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Wer versichert meinen DB407-Oldtimer?

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 20:03

Hallo,

ich möchte meinen jetzt 30 gewordenen Mercedes-LKW als Oldtimer (H) versichern,

aber der ADAC setzt - zumind.f.d.Kasko - eine abschließbare Garage voraus, -

jedoch ist nur ein überdachter Stellplatz vorhanden.

Außerdem muss man wohl auch noch ein Zusatzauto besitzen,

aber ich fahre doch Fahrrad, Bus & Bahn...

Die Württembergische, bei der der Wagen noch normal versichert ist,

hatte mir die Tage zugesagt,

vorgestern habe ich die Agentin Fotos und die Kfz.-Scheinkopie machen lassen,

und heute kommt auch diese Versicherung an,

dass sie 1.die Daten meines Alltagsautos haben möchte.

2.stört sie sich an dem Schriftzug meiner Heilpraxis,

der a.d.Windschutzscheibe angebracht ist: „Diese muss entfernt werden, ansonsten kann kein Oldtimertarif zugrunde gelegt werden.“

Wer kennt denn eine unkompliziertere Versicherung für meinen Zweck?

Sonnige Grüße!

Suzi

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2013 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von motalkerin

Wer kennt denn eine unkompliziertere Versicherung für meinen Zweck?

zum einen setzen (fast??!) alle h-versicherer ein "alltags-fahrzeug" vorraus; zum anderen musst du höllisch'st genau das kleingedruckte lesen, was die gewerbliche nutzung (womit wir dann bei deinem schriftzug angekommen sind) des fahrzeuges angeht!

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Moin,

 

versuche es mal bei der KRAVAG gehört zu R+V, Spezialversicherer für LKW.

 

am 17. Juli 2013 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von motalkerin

Wer kennt denn eine unkompliziertere Versicherung für meinen Zweck?

zum einen setzen (fast??!) alle h-versicherer ein "alltags-fahrzeug" vorraus; zum anderen musst du höllisch'st genau das kleingedruckte lesen, was die gewerbliche nutzung (womit wir dann bei deinem schriftzug angekommen sind) des fahrzeuges angeht!

wie immer...hier mal ein vergleich aller "gängigen" versicherungen: http://www.oldtimer-markt.de/.../...er_versicherungsvergleich_2012.pdf

vorraussetzungen anschauen, anrufen, angebot machen lassen. UND z.b. bei allianz und württembergischer (die fallen mir eben grad ein, gibts vielleicht auch woanders noch) ruhig mal nach einem "youngtimer tarif" fragen. dieser ist ein zwischending zwischen eben normal versichert und oldtimer versicherung.

ggf ist eine oldtimerversicherung aber überflüssig. kommt immer auf den kosten/nutzen faktor an. es kann ggf schon sein das eine versicherung als oldtimer unterm strich teurer ist als eine normale.

Ich hab auch meinen 207D als Oldi angemeldet. Die Voraussetzungen bei allen angefragten Versichrungen waren: 1. Ein Alltagsfahrzeug muss vorhanden sein, 2. keine gewerbliche Nutzung. Ich hab das Teil nun bei der LVM versichert, diese haben zusätzlich eine Begrenzung von 7tkm im Jahr.

Zudem gewerblich geht es ja auch weiter, wenn der Wagen als H zugelassen ist, darf er definitiv nicht mehr gewerblich genutzt werden.

Ich konnte mit meiner Versicherung noch aushandeln, ohne Alltagsauto das H zu bekommen, da ich eine Jahreskarte vom ÖPNV habe und beim Car-Sharing angemeldet bin (wollten dann jeweils eine Kopie meiner Karte haben). Und mein Motorrad haben die nicht als Alltagsfahrzeug anerkannt...

am 17. Juli 2013 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

...wenn der Wagen als H zugelassen ist, darf er definitiv nicht mehr gewerblich genutzt werden.

diese einschränkung wurde seitens der zulassungsbehörden schon vor etlichen jahren gekippt - das einzigste was hier einschränkt ist die versicherung!

Die Problematik der gewerblichen Nutzung und der fehlenden Garage ist ohne Weiteres in einigen Old-/Youngtimertarifen lösbar...

Das Fehlen eines Alltagsfahrzeuges ist allerdings die einzige Voraussetzung die bei allen Tarifen für Liebhaberfahrzeuge (egal, ob Old-/Youngtimer, Exot, Tuningfahrzeug, Premiumfahrzeug* oder Supersportwagen) obligatorisch ist und wäre ein Wiederspruch in sich, wenn sich ein Versicherer drauf einlassen würde, kein Alltagsfahrzeug vorzuschreiben.

@onkel-howdy

Für Old- und Youngtimer gelten die gleichen Voraussetzungen, bei Youngtimern häufig noch ein bisschen strenger!

*Mit Premiumfahrzeug meine ich nicht Audi!

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Das Fehlen eines Alltagsfahrzeuges ist allerdings die einzige Voraussetzung die bei allen Tarifen für Liebhaberfahrzeuge ... obligatorisch ist und wäre ein Wiederspruch in sich, wenn sich ein Versicherer drauf einlassen würde, kein Alltagsfahrzeug vorzuschreiben.

Danke Mimro,

da fragt man sich aber doch, warum dann zusätzlich die Laufleistung/p.a beschränkt wird.. Eine Begrenzung würde doch ausreichen.

Liebe Grüße

Suzi

Die Volksfürsorge/Generali versichert jetzt auch Oldtimer, auch da ist ein weiteres Alltagsfahrzeug Voraussetzung. Dafür gibt es keine Kilometerbegrenzung! Wenn das Fahrzeug auch kaskoversichert werden soll ist ein Wertgutachten erforderlich, es gibt eine Festprämie ohne SFR-Einstufung, so gibt es auch im Schadensfall keine Rückstufung! Es sind in der Kasko auch Vandalismusschäden versichert.

 

Gruß, Jens

nicht jede versicherung hat eine km beschränkung. macht für mich auch keinen sinn. derjenige der viel auf treffen oder rallyes fährt bekommt eben viel zusammen. den ich eine rallye fahre die über das wochenende geht dann sind inclu anreise 1000km schonmal drin. und da muss man sich netmal anstrengen. das machst 4 mal im jahr plus ein paar treffen....da kommt was zusammen und muss netmal eine "auslfugsfahrt" dabei sein.

Zitat:

Original geschrieben von motalkerin

Danke Mimro,

da fragt man sich aber doch, warum dann zusätzlich die Laufleistung/p.a beschränkt wird.. Eine Begrenzung würde doch ausreichen.

Liebe Grüße

Suzi

Hallo Suzi,

sehe ich vom Prinzip auch so!

Hast Du niemanden im näheren Verwandtenkreis, der ein Auto hat und dem Du soweit vertraust, dass Dein Oldie auf ihn zugelassen werden kann?

Dann könnte man schauen, ob ein entsprechender Oldtimertarif für Dich und Deinen DB407 sinnvoll ist.

Mit Oldtimertarif würde auch Dein bisher erfahrener Schadenfreiheitsrabatt "frei" werden, so dass je nach Bedarf auch ein Alltagsauto preiswert versichert werden kann. Das Alltagsfahrzeug muss im Übrigen bei vielen Anbietern nicht auf Dich zugelassen/versichert sein; Du musst lediglich die Nutzung nachweisen.

@Bad Hunter

Der Oldtimertarif der Generali setzt allerdings dummerweise eine Garage voraus, die die TE nicht hat. Wenn man das gelöst bekommt, sind LKW widerum zuschlagsbelegte und anfragepflichtige Risiken im Oldtimertarif. Aber Du hast Recht: es wird lediglich vorausgesetzt, dass das Fahrzeug nur gelegentlich im Strassenverkehr eingesetzt werden sollte, eine km-Begrenzung gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen (Fahrerkreis über 40, Topzustand) ist der Tarif der Generali nicht so schlecht!

Zitat:

Original geschrieben von motalkerin

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Das Fehlen eines Alltagsfahrzeuges ist allerdings die einzige Voraussetzung die bei allen Tarifen für Liebhaberfahrzeuge ... obligatorisch ist und wäre ein Wiederspruch in sich, wenn sich ein Versicherer drauf einlassen würde, kein Alltagsfahrzeug vorzuschreiben.

Danke Mimro,

da fragt man sich aber doch, warum dann zusätzlich die Laufleistung/p.a beschränkt wird.. Eine Begrenzung würde doch ausreichen.

Das fragt man sich nicht wirklich. Oder nur, wenn man sich damit schwer tut zu akzeptieren, dass Oldtimertarife nunmal dafür gemacht werden, Oldtimer im Sinne eines schützenswerten und gehegten historischen Fahrzeugs zu versichern und nicht besonders günstige Konditionen für alte Autos im Alltag zu bieten.

Ein Oldtimer im Versicherungssinn steht nunmal i.d.R. in der Garage UND wird wenig bewegt UND ist nicht das einzige Auto.

Trifft eines oder mehreres nicht zu, ist das ja kein Beinbruch. Nur entspricht das dann zu versichernde Risiko eben nicht mehr einem Tarif von 80 EUR im Jahr. Und das ist auch völlig OK so. Warum sollten alle anderen Versicherten diese Risiken mittragen?

Von einer wie auch immer gestalteten "Umgehung" der Voraussetzungen kann ich nur abraten. Wenn im Schadensfall das Thema "Verstoß gegen die Verwendungsklausel" aufkommt, wird das u.U. deutlich teurer, als das Fahrzeug so zu versichern, wie es auch verwendet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Von einer wie auch immer gestalteten "Umgehung" der Voraussetzungen kann ich nur abraten. Wenn im Schadensfall das Thema "Verstoß gegen die Verwendungsklausel" aufkommt, wird das u.U. deutlich teurer, als das Fahrzeug so zu versichern, wie es auch verwendet wird.

Wenn Du verstösst, gebe ich Dir Recht...

Es gibt aber nunmal einige Anbieter, die wollen ausser einem Alltagsfahrzeug keine weiteren Voraussetzungen erfüllt wissen und solange es Versicherer gibt, die sowas machen, wird es eine Untertarifierung geben.

Im Kraftfahrtbereich gibts doch ohnehin nur ganz wenige Anbieter, die es sich leisten nicht unterzutarifieren!

Mit einer Zulassung auf ein Dritten und einer gewerblichen Nutzung im Alltag verstößt die TE aber mal sowas von.

Ich will mir das Geheule im nächsten Thread nicht vorstellen. "Hab mit meinem DB 407 einen Schaden verursacht und jetzt will meine Versicherung Geld von mir. Das kann doch nicht recht sein!"

 

Alles schon da gewesen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Ein Oldtimer im Versicherungssinn steht nunmal i.d.R. in der Garage UND wird wenig bewegt UND ist nicht das einzige Auto.

Trifft eines oder mehreres nicht zu, ist das ja kein Beinbruch. Nur entspricht das dann zu versichernde Risiko eben nicht mehr einem Tarif von 80 EUR im Jahr. Und das ist auch völlig OK so. Warum sollten alle anderen Versicherten diese Risiken mittragen?

naja was hat eine hp versicherung mit einer garage zu tun? bei einer kasko von mir aus,

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