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Wer wäre in diesem Falle Schuld gewesen?

Themenstarteram 26. April 2005 um 0:38

Weiss nicht ob es das richtige Forum dafür ist, aber ich hab mal ne Frage zu Regeln im Straßenverkehr.

Bin heute morgen auf einer 3 spurigen Straße gefahren, die ganz rechts war die Busspur, der Bus wechselte auf die mittlere Spur und da ich rechts abbiegen wollte, wechselte ich auf die Busspur - von dem Bus verdeckt wollte ich die restlichen 20m bis zur Kreuzung fahren, aber kurz vor der Kreuzung ist noch eine Einfahrt - kurz bevor ich die Einfahrt passiert habe - musste ich ne Vollbremsung machen, weil einer von der Gegenfahrbahn in die Einfahrt reinfahren wollte - ich konnte ihn ja gar nicht sehen - hab halt nur schnell reagiert. Und der, der in die Einfahrt wollte, bog vor dem Bus ab.

Wer wäre in diesem Falle schuld gewesen, der Abbieger, der nicht auf mich geachtet hätte? Oder ich - der auf die Busspur gewechselt ist?

Wie ist denn das wenn die Busspur noch "aktiv" ist, darf ich dann auf die Busspur fahren um abzubiegen oder muss ich dann von der mittleren Fahrbahn aus abbiegen?

Entschuldigt, wenn der Text ein bischen wirr geschrieben ist, aber es ist ja doch schon ganz schön spät...

Grüße Bonatus....

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20 Antworten
am 26. April 2005 um 1:08

Re: Wer wäre in diesem Falle Schuld gewesen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bonatus

Wer wäre in diesem Falle schuld gewesen, der Abbieger, der nicht auf mich geachtet hätte? Oder ich - der auf die Busspur gewechselt ist?

Ich würde sagen Du, weil Du auf der Busspur nichts verloren hättest.

Eine Busspur darf nicht befahren werden. Das macht auch eine dicke breite weisse linie optisch klar die man auch auf der Autobahn sieht.

Abbiegen ganz klar von der mittleren Spur aus.

Gruß

Ercan

GANZ SO EINFACH IST DAS NICHT!

 

Leider nur teilweise richtig!

  1. Er darf selbstverständlich NICHT die Busspur befahren.
  2. Daraus wird man Ihm aber gegebenenfalls höchstens eine geringe Teilschuld konstruieren.
  3. Wer abbiegt, hat dem Gegenverkehr uneingeschränkt Vorrang zu gewähren!
  4. Das gilt auch dann, wenn der Gegenverkehr sich unkorrekt verhält, z.B. Radfahrer auf der falschen Straßenseite oder eben er auf der Busspur.
  5. In sofern ist die Vorfahrt das höhere Rechtsgut.
  6. Vorfahrt hätte z.B. bei "Rechts vor Links"sogar der, der rückwärts oder falsch herum aus einer Einbahnstrasse kommt!
  7. Die Schuld träfe im o.a. Beispiel wohl zu 95% den Abbiegenden.
am 26. April 2005 um 7:08

Mein Vorredner hat in der Argumentation absolut recht. Allerdings ist die die Haftungsquote nicht richtig beurteilt. Die Mithaftung des auf der Busspur fahrenden liegt bei wenigstens 25 %. Diese 25 % kommen aus der Betriebsgefahr. Nach dem neuen Haftungsrecht bleiben diese 25 % nur dann unberücksichtigt, wenn der Unfall auch bei bester Fahrweise und größter Vorsicht, nicht hätte vermieden werden können.

am 26. April 2005 um 8:10

@ Nordlicht:

Hast du da ne Quelle? Bei Radfahrern haben einige Gerichte eine abweichende Rechtsprechung: Wer fährt, wo er nicht fahren darf, kann keine Vorfahrt haben.

Gruß

Themenstarteram 26. April 2005 um 8:14

da war ja keine durchgezogene Linie. Auf sowas achte ich immer, alle anderen Verkehrsregeln kann man schon mal vergessen, aber rechts überholen und über durchgezogene Linien fahren ist für mich tabu....wie verhält es sich nun, wenn dort eine gestrichelte Linie war?

und gleich noch eine Frage hinterher, hatte letztens eine Diskussion mit einem Fahranfänger:

Gilt das Rechtsfahrgebot nur für die Autobahn oder ist es auch innerorts wirksam?

Vielen Dank für die Antwort,

Grüße Bonatus...

Zitat:

Original geschrieben von Bonatus

....wie verhält es sich nun, wenn dort eine gestrichelte Linie war?

Busspur bleibt Busspur, wenn sie als solche markiert ist...

...aber eine Frage bleibt noch: Wie ist das Abbiegen nach rechts an der Kreuzung geregelt?

a) Ist die Busspur vor der Kreuzung auch als Abbiegespur markiert? Dann wärst du einfach nur "zu früh" auf diese Spur gefahren.

b) Es muss von der mittleren Spur über die Busspur nach rechts abgebogen werden. Dann hättest du da auch nicht fahren dürfen.

Mir fällt nur ein: Zu hast geschrieben, der Bus wäre auf die mittlere Spur gewechselt und du nach rechts ("vom Bus verdeckt"). Dann hat der Abbieger also nicht nur dich, sondern auch den Bus zur Vollbremsung gezwungen?

Themenstarteram 26. April 2005 um 9:38

der Bus hat ihn anscheinend vorbeigewunken, oder die Ampel war noch rot geschaltet....scheint mir jetzt auch so als wenn ich in der Situation einfach einen Fehler gemacht habe....

also abbiegen immer von der Mitte aus, so lange auf der Busspur kein Abbiegepfeil zu sehen ist, richtig?

Abbiegen von der Mittelspur wäre richtig.

In diesem Fall denke ich wird der Abbieger ganz klar die Hauptschuld bekommen. Hätte ja legal auch ein weiterer Bus oder Taxi, die meist die Buspuren ja auch benutzen dürfen, kommen können. Daher wird der Missbrauch der Busspur m.E. nur eine geringe Mitschuld bringen.

Bei Radfahrern genauso. Fahren sie in Gegenrichtung auf einem Radweg bekommt der Autofahrer die Hauptschuld. Ist halt ein Radweg und der Autofahrer weiss ja nicht ob der für beide Richtungen freigegeben ist, muss also auf beide Richtungen achten. Fährt ein Radfahrer auf dem Fussweg sieht das anders aus, da man von da keinen Radfahrer erwarten muss.

Rechtsfahrgebot gilt auch innerorts, allerdings auch die freie Fahrspurwahl für PKW, die sogesehen eine Ausnahme darstellt.

Gruß Meik

Zitat:

Bei Radfahrern genauso. Fahren sie in Gegenrichtung auf einem Radweg bekommt der Autofahrer die Hauptschuld.

Hm... vor ein paar Jahren (als ich mich damit beschäftigt habe) war das streitig. Zu dieser Frage gab es keine einheitliche Rechtsprechung.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Bonatus

Gilt das Rechtsfahrgebot nur für die Autobahn oder ist es auch innerorts wirksam?en Dank für die Antwort,

.

Innerorts gilt bei mehrspurigen Fahrbahnen für Fahrzeuge bis 3,5t die freie Wahl des Fahrstreifens. Dennoch gilt das Rechtsfahrgebot, soweit ich weiss. Man darf aber z.B. recht an einer langsam links fahrenden Kolonne vorbeifahren.

Zu der Bussspur: Man darf die Spur zwar zum Abbiegen überqueren, aber nicht darauf fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Bleifußindianer

Hm... vor ein paar Jahren (als ich mich damit beschäftigt habe) war das streitig. Zu dieser Frage gab es keine einheitliche Rechtsprechung.

Gruß

Ist momentan auch nicht anders, sprich:

Es komtm auf den Richter an, wenn man Glück hat, bekommt der Fahrradfahrer die Hauptschuld, wenn man pech hat, nicht...

...

 

  • @ traumzauber:
  • Mein letzter Unfall ist (zum Glück) schon länger her, da schwankte der Prozentsatz so um 10%, je nachdem, wie ausschlaggebend das Fehlverhalten des Unfallgegners für den Unfallhergang war.

    • @ Bleifußindianer:

  • Keine Quelle, (ältere) Erfahrungswerte aus dem Bekanntenkreis. Die Rechtsprechung war damals uneinheitlich, das hat wohl zu den von traumzauber erwähnten, relativ festen Werten geführt.

    • @ bonduns + @ Meiks190er:

  • Die Rechtsprechung ist in der Tat variantenreich; hängt vom Unfallgeschehen und Art und Umfang des Fehlverhaltens ab. In der Regel ist aber die Tendenz zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer da. Radfahrer sind ja sooo schützenswert, selbst wenn sie im Dunkeln ohne Licht bei Rot über die Kreuzung flitzen...

Also ich habe schon gehört, das wenn ein Radfahrer z.b.: einen Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung, also auf der linken Seite fahren und dann mit einem Auto kolliedieren, der Radfahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schuld dafür bekommt, da er ja nach unserem Rechtsfahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung fuhr!!!

Das ist eigentlich gleichzusetzten als wenn ich mit dem Auto auf der linken Seite, also entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren würde. Oder auf der Autobahn .....

am 30. April 2005 um 8:31

Aber eine Teilschuld bekommt man bei einer Kollision mit einem Radfahrer immer. Von daher nützt es auch nur begrenzt, dass er die Hauptschuld bekommen könnte.

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