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Wer hatte hier Schuld? VW oder BUS?
jo letztens stand ich so an der ampel mit guter sicht auf die straße
und da stand ein Bus noch (nicht so ein kleiner sondern so ein richtig langer) der hatte es eilig , also ist er gleich losgefahren...
BUMS rammte er mit dem ende einen roten kleinwagen VW , vorne rechts an die seite, der busfahrer fuhr ganz normal weiter als ob nichts war..
und frau im vw war heftig geschockt und fuhr auch einfach weiter quasi dem Bus hinterher....
wer hatte denn hier vorfahrt der bus oder der rote vw?
Kann es sein das der VW auch schuld hat? weil die ja weiter als die Haltelinie siehe skizze stand.. sie ist schon als es grün wurde bissl vorgefahren war das ihr Fehler?
Beste Antwort im Thema
Jetzt nochmal ruhig und von vorne...
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19 Antworten
Jetzt nochmal ruhig und von vorne...
so wie ich es "sehe" Bus hat den Wagen nicht gesehen!
aber DENNOCH - ist wohl 90% beim Bus...
Alex
Also...der VW und der Bus befanden sich vor einer roten Ampel. Ok...
Der VW (wenn ich die Skizze und deine Erklärung richtig deute) hat eine Markierung (vielleicht "Bei rot hier halten") überfahren.
Weswegen ist diese Markierung dort? Um Einfahrten oder Kreuzung eine Eingliederung in den stehenden Verkehr zu gewährleisten?
Oder befindet sich der Bus auf einer Busspur und die Haltelinie soll diesem einen größeren Radius beschaffen?
Jetzt springt die Ampel auf grün und der Bus hat durch seinen Formel1-Start den VW touchiert?
Zitat:
Die wesentlichen Regelungen des § 20 Abs. 5
Die Regelung des Abs. 5 räumt den beiden Gruppen der Omnibusse des Linienverkehrs und den Schulbussen einen Vorrang gegenüber dem sich bereits im Verkehrsfluss befindlichen Fahrzeugen ein. Zu diesem Zweck wird den Fahrzeugführern durch Abs. 5 Satz 2 die zwingende Verpflichtung auferlegt, den Einfahrvorgang zu ermöglichen. Die Fahrzeugführer im fließenden Verkehr sollen den öffentlichen Verkehrsmitteln die Eingliederung in den Verkehrsfluss unter Zurückstellen ihres sonst ihnen zustehenden Vorrangs gegenüber dem ruhenden oder wartenden Verkehr ermöglichen und müssen notfalls sogar eine "mittlere Bremsung" in Kauf nehmen [29].
Ein Busfahrer darf darauf vertrauen, dass sich weit hinter seinem Bus befindliche KFZ an das Vorranggebot halten und ihm den Vorrang einräumen, wenn er rechtzeitig seine Anfahrabsicht signalisiert [30]. In keinem Fall darf jedoch ein Busfahrer blindlings darauf vertrauen, dass ihm der über Abs. 5 grundsätzlich gewährte Vorrang auch in jedem Fall eingeräumt wird [31]. Erst recht nicht darf ein Anfahrvorgang erzwungen werden [32].
Quelle: http://www.schulbus.net/records/040517verhalten/040517verhalten.htm#8
Hatte ich auch mal, der Bus stand in der Haltestelle und ich war dabei fast an ihm vorbei zu fahren. Plötzlich setzt er den Blinker und fährt sehr zügig an, er dachte hier auch dass ich hier eine Vollbremsung ablegen müsste um ihn rein zu lassen.
Wie in dem Link richtig geschrieben wird, musst man ihm das einfahren ermöglichen, der Bus darf sich aber die Zufahrt nicht erzwingen und je nachdem wie die Verkehrssituation ist lasse ich ein Bus immer einfahren. Ich setze aber weder zurück um ihn einfahren zu lassen, noch lege ich eine Vollbremsung ein.
In diesem Fall wird die Frau mit dem VW eine Mitschuld bekommen und der Busfahrer wird den Unfall nicht bemerkt haben, denn ich bin selber lange LKW-Züge gefahren und wenn am ende nur leicht was streift, merkte man dass vorne in der Kabine nicht. Hier muss es bei dieser Länge schon richtig hart krachen damit man das auch mitbekommt.
Was für eine Frage: Wenn ein Auto steht und das andere fährt dagegen, ist die Schuld doch klar.
Ob der PKW nun eine Haltelinie überfahren hat, ist auch zweitrangig.
Zitat:
Original geschrieben von conan77
.. sie ist schon als es grün wurde bissl vorgefahren...
Der VW Bus ist schuld
Schuld der Bus ist VW.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Wie in dem Link richtig geschrieben wird, musst man ihm das einfahren ermöglichen, der Bus darf sich aber die Zufahrt nicht erzwingen und je nachdem wie die Verkehrssituation ist lasse ich ein Bus immer einfahren. Ich setze aber weder zurück um ihn einfahren zu lassen, noch lege ich eine Vollbremsung ein.
In diesem Fall wird die Frau mit dem VW eine Mitschuld bekommen und der Busfahrer wird den Unfall nicht bemerkt haben, denn ich bin selber lange LKW-Züge gefahren und wenn am ende nur leicht was streift, merkte man dass vorne in der Kabine nicht. Hier muss es bei dieser Länge schon richtig hart krachen damit man das auch mitbekommt.
Vollumfänglich beantwortet. cpedv müsste dafür eigentlich ein paar mehr grüne Daumen bekommen.
Ab jetzt kommt nur noch Spam.
Warum bekommt die Frau automatisch ein Mitschuld? Vllt. konnte sie nicht an der Haltelinie halten, weil die Ampel umgeschalten hat und sie ohne Vollbremsung nicht vor der Linie zum Stehen kam. Und wenn sie dann ein paar Sekunden steht und der Bus sie streift.....
Wenn der Bus keine eigene Ampel hat, muss er sich per Blinker dem Verkehr auf der Straße einordnen und darf keine Vorfahrt erzwingen. Gilt übrigens auch an jeder Bushaltestelle, die per Markierung von der normalen Fahrspur zurückversetzt ist.
Das weiß ich von einer nahen Verwandten, die den Busführerschein besitzt.
Nur dann, wenn der Bus mit Warnblinker auf der Fahrspur hält, darf man ihn nicht mehr überholen, wenn der Blinker links gesetzt wird.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Wenn der Bus keine eigene Ampel hat, muss er sich per Blinker dem Verkehr auf der Straße einordnen und darf keine Vorfahrt erzwingen. Gilt übrigens auch an jeder Bushaltestelle, die per Markierung von der normalen Fahrspur zurückversetzt ist.
Das weiß ich von einer nahen Verwandten, die den Busführerschein besitzt.
Nur dann, wenn der Bus mit Warnblinker auf der Fahrspur hält, darf man ihn nicht mehr überholen, wenn der Blinker links gesetzt wird.
Was trotzdem nicht heißt, dass der Bus einen Unfall provozieren darf. Sonst hätte er wohl mehr Rechte als ein RTW
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Nur dann, wenn der Bus mit Warnblinker auf der Fahrspur hält, darf man ihn nicht mehr überholen, wenn der Blinker links gesetzt wird.
Wo steht das geschrieben??
Zumindest nicht § 20 Abs. 5!
Zitat:
Ein Busfahrer darf darauf vertrauen, dass sich weit hinter seinem Bus befindliche KFZ an das Vorranggebot halten und ihm den Vorrang einräumen, wenn er rechtzeitig seine Anfahrabsicht signalisiert. In keinem Fall darf jedoch ein Busfahrer blindlings darauf vertrauen, dass ihm der über Abs. 5 grundsätzlich gewährte Vorrang auch in jedem Fall eingeräumt wird. Erst recht nicht darf ein Anfahrvorgang erzwungen werden.
In diesem Fall wird aber berichtet dass beide Fahrzeuge bei Rot standen und die PKW Fahrerin bei grün etwas vor rollte. Richtig wäre gewesen stehen zu bleiben bis der Bus rein gezogen wäre. Der Busfahrer musste sich hier trotzdem vergewissern das der PKW ihn rein lässt und hätte seine Vorrang nicht erzwingen dürfen, daher bekommen in diesem Fall beide eine Mitschuld.
Selbst Einsatzkräfte mit Blaulicht und Martinshorn dürfen sich kein Vorrang erzwingen, mit welchem Recht dürfte es dann ein Bus?! Oder was ich auch schon gesehen habe, dass sich manche ihre Fahrzeuge beschädigen nur um ein Einsatzwagen vorbei zu lassen.
Und wie schauts aus wenn sich der BUS nach dem "Unfall" einfach so aus dem Staub macht?
Ist das nicht auch Fahrerflucht?
Was würde dann passieren? Bekommt der Bus automatisch die volle Schuld wenn er Fahrerflucht begeht?
Zitat aus Post# 1
BUMS rammte er mit dem ende einen roten kleinwagen VW , vorne rechts an die seite, der busfahrer fuhr ganz normal weiter als ob nichts war..