- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Wer hat Vorrang in 30er Zone mit rechts-vor-links?
Wer hat Vorrang in 30er Zone mit rechts-vor-links?
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das kannst du machen, aber rein nach STVO betrachtet, hat das Auto Vorrang. Anders sähe es aus, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in die das Auto einbiegen möchte.
Ähnliche Themen
99 Antworten
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 20. März 2018 um 14:38:23 Uhr:
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Ist dort ein Übergang für den Fußgänger , hat dieser Vorrang .
Das Auto
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das kannst du machen, aber rein nach STVO betrachtet, hat das Auto Vorrang. Anders sähe es aus, wenn der Fußgänger die Straße überqueren möchte, in die das Auto einbiegen möchte.
Und genau so würde ich den Sachverhalt verstehen. Das Auto kreuzt beim Abbiegen den Weg des Fußgängers, der eigentlich nur gerade aus in der gedachten Verlängerung seines Fußweges läuft.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2018 um 15:13:18 Uhr:
Und genau so würde ich den Sachverhalt verstehen. Das Auto kreuzt beim Abbiegen den Weg des Fußgängers, der eigentlich nur gerade aus in der gedachten Verlängerung seines Fußweges läuft.
Genau. Und weil das Auto vom Fußgänger aus von rechts kommt, hat es Vorrang.
Zitat:
@Karolin76 schrieb am 20. März 2018 um 14:53:18 Uhr:
Ich würde dem Fußgänger Vorrang geben!
Gute Fahrt!
Das wäre sehr nett von Dir. Vorrang hat da aber trotzdem das Auto. Eine Tempo-30-Zone regelt ja nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zone, sonst ändert sich nichts.
Eigentlich sollte in den Zonen auch generell rechts vor links gelten, aber ich habe auch schon Zonen gesehen in denen das nicht so war und die Vorfahrt anders geregelt war.
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 20. März 2018 um 15:15:43 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. März 2018 um 15:13:18 Uhr:
Und genau so würde ich den Sachverhalt verstehen. Das Auto kreuzt beim Abbiegen den Weg des Fußgängers, der eigentlich nur gerade aus in der gedachten Verlängerung seines Fußweges läuft.
Genau. Und weil das Auto vom Fußgänger aus von rechts kommt, hat es Vorrang.
Nein, es hat Vorrang, weil der Fußgänger die Fahrbahn überqueren möchte.
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 20. März 2018 um 14:38:23 Uhr:
In einer 30er-Zone mit rechts-vor-links will ein Autofahrer an der Kreuzung nach rechts abbiegen, von links kommt ein Fußgänger (auf dem Fußweg) der gerade aus über die Straße will.
Wer hat in diesem Szenario Vorrang? Wenn der Fußgänger ein Auto wäre der Fall klar, er müsste dann warten. Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mir ist aber auch klar, dass man sein „Recht“ nicht erzwingen darf.
Grüße
Sorry, aber die ganze "Frage" macht überhaupt keinen Sinn .... Wenn an einer "rechts-vor-links-Kreuzung" jemand rechts abbiegen will dann muss der eigentlich gar keinem die Vorfahrt gewähren. Und wenn der Fußgänger von links kommt dann kommt das Auto von ihm aus gesehen von rechts und hat somit auch "Vorfahrt"! Letzter Satz gelöscht wegen völliger Verblödung meinerseits ....
Zitat:
@TomF31 schrieb am 20. März 2018 um 15:22:40 Uhr:
Wie man also darauf kommt, dass der Fußgänger wenn er ein Auto wäre in dem Fall Vorrang hätte ist mir wirklich schleierhaft ....
Mir auch. Steht so nämlich nicht im Eröffnungsbeitrag.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 20. März 2018 um 15:24:54 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 20. März 2018 um 15:22:40 Uhr:
Wie man also darauf kommt, dass der Fußgänger wenn er ein Auto wäre in dem Fall Vorrang hätte ist mir wirklich schleierhaft ....
Mir auch. Steht so nämlich nicht im Eröffnungsbeitrag.
Oh je, das ist jetzt schon fast peinlich ......
Da hat mich wohl jemand missverstanden. Die Vorfahrtsregeln (wie rechts vor links) gelten nur für das Verhältnis der Fahrzeugführer zu einander. Hier gilt hingegen § 9 Abs. 3 S. 3 StVO.
Ist mit Worten vielleicht schlechter zu beschreiben als mit einer kleinen Skizze. Ich versuche es trotzdem:
Das Auto fahrt die A-Straße entlang und auf dem rechts neben der A-Straßen befindlichen A-Gehweg kommt ihm ein Fußgänger entgegen. Der Autofahrer möchte nach rechts in die B-Straße einbiegen, der Fußgänger möchte die B-Straße nur überqueren und dann auf dem A-Gehweg weiter gehen.
Hier hat der Fußgänger Vorrang.
Das gleiche auch, wenn der Fußgänger auf dem links befindlichen A-Gehweg läuft und der Autofahrer nach links abbiegen möchte.
Zitat:
@Gearboxx schrieb am 20. März 2018 um 14:38:23 Uhr:
Aber so bin ich beim googlen auf widersprüchliche Aussagen gestoßen.
Man könnte sich zum Thema auch die StVO ergooglen. Dann wäre klar, dass die Fussgängerfrage ganz allgemein gilt und nicht bloß in der 30er-Zone. Und mit "rechts vor links" hat das Ganze überhaupt nix zu tun, weil die Benutzung der Straße bzw. Fahrbahn für Fußgänger klar geregelt ist:
Zitat:
StVO § 25 Fußgänger
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.
[...]
(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehr zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
Demnach muss der Fußgänger den Fahrzeugverkehr beachten und ggfs warten, nicht umgekehrt. Früher hieß es "Motorkraft vor Muskelkraft". Das gilt im Grundsatz auch heute noch, jedoch nicht an Ampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen).
Zitat:
@spreetourer schrieb am 20. März 2018 um 15:34:26 Uhr:
Früher hieß es "Motorkraft vor Muskelkraft". Das gilt im Grundsatz auch heute noch, jedoch nicht an Ampeln und Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen).
Und nicht beim Abbiegen, wenn ein FG die Straße, in die eingebogen werden soll, queren möchte