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Wer kann helfen? Autokauf in der Schweiz.

Themenstarteram 7. Oktober 2012 um 18:31

Hallo,

ich habe eine ziemlich spezielle Frage. Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Ich habe Interesse an einem Gebrauchtwagen der aktuell in der Schweiz zugelassen ist. Der Wagen ist ursprünglich aus Deutschland. Der Verkäufer hat auch noch den deutschen Fahrzeugbrief. Kann man den Wagen bedingt durch den deutschen Brief nun einfach so nach Deutschland einführen oder muss ich Ihn verzollen und damit die 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Hat damit jemand Erfahrung oder arbeitet hier einer beim Zoll und kennt sich damit aus?

 

Danke und schönen Abend.

Ulle1J

Beste Antwort im Thema

Von der TE wirst Du nach 4 Jahren wohl keine Antwort bekommen. Sie ist hier nie mehr aufgetaucht.

LG

Udo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

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am 8. Juni 2005 um 21:47

Mahlzeit,

könnte einen alten 6er BMW aus der Schweiz kaufen. Wie bringe ich den am günstigsten nach Deutschland?

 

MFG Uwe

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

Hallo

da die Schweiz mit der EU ein Preferenzabkommen abgeschlossen hat, entfällt der Zoll für waren die ind er EU hergestellt worden sind. Dein BMW ist als Zollfrei. Allerdings ist Einfuhrumsatzsteuer fällig. Schweizer MWSt kann angerechnet werden.

In der letzten Oldtimer-Praxis vom 06. Juni ist ein Artikel mit Adressen und Links über Oldtimereinfuhr drin. Kostet am Kiosk nur 1,80 €

 

Gruss

Peter

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

am 9. Juni 2005 um 10:27

Die Schwiez hat glaub 7,5% MwSt wenn ich mich recht erinnere. Ich glaub damit kann ich leben, wenn das auf den Kaufpreis oben drauf kommt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

ne-ne

Du must auf den Netto-Kaufpreis 16% Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Die 7,5% Schweitzer Steuer kannste Dir an der Grenze (?) auszahlen lassen. Dies fällt bei Privatkauf dann halt weg.

 

Gruss

Peter

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

am 9. Juni 2005 um 18:54

nur der guten Ordnung halber

 

der Zoll entfällt lediglich bei der Einfuhr in das Ursprungsland, d.h. für den BMW bei Einfuhr nach Deutschland.

Wer bspw. ein englisches Auto in der Schweiz kauft und nach D einführt, muss Zoll bezahlen.

Grüße ManRo

(der seinen Jensen aus CH nach D gebracht hat + Zoll + MwSt. gezahlt hat)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

am 10. Juni 2005 um 1:06

Re: nur der guten Ordnung halber

 

Zitat:

Original geschrieben von ManRo

der Zoll entfällt lediglich bei der Einfuhr in das Ursprungsland, d.h. für den BMW bei Einfuhr nach Deutschland.

In meinem Fall heißt das, es kommen an der Grenze keine weiteren Kosten auf mich zu?!?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

am 10. Juni 2005 um 5:30

nur der Zoll

 

d. h. Einfuhrumsatzsteuer (16%) bleiben

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

uuuppppsss,

also ich habe bisher 3 Autos aus der Schweiz nach Deutschland gefahren. Ist das Auto fahrfähig, holst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen (die meisten holen das Schild in Lörrach direkt an der Grenze) und fährst ganz normal über die Grenze.

In Deutschland brauchst Du für die Zulassung dann die Zollbescheinigung. Du fährst also zum Zollamt Deiner Stadt und zahlst die Einfuhrsteuer. Hier wird sehr viel getrickst, in dem es eine echte Rechnung in voller Höhe gibt, und eine zweite Rechnung, auf der die Kaufpreissumme erheblich geringer ist. Des Resultat ist wohl klar.

Daneben brauchst Du in Deutschland vor der Zulassung neu Tüv, da der Untersuchungsbericht aus der Schweiz hier nicht gültig ist (obwohl dieser erheblich genauer ist).

Sollte der Verkäufer des Wagens nicht der letzte im Brief eingetragene Halter sein, benötigst Du zudem vom KBA aus Flensburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das geht aber ohne Probleme.

Viel Spaß mit dem BMW

Gruß, Filou

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

am 10. Juni 2005 um 10:55

Da der Wagen schon seit 5 Jahren steht will ich damit nicht unbedingt rumfahren. Vorher wird er erstmal komplett zerlegt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ aus der Schweiz nach Deutschland holen' überführt.]

Hallo:)

Also ich erklär euch mal kurz mein Anliegen....

Meine Schwester schenkt mir ihren Volvo, was super ist da mein jetztiges Auto langsam aber sicher auseinander fällt:)

So alles schön und gut.

Sie kommt aus der Schweiz, wie läuft das denn ab? Ich finde ne menge im Internet mit verzollen und schenkungsbebühren...ahh mein Kopf qualmt schon!!

Kann mir einer bitte helfen und mir sagen wie das alles abläuft, was brauche ich alles für den Zoll?Was passiert wenn ich dann in Deutschland bin und was kostet mich der ganze Spass??

Danke fürs lesen und für hoffentlich hilfreiche kommentare!

Schönen Sonntag wünsche ich euch noch

 

Rebecca

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Rebecca24

Hallo:)

Meine Schwester schenkt mir ihren Volvo, was super ist da mein jetztiges Auto langsam aber sicher auseinander fällt:)

So alles schön und gut.

Sie kommt aus der Schweiz, wie läuft das denn ab? Rebecca

Da die Schweiz nicht Mitglied in der EU ist, wirst Du möglicherweise Zoll und auf alles MwSt. (z. Zt. 19%) zahlen müssen. Ausgangspunkt wird vermutlich der derzeitige Zeitwert sein.

Besteht nicht die Möglichkeit, dass Deine Schwester für ein halbes Jahr sich bei Dir anmeldet und das Fahrzeug als "Umzugsgut" mitbringt. Es müsste danach ich glaube noch ein halbes Jahr auf sie laufen. Oder, Du meldest Dich bei ihr in der Schweiz an und fährst hier mit Schweizer Kennzeichen - es kräht hier kein Hahn danach?:D

Christian

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

Für gekaufte Gebrauchtfahrzeuge siehe hier:

 

www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/import-export/Import_EFTA-Staaten/default.aspx

 

Also

entweder einen Kaufvertrag abschließen und den Kaufpreis anschliessend von Schwester  zurückerstatten lassen (ist auch vorteilhaft für die Zulassung in Deutschland)

oder eine schriftliche Vereinbarung über die Schenkung abschließen und hoffen, dass die Sache genauso unkompliziert wie bei einem Kaufvertrag abgewickelt wird.

 

O.

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

Huhu...Also das mit dem das sie sich bei mir anmeldet und dann wieder in der Schweiz nicht nich so einfach... Und ich mich da..auch:( und legal ist auch anders*g*

also sagen wir mal sie verkauft mir das Auto für 1000 euro..muss ich dann darauf 19% Mwst zahlen,oder wie?

und das wars bei ich beim Zoll zahlen muss? Muss ich noch irgendwas haben ausser dem Vertrag?

 

Und was muss ich in Deutschland alles machen um das Auto hier bei der Zulassungsstelle anzumelden?

VLG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Rebecca24

 

Und was muss ich in Deutschland alles machen um das Auto hier bei der Zulassungsstelle anzumelden?

 

VLG

Steht doch im ADAC Beitrag unter "Zulassung"

 

O.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Rebecca24

also sagen wir mal sie verkauft mir das Auto für 1000 euro..muss ich dann darauf 19% Mwst zahlen,oder wie?

und das wars bei ich beim Zoll zahlen muss? Muss ich noch irgendwas haben ausser dem Vertrag?

Und was muss ich in Deutschland alles machen um das Auto hier bei der Zulassungsstelle anzumelden?

Also wie es beim ADAC drinsteht 10% Zoll + 19% MwSt. auf alles. Du solltest einen realistischen Wert angeben, sonst ist das Steuerbetrug und kkönnte Kosequenzen nach sich ziehen.

Mit den (Schweitzer) dokumenten hin zum TÜV und eine Vollabnahme machen lassen. Mit den Unterlagen kannst Du dann das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle auf Dich zulassen. (Die Stellen dir auch den sog. "Brief" aus)

Christian

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bitte lesen! Geschenktes Auto nach Deutschland einführen' überführt.]

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