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Wer ist dabei? Ford Explorer ST Hybrid 2020 ->
Hallo zusammen,
die Bestellbücher für den neuen Explorer sind geöffnet, schauen wir doch mal, wie viele wir hier mit welcher Farbe und Ausstattung so werden. Ich fange dann einfach mal an:
- Explorer ST Hybrid / Schwarz-schwarz / AHK / Lieferung voraussichtlich Febr. 2020
Beste Grüße
Filou
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lucifer6 schrieb am 11. Mai 2020 um 22:21:12 Uhr:
Herzlichen Glückwunsch! Wo sind die Fotos?
Danke. Fotos? Na hier ;o)
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949 Antworten
Auch ich habe bestellt
Explorer ST Hybrid / Magnetic Grey / AHK / Lieferung voraussichtlich Febr. 2020
Grüße,
Moin,
wie habt ihr die AHK konfiguriert? Finde die nicht.
Gruß,
Ich habe es auch getan...
Explorer ST-Line in Obsidian-Schwarz, keine AHK ;-) , Lieferung voraussichtlich im Mai...
@Alfisto166,
Glückwünsche zum neuen Dickschiff und lass Dir die Zeit bis Mai nicht zu lang werden....
Beste Grüße
Filou
Zitat:
@Filou-SH schrieb am 15. November 2019 um 12:46:00 Uhr:
@Alfisto166,
Glückwünsche zum neuen Dickschiff und lass Dir die Zeit bis Mai nicht zu lang werden....
Beste Grüße
Filou
Danke! Ich gebe ja den Mustang kinderbedingt auf - das wird also eine Abschiedstournee... Aber eine, die Spaß macht. :-)
komplett übersehen den Thread
Explorer ST, in Standardweiß (hat die Frau entschieden :-) )
Lieferung vermutlich 02/20
ohne AHK ( war bei meiner Bestellung am 30.09. noch nicht möglich)
Kauf ich dann so dazu und der Händler bastelt die dran.
@Messemann,
na denn congratulations zum neuen Riesenbaby. In weiß wirkt er bestimmt nooooch größer... ;-)
@all,
bin derzeit am überlegen, ob ich tatsächlich das "E" im Nummernschild integrieren sollte. Eigentlich vertrete ich ja den Stanpunkt, je kürzer die Blechtafel umso besser. Da ich jedoch sehr viel beim Kunden vorfahre und Greta ja in den Köpfen der Massen allgegenwärtig ist, würde das "E" den augenscheinlichen Malus des großen SUV wieder ausgleichen. Wie macht Ihr es?
Beste Grüße
Filou
Ich denke schon, dass dieses E die ultragrüne Fraktion etwas beschwichtigen wird beim Anblick dieses "Brockens" :-)
Sehe ich genauso, das E-Kennzeichen und der Schriftzug "Hybrid" werden vielleicht die Gemüter etwas beruhigen - zumindest bei dem Teil der Klimahysteriker, der des Lesens mächtig ist...
Prima, dass IKEA bei mir quasi vor der Tür liegt und zudem ein gutes Frühstück anbietet...
Über sechs Millionen Euro investiert IKEA Deutschland insgesamt in die Ladeinfrastruktur. "Wir nutzen zum Betrieb der Ladestationen zu 100 Prozent Ökostrom", so Johannes Ferber. Das Aufladen ist kostenlos für alle, und die E-Ladesäulen sind während der IKEA Öffnungszeiten in Betrieb.
Beste Grüße
Filou
Zitat:
bin derzeit am überlegen, ob ich tatsächlich das "E" im Nummernschild integrieren sollte
Es ist zwar schade, dass hier nun ein zweiter Thread zum Explorer eröffnet wurde, dessen Inhalt mit der Überschrift wenig zu tun hat, aber egal, noch behalte ich den Überblick.
Wenn Du die Vorteile des „E‘s“ nutzen möchtest, also (wahrscheinlich) Zuschuss aufgrund des aktuellen Klimapakets und hälftige Privatanteilbesteuerung bei Firmen- bzw. Dienstfahrzeugen, wirst Du Dir doch nicht aussuchen können, ob Du das „E“ haben möchtest oder nicht.
Bestimmt kannst Du das Auto auch ohne „E“ zulassen, aber das würde doch bedeuten, dass alle Subventionen, die damit in Zusammenhang stehen, nicht für Dich gelten.
@underwood14716,
bist Du wirklich sicher? Die Berechtigung (nicht Pflicht) für das E-Kennzeichen ist zum einen auf Kommunalebene überall anders geregelt. Es gibt Städte, bei denen Busspuren damit genutzt werden dürfen, andere heben bestimmte Durchfahrtsbeschränkungen auf. Wieder andere gestatten nichts davon. Das eigentliche Kennzeichen ist auch bei vorliegender Berechtigung nach EmoG eine "Kann Bestimmung", daher ja auch die fragwürdige Regelung, wonach Autos mit E-Kennzeichen dennoch eine grüne Umweltplakette in den dafür ausgewiesenen Gebieten haben müssen.
Das eigentliche Kennzeichen hat aber keinen Einfluss auf die halbierte Bemessungsgrundlage (nicht Steuersatz). Entscheidend ist hier, dass die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 (beim Explorer Nr. 2) des Elektromobilitätsgesetzes vorliegend sind. Die Entscheidung ob E-Kennzeichen am Wagen oder nicht, hat darauf keinen Einfluss.
Abzuwarten bleibt hingegen, ob die ab 2022 verschärfte Regelung von sodann mind. 60 KM Reichweite (ab 2025 = 80 KM) unserem Hybrid den Steuervorteil wieder streichen wird, oder aber ein Bestandsschutz für die positiv beschiedenen 0,5 % Fahrzeuge gilt.
Beste Grüße
Filou
Nein, ich bin mir nicht sicher. Kann sein, dass es so ist, wie Du schreibst. Wofür steht das „SH“ in Deinem Nickname? Kommst Du aus Schleswig-Holstein?
@underwood14716,
yep, aus der Kieler Ecke.
Gruß, Filou