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Wer trägt die Schuld - Unfall beim Ausparken

Themenstarteram 1. August 2023 um 13:27

Guten Tag zusammen,

gerne würde ich nach Eurer Meinung zu folgendem Sachverhalt fragen:

Ich fuhr auf einer Hauptstraße entlang, vor mir ein Trike, das mitten auf der rechten Spur hielt - rechts von uns waren Parkplätze. Ich überholte das Trike und wollte mich wieder rechts einordnen, als ein aus dem Parkplatz anfahrendes Auto anfuhr und es zum Zusammenstoß kam. Das Trike wollte das Auto auf der stark befahrenen Straße aus dem Parkplatz ausparken lassen.

Die Polizei kam und gab dem ausparkenden Fahrzeug die Schuld.

Nun rief mich letztens meine Versicherung an und teilte mir mit, dass der Unfallgegner einen Anspruch gegen meine Versicherung gestellt hat, was mich stark verwundert hat.

Für mich war die Ausgangslage ursrpünglich klar, da ich im fließenden Verkehr war, nun gehen mir die Gedanken durch den Kopf, ob es auch andersweitig ausgehen könnte und ich etwas übersehen habe?

Gerne würde ich diesbezüglich Euch nach eurer Meinung fragen oder ob es ähnliche Situation bei Euch gegeben hat und wie diese ausgegangen sind.

Ich würde mich über jeden Ratschlag freuen.

Besten Dank im voraus!

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58 Antworten

Die Abwehr der Forderungen obliegt deiner HP-Versicherung. Deinen eigenen Schaden musst du selbst geltend machen. Es empfiehlt sich dabei, einen Anwalt mit der Geltendmachung der eigenen Ansprüche zu beauftragen. Nach deiner Schilderung sollte am Ende ein Alleinverschulden des vom Parkplatz kommenden Fahrzeugs übrig bleiben. Es scheint jedoch so zu sein, dass dein Unfallgegner das anders sieht und somit Ärger vorprogrammiert ist.

Gib die Sache zum Anwalt. Selbiges hatte ich vor Jahren als ein älterer Herr rückwärts aus einer seitlichen Parklücke vor einen Neubaublock gerade dann aus der Lücke fuhr als ich auf der Straße unterwegs war. Polizei hat ihn als Verursacher belangt und die VS auch schnell bezahlt. Bei dir scheint Theater in der Luft zuliegen.

Zitat:

@Mercedesdybala schrieb am 1. August 2023 um 15:27:18 Uhr:

 

Für mich war die Ausgangslage ursrpünglich klar, da ich im fließenden Verkehr war, nun gehen mir die Gedanken durch den Kopf, ob es auch andersweitig ausgehen könnte und ich etwas übersehen habe?

Missachtung der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vs. Überholen bei unklarer Verkehrslage. Ganz so klar würde ich die Ausgangslage nicht einschätzen.

Themenstarteram 1. August 2023 um 13:37

Vielen Dank für die bisherigen Einschätzungen. Die Sache ist auch schon beim Anwalt, der Unfallgegner hat den Schaden noch nicht bei seiner Versicherung gemeldet, obwohl dieser fast ein Monat her ist.. Ich befürchte auch, dass sich dieser Prozess noch ziehen könnte..

Themenstarteram 1. August 2023 um 13:38

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. August 2023 um 15:35:39 Uhr:

Zitat:

@Mercedesdybala schrieb am 1. August 2023 um 15:27:18 Uhr:

 

Für mich war die Ausgangslage ursrpünglich klar, da ich im fließenden Verkehr war, nun gehen mir die Gedanken durch den Kopf, ob es auch andersweitig ausgehen könnte und ich etwas übersehen habe?

Missachtung der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vs. Überholen bei unklarer Verkehrslage. Ganz so klar würde ich die Ausgangslage nicht einschätzen.

Vielen Dank für die Einschätzung. Er ist vorwärts ausgeparkt, ich nehme aber mal an, dass dies auch nichts ändern wird. Gerne bin ich für weitere Einschätzungen offen und dankbar.

dann sollte dein Anwalt den Unfallgegner direkt zum Schadenersatz auffordern, Was meinst du, wie schnelle der dann den Schaden melden wird.

Man kann nämlich in die Haftung nehmen:

-den Fahrer

-den Halter-

-die Versicherung

kann man sich also aussuchen

 

Themenstarteram 1. August 2023 um 13:45

Zitat:

@Mercedesdybala schrieb am 1. August 2023 um 15:38:29 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. August 2023 um 15:35:39 Uhr:

 

Missachtung der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vs. Überholen bei unklarer Verkehrslage. Ganz so klar würde ich die Ausgangslage nicht einschätzen.

Vielen Dank für die Einschätzung. Er ist vorwärts ausgeparkt, ich nehme aber mal an, dass dies auch nichts ändern wird. Gerne bin ich für weitere Einschätzungen offen und dankbar.

Dazu muss ich noch sagen, das Trike stand im fließenden Verkehr vor mir, weshalb ich es überholen wollte. Als ich dann die Spur erfolgreich gewechselt habe, fuhr das ausparkende Auto gegen mich. Es gab bei der Polizei an, dass Trike hätte sie rausgelassen bzw. hat die Schuld von sich gewiesen aus dem eben genannten Grund.

Zitat:

@Mercedesdybala schrieb am 1. August 2023 um 15:45:49 Uhr:

 

Es gab bei der Polizei an, dass Trike hätte sie rausgelassen

Da hat das Auto ;) ja sogar Recht...

Zitat:

bzw. hat die Schuld von sich gewiesen aus dem eben genannten Grund.

Da widerum nicht oder nicht vollständig. Es darf sich ja nicht nur auf das Trike fixieren...

@Mercedesdybala

Siehe § 7 Abs. 5 StVO: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Siehe auch § 17 Abs. 3 StVG: Als unabwendbar gilt ein Ereignis nur dann, wenn sowohl der Halter als auch der Führer des Kraftfahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat.

 

Ohne jetzt die genauen Einzelheiten zum Ablauf zu kennen, ist eine Mithaftung mindestens aus der Betriebsgefahr denkbar. Wie ein sogenannter "Idealfahrer" hast du dich anhand der kurzen Schilderung m.E. nicht verhalten.

Also Mitschuld liegt immer drin.

Warum hast du das Auto nicht raus gelassen?

War doch alles klar , da wollte einer selber rein oder nur einen raus lassen, der andere wollte raus - also ruhig mal defensiv fahren und abwarten wenn es unklar ist.

Übrigens, wie war es mit blinken ?

Du beim Spurwechsel, das Auto beim raus fahren?

Dann sieht man doch was anliegt.

Das Auto hätte dann bestimmt sein rausfahren verzögert - ich gehe davon aus, dass du nicht geblinkt hast, sonst wäre das Auto wohl nicht raus gefahren?

 

 

 

Themenstarteram 1. August 2023 um 14:35

Zitat:

@beachi schrieb am 1. August 2023 um 16:32:43 Uhr:

@Mercedesdybala

Siehe § 7 Abs. 5 StVO: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Siehe auch § 17 Abs. 3 StVG: Als unabwendbar gilt ein Ereignis nur dann, wenn sowohl der Halter als auch der Führer des Kraftfahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat.

 

Ohne jetzt die genauen Einzelheiten zum Ablauf zu kennen, ist eine Mithaftung mindestens aus der Betriebsgefahr denkbar. Wie ein sogenannter "Idealfahrer" hast du dich anhand der kurzen Schilderung m.E. nicht verhalten.

Vielen Dank für deinen Beitrag und die Recherche.

Ich habe folgendes im Internet gefunden:

Haltendes Fahrzeug

KG Berlin v. 12.08.2010:

Kollidiert ein vom Fahrbahnrand anfahrendes Fahrzeug , dem ein im rechten Fahrstreifen befindlicher Pkw durch sein Anhalten das Anfahren ermöglicht hat, mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das den im rechten Fahrstreifen stehenden Pkw links überholt hat, so haftet der Anfahrende allein, selbst wenn der Überholer dann wieder nach rechts eingeschert ist. Es besteht durch das Anhalten keine unklare Verkehrslage. Denn weder wird der Anfahrende "überholt" im Sinne des § 5 StVO noch liegt ein Überholen in einer unklaren Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor; darüber hinaus bezwecken weder Überholverbote noch § 7 Abs. 5 StVO den Schutz vom Fahrbahnrand anfahrender Verkehrsteilnehmer.

Gerne bin ich für weitere Meinungen / Erfahrungen offen und sehr dankbar.

Die Rechtslage ist so, dass der Trikefahrer gegenüber dem Ausparkenden lediglich auf seinen eigenen Vorrang verzichtet hat.

Folglich trifft dem Ausparkenden die weitaus überwiegende Haftung.

Ob dem TE eine Mitverursachung aus der Betriebsgefahr eingewandt werden kann, wird evt. von der Aussage des Trikefahrers abhängig sein.

Themenstarteram 1. August 2023 um 14:39

Zitat:

@manvo schrieb am 1. August 2023 um 16:35:54 Uhr:

Also Mitschuld liegt immer drin.

Warum hast du das Auro nicht raus gelassen?

War doch alles klar , da wollte einer rein, der andere raus - also ruhig mal defensiv fahren.

Übrigens, wie war es mit blinken ?

Du beim Spurwechsel, das Auto beim raus fahren?

Dann sieht man doch was anliegt.

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Das Trike wollte nicht rein, sondern jemanden rauslassen - dies war nicht genau ersichtlich, da das Trike über einen längeren Zeitraum an der rechten Spur gehalten hat, also habe ich es überholt. Aufgrund der geringen Größe des Trikes konnte ich sehen, dass niemand vor dem Trike war.

Ich überholte es und ordnete wieder ein. Beim Einordnen fuhr der gegnerische PKW dann gegen mich.

Ich sähe sogar eine Mitschuld beim trike-Fahrer - muss der sich nicht versichern, dass das Rausfahren gefahrlos möglich ist, bevor er dem Ausparkenden anzeigt "fahr raus"?

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