Wer ist im Recht? Händler oder ich?
Hallo liebe TT-Gemeinde,
mit meinem Wagen haben ich leider mehr Probleme als Freude...
vor 2 Monaten habe ich meinen TTCQ 180PS BJ 05 bei einem Audi Vertragshändler inkl. einer Gebrauchtwagen Garantie "Perfect Car Pro" gekauft.
Nun ist neben vielen vorherigen Mängeln auch noch die Beleuchtung meines FIS ausgefallen und ich wollte den Wagen heute bei einem Audi Händler meines Vertrauens auf Kosten des Audi Händlers, bei dem ich den Wagen gekauft hab (400 km weit entfernt von mir) reparieren lassen. Leider weigert sich nun der weit entfernte Audi Verkäufer die Kosten für die anstehende Reparatur zu übernehmen.
Trotz der Tatsache, dass der Wagen die Gebrauchtwagen Garantie hat, fallen bei Reparatur Kosten i.H.v. 350,00 Euro an.
Nun meine Frage: Muss der Audiverkäufer nicht sowieso aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung die Kosten für die Reparatur übernehmen? Ich bin doch noch nicht mal über die 6 Monatsgrenze (Beweislastumkehr) und trotzdem will der die Reparatur nicht zahlen...
Wer ist im Recht? Kann ich meinen Anspruch gelten machen oder muss ich selber für die Kosten aufkommen?
Danke für Eure Hilfe!
Lieben Gruß, Kristian
Beste Antwort im Thema
Yep - wie Puma_King schon schreibt, Garantie ist Garantie, und Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Als die gesetzliche Regelung mit der 24monatigen Gewährleistung kam, hat die Wirtschaft bewusst nicht die Welle gemacht, da nach 6 Monaten der Kunde eh die Beweislast führen muss, was i.d.R. ziemlich schwierig bzw. gar unmöglich ist.
Pfiffige Händler versuchen, den eigenen Geldbeutel zu schonen, indem sie Gewährleistungsfälle (deren Kosten eigentlich in voller Höhe sie übernehmen müssten), über die Garantieversicherung des Kunden abzuwickeln, und dem (dummen) Kunden so auch noch einen Eigenanteil aufzubürden.
Deshalb auf Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate bestehen.
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TTQuattro8N
Nun meine Frage: Muss der Audiverkäufer nicht sowieso aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung die Kosten für die Reparatur übernehmen? Ich bin doch noch nicht mal über die 6 Monatsgrenze (Beweislastumkehr) und trotzdem will der die Reparatur nicht zahlen...
Lieben Gruß, Kristian
Genauso ist es. Innerhalb der ersten 6 Monate muß er die vollen Kosten übernehmen incl. der Selbstbeteiligung der GW-Garantie!
Zumindest wenn er es über die Gw-Garantie abwickeln möchte. Er kann natürlich auch alles aus eigener Tasche zahlen.
Der Händler muss alles bezahlen, und nicht über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln lassen.
Er ist in der Pflicht.
@Cabrio79
...give me five...
Nicht so schnell!
Der Händler hat ein Recht, den Schaden zuerst SELBER zu beheben.
Wenn du ihm dieses Recht nimmst, also in ner anderen Werkstatt reparieren läßt, bleibst du unter Umständen auf den Kosten sitzen.
...mein TT hatte nen kapitalen Getriebeschaden nach 3 Tagen, mein Verkäufer (Audi+VW Händler) saß 120 KM entfernt. Die kamen dann mit dem Hänger, und haben den Wagen beim meinem Audi Dealer um die Ecke (da wo ich ihn zum nachsehen hingebracht hatte) abgeholt.
Mein Händler um die Ecke meinte, der Verkäufer hätte dazu durchaus das Recht.
Rischtisch!
Hey Leute,
danke schon mal für Eure Antworten!!
Heißt das jetzt, dass der Audi Händler von mir verlangen kann, dass ich den Wagen 400 km weit fahre, damit er die Reparatur übernimmt?
Muss ich den Wagen dort hin bringen oder muss er ihn abholen? Ich mein, mal ganz im Ernst, wenn ich erst 800 km fahren muss, plus die Zeit, die dabei drauf geht, dann lohnt sich ja schon fast das Selberzahlen...
LG Kristian
Also bei mir hat der Händler den Wagen von sich aus mit dem Hänger abgeholt.
Leider kann ich dir nicht sagen, ob er das muss.
Aber ich VERMUTE, als Mangelfolgeschaden ist er dazu verpflichtet, dich so zu stellen, als sei der Mangel nicht aufgetreten.
Das hieße, entweder er holt ihn selber, oder du bringst ihn, und er erstattet dir die Kosten, die dir enstanden sind bzw. entehen werden. Das ist aber jetzt REINES MUTMAßEN eines nicht Juristen.
Hallo,sind denn zB Leuchtmittel und andere Verschleißteile auch darin enthalten?Ich denke auch Du mußt erst zu dem Händler bei dem Du das Auto gekauft hast,leider.Gruß Klaus
Bei Leuchtmitteln kommt es darauf an.
Nen Xenonbirne ist kein Verschleißteil (kann ich aush eigener Garantiererfahrung sagen). Ne normale Birne IST ein Verschleißteil. Und bei Verschleißteilen ist es essig mit Sachmängelhaftung. Da kannste hin wo du willst, du musst eh bezahlen wenn der Händler keine Kulanz zeigt.
Wenn ne Halogenbirne abraucht oder die Kupplung nach 1000KM Verschleißbedingt den Geist aufgiebt, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Irgendwo (glaub auf der ADAC-Homepage) hab ich neulich von einem Urteil gelesen. Sache war dort, daß der Käufer eines Gebrauchtwagens das Recht hat, ab einer gewissen Entfernung die Reparatur bei sich vor Ort durchführen zu lassen.
Bist du evtl. ADAC-Mitglied? Da gibts doch die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung? Das würde ich in dem Fall vllt. mal machen. Dann weißt du sicher, was Sache ist.
Gruß Don
@ TTQuattro8N
Hast du eventuell eine Rechtsschutzversicherung? Habe eine bei der Allianz und wenn ich da anrufe habe ich erst einen kundigen Sachbearbeiter und dann einen entsprechenden Fachanwalt am Telefon.
OT.: Du hattest doch erst das Pech, dass kürzlich dein Golf entwendet wurde und nun das. Viel Glück für die Zukunft mit deinem TT und auch so.
ist das denn generell so mit der beweislastumkehr nach 6 monaten bei einer gebrauchtwagengarantie? diesen beweis zu führen ist für den käufer doch fast unmöglich...
dann wäre ja jede 12-monate garantie vom händler praktisch nur 6 monate? oder seh ich das falsch?
oder gilt diese beweislastumkehr nur für die gewährleitung und nicht für die garantie?
gruß, t.
Zitat:
Original geschrieben von fiesergeschmack
ist das denn generell so mit der beweislastumkehr nach 6 monaten bei einer gebrauchtwagengarantie? diesen beweis zu führen ist für den käufer doch fast unmöglich...
dann wäre ja jede 12-monate garantie vom händler praktisch nur 6 monate? oder seh ich das falsch?
oder gilt diese beweislastumkehr nur für die gewährleitung und nicht für die garantie?
gruß, t.
Stopp. Du wirfst hier was durcheinander.
12 Monate GARANTIE sind 12 Monate GARANTIE.
Die Beweislastumkehr ist im BGB geregelt und betrifft die Sachmängelhaftung. Und hier hast du nach 6 Monaten die A-Karte gezogen. Tatsächlich ist es sogar so - wenn ich mich recht entsinne - dass du ganze 2 Jahre Gewährleistung hast.
Der Händler kann jedoch die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken, was jeder kluge Händer auch macht.