahrtOhneLicht.php

Ich zitiere mal...

Zitat:

Zum Sachverhalt: Der Kl. befuhr am 20.6.1981 gegen 23.45 Uhr in S. bei regnerischem Wetter mit seinem Pkw [...]

... den Sachverhalt kennen wir nicht! Bis jetzt wissen wir nur, er fuhr ohne Licht (und zu schnell), laut Aussage des TEs... und dem beschriebenen Aufprallverhalten und dem geschilderten Schadensbild.

Wenn er explizit erwähnt, dass der Andere ohne Licht fuhr, dann muss es ja Nacht, oder mindestens dunkel gewesen sein, denn sonst würde ein normaler Mensch das nicht erwähnen, denn ich schätze mal der aller aller größte Teil der Autofahrer fährt tagsüber ohne Licht, wie ich.

Is schon klar, aber zwischen gerade einsetzender Dämmerung und stockfinsterer Nacht (zuzüglich Wetterbedingungen) liegt ein großer Interpretationsraum, der ausschlaggebend für die Wertung dieses Aspekts bei der Urteilsfindung sein kann...

Das wollte ich damit gesagt haben!

Is schon klar, aber das war für den Fragesteller als Anhaltspunkt, auch wenn er uns den Rest nicht verrät, hat er zumindest was zum Lesen.

 

Das wollte ich damit gesagt haben!

am 18. September 2012 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von 2 Car Projekt

 

Kreuzung ''gehörte'' mir, Aufgrund dessen, dass ich schon sichtbar war und ich sogut wie vorbei war.

Wann gehört jemandem die Kreuzung und in welchem Paragraphen der STVO steht, dass der Besitzer der Kreuzung Vorfahrt hat?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von 2 Car Projekt

Kreuzung ''gehörte'' mir, Aufgrund dessen, dass ich schon sichtbar war und ich sogut wie vorbei war.

Wann gehört jemandem die Kreuzung und in welchem Paragraphen der STVO steht, dass der Besitzer der Kreuzung Vorfahrt hat?

Amen

Vorallem wo kann man Kreuzungen "kaufen"

ich möchte auch eine....

Jetzt im Ernst mit ich war weiter wie der - kannst du vergessen... sonst kommen wir noch soweit dass jeder Gas gibt!

Als GUTES Beispiel: in Amerika - Vier WEGE -STOP Kreuzungen...

wer als erstes Ankommt darf weiter fahren!

wie dass bei uns Enden würde kann sich JEDER ausmahlen!

Alex

PS Licht? wie dunkel war es den?

Eine Lichtpflicht am Tag gibt es NICHT- wie übersichtlich war die Kreuzung - und wie schnell warst DU?

ich denke die Hauptschuld bekommst DU!

was DEIN Anwalt sagt ist Schnurz

der Will dein Bestes - DEIN GELD!

Der Richter wird dir Auskunft geben!

PPS - ein Anschlag mit 10km/h in der Seite ist HEFTIG- und ja danach kannst du zu 99% dein Auto schrotten- aber wie ist es eigentlich mit dem Airbag des Gegners ist der aufgegangen?

dass dich der aus der Bahn wirft ist KLAR!

Ein Vorfahrtsverstoss wiegt deutlich schwerer als eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Ich habe mal einem anderen innerorts die Vorfahrt genommen. Mein Unfallgegner war ordentlich alkoholisiert und war mit ca. 80 bei erlaubten 50 unterwegs. Vor Gericht kam es zu einer 50/50-Teilung. Das zeigt, welchen Stellenwert ein Vorfahrtsverstoss hat.

Zitat:

Original geschrieben von 2 Car Projekt

Mein Anwalt meinte nun das gewinnt er das Verfahren aus folgenden Dingen:

Kreuzung ''gehörte'' mir, Aufgrund dessen, dass ich schon sichtbar war und ich sogut wie vorbei war.

mMn ist Dein Anwalt entweder inkompetent, belügt Dich, oder beides.

Wenn Du nicht vorfahrtberechtigt bist, darfst Du in die Kreuzung erst einfahren, wenn Du die anderen Verkehrsteilnehmer weder gefährdest noch behinderst. "so gut wie vorbei" oder "für den anderen sichtbar" reicht nicht ansatzweise aus, auch nicht, wenn der Vorfahrtsberechtigte zu schnell war, den Blinker gestetzt hatte oder sogar selber eine rote Ampel überfahren hat.

Das mit dem nicht eingeschalteten Abblendlicht liegt im Ermessensspielraum des Richters, wie das verlinkte Urteil zeigt (hier wurde dem Kläger gegaubt, daß er den Wagen des Unfallgegners nicht erkennen konnte.)

am 18. September 2012 um 18:14

Zitat:

Wie ist eure Meinung?

Wie gesagt kein Licht, hat meien komplette Seite zerschossen mit angeblichen 20km/h, war schon fast über die Kreuzung

Hatte identischen fall vor paar jahren.

War letztendlich Teilschuld beide parteien.

Das heisst: Ich dürfte 50% ihren Schaden bezahlen und sie dürfte 50% meines Schadens bezahlen.

Nie im leben bekommst du 100% schuld zugesprochen.

Ich denke du bist volkommen unschuldig!

Wenn der Affe mit wahnsn Temp angeschossen kamm von rechts und das noch ohne licht bei nder dämmerung?!

 

Kannst ja schwer vor der Kreuzung aus dem Auto austeigen, gucken ob einer kommt, rechts das Warndreieck stellen die kreuzung passieren und hinterher das Warndreick wieder mitnehmen.:rolleyes:

Du bist unschuldigt;)

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