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Wer kann mich helfen (Vertrag nach Diebstahl und Unfall auf 240%)

Themenstarteram 26. März 2011 um 18:02

Ich bin neu im Forum und komme hier nicht zurecht, wie man und wo man

zum Beispiel eine Versicherungsfrage stellen kann.

Könnt Ihr mir helfen?:)

Beste Antwort im Thema

Hallo Walter,

 

stelle bitte deine Frage, ich gebe alles und werde versuchen dir helfen. Und wenn ich das nicht kann, sorge ich dafür, das dir hier jemand hilft.

 

Versprochen !

 

Ich finde das echt Klasse, dass du mit dem Comuter so super umgehen kannst.

 

Respekt Walter, ich hoffe dass ich in deinem Alter auch noch so fitt bin wie du :)

 

Liebe Grüße von Delle

 

ps. Willkommen hier bei MT

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Zitat:

Original geschrieben von Walter1938

Ich bin neu im Forum und komme hier nicht zurecht, wie man und wo man

zum Beispiel eine Versicherungsfrage stellen kann.

Könnt Ihr mir helfen?:)

Hier kannst du die Frage stellen :)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 26. März 2011 um 18:35

Hallo Delle! Das war keine Hilfe für mich. Ich bin 72 Jahre alt und weiß

nur, wie ein Computer aussieht und wie er aus- u. abgeschaltet wird.

Die Begriffe auf manchen Webseiten und auch auf dieser Seite machen

mich bald fertig. Nehme bitte das nächste Mal mehr Rücksicht.

Einen Computerlehrgang habe ich noch nie besucht. Das ist die volle

Wahrheit, was ich hier geschrieben habe.

Vieleicht kannst Du mir jetzt helfen.

am 26. März 2011 um 18:37

Wenn du Hilfe benötigst musst du aber auch Deine Frage stellen damit wir dir antworten können.

@Walter1938:

Du hast es immerhin geschafft, dich bei MT anzumelden und auch das Versicherungsforum gefunden.

 

Und jetzt stellst du einfach deine Frage - dann sehen wir weiter.

 

Ist gar nicht schwer hier.

Hallo Walter,

 

stelle bitte deine Frage, ich gebe alles und werde versuchen dir helfen. Und wenn ich das nicht kann, sorge ich dafür, das dir hier jemand hilft.

 

Versprochen !

 

Ich finde das echt Klasse, dass du mit dem Comuter so super umgehen kannst.

 

Respekt Walter, ich hoffe dass ich in deinem Alter auch noch so fitt bin wie du :)

 

Liebe Grüße von Delle

 

ps. Willkommen hier bei MT

vorsicht Delle, evtl. lernt Walter sogar besser zitieren als du :D

update: doch nicht :p

*duckundwegrenne*

also, walter..

leg los, wir warten alle auf deine frage ;)

PS

falls da evtl doch nochwas unklar ist, walter:

ins versicherungs-forum [1] kommst du ueber http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html (kennst du ja eigentlich schon).

eine neue frage in dem bereich, schreibst du genauso wie du dein hilfeersuchen geschrieben hast : http://www.motor-talk.de/forum/aktion/StartThread.html?boardId=13 [2]

im bild unten nochmals grafisch

Themenstarteram 26. März 2011 um 19:27

Hallo, Pepperduster

Jetzt weiß ich durch Deine Hilfe, dass ich auf der richtigen Seite bin -

Danke!

Meine Frage lautet:

Vor knapp einem Jahr wurde mein Sohn sein Auto geklaut. Der Dieb

hat mit diesem Auto 3 Unfälle gemacht und die Polizei konnte ihn auch stellen. Mein Sohn hat sein Auto (mit großen Schäden) zurück bekommen.

Bei der Versicherung wurde mein Sohn auf 240% höher gestuft.

Frage: Ist das Rechtens und wie kann er wieder auf seine vorherigen %

kommen?

Wer kann helfen?

Auto war nur Haftpflicht versichert

am 26. März 2011 um 20:13

War oder ist das Fahrzeug Teilkasko versichert gewesen?

Themenstarteram 26. März 2011 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hallo Walter,

stelle bitte deine Frage, ich gebe alles und werde versuchen dir helfen. Und wenn ich das nicht kann, sorge ich dafür, das dir hier jemand hilft.

Versprochen !

Ich finde das echt Klasse, dass du mit dem Comuter so super umgehen kannst.

Respekt Walter, ich hoffe dass ich in deinem Alter auch noch so fitt bin wie du :)

Liebe Grüße von Delle

ps. Willkommen hier bei MT

@pepper worauf willst du mit der TK hinaus?

bei den unfaellen, duerfte (ich bin kein fachmann) eigentlich keine dauerhafte hochstufung erfolgen, wenn deinen sohn keinerlei verschulden trifft.

Zitat:

StVG §7 Absatz 3

(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.

die versicherung kann/wird dann versuchen sich das geld beim dieb zurueckzuholen (was meist schwer sein duerfte).

Themenstarteram 26. März 2011 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

@pepper worauf willst du mit der TK hinaus?

bei den unfaellen, duerfte (ich bin kein fachmann) eigentlich keine dauerhafte hochstufung erfolgen, wenn deinen sohn keinerlei verschulden trifft.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

StVG §7 Absatz 3

(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.

die versicherung kann/wird dann versuchen sich das geld beim dieb zurueckzuholen (was meist schwer sein duerfte).

@Walter

zitieren OHNE eigenen zusätzlichen text bringt nichts ;)

nimm "antworten" ohne zitat oder fuege am ende (oder anfang) des zitierten textes deine anmerkung hinzu.

du kannst deinen text auch nachträglich 2 stunden lang veraendern (bleistiftsymbol unter deinem text).

 

Themenstarteram 26. März 2011 um 20:52

Hallo Harry

Danke für den Hinweis. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft

hat den Dieb verurteilt. Zu bemerken wäre aber: Der Dieb soll

kein Einkommen haben u. hatte auch keinen Führerschein. Er

war zu dieser Tatzeit 18 Jahre alt.

Bei der Verurteilung wurde mein Sohn garnicht eingeladen.

Ich habe den Eindruck, dass die Versicherung nur einen Zahler gesucht hat und das war mein Sohn.

Was könnte mein Sohn jetzt unternehmen, dass er seine vorhergehende Prozente wieder bekommt? Das wäre meine neue Frage.

am 26. März 2011 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

@pepper worauf willst du mit der TK hinaus?

Es ging mir erstmal um den Diebstahlschaden

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