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Wer ist Anspruchstellet bei einem Verkehrsunfall?

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 12:53

Hallo,

Ich hatte einen Unfall, und möchte bei der gegnerischen Versicherung mein Schäden am eigenen Fahrzeug anmeldenm. Ich bin Fahrer und Eigentümer. Meine Frau ist Halterin.

Im Fragebogen der gegnerischem Versicherung steht:

Anspruchsteller, Name und Anschrift des Anspruchstellers (ggf.des Fahrzeughalters).

Muss hier der Eigentümer der Fahrer oder der Halter Ansprüche stellen?

Danke

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77 Antworten

Du als Eigentümer bist der Anspruchsteller

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 13:20

Danke. Dann gibts noch das Feld:

Verursacher: Gegen wen erheben Sie Ansprüche und womit begründen Sie diese?

Gegen wen soll ich Ansprüche erheben? Gegen die Halterin des Unfallgegners, gegen Ihre Haftpflichtversicherung oder gegen den Fahrer des Unfallgegners?

das kannst du dir aussuchen. Nimm die Versicherung, die hat die meiste Kohle....:)

Wie hoch ist denn der Schaden?

Besser zum Anwalt und den das machen lassen wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Ansonsten gegen den Halter, Fahrer /in und dessen Versicherung (wenn bekannt)

Versicherung bekommt man über den Zentralruf raus.

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 13:31

1000 euro, je nachdem wer den Schaden reparieren wird? Günstige Werkstatt vielleicht 200 euro, teure vielleicht 1000 euro.

Aber das wäre ja die nächste Frage, wer und wie das beurteilen soll?

Denn die Haftungsquote wird noch erst bestimmt, und ich war auch Schuld.

Da es aber tendentiell eher ein Bagatellschaden ist, würde ich ungerne einen Gutachter einschalten. Denn, wenn ich am Ende 90% Schuld trifft, darf ich den Gutachter zahlen.

Bleibt mir also nur Kostenvoranschlag, oder?

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 13:33

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:30:04 Uhr:

Versicherung bekommt man über den Zentralruf raus.

Versicherungsgesellschaft habe ich ja schon, ich fülle gerade deren Fragebogen aus.

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:31:34 Uhr:

1000 euro, je nachdem wer den Schaden reparieren wird? Günstige Werkstatt vielleicht 200 euro, teure vielleicht 1000 euro.

Aber das wäre ja die nächste Frage, wer und wie das beurteilen soll?

Denn die Haftungsquote wird noch erst bestimmt, und ich war auch Schuld.

Da es aber tendentiell eher ein Bagatellschaden ist, würde ich ungerne einen Gutachter einschalten. Denn, wenn ich am Ende 90% Schuld trifft, darf ich den Gutachter zahlen.

Bleibt mir also nur Kostenvoranschlag, oder?

wenn das so ist, wie du das schilderst, dann ein klares Ja

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 13:40

Zitat:

@Pauliese schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:27:20 Uhr:

Besser zum Anwalt und den das machen lassen wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Ansonsten gegen den Halter, Fahrer /in und dessen Versicherung (wenn bekannt)

Rechtsschutz habe ich zwar, aber die Schuldfrage ist nicht geklärt. Und auch hat mir ein Anwalt gesagt, dass in so einem Falle die Rechtsschutz nicht zahlen wird für Anwaltsberatungskosten und außergerichtliche Einigung.

Ich soll mich mit meiner Haftpflicht zusammentun, wir sitzen da in einem Boot und soll mich von meiner Haftpflicht beraten lassen. So 100%ig hab ich es nicht verstanden.

Aber eins ist sicher, ich tue so als wäre ich nicht Schuld und will erstmal meinen Schaden von der gegn. Haftpflicht ersetzt bekommen. Dann schauen wir mal wie die diese Haftungsquote festlegen. Danach sehe ich weiter.

Allerdings wollen die im Fragebogen schon die Schadenshöhe wissen. Soll ich das schätzen oder brauchen sie jetzt schon einen Kostenvoranschlag?

Was ist überhaupt passiert, dass die Schuldfrage unklar ist?

In so einem Falle hätte ich wahrscheinlich versucht mich mit dem Gegner gütlich zu einigen.

Nach dem Motto: wenn jeder einen Teil Schuld hat, soll halt jeder seinen Schaden selbst tragen.

Das ganze schriftlich festhalten und aus die Maus.

Ist aber nur ganz pauschal gesprochen….

Die Details kennen wir hier nicht.

Evtl. ist mindestens eines der Autos halt leider nicht, „Alt aber bezahlt“ so wie bei mir.

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 13:54

Ich hab es ja versucht mit dem zu einigen, aber er wollte Polizei rufen und alles über die Versicherung laufen lassen. Wobei man den Schaden aus eigener Tasche auch nachträglich bezahlen kann, wenn man nicht hochgestuft werden will.

Themenstarteram 20. Oktober 2021 um 13:58

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Oktober 2021 um 15:43:23 Uhr:

Was ist überhaupt passiert, dass die Schuldfrage unklar ist?

Die Schuldfrage ist deswegen unklar, weil es immer 2 Wahrheiten gibt und bei einem Unfall in einer unübersichtlichen Verkehrssituation nicht immer eindeutig zu beantworten ist. Je näher man die Dashcamaufnahmen anschaut, desto mehr Fehler kann man bei dem Gegner erkennen.

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